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Erfahrungsbericht: Auto von US Armee zulassen

Themenstarteram 13. März 2006 um 14:21

Hallo!

Die US Armee versteigert immer wieder riesige Posten von original US Fahrzeugen von ihren Stützpunkten hier in Deutschland.

Diese werden in der Regel über Vebeg veräußert.

Auf dieser Seite werden ausgediente Güter und Geräte der Bundesregierung, Behörden, der Bundeswehr, der englischen und US Streitkräften in Form einer verdeckten Auktion veräußert. Ich bin die Ausschreibungslisten durchgegangen und stieß auf einen Plymouth Breeze 2.0.

Ich fand den Wagen interessant, weil er über einen "kleinen" Vierzylinder verfügte und das Design recht ansprechend war. Obwohl der Wagen ja extrem nah mit den Stratus verwandt ist, ist seine Optik sehr äußergewöhnlich für deutsche Verhältnisse. Ich bot auf einen Breeze €1500, er ging aber leider für €1800 weg.

In einer anderen Ausschreibungsliste fand ich einen weiteren. Er hatte weniger Kilometer als der andere und auch die Farbe gefiel mir noch besser. Ich bot für ihn €1850 und erhielt den Zuschlag.

Von Vebeg wurden mir zuerst eine Rechnung über den Gesamtbetrag zugesendet, die ich natürlich bezahlte. Dann folgten verschiedene Unterlagen der "Title of Ownership, der bestätigte, dass der Wagen der US Armee in Europa gehört, eine Abholbescheinigung, eine Steuerbescheid und die Quittung, das der Betrag bezahlt wurde.

Außerdem eine Beschreibung für die nächsten Schritte. Gemäß dieser für ich zum Zollamt in Weiden, wo ich auf die €1850 10% Einfuhrzoll (USA -> Deutschland) und auf den Gesamtbetrag 16% Mehrwertsteuer.

Hierzu musste ich mich (als Berliner) mit Bayrisch als Fremdsprache auseinandersetzen und ein absolut unverständliches Formular ausfüllen. Ich erhielt wieder mehrere Quittungen und Bescheinigungen. sehr wichtig ist hierbei die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verzollung (also die Bestätigung für die KFZ Meldestelle, dass der Wagen versteuert wurde) und die Bestätigung für die Armee, dass sie mir den Wagen aushändigen dürfen.

Dann fuhr ich zum US-Armee Stützpunkt Grafenwöhr, wo der Plymouth lagerte. Wir Parkten auf einen Warteplatz und riefen die Fuhrwagenparkverwaltung an. Die Nr. stand auf den Vebeg Formularen. Es kam ein Mitarbeiter mit einen PKW aus dem Stützpunk und meldete uns beim Kontrollposten als Besucher an, wir bekamen entsprechende Ausweise und durften mit unseren Auto in einer Sicherheitskontrolle fahren, wo unser Auto nach Bomben und Waffen untersucht wurde.

Dann wurden wir von zwei PKW zum Fahrzeugmanagement eskortiert, wo man sich meine Formulare anguckte und mir dann den Plymouth vorfuhr. Ich hatte Rote Nummern dabei, die ich mir in Berlin in meiner Werkstadt ausgeliehen hatte. Damit fuhr ich den Plymouth nach Berlin. Der Wagen wurde mir in einen Top Zustand übergeben. Aufgetankt, poliert und innengereinigt. Zurück in Berlin fing ich an mich zu erkundigen, was ich machen muss um den Wagen zulassen zu können.

Ich erfuhr, dass man ein Abgasgutachten über das Fahrzeug benötigt. Wenn dieses schon einmal für einen Wagen dieser Bauart und mit diesem Motor erstellt wurde, kann man es beim TÜV Süd anfordern.

Man bekommt ein Datenblatt, dass vom Aufbau sehr den KFZ Brief ähnelt mit allen relevanten Informationen über den Wagen und den Verweis auf das passende Abgasgutachten zugesendet. Das Kostete €210 + €4,55 Nachnahmegebühr (einzigste Zahlungsart). Des weiteren benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinung den Kraftfahrbundesamtes, dass aussagt, dass der Wagen weder gestohlen gemeldet ist, noch dass jemals Papiere (Zulassung/Brief) für den Wagen ausgestellt wurde. Diese Bescheinigung kostet €10,20 + €4 Nachnahmegebühren. Sie gilt nur 4 Wochen, danach ist sie nicht mehr zu gebrauchen.

Nun musste ich ein Vollgutachten nach §21 der StVZO machen lassen.

Die Kompetenzen sind dafür sehr verschieden. In Berlin machen das TÜV und Dekra Prüfzentren. Dort wird auch entschieden, was am Wagen geändert werden muss.

Schnell machte ich sehr schlechte Erfahrungen mit der Dekra. Sie wollten erst, dass ich das Gutachten bezahle und dann sagen sie mir, was am wagen gemacht werden muss. Der Berliner TÜV gab mir vorher unverbindlich Auskunft über die notwenigen Änderungen, hatte aber sehr eigenartige Forderungen. Er bestand unter anderen darauf, dass ich eine rote Kontrolle für die Warnblinkanlagenkontrolle installiere (obwohl ich genau wusste, dass es dafür eine Sondergenehmigung gibt) und einige Prüfzentren bestanden sogar auf den Einbau einer Wegfahrsperre. Ich erfuhr, dass der TÜV Nord da mehr Freiräume gibt und fuhr kurzerhand nach Hamburg. Dort traf ich auf einen sehr freundlichen, kompetenten Prüfer, mit dem man sich auch unterhalten konnte und Fragen stellen konnte, ohne dass er ein gleich anpflaumte.

Wir begannen gleich das Gutachten. der Wagen wurde gewogen (€11,60) und alle Informationen aus dem Datenblatt wurden abgeglichen. Es wurde eine normale Hauptuntersuchung vorgenommen und ich kaufte folgende Sondergenehmigungen (€165,88) Verankerung der Sicherheitsgurte nicht nach EG-Richtlinien geprüft, Bremsanlage nicht nach EG-Richtlinien geprüft, Fahrzeug ohne Leuchtweitenregulierung für die Scheinwerferanlage, Warnblinkkontrollleichte 2x grün (statt einmal rot). Es wurde eine AU durchgeführt €36,10 und ein Mängelbericht ausgestellt, in dem Stand, was ich noch ändern muss: VIN im vorderen Fahrzeugbereich rechts einschlagen; Nebelschlussleuchte installieren; Blinker hinten sind ROT -> auf Orange ändern; Standlicht Orange -> auf WEIß ändern; Frontscheinwerfer ohne E-Nummer nicht eintragungsfähig. Für das Vollgutachten (also dieses Dings nach §21...) Zahlte ich erst mal €125 und freute mich für die Wiedervorführung nach Hamburg zurückkehren zu dürfen. Ich Färbte die Rückfahrlichter im Rücklicht orange und klemmte die Blinker daran an. Nun blinke der Wagen hinten orange.

In den LINKEN (wichtig!!!) Exblinker (rot... 27 Watt) klemmte ich einen Schalter an, der sich nur bei aktivierten Standlicht mit Strom versorgt wird (wenn Abblendlicht aktiviert ist, ist ja trotzdem das Standlicht mit an) und der bei Aktivierung Orange/Gelb (wichtig) leuchtet. Somit verfügte mein Plymouth über eine Nebelschlussleuchte, das Rückfahrlicht verlegte ich in eine extra Leuchte, die ich unter der Stoßstange anbaute. Wegen den Frontscheinwerfern war ich zunächst ratlos. Ich erfuhr, dass über die Lichter ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen muss. Das kostet ca. €500. Wenn die Lichter die Prüfung nicht bestehen, kostet die Prüfung nur €100, aber ich darf sie nicht verwenden. Des weiteren war mir noch nicht so klar wie ich die Fahrgestellnummer in den Wagen rein bekomme. Nach einigen Telefonieren erfuhr ich, dass der Wagen Beim LABO Berlin KFZ (so nennt sich unsere KFZ Meldestelle) im "Glashaus" (ist so was wie ein kleiner TÜV vorgeführt werden muss, dort erklärt man mir das... Dort angekommen haben sich zwei Ingeneure erst auf die Papiere gestürzt und haben geguckt, ob der TÜV Nord alles richtig gemacht hat.. Man meinte die Jungs seinen manchmal zu locker.. aber man war recht zufrieden. Dann folgte eine ausführliche Besichtigung des Plymouths.

Man erklärte mir, dass es sehr lieb von den Hamburgern sei, dass sie mir im Tüvbericht ein kleines Kennzeichen erlauben, aber das nütze mir in Berlin nichts.. ich brauche die Genehmigung vom LABO, die man mir auch gleicht ausfertigte. Kosten €43 und die beiden Ingeneure betätigten sich 5 Minuten lang an meiner Heckstoßstange mit einen Maßband um sicherzustellen, dass ich wirklich kein großes da ranbekomme. All mein Jammern und Argumentieren nütze nichts, für vorne bekam ich keine Genehmigung für ein Kleines.. den US Kennzeichen Halter musste ich leider entfernen.. Dann wurde der Platz für die Fahrgestellnummer festgelegt. Federbeindomlageraufnahme vorne rechts.. es wurde eine Anweisung für die Dekra, bzw. den Tüv ausgestellt. Kostenpunkt €20. Die Dekra brauchte fast eine halbe Stunde um die Nummer einzuschlagen und knöpfte mir noch mal €45 dafür ab (wäre ich mal lieber zum TÜV gefahren... ist immer billiger als Dekra). Dann wieder die Frage nach den Scheinwerfern.. die Lichter vom deutschen Chrysler Stratus passen ja in meinen Breeze. Aber erstens finde ich die total hässlich und zweitens kosten die rund €350 das Stück!! Gebrauchte konnte ich nicht auftreiben. Aber dann fand ich einen Autohändler, der mir gegen eine Leihgebühr von €100 welche aus einen seiner Gebrauchtwagen ausbaute, die ich bei mir installierte und mich auf den Weg zum Tüv Nord machte. So richtig vertragen haben die sich jedoch nicht, mit der Elektronik vom Breeze. Das Abblendlicht war viel zu dunkel, der Fernlicht war so hell wie normalerweise das abblendlicht, die Blinker gingen viel zu schnell und die Fernlichtkontrollleuchte leuchtete permanent, sobald licht an war.. warum auch immer. Der nette Tüvmensch hat sie mir trotzdem abgenommen und ich versprach noch daran zu arbeiten.

Die Nachuntersuchung kostete mich €40,60 und ich bekam endlich mein Gutachten gemäß §21 StVZO.

Mit meinen Ordner voller teurer Papiere ging ich nun also zum LABO Kfz, wo schon dank dem Glashaus eine Akte über mich und mein Auto bereit lag.

Ich musste eine letztes mal Geld auf den Tisch legen: €56,30 und natürlich noch Kennzeichen kaufen, habe mit der Schilderfrau €25 für den Satz ausgehandelt.. und seit dem fährt mein Plymouth offiziell im deutschen Verkehr. Mit Illegalen Lichtern ;)

Zusammenfassend kann ich dann noch mal sagen, dass mich der Wagen €3460,83 Inklusive kosten für Kurzzeitkennzeichen und Benzin für Tüvfahrten, Materialen usw. Bezahlt habe.

Dafür gab es einen

Plymouth Breeze 2.0 4-Door Sedan

(Gleicher Body wie Stratus JA)

Bj 1999; 96KW; Automatik

180TKM

Mit ZV, eFH, Servo, DualAirbag, Klima, Tempomat, ABS, aktives Gurtrückhaltesystem (oder wie man das übersetzen mag) und einen krassen Boxensystem.

Hatte übrigens noch vergessen, dass ich noch bauartengenehmigte Rückstrahler, also so Reflektordinger mit E-Nummer, hinten auf die Stoßstange kleben musste. Aber beim nächsten Polieren kommen die wieder ab!!

Noch Fragen?????

Gruß,

Tobi

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12 Antworten
am 13. März 2006 um 15:38

Sehr interessanter Bericht, danke dafür. Leider schreckt mich der enorme Aufwand doch davon ab sich nach einem US Model umzusehen. Zumal es ja teilweise unüberwindbare Hindernisse gibt (Scheinwerfer, kurze Kennzeichen etc.)

Schönes Auto!

Themenstarteram 13. März 2006 um 16:23

Naja, unüberwindbar sind die Probleme ja nicht. Man bekommt das kleine Kennzeichen hinten auf jeden Fall. Muss man halt nur teuer beantragen.

Und mit den Scheinwerfern ist halt so'ne Sache.

Für meinen Wäre es ja noch relativ einfach, weil es eine EU Version gibt. Bei anderen Fahrzeugen muss man halt dieses furtbar teure Gutachten anfertigen lassen.

Ich frage mich jedoch, was passiert, wenn die lichter diese Prüfung nicht bestehen??

Angeblich gibt es auch Prüfer, die die Lichter "einfach eintragen", aber ich habe keinen gefunden.

Aber insgesamt ist der Aufwand schon recht groß.

Habe ein halbes Jahr für die ganze Angelegenheit gebraucht.

Gruß

Tobi

Man kann ja auch ein US-Auto kaufen, welches schon vorher hier in D zugelassen war.

MFG Markus

am 13. März 2006 um 20:49

Tja, kann man auch, aber wenn es dein Wunschauto noch nicht in D zugelassen gibt???

Danke für den ausführlichen Bericht!

Um das Thema abzurunden wäre noch die erreichte Abgasklasse (Euro2, Euro3..?), der Benzinverbrauch und die Versicherungseinstufung interessant.

Bei der Einzelabnahme scheinen die Prüfer deutschlandweit unterschiedlich gut informiert zu sein, gerade kürzlich wurde jedenfalls ein Auto mit gelben Standlicht und roten Blinkern in Bayern zugelassen.

Heute war ich zufällig beim TÜV und habe mich mal schlau gemacht, seit 2003 sind mit dem Erscheinen der "Lichtfibel" Standlicht & Blinker nicht mehr eintragbar.

Zitat:

Original geschrieben von Killerkeks82

Bei anderen Fahrzeugen muss man halt dieses furtbar teure Gutachten anfertigen lassen.

Ich frage mich jedoch, was passiert, wenn die lichter diese Prüfung nicht bestehen??

Da wird derselbe Trick angewendet den du auch gemacht hast. Zack zwei Hella Universalscheinwerfer mit E anstatt der originalen Scheinwerfer montiert oder auf die Stoßstange geklebt und schon ist die Zulassung kein Problem. Sobald zurück gerüstet wird ist es vorbei mit der Legalität...

Zitat:

Original geschrieben von Killerkeks82

Angeblich gibt es auch Prüfer, die die Lichter "einfach eintragen", aber ich habe keinen gefunden.

Bei meinem '91 Caprice waren ursprünglich auch die SAE Scheinwerfer eingetragen. Bei einer HU wurde das bemängelt, und der Eintrag wurde gestrichen. Mein Vorbesitzer musste umrüsteten...

Gruß

Hendrik

am 15. März 2006 um 8:11

Re: Erfahrungsbericht: Auto von US Armee zulassen

 

hi!

super interessanter bericht! da bei mir demnächst etwas ähnliches ansteht, hätte ich nochma zwei fragen:

a) was genau ist denn jetzt die "unbedenklichkeitsbescheinigung"!? oder gibt es zwei verschiedene? (1 - dass der wagen verzollt wurde und 2 - dass er nicht geklaut wurde???)

b)

Zitat:

Original geschrieben von Killerkeks82

Ich hatte Rote Nummern dabei, die ich mir in Berlin in meiner Werkstadt ausgeliehen hatte. Damit fuhr ich den Plymouth nach Berlin.

ähm - ohne dich jetzt in verlegenheit bringen zu wollen, aber das ist nicht so ganz legal, oder? man darf doch wohl nicht mit einem auto rumfahren, dass vom tüv nicht zugelassen ist. oder was hat es mit den roten kennzeichen aufsich?

am 15. März 2006 um 8:22

moin,

doch, mit der 06er Nummer darfst du ohne Tüff rumfahren, wie sollst du denn sonst zum TÜV kommen, wenn die Karre abgemeldet ist? der wagen muß nur §12 entsprechen, also Licht und Bremsen müssen gehen und die reifen Profil haben

ersma,

am 15. März 2006 um 8:28

hmmmmmmmmm... ach... echt?

hintergrund ist bei mir nämlich, dass meine neue kiste demnächst bremerhaven ankommt und ich ihn dann ja irgendwie nach hamburg zur tüv-umrüstung etc. schaffen muss... bin bisher eigentlich immer fest davon ausgegangen, dass ich ihn aufn anhänger nehmen muss...

wenn ich euch also richtig verstehe dürfte ich also ganz legal mit rotem kennzeichen mit dem ding auf der autobahn usw. ganz normal nach hause fahren? das wär ja der hammer!

Mit einer roten Nummer oder einer Kurzzeitnummer kannst du dein Auto in Bremerhaven abholen und nach Hamburg fahren.

Für die Verkehrssicherheit haftest du dann persönlich, auf dem "Fahrzeugschein" der roten bzw. Kurzzeitnummer unterschreibst du, daß das Auto mit dem du fährst verkehrssicher ist.

Themenstarteram 15. März 2006 um 12:31

Hi!

Du braucht zwei unbedenklichkeitsbescheinungen.

Die eine vom Zoll, die Sagt eigentlichen nur aus, dass du den Wagen verzollt hast. Und die anere musst du beim KBA Schriftlich (Fax oder Post) bestellen. Die gucken in den Computer, ob der Wagen mit dieser Fahrgestellnummer nicht gestohlen gemeldet ist, bzw ob er nicht doch schon mal in Deutschland angemeldet war. Die brauchst du beide erst bei der Zulassung, !!!aufpassen!!! Die vom KBA ist nur 4 Wochen gültig!!!!

Gruß

Tobi

Themenstarteram 15. März 2006 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von redmex

Danke für den ausführlichen Bericht!

Um das Thema abzurunden wäre noch die erreichte Abgasklasse (Euro2, Euro3..?), der Benzinverbrauch und die Versicherungseinstufung interessant.

Gruß

Hendrik

Tja, das Abgasgutachten für meinen lag leider nur als Euro 2 vor, obwohl er Euro 3 locker erfüllt. Aber kann man nichts machen.

Die Versicherung hat ihn genauso wie einen Chrysler Stratus eingestuft. HP19 TK22.

Verbrauch ist zur Zeit 13 liter im Stadtverkehr, ist aber eigentlich ein bisschen zu viel. Soll laut Hersteller höchstens 11 in der Stadt machen. Bin ich noch am nachforschen, woran das liegt.

Gruß

Tobi

am 15. März 2006 um 13:27

danke!

Zitat:

Original geschrieben von MagicElectric

der wagen muß nur §12 entsprechen, also Licht und Bremsen müssen gehen und die reifen Profil haben

welcher §12? bzw. von welchem gesetz?

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