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Erfahrungsbericht Gebrauchtkauf Motorrad

BMW
Themenstarteram 28. April 2019 um 4:49

Eigentlich bin ich ja nicht nachtragend, aaaaber....

Vorgeschichte: Ich war seit einiger Zeit - nach langer Motorrad-Abstinenz - auf Suche nach einer F800GS in "Lava-Orange" (also 2010-12) mit der Maßgabe, das dies mein zuküntiger Ferntourer werden sollte. Bedeutet: Je mehr schon dran ist, desto weniger muß ich nachrüsten....

Im Frühjahr 2017 "stolperte" ich dann bei Mobile.de über ein Angebot nahe Schwäbisch-Hall, und war zufällig (wirklich!) mit einem Transporter ganz in der Nähe - ich komme eigentlich aus Hamburg. Das angebotene Fahrzeug war die gesuchte F8GS, Bj 2011, 40Tkm mit ABS, Bordcomputer, Motorschutz, Sturzbügeln, Heizgriffen, kpl. BMW Alukoffersatz inkl. Taschen, LeoVince + Original-Auspuff; kurzum: Einmal mit alles und scharf!

Wow, dachte ich und vereinbarte einen Besichtigungstermin. Mein Problem: Ich hatte genau 24 Stunden Zeit mich zu entscheiden, bevor ich Richtung Norden zurück musste. 7.500 Euro für ein sechs Jahre altes Moped mit 40Tkm Laufleistung und - trotz professioneller Aufbereitung - deutlichen "Gebrauchsspuren" (Total verschlissene Handgriffe, (moderate) Schleifspuren an Motor,- Seitenteilen und Handschutz) und: TÜV- und Inspektionsfällig... Hmmm

Man kam mir um EUR 500,00 entgegen, wenn ich TÜV und Inspektion übernehmen würde, weil dafür wegen meines schnellen Abreisedatums ja keine Zeit mehr bliebe. Das sei ja aber alles gar kein Problem, weil das Fahrzeug schon seit Jahren im Hause gewartet würde und sich in einem technisch absolut einwandfreien Zustand befände.

OK, dachte ich. Das Autohaus ist ja scheinbar ein reputierliches Haus und einer der großen BMW Händler im Süddeutschen Raum. Und wenn man bei so einem Händler kauft, dann kann man sich beruhigt zurücklehnen und auf die geltenden Richtlinien und Gesetze bezüglich des Gebrauchtfahrzeugkaufs vertrauen. Und wenn etwas sein sollte, dann würden man das schon regeln. Dachte ich.

OK, der Fairness halber: Die tote Batterie, die nach zwei Tagen bei Minusgraden ihren Dienst versagte wurde anstandslos gegen eine neue Originalbatterie ersetzt. Aber das war's dann auch:

Ja, ich habe das Fahrzeug Probegefahren - für eine halbe Stunde, nachdem ich 14 Jahre nicht Motorrad gefahren bin. Ehrlich: Ich war hauptsächlich von 86PS beeindruckt und mit diesen, und der Telemetrie der hohen 800er beschäftigt...

Nach den ersten ernsthaften Kilometern zuhause stellte sich das ungute Gefühl ein, dass "etwas mit der Lenkung" nicht stimmt. Der Test bei entlastetem Vorderrad war dann auch eindeutig: Lenkkopflager veschlisssen, deutlicher Rastpunkt. Meine erste telefonische Reklamation würde erstmal natürlich mit "Das kann überhaupt nicht sein, die Motorräder werden von unseren Technikern schließlich eingehend begutachtet" beantwortet.

Wir haben uns dann zunächst darauf geeinigt, dass ich das Fahrzeug im BMW-Motorradzentrum Hamburg vorstelle, da ja ohnehin Inspektion und TÜV fällig waren. Die Aussage des Werkstattmeisters dort war eindeutig: Dies ist ein Vorschaden und kann nicht innerhalb von <600 Km normaler Straßenfahrten entstanden sein (...und andere gab es nicht). Das muß der Verkäufer regeln.

Desweiteren stellte sich bei der fälligen 40.000er Inspektion (Kostenpunkt allein EUR 450,00) heraus, dass auch die hintere Bremsscheibe unter Mindestmaß verschlissen ist. Und auch das ist nicht innerhalb von 600 Km entstanden.

Insgesamt stellten sich also Vorschäden i.H.v. ca. EUR 800,00 (also mehr als 10% des Kaufpreises) heraus, die die Betriebssicherheit des Motorrades in Frage stellen, und ohne deren Beseitigung keine erfolgreiche TÜV-Abnahme möglich war.

Und wie verhält sich das Autohaus ? Ab dem Datum meiner Bitte um Klärung des Sachvehaltes gab es nur noch eMails mit folgendem Wortlaut:

"...da wir ein Selbstverschulden für die von Ihnen benannten Schäden nicht ausschließen können sehen wir davon ab, die Kosten für die Reparaturen zu übernehmen."

Unabhängig davon, dass das eine echte Frechheit in Anbetracht eines Fahrzeugkaufes für nicht eben kleines Geld ist, entbehrt dies auch jeglicher rechtlicher Grundlage, da nach geltendem Recht innerhalb der ersten sechs Monate der Verkäufer in der Nachweispflicht ist. Aber was tun? Ich habe einen Rechtsanwalt des ADAC konsultiert, der mir dazu Folgendes sagte:

Ja, sie sind absolut im Recht. Sie können jetzt auf eigene Kosten einen Zivilprozess anstreben, der dann am Gerichtsstand des Beklagten stattfindet, den dort jeder kennt, der eine eigene Rechtsabteilung hat und bei dem vermutlich auch der Richter sein Fahrzeug erworben hat. Sie können sich ausrechnen, wie groß Ihre Chancen sind, diesen Prozess zu gewinnen...

FAZIT: Kauf lieber beim Vertragshändler, weil da bist du auf der sicheren Seite? VERGISS ES!

Dies war mein erster Fahrzeugkauf bei einem großen Händler. Ich glaube, das war auch mein letzter. Ich war bereit, deutlich mehr Geld für ein Fahrzeug auszugeben, unter der Voraussetzung, dass ich damit ein selbstverständliches Mindestmaß an Sicherheit im Rahmen der aktuellen Gestzgebung bezüglich des Verbraucherschutzes erhalte. Ich glaube, da habe ich mich entscheidend getäuscht.

Wenn ich bei meinem "Schrauber um die Ecke" eine Gurke erwerbe, dann haue ich ihm das Bike um die Ohren und sage "Mach heil. Los!"

Natürlich ist ein Großteil meines Ärgers dem Umstand geschuldet, dass ich kein Kunde vor Ort bin. Dass ich nicht jeden zweiten Tag am Tresen stehen und sagen kann: "Guck, hier Problem. Mach was". Dass ich vermutlich kein "Stammkunde" bin oder werde. Aber wenn dies die Philosophie des Hauses Mulfinger im Umgang mit Kunden ist, dann "Gute Nacht". Das hätte ich nicht erwartet, insbesondere nicht in Schwaben...

Beste Antwort im Thema

Ich hätte den Namen nicht genannt. Auch ohne Nennung kann man sich auskotzen und für Interessierte gibt’s die PN. Wenn die eine eigene Rechtsabteilung haben, finden die sowas nicht lustig.

Unabhängig davon, ob Du im Recht bist oder nicht. Sowas kann schnell teurer werden als das ganze Mopped.

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72 Antworten
am 28. April 2019 um 16:37

Habe es dir in das BMW Motorrad FOrum verschoben.

Gruss andi_sco

Ich hätte den Namen nicht genannt. Auch ohne Nennung kann man sich auskotzen und für Interessierte gibt’s die PN. Wenn die eine eigene Rechtsabteilung haben, finden die sowas nicht lustig.

Unabhängig davon, ob Du im Recht bist oder nicht. Sowas kann schnell teurer werden als das ganze Mopped.

Verschleiß (und darum handelt es sich) fällt nicht unter die Gewährleistung.

Na ja, die Batterie haben sie doch auch ersetzt, ebenfalls ein Verschleißteil.

Ich würde sagen, Augen zu und durch. Lass das Motorrad instandsetzen( wenn in Eigenleistung nicht möglich), jedoch nicht bei BMW. Lager bekommst du anderwo günstiger, eine Bremsscheibe ebenfalls.

 

Tatsächlich ist es ein Irrglaube, dass beim Vertragshändler alles koscher abläuft, habe die Geschichte mit einem BMW 5er durch. Schrott für viel Geld. Als du bei dem raus warst, haben die dich doch schon vergessen, €8000,-- ist bei Vertragshändler doch ein Schiss.

Traurig aber wahr

Wir fassen zusammen:

Du hast dir überteuert und im Zeitdruck eine runtergenudelte 800er GS gekauft, weil du bei der Besichtigung nicht richtig gekuckt hast (oder keine Fachkunde besitzt) und bist jetzt wütend auf den Verkäufer?

Gut gemeinter Rat: Statt im Netz jemanden anzuschwärzen, der sich nicht verteidigen kann, solltest du dies im Ordner "Ich habe wieder was fürs Leben gelernt" ablegen...

PS: Ich kannte mal einen, der schaffte es eine Hinterradbremse an einem Vorführmopped in 150km kaputt zu kriegen.

Zitat:

@Ale Petacchi schrieb am 29. April 2019 um 16:09:15 Uhr:

Wir fassen zusammen:

Du hast dir überteuert und im Zeitdruck eine runtergenudelte 800er GS gekauft, weil du bei der Besichtigung nicht richtig gekuckt hast (oder keine Fachkunde besitzt) und bist jetzt wütend auf den Verkäufer?

Gut gemeinter Rat: Statt im Netz jemanden anzuschwärzen, der sich nicht verteidigen kann, solltest du dies im Ordner "Ich habe wieder was fürs Leben gelernt" ablegen...

PS: Ich kannte mal einen, der schaffte es eine Hinterradbremse an einem Vorführmopped in 150km kaputt zu kriegen.

Würde mal sagen, typischer Kauf Blues. Hat man was neues angeschafft, NIEMALS ins Internet schauen, da gibts das gleiche Fahrzeug mit weniger Kilometern, etwas neuer, weniger Vorbesitzern, neuem TÜV für weniger Geld und das Ganze in der Nähe.

Es ist schon ärgerlich, wenn man an seiner Neuanschaffung Fehler findet und dann vom Verkäufer abgewimmelt wird. Darum, nicht rumeiern, sondern reparieren und fahren. Bremsscheibe und Lager kosten auch nur bei BMW €800,--.

Den Namen des Händlers hätte ich auch nicht erwähnt, bei Privatleuten tut das ja auch keiner.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. April 2019 um 20:57:18 Uhr:

Verschleiß (und darum handelt es sich) fällt nicht unter die Gewährleistung.

Das interessiert in diesem Fall aber eigentlich NICHT, weil genau um so etwas NICHT zu erleben kaufe ich für MEHR Geld beim Markenhändler!!

Von einem Markenhändler erwarte ich als Kunde, das dessen FACHLEUTE die vom TE bemängelten Mängel, auch wenn es sich um "Verschleissteile" handeln ERKENNEN und entsprechend den Kunden darauf hinweisen!

Wobei ein defektes Steuerkopflager durchaus Sicherheitsrelevant ist und ähnliches gilt auch für eine Bremsscheibe die unter Minimum abgenutzt ist, einpaar Zentel unter minimum führen aber nicht direkt zum ausfall der hinteren Bremsanlage das ist schon klar!

"Technisch Einwandfrei" ist das jetzt nicht unbedingt ...!

Wenn dann der Meister einer BMW Werkstatt diese "Mängel" bestätigt, dann hätte sich der Verkäufer auch "Kundenorientierter" verhalten können!

Z.b. bezahlt der verkaufende Händler das Steuerkopflager zu 100% und die Bremsscheibe zu 50%, der Kunde trägt die einbaukosten ..!

Das wäre ja zu mindest einmal ein ansatz gewesen!

Der Verkäufer hat aber anscheinend keinerlei Interesse gehabt, dem Kunden zuhelfen ..!

Mit solchen Aktionen, machen sich die Markenhändler das Leben selber unnötig schwer, den wie wollen Sie ihren MEHRPREIS gegenüber dem freien Markt begründen, wenn KEINE MEHRLEISTUNG dahinter steht ..!

MfG Günter

Leute.

 

Das sind doch eindeutig Gewährleistungsansprüche.

 

Mit Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel.

Das ist doch alles unstrittig.

Zudem muss der Händler (in den ersten 6 Monaten) beweisen, dass die Mängel NICHT schon bei Übergabe bestanden. Dabei ist es auch egal ob das Verschleißteile sind, was ja nun fast alles ist.

 

Also, gehe doch den Rechtsweg. Notfalls mit Anwalt.

Und vor allem: Der Händler muss das Vehikel zu sich auf eigene Kosten schaffen oder die Instandsetzung beim Kunden durchführen lassen - die Wahl hat der Händler.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. April 2019 um 21:37:35 Uhr:

Das sind doch eindeutig Gewährleistungsansprüche.

Quark. Verschleiß fällt nicht unter die Gewährleistung

Genau, einfach auch Mal konstruktiv eine Antwort geben.

 

Natürlich ist nicht alles abgedeckt.

Die Frage der Mangelhaftigkeit muss immer anhand des Einzelfalls geklärt werden.

 

Da das eine Rechtsabteilung des ADAC schon getan hat, stellst du dich darüber?

 

Bist du ein Rechtsanwalt?

 

Im übrigen habe ich Defekte Lenkkopflager bei solch relativ neuen Fahrzeugen schon ewig nicht gesehen.

Kauf dir die Bremsscheibe und das Lager original z.B. bei Leebmann. Da bekommst du beides für unter 200€....einbauen kannst das selber. Das sollte eigtl. kein Problem sein....

am 1. Mai 2019 um 16:00

Zitat:

@Golf_3_Fahrer schrieb am 1. Mai 2019 um 17:55:23 Uhr:

Kauf dir die Bremsscheibe und das Lager original z.B. bei Leebmann. Da bekommst du beides für unter 200€....einbauen kannst das selber. Das sollte eigtl. kein Problem sein....

jepp... wenn ma ndie Bremsscheibe schon öfter gemacht hast schon....

Allerdings wenn du es zum Ersten mal machst und schön Blauäugig machst du mehr Kaputt wie du gut machst!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 1. Mai 2019 um 18:00:15 Uhr:

Zitat:

@Golf_3_Fahrer schrieb am 1. Mai 2019 um 17:55:23 Uhr:

Kauf dir die Bremsscheibe und das Lager original z.B. bei Leebmann. Da bekommst du beides für unter 200€....einbauen kannst das selber. Das sollte eigtl. kein Problem sein....

jepp... wenn ma ndie Bremsscheibe schon öfter gemacht hast schon....

Allerdings wenn du es zum Ersten mal machst und schön Blauäugig machst du mehr Kaputt wie du gut machst!

Was soll daran so schwierig sein?:confused: Bzw. was willst da kaputt machen?

Kann dir nicht folgen....

Drehmomente und etwas bagabte Schraubererfahrung vorausgesetzt.

Notfalls--> Reparaturleitfaden heranziehen ;)

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