- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er F07 (GT), F10 & F11
- Erfolglose Reparatur in der Werkstatt - Wer zahlt?
Erfolglose Reparatur in der Werkstatt - Wer zahlt?
Hallo liebe Freunde,
ich habe folgendes Problem mit meinem BMW F10 528i mit Automatik Getriebe:
Das Fahrzeug läuft des öfteren im Kaltstart unruhig (fühlt sich an als wenn nicht alle Zylinder laufen) und nach kurzer Anfahrt fängt er das Stottern an und das Auto gibt folgenden Hinweis: "Motor läuft nicht auf voller Leistung. Mäßig weiterfahren und Service aufsuchen".
Also bin ich zu Becker-Tiemann gefahren.
Beim 1. mal:
Fehler ausgelesen -> Zylinder 6 hat Aussetzer
-> Reparatur = Zündspule + Zündkerzen getauscht (Zündkerzen gleich alle 6)
Fehler ist dann wieder aufgetreten also bin ich wieder hin.
Beim 2 mal:
Fehler ausgelesen -> Zylinder 6 hat immer noch Aussetzer
-> Reparatur = Injektor beim 6. Zylinder gewechselt.
Nun habe ich das Problem aber immer noch und ich habe meinen Wagen nun dort stehen gelassen.
Mein Problem ist jetzt -> Muss ich jetzt alle Reparaturen mit Arbeitszeit und Material zahlen?
Bisher ist ja nichts passiert und das Auto läuft immer noch nicht richtig!
Bitte um Rückmeldung ich fahre heute Nachmittag noch mal hin und schaue was Sache ist -_-
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Läßt man es darauf ankommen und zahlt GARNIX, gehts vor Gericht und der Richter wird einen Vergleich schließen.
Ein Richter kann keinen Vergleich schließen. Er kann zu einem Vergleich raten und beide Parteien müssen diesem zustimmen. Tun sie das nicht, spricht der Richter Recht.
Ähnliche Themen
19 Antworten
Schwieriges Thema was vermutlich nur ein Anwalt beantworten kann. In der Regel bezahlt man außerhalb der Garantie alles, egel wie oft man wegen dem selben Fehler dort war. Entscheidend ist auch, was stand auf dem Reparaturauftrag?
Soviel ich weis:
Bei einem normalen Auftrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Die Werkstatt schuldet dir eine Reparatur bis zum Erfolg. Jedoch die Arbeitszeit die verbraucht wird um den Fehler zu finden, bezahlt man. Man könnte aber bei mehreren nicht erfolgreichen Versuchen die Rechnung kürzen. Hier spricht man am Besten mit der Werkstatt um eine Lösung zu finden.
Läßt man es darauf ankommen und zahlt GARNIX, gehts vor Gericht und der Richter wird einen Vergleich schließen. Das läuft sich vermutlich dann auf das selbe raus, als sich gütlich mit der Werkstatt zu einigen und einen Nachlaß auf die Rechnung zu bekommen.
Je nachdem, wieviel Zeit, Lust und Geld man investieren will
Passiert das öfters, kann man nur die Werkstatt wechseln.
PS: Material bezahlt man auch. Erst kürzlich bei mir: SideView Kamera geht nicht. Zum gefahren. Diagnose: SideView Kamera links kaputt. Kamera getauscht, ging immer noch nicht. Neue Diagnose: Kabelbaum defekt. Kabelbaum getauscht und alles ging wieder. Die linke Kamera durfte ich trotzdem zahlen, obwohl die alte in Ordnung war.
http://www.kanzlei-raupers.de/.../
http://www.motor-talk.de/.../...lerbehebung-bezahlen-t1817336.html?...
Achtung:
"Die Entscheidungen sind aber schon ein bisschen älter. Inzwischen hat sich einiges getan. Speziell beim Schuldrecht würde ich mich auf nix verlassen, was älter als die Schuldrechtsreform ist. "
Mein Rat:
---> anhand deiner Auftragserteilung beurteilen (was hast du in Auftrag gegeben, was die Werkstatt rückgemeldet (hat sie z.B. nach erster Analyse gesagt: es könnte XY sein, wir können ja mal XY tauschen))
---> beim Händler das Thema ansprechen, deine Forderung (was du zahlen möchstest) mitteilen
---> wenn sie nicht auf deine Forderung eingeht und du dafür kämpfen willst: ab zum Rechtsanwalt
Der Sachverhalt kann aus der Ferne hier im Forum evtl. gar nicht in allen Punkten richtig geprüft werden -> mit Folgen für das Ergebnis (wer muß was zahlen).
(Außerdem ist Rechtsberatung in DE nur Anwälten (und in einigen Sonderfällen auch anderen) erlaubt. "normalsterbliche" dürfen hier nur ihre persönliche Meinung kund tun und allgemeine nicht-fallbezogene Aufklärungsarbeit leisten (z.B. "was ist ein Werkvertrag", wann liegt er vor)
Meine persönliche Meinung: grenzwertig.
Ich fahre zum Händler und sage ihm: das Auto startet nicht mehr. Er tauscht zuerst mal Motor, es ist aber die Batterie leer ---> er muß m.E. den Motor wieder ausbauen und den alten Zustand wieder herstellen...
Ich fahre zum Händler und sage ihm: das Auto startet nicht mehr. Er sagt: "Hm. das kann viele sein. Da muß ich mal schauen. ....Anruf Händler: Nicht ganz klar nach erstem Check, was es ist. Es gäbe mehrere Möglichkeiten ... Steuergeräte, Zündspule, Zündkerzen, ... Man kann vorab nicht sagen, was es ist - nur durch tauschen nach und nach . Sollen wir es versuchen? ....Ich: ja. "
---> ich muß alle neuen Dinge zahlen.
Evtl. habe ich dem Händler Limits gesetzt (bauen Sie keine Teile mit mehr als 500 EUR Wert ein; Rufen Sie vor jedem Neuteileinbau an.) .... das wäre dann auch noch zu beachten.
6502
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Power118
Hallo liebe Freunde,
ich habe folgendes Problem mit meinem BMW F10 528i mit Automatik Getriebe:
Das Fahrzeug läuft des öfteren im Kaltstart unruhig (fühlt sich an als wenn nicht alle Zylinder laufen) und nach kurzer Anfahrt fängt er das Stottern an und das Auto gibt folgenden Hinweis: "Motor läuft nicht auf voller Leistung. Mäßig weiterfahren und Service aufsuchen".
Also bin ich zu Becker-Tiemann gefahren.
Beim 1. mal:
Fehler ausgelesen -> Zylinder 6 hat Aussetzer
-> Reparatur = Zündspule + Zündkerzen getauscht (Zündkerzen gleich alle 6)
Fehler ist dann wieder aufgetreten also bin ich wieder hin.
Beim 2 mal:
Fehler ausgelesen -> Zylinder 6 hat immer noch Aussetzer
-> Reparatur = Injektor beim 6. Zylinder gewechselt.
Nun habe ich das Problem aber immer noch und ich habe meinen Wagen nun dort stehen gelassen.
Mein Problem ist jetzt -> Muss ich jetzt alle Reparaturen mit Arbeitszeit und Material zahlen?
Bisher ist ja nichts passiert und das Auto läuft immer noch nicht richtig!
Bitte um Rückmeldung ich fahre heute Nachmittag noch mal hin und schaue was Sache ist -_-
Nachfrage...
Die haben Injektor und Zündspule inkl. Zündkerze nun auf einmal getauscht?
Nach der Reperatur ist der betroffene Zylinder immer noch Zyl 6 - das ist gesichert?
Zitat:
Läßt man es darauf ankommen und zahlt GARNIX, gehts vor Gericht und der Richter wird einen Vergleich schließen.
Ein Richter kann keinen Vergleich schließen. Er kann zu einem Vergleich raten und beide Parteien müssen diesem zustimmen. Tun sie das nicht, spricht der Richter Recht.
Von wann ist der Wagen eigentlich?
Baujahr, Kaufdatum wenn gebraucht gekauft
Erstens finde ich es nicht gut, wenn du hier den Händler mit Namen nennst
Zweitens weißt du noch gar nicht , wie sich der Händler verhält auf Grund der 2 Fehlversuche.
Ich habe in den vielen Jahren, die ich schon Kunde bin bei o.g. Händler, noch nie erlebt, das etwas auf Verdacht getauscht wurde, ohne das man mir dies vorher gesagt hat und mein Einverständnis dafür eingeholt hat.
Natürlich immer mit dem Hinweis, das es sein kann, das die Reparatur erfolglos ist.
Bisher hat es immer gepasst.
Man hat mir auch schon mal bei einem kleinen Getriebeproblem von einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose abgeraten, da bei diesem Problem meistens ohne eindeutiges Ergebnis.
Einfach das Problem frühzeitig und freundlich ansprechen und es gibt bestimmt eine Lösung.
Ich würde dem Händler vorschlagen Material auf deine Rechnung, Stunden übernimmt o.g. Händler.
Warum soll er denn nicht den Namen nennen? Wenn es Tatsachen sind, kann man doch Ross und Reiter nennen.
Ich habe schon Händler erlebt, die vorher das Einverständnis eingeholt haben, aber auch andere die einfach drauf los getauscht haben. Es gibt also alles auf dem Markt.
Zitat:
Original geschrieben von BMWTUX
Warum soll er denn nicht den Namen nennen? Wenn es Tatsachen sind, kann man doch Ross und Reiter nennen.
Ich habe schon Händler erlebt, die vorher das Einverständnis eingeholt haben, aber auch andere die einfach drauf los getauscht haben. Es gibt also alles auf dem Markt.
Es ist leicht, sich über jemanden negativ zu äußern, wenn man selber anonym bleibt
In anderen Foren ist es üblich das namentliche Nennungen von Händlern gelöscht werden
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Zitat:
Läßt man es darauf ankommen und zahlt GARNIX, gehts vor Gericht und der Richter wird einen Vergleich schließen.
Ein Richter kann keinen Vergleich schließen. Er kann zu einem Vergleich raten und beide Parteien müssen diesem zustimmen. Tun sie das nicht, spricht der Richter Recht.
Erbsenzähler.
Zitat:
Original geschrieben von spider2
Zitat:
Original geschrieben von BMWTUX
Warum soll er denn nicht den Namen nennen? Wenn es Tatsachen sind, kann man doch Ross und Reiter nennen.
Ich habe schon Händler erlebt, die vorher das Einverständnis eingeholt haben, aber auch andere die einfach drauf los getauscht haben. Es gibt also alles auf dem Markt.
Es ist leicht, sich über jemanden negativ zu äußern, wenn man selber anonym bleibt
In anderen Foren ist es üblich das namentliche Nennungen von Händlern gelöscht werden
Wieso negativ?...er hat ja nur angst, dass er bezahlen muss... er hat ja nicht gesagt, dass er zahlen muss... der Händler hat ja noch die prima Gelegenheit, Werbung für sich zu machen
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Ein Richter kann keinen Vergleich schließen. Er kann zu einem Vergleich raten und beide Parteien müssen diesem zustimmen. Tun sie das nicht, spricht der Richter Recht.
Erbsenzähler.
Andere lesen so einen non-sense und nehmen das als Wahrheit mit. Hier gehts nunmal primär um eine rechtliche Angelegenheit und hier ist es wohl weniger so, dass du dich falsch ausgedrückt hast, sondern dass du es nicht besser weißt. Wenn es deshalb Not tut mich zu beleidigen, dann hab weiter Spaß dabei
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Erbsenzähler.
Andere lesen so einen non-sense und nehmen das als Wahrheit mit. Hier gehts nunmal primär um eine rechtliche Angelegenheit und hier ist es wohl weniger so, dass du dich falsch ausgedrückt hast, sondern dass du es nicht besser weißt. Wenn es deshalb Not tut mich zu beleidigen, dann hab weiter Spaß dabei
...Du weist aber auch, daß ein Richter kein RECHT spricht! Er wird nur die vorgetragenen Argumente abwägen und dann eine ENTSCHEIDUNG fällen, zugunsten Partei A oder B. Das hat mit RECHT wenig zu tun.....
Der Name des Händlers / der Werkstatt ist für die Beantwortung der Fragen des TE vollkommen irrelvant - deshalb kann und sollte er auch weggelassen werden.
Er will ja nicht wissen, ob es noch andere Kunden dieses Händlers gibt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben - sondern er will wissen, wie er seine Erfahrung juristisch bewerten muß (sprich: was er zahlen muß).
Zitat:
...Du weist aber auch, daß ein Richter kein RECHT spricht! Er wird nur die vorgetragenen Argumente abwägen und dann eine ENTSCHEIDUNG fällen, zugunsten Partei A oder B. Das hat mit RECHT wenig zu tun.....
Natürlich spricht der Richter Recht, was denn sonst? Oder ist deine Aussage als Kritik am Rechtsstaat Deutschland zu sehen, analog zu "Recht haben und Recht bekommen"?