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Erfolgsaussicht Einspruch: Abgeschleppt nach mobilem Halteverbot
Guten Morgen,
ich stehe gerade vor der Frage, ob sich der Einspruch gegen ein Bußgeld und die Abschleppkosten lohnt, nachdem ich im mobilen Halteverbot abgeschleppt wurde.
Kurz zum Fall: Mitte Dezember parkte ich direkt vor meinem Haus in Berlin auf öffentlicher Straße. Am nächsten Mittag war das Auto umgesetzt worden. Ein Nachbar berichtete, dass die Polizei dabei zugegen war. Heute kam nun die schriftliche Verwarnung (40 €), die Kosten fürs Umsetzen werden separat berechnet.
Hintergrund des Halteverbots waren Kranarbeiten an einem Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Am Morgen des Umsetzens war morgens bei mir geklingelt worden, aber über die Gegensprechanlage reagierte niemand.
Ich bin mir zu 90% sicher, dass das Halteverbot kurzfristig aufgestellt wurde, u. a. weil ich recht knapp eingeparkt hatte und nochmal ums Auto rumging – genau dort stand später das Schild.
Aber es sind eben nicht 100%…Daher meine Fragen:
Ist es überhaupt realistisch, dass das Schild so kurzfristig aufgestellt wurde (z. B. wegen eines herunterfallenden Asts am Baum) und man dann die Polizei zum Umsetzen dazuholt? Wird das Aufstellen irgendwie dokumentiert? Welche Erfolgsaussichten hätte ein Einspruch/Widerspruch? Mit welchen Kosten wäre er verbunden, wenn das zurückgewiesen wird?
Danke und beste Grüße
Peterchen
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60 Antworten
In dieser Angelegenheit würde ich lieber gleich beim Anwalt für Verkehrsrecht nachfragen als in diesem Forum hier wo der inhalt der Beiträge stark streut und es schnell zu einer Art Stammtisch wird wenn es darum geht recht zu haben.
Das ist eine regelrechte streitfrage ob du jetzt was machen sollst oder nicht.
I.d.R. wird das temporäre Parkverbot vorher beantragt und muss dann eine gewisse Frist vor Gültigkeit aufgestellt und dokumentiert werden.
Von daher wäre zunächst zu prüfen, ob ein Antrag vorlag und die Schilder fristgerecht aufgestellt worden sind. Falls ja, sehen die Chancen sehr schlecht aus.
Das Klingeln in der Früh ist ein Entgegenkommen, um zum einen die Abschleppkosten zu vermeiden und zum anderen schneller die Fläche für den Kran freizubekommen. Ein Anrecht darauf besteht nicht.
@peterchen420
Warum hast Du nicht reagiert als die geklingelt haben?
Die Zeugen Jehovas sind doch nicht mehr so aktiv denke ich.
Ruf doch mal bei der unteren Straßenbehörde und frag, wann das Halteverbot angeordnet wurde.
Der ADAC schreibt folgendes
Wann darf das Auto abgeschleppt werden?
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (BVerwG, Az.: 3 C 25.16), dass Fahrzeuge bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern erst nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen (72 Stunden) abgeschleppt werden dürfen. Dann spielt es allerdings keine Rolle, ob die Halterin bzw. der Halter des im Halteverbot abgestellten Fahrzeugs tatsächlich wusste, dass zwischenzeitlich ein Halteverbotsschild aufgestellt wurde oder nicht. Sie oder er muss nicht telefonisch oder schriftlich über das Aufstellen informiert werden.
Unser Nachbar war Mal verreist. Inzwischen Halteverbotsschilder gestellt. Habe dem Bauunternehmen mitgeteilt das er vor einer Woche weggeflogen ist. Das Bauunternehmen hat ohne Berechnung das Auto umgeparkt. Geht auch so.
Die Frist zum Aufstellen der mobilen Beschilderung ist 72 Stunden vor Inkrafttreten des HV. Die im zum Zeitpunkt des Abschleppens im Haltverbot stehenden Fahrzeuge werden i.d.R. fotografisch und schriftlich dokumentiert.
Er schrieb, dass er beim Abstellen am Abend kein Schild sah.
Deshalb ist meine Antwort ja nicht falsch. Und dass er die Beschilderung nicht gesehen hat, heißt ja nicht, dass sie nicht da war.
Der TE kann ja prüfen lassen, ob die Schilder zum Zeitpunkt als er das Fahrzeug verlassen hat, tatsächlich nicht standen und dann entsprechend weiter handeln.
So werde ich es machen. Besten Dank für die schnelle Hilfe. Ich bin gespannt, ob ich da zeitnah eine Auskunft bekomme.
Theoretisch wäre es allerdings vermutlich möglich, dass die Schilder rechtzeitig beantragt, aber zu spät aufgestellt wurden? Ob das wahrscheinlicher ist, als dass ich sie übersehe habe, sei mal dahingestellt…
Dort wo die Beschilderung genehmigt wurde (i.d.R. Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde oder des LK), erfährst Du von wem sie wann aufgestellt wurden.
Zitat:
@GargaMel schrieb am 28. Dezember 2023 um 11:17:39 Uhr:
In dieser Angelegenheit würde ich lieber gleich beim Anwalt für Verkehrsrecht nachfragen als in diesem Forum hier wo der inhalt der Beiträge stark streut und es schnell zu einer Art Stammtisch wird wenn es darum geht recht zu haben.
Das ist eine regelrechte streitfrage ob du jetzt was machen sollst oder nicht.
Das würde ich nicht unbedingt machen, da der TE die Anwaltskosten mit ziemlicher Sicherheit selber zahlen muss. Parkverstöße sind i.d.R. nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 28. Dezember 2023 um 16:45:34 Uhr:
Dort wo die Beschilderung genehmigt wurde (i.d.R. Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde oder des LK), erfährst Du von wem sie wann aufgestellt wurden.
Oder eher, wann das Halteverbot genehmigt wurde und für welchen Zeitraum. Wann die Schilder tatsächlich aufgestellt wurden, kann das Amt nicht wissen. Es sei denn, die Schilder wurden durch eigene Mitarbeiter gestellt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. Dezember 2023 um 17:15:30 Uhr:
Oder eher, wann das Halteverbot genehmigt wurde und für welchen Zeitraum. Wann die Schilder tatsächlich aufgestellt wurden, kann das Amt nicht wissen. Es sei denn, die Schilder wurden durch eigene Mitarbeiter gestellt.
Abgebaut wurden sie jedenfalls vom Unternehmen, das da an den Bäumen beschäftigt war, selbst. Ich fürchte daher auch, dass die womöglich rechtzeitig beantragt, aber zu spät aufgestellt wurden. Aber das dürfte vermutlich schwer zu beweisen sein – und der Streit mit Nerven und Geld verbunden.
Deshalb schrieb ich, dass er vom Genehmiger erfährt, von wem sie aufgestellt wurden und derjenige hat dokumentiert, wann sie aufgestellt wurden. Hier in Stuttgart gibt es zwei oder drei Firmen, welche die Schilder im Auftrag der Stadt aufstellen.
Eine Verkehrsbehörde wird keine VZ 283 oder VZ 286 von heute auf morgen genehmigen.
Schon mal die Nachbarn gefragt? Irgendwer der da sonst auch immer parkt.