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Erhöhung der Versicherungsprämie nur aufgrund von Schadensmeldung
Hallo und schönes neue Jahr,
meine Tochter war vor Weihnachten etwas optimistisch und hat mit einem unserer Fahrzeug beim Einparken auf einem Supermarktparkplatz ein älteres Gerät minimal gestreift. Der Schaden bei uns ist im Bereich "Farbauftrag durch Lackkontakt", also rauspolierbar. Das "Opfer", ein 15+ jahre alter Focus Turnier hat allenfalls leichte Schrammen. Ein Schaden also, den ich vermutlich selbst bezahlen werde.
Eine trotzdem erfolgte vorsorgliche Meldung des Vorfalles an die Versicherung (die Onlineversion des beliebten Marktführers ) führte zu einer erneuten Beitragsrechnung mit erhöhtem SF und 150,-€ Zuschlag, weil ja "Rückstellungen gebildet werden müssen".
Ich hatte dieses Szenario schon davor 2x:
vor 2 Jahren minimaler Parkrempler -> selbst bezahlt
vor 1 Jahr in Engstelle Spiegelkontakt -> kein Schaden entstanden, Spiegel war vorher schon defekt
Beide Male wurde der Beitrag nicht schon aufgrund der Meldung erhöht und die SF hochgestuft.
Auf Rückfrage kam eine Standardmail:
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Sobald ein Schadenfall angezeigt wird, müssen wir eine Schadenrückstellung für etwaige Entschädigungsleistungen bilden. Diese führt bereits zur Rückstufung des Vertrages.
Kann der Schadenfall ohne Leistungen geschlossen werden (weil z. B. die Gegenseite den Unfall zu 100% verursacht hat oder Sie den Schadenfall freiwillig selbst begleichen), korrigieren wir die Rückstufung. Der Vertrag wird dann rückwirkend in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die sich ohne den Schaden ergibt.
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Die AGB sind da schwammig und sprechen von "Beitrag kann bei Meldung wegen Rückstellungsbildung erhöht werden".
Scheinbar wird diese Maßnahme jetzt duchgezogen.
Wie sind da die Erfahrungen der Profis ?
bye
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9 Antworten
Ist die Jahreshauptfälligkeit der 01.01.?
Dann ist das normal. Meldet man einen Schaden (auch wenn noch nicht reguliert wurde) wird zur nächsten Hauptfälligkeit der Vertrag runtergestuft. Ist dann jetzt halt ein blöder Zufall gewesen dass es kurz vor der Hauptfälligkeit war.
Wenn keine Zahlungen erfolgen oder der Schaden zurückgekauft wird wird nachträglich neu berechnet.
Das Verhalten der Versicherung ist korrekt.
Im Falle einer Schadenmeldung, bei der von einer Zahlung ausgegangen wird, muss die Versicherung eine Rückstellung vornehmen. Das hat unstreitig eine Rückstufung zur Folge.
Sollte die Schadensersatzleistung an die Versicherung zurückgezahlt werden, wird der Vertrag rückwirkend zur Jahreshauptfälligkeit wieder freigestellt und es erfolgt eine Gutschrift, bzw. Rückzahlung.
Wenn der Schaden "aus eigener Tasche bezahlt wurde", würde ich mich das vom Geschädigten schriftlich geben lassen,
daß kein Anspruch mehr gegen Schädiger und dessen Versicherung besteht und dieses unterschriebene Papier der Versicherung zukommen lassen.
Ja, 1.1 ist die Hauptfälligkeit.
Ich hatte die "normale" 2025er Rechnung schon ~Ende November bekommen und nach Meldung Anfang Dezember wurde die erhöhte Rechnung nachgeschoben.
ok, dann war das nun nur unglücklich vom Timing. Bei den anderen Fällen war das Geschehen komplett unterjährig.
Bei Fall 1 wurde von der Versicherung der Schaden bezahlt -> danach neuer Beitrag/SF -> von mir zurückgekauft -> Beitragsguthaben / SF zurück auf Zustand vor Schaden.
Danke
Schon mal versucht, sich direkt mit dem Focus-Eigentümer auf eine Summe x zu verständigen? So ganz ohne Gutachten und/oder Kostenvoranschlag? Wenn den erst eine Werkstatt in die Finger kriegt, wird es gerne ziemlich teuer.
Bei einer 80+ Seniorin schwierig, ohne Misstrauen zu erzeugen...
aber ich habe Hoffnung auf die Ehrlichkeit der Menschen:
Zu oben Fall 2: In einer Engstelle Kontakt, mein Spiegel klappt ein. Abgehalten, Auto am Strassenrand hat Sprung und kleinen Ausbruch im Kunststoff-Spiegelgehäuse. Große Wohnanlage - keine Chance den zu finden. Zettel dran und Meldung bei der Polizei.
Nächsten Tag ruft der Fahrzeughalter an: Danke fürs Bescheid sagen, aber der Spiegel hatte schon ne Macke....
Zitat:
@pivili schrieb am 3. Januar 2025 um 12:21:04 Uhr:
Bei einer 80+ Seniorin schwierig, ohne Misstrauen zu erzeugen...
aber ich habe Hoffnung auf die Ehrlichkeit der Menschen:
...
Klar, bei dem Spiegel war das wohl was anderes, aber beim "neuen" Unfall hat das in meinen Augen nichts mit Ehrlichkeit oder dem Alter Geschädigten zu tun.
Du (bzw. deine Tochter) hat einen Schaden verursacht und du (bzw. deine Versicherung) bist zum Schadensersatz verpflichtet - nicht mehr und nicht weniger.
Und auch bei einem 15-jährigen Focus kann so ein (kleiner Streif)Schaden schnell höher sein als dem Schädiger lieb ist.
Wenn sich jetzt der Geschädigte aus freien Stücken auf einen kleinen Obolus einlässt, oder gar komplett auf Schadensersatz verzichtet, ist das sicher ein feiner Zug - ein Anspruchsdenken sollte darauf aber nicht entstehen.
Auf jeden Fall ist das Vorgehen der Versicherung vorerst mal korrekt gewesen.
Wenn Oma mit dem Focus jetzt wie immer zum örtlichen Ford Händler fährt blinken bei den gleichen die € Zeichen in den Augen.
Das kann sein, muss aber nicht so sein.
Je nachdem ob „Oma“ dort überhaupt regelmäßiger Kunde ist und man sie dort gerne sieht.
Wenn Sie sagt; alles fein machen, zahlt die Versicherung meines Gegners, könnte es wirklich teuer werden.
Oder sie sagt: bitte bisschen aufpolieren, Rechnung zahl ich selber…dann könnts günstiger werden.
Damit Sie besser den 2.Satz bei Auftragsanahme sagt, müsstest Du vorher mit Ihr sprechen und das Ihr klarmachen. Z.B. „Lassen Sie es Reparieren und legen mir die Rechnung vor, ich bezahle oder Ihr geht gleich gemeinsam zur Werkstatt.