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Eriba Troll 1984 Neupreis

Hallo liebe Trollgemeinde,

ich habe mal eine Frage zu meinem Eriba Troll Baujahr 1984.

Meine Versicherung hätte gerne den Neupreis gewusst. Aber wo ich im Netz auch suche, kann ich nirgends etwas finden. Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen.

Was hat der Eriba Troll 1984 neu ab Werk gekostet?

Er hat einen Waschschrank und ist Querschläfer.

Desweiteren suche ich zwei Heckleuchten oder eine passende Dichtung für diesen.

Danke für eure Hilfe.

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13 Antworten

Willkommen in Kreise der edlen Camper.

Dein Troll wird so im die 22.000 DM gekostet haben.

Vielleicht weiß jemand was Genaueres in unserem CLUB:

https://www.eriba-touring-club.de/

Melde Dich da an, dann kannst Du da Fragen stellen.

Und überhaupt lohnt es sich, in diesem CLUB dabei zu sein.

Gruß

Konrad

PS.: Ich selbst fahre einen Triton 1993. Von dem habe ich noch den Prospekt und die Preisliste.

Vielleicht mal bei einem der HYMER-Center nachfragen, die sollten da eigentlich weiterhelfen können:

https://www.duerrwang.de/

http://www.erwinhymerworld.de/

Hallo Krony,

im Grunde genommen spielt bei einem 32 Jahre alten Wohnwagen der exakte Neupreis auf den Pfennig / Cent genau keine Rolle mehr.

D.h. Ob Du 22.000 DM oder 25.000 DM angibst, hat auf den Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert keinen Einfluß.

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 9:58

Hallo Lausi.99

ja, finde ich auch, aber die Versicherung geht nach dem Neupreis wegen den Beiträgen.

Kann sein da ich ihn nicht nur mit Haftpflicht sondern etwas umfassender versichert habe.

Da beläuft sich auf etwas über 50 Euro im Jahr. Da kann ich den kleinen lieber eine gute Pflegepolitur für gönnen. :-)

Gruß aus Düsseldorf

Zitat:

@Lausi.99 schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:06:21 Uhr:

Hallo Krony,

im Grunde genommen spielt bei einem 32 Jahre alten Wohnwagen der exakte Neupreis auf den Pfennig / Cent genau keine Rolle mehr.

D.h. Ob Du 22.000 DM oder 25.000 DM angibst, hat auf den Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert keinen Einfluß.

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

am 2. November 2016 um 11:45

1995 habe ich für den Familie mit Vorzelt auf der Messe neu 8950 Mark gezahlt.

Denke 11000 Mark war das Liste. Eher weniger.

Schau mal hier:

https://www.hymer.com/.../?...

Zitat:

@Krony schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:58:51 Uhr:

Hallo Lausi.99

ja, finde ich auch, aber die Versicherung geht nach dem Neupreis wegen den Beiträgen.

Kann sein da ich ihn nicht nur mit Haftpflicht sondern etwas umfassender versichert habe.

Da beläuft sich auf etwas über 50 Euro im Jahr. Da kann ich den kleinen lieber eine gute Pflegepolitur für gönnen. :-)

Gruß aus Düsseldorf

Hallo,

das hat aber mit deiner Versicherungssumme nichts zu tun....

...das ist nur bei Neufahrzeugen wichtig (gewesen).

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird sowieso nur der Zeitwert erstattet.

Eher darauf achten, das auch Zubehörteile ( Vorzelt / Markise / Mover / Klima etc. )

in der Kasko mitversichert sind.

 

am 3. November 2016 um 19:25

Wer mal einen Online Beitragsrechner benutzt hat wird bemerken, dass man dort den Neupreis eingeben muss.:rolleyes::rolleyes:

Desweiteren gibt es VS die nicht den Schwackewert/Zeitwert zahlen bei z.B. Diebstahl, sondern den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert.

Zeitwert meines alten Mobiles keine 1000€.

Marktwert bezw. den Wert den ich aufwenden muss um diese Mobil wieder zu kaufen 8800 €.:D

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 3. November 2016 um 20:25:38 Uhr:

Wer mal einen Online Beitragsrechner benutzt hat wird bemerken, dass man dort den Neupreis eingeben muss.:rolleyes::rolleyes:

Mmmmh,

welchen Neupreis ?

Listenpreis oder Rechnungspreis ?

Was passiert bei Fahrzeugen, die noch in Reichsmark bezahlt wurden ? :D

Und den Marktwert interessiert bei einem wirtschaftl. Totalschaden keinen

am 4. November 2016 um 8:08

Sorry, aber du schreibst sehr viel dummes Zeugs.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 4. November 2016 um 09:08:09 Uhr:

Sorry, aber du schreibst sehr viel dummes Zeugs.

Dann solltest du meine Behauptungen wiederlegen !

Ich bin gespannt

am 5. November 2016 um 9:11

Ich habe dir das schon wiederlegt.

An der Tatsache das man bei einem Beitragsrechner diesen Wert eingeben muss, und das es die Möglichkeit gibt den Wiederbeschaffungswert zu erhalten bei einem Schaden kannst du selbst googeln.

Die Frage des Te"s ist diesen Wert (Neupreis) zu erfahren.

Dazu gibt es hier alleine auf MT zahlreiche Tröds zu.

Ob du das nicht brauchst steht doch gar nicht zur Debatte. Füllt man den Wert nicht aus, rechnet der Rechner nicht weiter.

Und bevor du dich weiter an diesem Thema aufhängst, das ist von VS zu VS natürlich unterschiedlich!!

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 5. November 2016 um 10:11:12 Uhr:

 

Ob du das nicht brauchst steht doch gar nicht zur Debatte. Füllt man den Wert nicht aus, rechnet der Rechner nicht weiter.

Und bevor du dich weiter an diesem Thema aufhängst, das ist von VS zu VS natürlich unterschiedlich!!

Aha,

und das man auch eine Versicherung nicht unbedingt online ausrechnen und abschliessen musst

oder besser bei mancher Versicherung das online nicht einmal angeboten wird, auf die Idee kommt man nicht :confused:

Auch habe ich Erfahrugnen zum Wiederbeschaffungswert gemacht,

als mir mein Fendt von einem ital. LKW zum wirtschaftl. Totalschaden gemacht wurde.:(

Und übrigens:

- nicht alles was man googelt sollte man glauben ;)

In dem Sinne noch eine schönes Wochenende

 

am 5. November 2016 um 17:18

Für die, die keine Ahnung haben, aber diese gerne rumposaunen:

1. Die Prämien der Vollkasko richten sich bei Wohnwagen üblicherweise nach dem Neu-Listenpreis zurzeit des Kaufs. Auch wenn das verrottete Teil nur noch 50 EUR wert ist. Möchte man davon abweichen (z. B. wegen aufwendiger Restauration etc., ist das zu verhandeln).

2. Ersetzt wird im Falle eines Totalschadens der Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor dem Schaden abzüglich vereinbarter SB und Restwert. Weicht dieser von der Standardeinschätzung erheblich ab (teure Veränderungen, Restaurationen etc.), sollte das tunlichst und in Absprache mit dem Versicherer dokumentiert werden.

3. Falls mal jemand diesen Anspruch nicht durchsetzen konnte oder der Versicherer eigene, überzogene Vorstellungen nicht anerkennt, ist das kein Grund, die Leser hier zu veräppeln.

4. Nicht nur englischsprachige Camperfreunde wissen um die vielfältigen Möglichkeiten des Abschlusses einer Versicherung. Auch mit Online-Versicherern kann man das für "Oldtimer" klären - selbstverständlich.

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