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Erlaubt? Nebler mit blauem Standlicht, und passen die überhaupt???

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 7. Oktober 2003 um 11:54

Hallo, ich hätte gerne Nebler an meiner GL!

Jetzt hab ich so Nebler gefunden, die mit Standlich sind, das krasse, die sind mit blauen LED Standlicht UND trotzdem mit E11 Zulassung! Kann das sein? Gibts eine vorgeschriebene Höhe für Standlicht? Nebler müssen ja nur so angebracht sein, dass sie sich nicht selbst verstellen können!

Passt B 120mm H 43mm T 63mm in die original Nebler ausschnitte der GL? Und wie gut kann man Nachrüstnebler in ne nachgerüstete GL einbauen (Frontblech der CL ist weg!)?

Danke schon mal

 

Der Lord...

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34 Antworten
am 7. Oktober 2003 um 12:12

farbige standlichtbirnen sind NICHT erlaubt, schon garnicht in den neblern!

Themenstarteram 7. Oktober 2003 um 12:16

Aber wie kommen die Dinger dann an ein E11 Prüfzeichen???

Hier sind sie...

am 7. Oktober 2003 um 12:21

die dinger sind doch noch nicht mal aus D!! 100%ig hier nicht zugelassen.

Zitat der Auktion:

"Selbstverständlich sind diese NSW auch Eintragungsfrei durch Euronorm!

Also kein Streß mit dem TÜV!

Es ist vorgesehen, das Standlicht extra zu schalten"

Wenn ihr mal über den letzten Satz nachdenkt, dann wird es doch klar! Die NSW sind mit E Zeichen, aber die Standlichter nicht, deswegen muss man das Standlicht auch extra schalten... Genauso wie mit der unterbodenbeleuchtung! Verboten ist es nicht 4 Neonröhren unterm auto zu haben, es ist nur verboten die während der Fahrt an zu machen...

Themenstarteram 7. Oktober 2003 um 13:46

Das siehst Du leider falsch! Es ist auch verboten vier Neonröhren unterm Auto zu haben!!!

Aber jetzt hab ich den Satz wenigstens kappiert :) Danke!

Ich dachte das sei so ein Hinweis wie bei den Blinkern mit Standlicht, wo das Standlicht im HSW abgestellt werden muss!

am 7. Oktober 2003 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Lord-Obsidian

Das siehst Du leider falsch! Es ist auch verboten vier Neonröhren unterm Auto zu haben!!!

ne, du siehst das falsch. :P

es ist erlaubt welche unterm auto zu haben, dürfen aber nur im stand bei abgestelltem motor eingeschaltet werden, z.b. wenn die tür aufgeht als umgebungsbeleuchtung o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von .golfschrauber.

es ist erlaubt welche unterm auto zu haben, dürfen aber nur im stand bei abgestelltem motor eingeschaltet werden, z.b. wenn die tür aufgeht als umgebungsbeleuchtung o.ä.

Das ist NICHT mehr erlaubt.

Seit dem 01.05.2003 sind UBB (Neons etc.) unter dem Wagen definitiv nicht mehr zulässig. Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, daß eine UBB montiert ist, muß der Wagen wegen fehlender Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillgelegt werden. Da gibt es rechtlich keinen Ermessensspielraum mehr.

Das Einzige, was noch zulässig ist, sind Leuchten, die an der Türunterkante montiert sind (so daß gewährleistet ist, daß die Leuchten bei geschlossener Tür komplett verdeckt sind und kein Licht nach außen dringen kann) UND als "Einstiegshilfe" vom TÜV eingetragen worden sind.

Mal ne andere Frage was ist den mit den LED Standlichtern in Weiss ? Sind die auch verboten und wenn ja wieso ?

Ich habe nähmlich vor mir die in meinen Käfer mit klarglas Scheinwerfer (sind ja die selben wie bei Golf 1) reinzubauen.

Zitat:

Original geschrieben von al durden

Mal ne andere Frage was ist den mit den LED Standlichtern in Weiss ? Sind die auch verboten und wenn ja wieso ?

Ich habe nähmlich vor mir die in meinen Käfer mit klarglas Scheinwerfer (sind ja die selben wie bei Golf 1) reinzubauen.

sind nicht erlaubt, besitzen keine zulassung, und somit darfst du die nicht einbauen!

aber wieso brauchst du die fürs klarglas? nen paar blue vision standlicht birnen rein und gut ist!

nochmal zu den NSW

ich will auch nochmal was dazu sagen, denn als ich blaues Standlicht gesucht hab bin ich auf zweierlei Möglichkeiten gestoßen.

LED Standlich --> keine Zulassung (krass blaues leuchten)

gefärbte Birnen --> mit E-Zeichen (leuchten nicht wirklich blau)

es sieht mir so aus, als wären dort auf den Fotos LED Standlichter drin, allerdings ob du die bekommst ist ne andere Sache, und wenn da blaue Birnen (also auch blaues Standlich drin ist) dann ist es eben eintragungsfrei. Bleibt nur noch die Frage, ob man in den NSL Standlicht haben darf

querys

@Reality: So Birnen will und werde ich mir net einbauen ! Ich habe keinen Bock auf blaues licht in den scheinwerfern, aber auf Helles Weisses licht schon. Ich kann halt mit den Normalen Rötlich glühenden dingern bei Klarglas nix anfangen.

Auserdem musst du mal zugeben das die Birnen die du mir genant hast nicht wirklich cool aussehen. Wie gesagt ich will Weisses licht nicht blau.

Ich werde sie mir aber Trozdem reinhauen, da merkt sowieso keiner einen unterschied wenn ich Ablendlicht anhabe.

so...dann lies bitte mal das, was dein vorredner noch gepostet hat!

gelbliches licht ist scheiße, da sind wir uns sicherlich einig!

allerdings leuchten die von mir beschriebenen blue visions nicht blau, sondern eben weiß, was durch die leichte blau färbung des glases erreicht wird!

wollte das selbst auch nicht glauben, aber es ist halt so!

fahre die dinger jetzt schon seit jahren, und bin damit zufrieden, udn das standlicht ist nicht gelb, nicht blau, sondern weiß!

und wenn du meinst das das mit den leds keiner merkt, bitte schön...

ist überhaupt nicht auffällig, und bei klarglasscheinwerfern kann man auch gar nicht gut auf die birnen bzw. led's schauen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Reality

ist überhaupt nicht auffällig, und bei klarglasscheinwerfern kann man auch gar nicht gut auf die birnen bzw. led's schauen... ;)

es gibt allerdings so proleten, die fahren mit standlicht und nebelscheinwerfern, dann sieht man die dinger gut :D

querys

Naja Egaaaal ich will trozdem LED !

Aber jetzt mal ehrlich keiner hat einen grund auf lager wieso die dinger verboten sind !

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