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erlöschen der Betriebserlaubnis + Strafe + Punkte

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 16. August 2012 um 7:56

Hi Leute,

Hatte gestern das vergnügen von den grünen angehalten zu werden. mein auto hat dabei einen äußerst intensiven Rumdumcheck erhalten.

folgende Mängel wurden festgestellt, die normalerweise zum erlöschen der betriebserlaubnis führen:

1. Tagfahrlichter falsch angeklemmt :D

2.Fahrwerk zu tief eingestellt (300mm statt 320mm)

3.und anscheinend unzulässige fensterfolien, hab dafür den zettel vom bundeskraftfahrtamt mitgeführt, aber natürlich hat man die nummer in der folie nicht gefunden.

hab etz ne frist bekommen um die mängel zu beheben.

ausserdem erwartet mich eine strafe in höhe von 135€ + 3 punkte +25€ bearbeitungsgebühren

bis zum 01.06.2012 wären es noch 50€ + 3 Punkte gewesen

kann mir jemand von euch etz die tatsächliche strafe + Punkte sagen

vielen dank schonmal

Lg bene

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sonny91

ausserdem erwartet mich eine strafe in höhe von 135€ + 3 punkte +25€ bearbeitungsgebühren

bis zum 01.06.2012 wären es noch 50€ + 3 Punkte gewesen

kann mir jemand von euch etz die tatsächliche strafe + Punkte sagen

Mein Kalender sagt 16.08.2012 - also nach dem 01.06.2012 => 160€ + 3 Points - Glückwunsch!!

Ehrlich gesagt wundert es mich, dass sie nicht mehr gefunden haben :rolleyes:

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am 16. August 2012 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von Sonny91

 

ausserdem erwartet mich eine strafe in höhe von 135€ + 3 punkte +25€ bearbeitungsgebühren

135€

+ 25€

----------

160€

und 3 punkte

Ps. wenn es im Kopf nicht mehr klappt KLICK

Zitat:

Original geschrieben von Sonny91

 

3.und anscheinend unzulässige fensterfolien, hab dafür den zettel vom bundeskraftfahrtamt mitgeführt, aber natürlich hat man die nummer in der folie nicht gefunden.

Und warum hast du den Grünen die Nummer nicht gezeigt? Beim Zuschneiden doch nicht etwa weggeschnitten ;)

Nummer auf dem Zettel nebst der auf der Folie müssen passen, wie will man ansonsten feststellen was da verklebt wurde. :confused:

Was wurde denn am Tagesfahrlicht bemängelt...:rolleyes:

Eigentlich keine gravierenden Mängel, vom Tagesfahrlicht...wegen möglicher Blendung abgesehen.

Die Tiefe ist dein Problem.....hört man ja , wenn es zu tief ist. Folie, sofern nicht auf der Front/Seitenscheibe gleicht der rechte Spiegel aus.... ein bissel Krümmellig, hast uns was verschwiegen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Sonny91

ausserdem erwartet mich eine strafe in höhe von 135€ + 3 punkte +25€ bearbeitungsgebühren

bis zum 01.06.2012 wären es noch 50€ + 3 Punkte gewesen

kann mir jemand von euch etz die tatsächliche strafe + Punkte sagen

Mein Kalender sagt 16.08.2012 - also nach dem 01.06.2012 => 160€ + 3 Points - Glückwunsch!!

Ehrlich gesagt wundert es mich, dass sie nicht mehr gefunden haben :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

Zitat:

Original geschrieben von Sonny91

 

3.und anscheinend unzulässige fensterfolien, hab dafür den zettel vom bundeskraftfahrtamt mitgeführt, aber natürlich hat man die nummer in der folie nicht gefunden.

Und warum hast du den Grünen die Nummer nicht gezeigt? Beim Zuschneiden doch nicht etwa weggeschnitten ;)

Da wäre er bestimmt nicht der erste :D

Ich hoffe für Sonny91 das er was gelernt hat aus der kontrolle und der sich daraus resultierende strafe

Zitat:

normalerweise zum erlöschen der betriebserlaubnis führen

Ja wie jetzt????

Is sie nun erloschen bzw. wurde es so ausgelegt oder nicht????

Wenn du den Bußgeldbescheid bekommst wohl schon.

Oder gabs nur ein Mängelkärtchen?

Kann ich mir aber nicht so recht vorstellen, bei den 3 Sachen.

Hi,

sobald was am Fahrzeug nicht korrekt ist,ist die BE erloschen. Dazu reicht einer der genannten punkte.

Theoretisch hätten die Herren in Grün (bzw heuzutage blau) auch die Plakette abkratzen können,wobei das sicher überzogen gewesen wäre aber die haben da relativ viel entscheidungsspielraum und notfalls findet sich schon ein Grund.

Im idealfall hättest du auch nur die Mängelkarte kriegen können,aber wer weiß bei welcher Gelegenheit sie dich erwischt haben ;)

Das ganze als Lehrgeld abbuchen und in zukunft aufpassen das alles korrekt ist. Ich habe früher die langen Gesichter geliebt wenn trotz ewiger Sucherei nix zu bemängeln gefunden wurde.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

sobald was am Fahrzeug nicht korrekt ist,ist die BE erloschen. Dazu reicht einer der genannten punkte.

Theoretisch hätten die Herren in Grün (bzw heuzutage blau) auch die Plakette abkratzen können,wobei das sicher überzogen gewesen wäre aber die haben da relativ viel entscheidungsspielraum und notfalls findet sich schon ein Grund.

Dazu haben die zum Glück kein Recht ;)

Hi,

selbstverständlich,wenn die die verkehrssicherheit in Gefahr sehen können die den wagen Stilllegen. Dann wird er auf deine kosten zu Überprüfung gebracht bzw. du hast dich vor Ort darum zu kümmern den Mangel zu beseitigen.

Kommt aber nicht besonders oft vor.

Gruß Tobias

Nein, die Ordnungshüter dürfen den Wagen weder stilllegen, noch entsiegeln. Das dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige. So mancher Polizist hält sich zwar dafür, ist es aber nicht.

Sie dürfen Dich zwar zur Untersuchung geleiten, mehr aber auch nicht. Nur wissen viele nicht, was für Rechte sie haben oder schaffen es nicht, diese durchzusetzen. Aber genug dazu, das ist ein anderes Thema :)

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Ich habe früher die langen Gesichter geliebt wenn trotz ewiger Sucherei nix zu bemängeln gefunden wurde.

Gruß Tobias

Jaaaaaaa, DAS find ich auch immer geil :D. Einmal hat mir sogar ein Tüv-Prüfer bescheinigt, daß die sogenannten Nebelscheinwerfer falsch geschaltet waren, denn sie gingen aus, wenn das Standlicht anging... Es war das TFL-Kit von Hella :D.

Sorry für OT ;).

Allen noch nen sonnigen Nachmittag :).

...der Tag war warscheinlich für viele zu sonnig :D:D

Themenstarteram 16. August 2012 um 21:06

guten abend,

habe ein mängelkärtchen für die 3 sachen bekommen und eine frist von einer woche, normal wären 3 werktage frist, aber da sommerferien sind und viele kfz betriebe zu haben haben sie mir diese frist gesetzt!

nächsten freitag muss ich halt den wagen bei der polizei vorstellen und am mittwoch habe ich eh einen termin bei meiner wekstatt wegen tüv im oktober, was man da alles machen müsste.

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