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Erlöscht meine Garantie, wenn ich meine Serien-Abgasanlage bearbeite?

Audi S3
Themenstarteram 3. März 2025 um 1:37

Habe mir ein Audi S3 8V geholt habe noch Händler Garantie und frage mich ob die Garantie verfällt wen ich meine Serien Abgasanlage bearbeite also den MSD zum bsp. Oder ob die Garantie nur dann für die Abgasanlage verfällt.

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3 Antworten

Einfach gesagt "Ja"!

Erstmal besteht kein Garantie-Anspruch mehr nach Veränderungen, die nicht der Serie entsprechen.

2. Ist der Wichtigere Part.

Bei Änderungen an der Abgasanlage (z.B. dem MSD) erlischt grundsätzlich die Betriebserlaubnis am Kfz, wenn etwas daran "modifiziert/ verändert" wird.

Wird ein Bauteil mit ABE und Abgasgutachten eingebaut, muss es zwingend von einer Überwachenden Organisation ( Tüv/Dekra/etc.pp) abgenommen werden. So wird sozusagen der ordnungsgemäße Einbau nach ABE bescheinigt.

Und dann besteht meist noch die Pflicht damit noch zur Zulassungsstelle zu gehen um dies in die Papiere eintragen zu lassen.

Einfaches verändern , aufsagen, Rohrquerschkitte ändern, Geräuschdämmung reduzieren oder komplett entfernen, oder Klappensystem einbauen oder vorhandene Systeme verändern oder die Ansteuerung verändern bewirkt immer erstmal einem Erlöschen der Betriebserlaubnis!!!!!!

Also mein GROßER Rat ---> Finger weg!!! Sonst hast du keinen Spaß mehr mit dem Wagen.

Ist leider so.

Und by the way, -- , die Zeiten für nerviges Auspuffdröhnen ist doch eh steinzeitlich und törnt keine mehr wirklich an.

Sorry, ist aber so.

Illegal... kann zu.

Ich denke, hier ist alles gesagt.

***CLOSED***

Grüße,

Andy B7

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