erneuerte Freigabelisten zu Reifen existent?
Liebe Gemeinde,
als Neuling im Bereich W211 habe ich eine Frage.
Mir wird ein W211 200 kompressor "VorMopf" (also mit 163PS - Typ 211.041) angeboten - in einem Mercedes - Autohaus! Mit Garantie und "pipapo"!
Dieser Wagen hat die Alufelge "Rucha" drauf und (jetzt achtung!): 205/60 R16 Winterreifen !!
Jetzt lese ich brav die Freigabeliste - eigentlich nur, weil mich verwundert hat, dass es 205er Reifen für dieses Auto gibt. Dort lese ich, dass 205 nur für 7J X16 zugelassen sind. Felge "Rucha" nach Ersatzteileinformation aus dem Internet, aber nur in 7,5J X16 erhältlich ist.
Ich kombiniere: 205 auf 7,5 bei W211 NICHT zugelassen --> wenn aber so bei Mercedes - Haus vorfindbar, MUSS doch die Rucha - Felge 7" haben. Oder ist hier wirklich ein Fehler Seitens des Autohauses anzunehmen?
Gibt es:
1) Felge "Rucha" in 7" ?
2) Oder eine Erweiterung der klassischen Fraigabetabelle, die man überall findet. So etwas, wie ein "Update"? Oder habe ich eine alte Freigabeliste?
Klar: ich könnte auch den Händler nerven, ihn um das Abschrauben eines Rades bitten. Dann ist die Teilenr. der Felge zu sehen und die Dimensionsfrage ist geklärt. Nur will ich gegenüber dem Händler nicht als Schlaumeier auftreten, bevor der Verdacht nicht wirklich gegeben ist. Die Frage muss nur geklärt sein, weil: Unfall mit falscher Reifen/Felgenkombi = Garantie: (-) ; Versicherung: (-) ; Konto: (-)
;-))
Ich danke Euch herzlichst!
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16 Antworten
laut der Auflistung von e211.de gibt es die in 16 Zoll nur in der 7,5 Zoll breite. Aber vorsicht es gibt auch viele Autos die stehen auf Rial oder Rondell in dem gleichen Design.
In meinem Vor-Mopf sind unter Ziff. 22 + 23 für 205/60R16 im Brief eingetragen:
"7 J 16 H2 ET 33 mm"
Also sind die Felgen dafür freigegeben.
Im Winter habe ich diese Kombination vor allem wegen der besseren Schneeketten-Montage
beim Avantgard!
Zitat:
Original geschrieben von charlytiger
In meinem Vor-Mopf sind unter Ziff. 22 + 23 für 205/60R16 im Brief eingetragen:
"7 J 16 H2 ET 33 mm"
Also sind die Felgen dafür freigegeben.
Im Winter habe ich diese Kombination vor allem wegen der besseren Schneeketten-Montage
beim Avantgard!
Das ist doch nicht das Problem! Es gibt die Rucha felgen nicht in 7,5 x 16 und auch nur in Verbindung mit 225/55R16 er Reifen.
Das es andere Felgen in der Größe gibt weiß ich auch, aber das war ja nicht die Frage.
Ich würde sagen, da hilft nix als im Gutachten der Felge nach zu schauen. Und die Felge würde ich mir im Zweifelsfall auch genauer anschauen, auch wenn der Händler genervt ist. Aus China kommt so manches, das dir die Betriebserlaubnis schießt ...
Gruß, Mike
Die von Dir genannte Kombination 7,5 x 16 steht nicht in der Freigabeliste.
Somit auch nicht zulässig ...
Wenn Du Interesse an dem Auto hast solltest Du bei der genannten Felge den Händler mit der Frage konfrontieren. Zulässigkeit der Felge mit der Bereifung für dieses Auto.
Wenn er seriös ist wird er den Radsatz tauschen.
Ich kann mir vorstellen, dass der Vorbesitzer den Wagen so per Ebay aufgerüstet hat oder irgendein Monteur einen gebrauchten Radsatz aus dem Fundus genommen hat ohne es explizit zu prüfen.
Kann passieren, soll zwar nicht, aber kann passieren ...
Gruß
Hyperbel
Wenn ich mir so anschaue, was in der Nachbarschaft oder im Umkreis für Winterfelgen gefahren werde, da denke ich immer, das kann doch nicht zulässig sein. Z.B. 211er mit alten 210er Avantgardefelgen oder alte S-Klasse mit 211er Felgen etc. Natürlich kann das abgenommen sein, glaube ich nicht. Viele denken nur an die Reifengröße und denken, die Felge wird schon so passen. Auch wenn es teilweise nur eine andere ET ist.
Es würde mich nicht wundern, dass auch beim Händler solche nicht zulässigen Felgen montiert sind. Wahrscheinlich das Auto so angekauft. Sind es überhaupt orig. Felgen? Es können auch Zubehörfelgen sein, dann sieht man schon von außen die KBA-Nr. Ich gehe aber davon aus, dass du dich schon erkundigt hast, dass es orig. Felgen sind. Würde den Verkäufer damit konfrontieren. Der wird erst mal genervt sein, ist aber sein Job. Und je nach dem wie er reagiert würd ich die Kaufentscheidung abhängig machen.
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
[snip]
Es würde mich nicht wundern, dass auch beim Händler solche nicht zulässigen Felgen montiert sind.
[snip]
Ich bin 6 Jahre lang mit unzulässigen Felgen auf nem Mazda rumgefahren, die der Händler montiert hatte und erst der dritte (!) TÜV hat uns geschieden! Kommentar des Händlers (da bin ich natürlich als aller erstes erbost hin gedackelt, auch wenn schon 6 Jahre her): "Hättest ihn halt bei uns übern TÜV gefahren ..."
Da blieb mir die Spucke weg.
Gruß, Mike
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Die von Dir genannte Kombination 7,5 x 16 steht nicht in der Freigabeliste.
Somit auch nicht zulässig ...
[snip]
Gruß
Hyperbel
Ich dachte, wenn das Gutachten der Felge dein Auto enthält, wäre alles OK? MB pflegt ja diese Freigabelisten nicht, die geben den Stand wieder, als das Auto gebaut wurde, oder irre ich mich da? Ich könnte also eine Felge haben, die zwar ein Gutachten hat in dem mein Modell/Baujahr steht aber nicht in der Liste der zulässigen Reifen/Rad-Kombinationen von MB vorkommt? Ist bei meinen nicht der Fall, aber theoretisch?.
Gruß, Mike
Wieso werden die Freigaben nicht gepflegt?
Lies doch das Titelblatt durch. Da stehen unten die Modelljahrcode ...
z.B. 807 - das ist der MOPF
808, ....
Die Listen sind doch eindeutig gepflegt. Und die letzten 2 Jahre hat sich felgentechnisch nix mehr getan.
Und das Auto VorMOPF 200 Kopmpressor ist eindeutig aufgeführt, aber nicht in Verbindung mit der durch den TE angegebenen Rad/Reifenkombi
Also KEINE Freigabe und KEINE Zulassung durch MB
Hyperbel
Viel Text der auf den kleinen Satz abzielt: "pflegt ja diese Freigabelisten nicht". Aber kein Kommentar zum eigentlichen Issue: wenn ich ein Gutachten für eine Felge habe, das mein Modell/Baujahr aufführt, aber in der Freigabeliste nicht erwähnt wird, womit habe ich es dann zu tun? Betrug/Fälschung, 'alte' Freigabeliste, oder was?
Frage ist nicht an Hyperbel gerichtet, du hängst dich wahrscheinlich wieder an dem kleinen Satz auf. Mit möglicherweise 2 Jahren Differenz zwischen Freigabeliste und neuem Gutachten einer Felge stellt sich mir natürlich die Frage, ob die nun zulässig ist oder nicht.
Wie gesagt, selbst TÜV hilft hier nicht viel, wenn man 2 mal unbehelligt (und unwissentlich!!!) dort unbemängelt ohne Betriebserlaubnis seine Plaketten bekommt!
Gruß, Mike
Ich hänge mich nicht auf, warum auch ?
MB nennt die Fahrzeugvarianten, Felgenformate und die Bereifung (sowie Bedingungen und Auflagen).
Und die Teilenummern sind auch alle aufgeführt.
Wenn Du eine andere Felge hast die in ihrem Gutachten/Freigabedokument explizit die Zulassung für eine bestimmte Fahrzeugvariante erlaubt steht alles nötige darin.
Die Rucha (wenn denn original MB) hat gemäß MB-Dokument keine Freigabe in der Kombination.
Den TÜV kannst Du vergessen - 100% Zustimmung!
Leider ist es rein rechtlich so, dass selbst wenn der TÜV ein Fahrzeug ohne Mängel abnimmt (weil der Fritze ein Problem nicht gesehen hat) man als Halter nicht aus dem Schneider ist. Falls was passiert ist man halt gekniffen.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
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Den TÜV kannst Du vergessen - 100% Zustimmung!
Leider ist es rein rechtlich so, dass selbst wenn der TÜV ein Fahrzeug ohne Mängel abnimmt (weil der Fritze ein Problem nicht gesehen hat) man als Halter nicht aus dem Schneider ist. Falls was passiert ist man halt gekniffen.
Gruß
Hyperbel
Wenn ich mir überlege, was in den 6 Jahren hätte passieren können, Unfall mit Todesfolge oder so, und ich hätte beim klicken der Handschellen nur dumm aus der Wäsche geschaut. Vielleicht hätte ich ja noch die Geistesgegenwart gehabt, 'Hä?' zu sagen
Gruß, Mike
EDIT: was Reifen/Felgen betrifft, richte ich mich nur nach der MB Liste, egal was in einem Gutachten steht.
Ja, sei froh dass nix passiert ist!
Tatsache ist, bei einem schweren Unfall werden die beteiligten Fahrzeuge beschlagnahmt und untersucht. Wenn da was nicht OK ist dann werden die das finden.
Ansonsten gilt: Wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn ich mir aber ein Auto kaufe und weiß vorher schon, dass da Räder (vermutlich) ohne Zulassung drauf sind, dann weise ich darauf hin. Alles andere wäre dann schon vorsätzlich.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Wenn ich mir aber ein Auto kaufe und weiß vorher schon, dass da Räder (vermutlich) ohne Zulassung drauf sind, dann weise ich darauf hin. Alles andere wäre dann schon vorsätzlich.
Gruß
Hyperbel
Als Jurist würde ich hierüber streiten, ob Vorsatz (Wissen) oder Fahrlässigkeit (Vermutung), möglicherweise grobe Fahrlässigkeit (billigend in Kauf genommen). Bin aber kein Jurist, also streite ich auch nicht
Gruß, Mike