ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Erneuter Steuerkettenwechsel - Garantie ?

Erneuter Steuerkettenwechsel - Garantie ?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 16. Juli 2013 um 7:55

Hallo,

nachdem bei meinem 122er Golf bereits die Steuerkette und der Nockenwellenversteller gewechselt wurde ist diese fast 1 Jahr und 10tkm später nun wieder fällig.

Die letzte Maßnahme ging auf 100 % Kulanz VW da das Auto noch keine 3 Jahre war.

Meine Frage: Gibt es auf diesen 1. Steuerkettenwechsel eine Garantie auf die ich mich jetzt berufen kann?

Mein Autohaus sagt mir ich habe da keine Garantie da ich ja auch nichts bezahlt habe. Das finde ich sehr dreist.

Allerdings habe ich wenig Vertrauen zu den Leuten dort, da sie mich beim 1. Steuerkettenwechsel mit der Kulanz schon übers Ohr hauen wollten.

Auf wen geht die 2. Steuerkette ?

und

Ist das normal, das dieses Steuerkettenproblen wiederkehrt?

Danke

Beste Antwort im Thema

Kulanzleistungen lösen keine Rechtspflicht aus.

Aber du kannst hier gerne auf eine Antwort warten die dir am besten gefällt ;) ändert aber nix.

Es gibt nur eine Baustelle die man aufmachen könnte, wenn eine Kulanzleistung nicht Ordnungsgemäß ausgeführt worden ist, aber ich las ich mal was von Wochen nach der Kulanzleistung. Hier ist man mit 1 Jahr später auch längst wieder raus.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Der Begriff "Kulanz" sagt dir aber schon etwas, oder?

Die Kosten für die erste Kette wurde von VW übernommen, obwohl VW dazu schon nicht verpflichtet war. Rein theoretisch hätte VW dich damals schon 100% zu Kasse beten können. Somit sollte sich eigentlich die Frage nach der Kostenübernahme für die zweite Kette erübrigt haben.

Wie kommst du darauf, dass du auf eine freiwillige Leistung seitens VW irgend einen Garantieanspruch hast?

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 9:06

Ich komme darauf weil VW damals ja einen Mangel beseitigt hat und dieser nun entweder nicht richtig beseitigt wurde oder bei der Reparatur etwas schief lief was jetzt Wirkung zeigt.

Für eine fehlerhafte Mangelbeseitigung möchte ich ungerne aufkommen.

Das war keine freiwillige Leistung von VW sondern das beheben eines Serienmangels und das Wort Kulanz ist da tatsächlich fehl am Platz.

Zitat:

Original geschrieben von Daniloo

 

[.....]

Das war keine freiwillige Leistung von VW sondern das beheben eines Serienmangels und das Wort Kulanz ist da tatsächlich fehl am Platz.

Das würde ich so nicht unterschreiben! Wo steht, dass VW verpflichtet war/ist, die Steuerkette nach Ablauf der Garantie gratis zu wechseln?

Für mich ist und war das eine Kulanzleistung.

am 16. Juli 2013 um 9:19

Man hat auf den Einbau eine gesetzliche Gewährleistung bei der ab dem 7ten Monat die Beweislastumkehr statt findet.

Es gab schon einige Threads wo das durchgekaut wurde.

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 9:21

Da müssen wir jetzt aber keine Diskussion draus machen, gerne höre ich mir noch weitere Meinungen an und vielleicht hat ja auch jemand das genaue Wissen und kann eine fundierte Antwort geben.

Danke

Kulanzleistungen lösen keine Rechtspflicht aus.

Aber du kannst hier gerne auf eine Antwort warten die dir am besten gefällt ;) ändert aber nix.

Es gibt nur eine Baustelle die man aufmachen könnte, wenn eine Kulanzleistung nicht Ordnungsgemäß ausgeführt worden ist, aber ich las ich mal was von Wochen nach der Kulanzleistung. Hier ist man mit 1 Jahr später auch längst wieder raus.

Zitat:

Original geschrieben von zo.si

Man hat auf den Einbau eine gesetzliche Gewährleistung bei der ab dem 7ten Monat die Beweislastumkehr statt findet.

Es gab schon einige Threads wo das durchgekaut wurde.

Falsche Baustelle, hier geht es aber um eine Kulanzleistung! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Falsche Baustelle, hier geht es aber um eine Kulanzleistung! ;)

Wobei natürlich die Frage ist, was passiert wenn durch die Kulanzleistung das Auto "kaputt repariert" wurde - Beispiel: vorher hat der Klimakompressor Geräusche gemacht, ging aber noch, nachher geht die Klimaanlage überhaupt nicht mehr. Ich würde schon meinen, dass man sich damit nicht zufrieden geben muss.

Aber im konkreten Beispiel sehe ich auch keine großen Erfolgsaussichten, immerhin war das Problem für ein Jahr behoben (auch wenn das alles andere als befriedigend ist).

vg, Johannes

Auf Kulanzleistungen gibt es null Garantie wenn es keinen Eigenanteil gab. Hast du nur 1 Euro dazubezahlt, hast du volle Garantieansprüche. Wurde etwas falsch oder nicht richtig repariert, hast du für Folgeschäden einen Rechtsanspruch, aber eben nicht auf das aus Kulanz reparierte Teil. Nichtmal wenn es nach 2 Wochen wieder kaputtgehen würde. Bei kostenfreien Kulanzleistungen kannst du wiederum nur auf Kulanz hoffen...

Hi,

dasselbe gillt auch bei Garantiereparaturen.

Wenn 4 Wochen vor ende der 2 Jährigen Garantie der Motor hops geht und ein neuer eingebaut wird hat man auf den neuen Motor nur 4 Wochen Garantie.

Die garantiefrist ändert sich nicht!

Wobei ich in diesem Fall schon mal direkt bei VW zumindest virtuell auf den Tisch klopfen würde. Die Kettenprobleme sind ja mehr als bekannt und es ist echt lächerlich wenn die Reparatur nur 10tkm hält!

Alle 2 Jahre Ölwechsel aber jeden Jahr Kettenwechsel? den Werkstätte würde das sicher gefallen,

Gruß Tobias

am 19. Juli 2013 um 8:09

Bei mir wurde nun auch im Rahmen der 60.000er Inspektion die Steuerkette getauscht.

Übersprungschutz wurde ebenfalls angebracht. Alles auf 100% Kulanz.

Habe allerdings weder einen Beleg noch einen Serviceaufkleber auf dem Kofferraumboden erhalten.

Beim 30.000er Ölservice wurde bereits die Distanzscheibe am Turbolader eingebaut.

Auch hierfür habe ich keinen Nachweis oder Aufkleber im Kofferraum.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

dasselbe gillt auch bei Garantiereparaturen.

Wenn 4 Wochen vor ende der 2 Jährigen Garantie der Motor hops geht und ein neuer eingebaut wird hat man auf den neuen Motor nur 4 Wochen Garantie.

Garantie nicht, aber es bestehen Gewährleistungsansprüche für die mangelhafte Reparatur, denn natürlich hat die Werkstatt bei einer Garantiereparatur wiederum eine Gewährleistung von einem Jahr zu erbringen, wobei man in den ersten 6 Monaten einer Gewährleitung bei Mängeln davon ausgeht, dass der Mangel der Sache bereits von Anfang an bestand (siehe Paragraph 476 BGB).

Die Garantie des Fahrzeugs und des Motors läuft zwar ab, aber die Ansprüche der Gewährleistung auf die Reparatur bestehen unabhängig davon fort.

Zitat:

Original geschrieben von alex279

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

dasselbe gillt auch bei Garantiereparaturen.

Wenn 4 Wochen vor ende der 2 Jährigen Garantie der Motor hops geht und ein neuer eingebaut wird hat man auf den neuen Motor nur 4 Wochen Garantie.

Garantie nicht, aber es bestehen Gewährleistungsansprüche für die mangelhafte Reparatur, denn natürlich hat die Werkstatt bei einer Garantiereparatur wiederum eine Gewährleistung von einem Jahr zu erbringen, wobei man in den ersten 6 Monaten einer Gewährleitung bei Mängeln davon ausgeht, dass der Mangel der Sache bereits von Anfang an bestand (siehe Paragraph 476 BGB).

Die Garantie des Fahrzeugs und des Motors läuft zwar ab, aber die Ansprüche der Gewährleistung auf die Reparatur bestehen unabhängig davon fort.

Hi,

nein das ist meines Wissens nach nicht so,es handelte sich ja nur um eine Mangelbeseitigung. Darauf gibt es keine zusätzliche Gewährleistung. Der zeitpunkt des Gefahrenübergangs ändert sich durch die erfolgte Reparatur nicht sondern bleibt beim ursprünglichen Datum bestehen.

Da du ja nichts bezahlt hast kommt auch kein neues Geschäft zustande für das ein neuer Gewährleistungsanspruch besteht.

Gruß Tobias

Ob eine Steuerkette, die allgemein als wartungsfrei und zuverlässig gilt, nur 1 Jahr und 10000 km halten braucht muss man halt dann notfalls von einem Gericht klären lassen, sollte sich VW nicht einsichtig zeigen. Der TE müsste dann natürlich beweisen, dass er sich selbst nichts zu schulden kommen hat lassen.

Da das Problem bereits zum zweiten Mal bei dem Fahrzeug auftritt und man beim 1.2 und 1.4 TSI keinesfalls von Einzelfällen sprechen kann, finde ich den Begriff "Kulanz" in dem Zusammenhang eher weniger angebracht, auch wenn er aus rechtlicher sicht korrekt ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Erneuter Steuerkettenwechsel - Garantie ?