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Ersatz von Wertgegenständen bei Fahrzeugdiebstahl?

Themenstarteram 8. Februar 2009 um 16:26

Hallo in die Runde,

 

wie Ihr vielleicht schon im Lexus Forum lesen konntet, wurde mir mein 4 Monate alter Neuwagen vor der Tür organisiert "weggeklaut". Näheres dazu eine Tür weiter im Lexusforum.

 

Mich würde nun interessieren, an wen ich mich rechtlich in Sachen "Wertgegenstände" im Wagen wenden muss. Dazu kommt, dass die Gegenstände nicht durchweg im meinem Eigentum standen. Also ein Laptop von mir, aber eine Digicam von einem Mitarbeiter. Rechnungen sind selbstverständlich durchweg vorhanden.

 

Weiterhin würde mich interessieren, wie es mit dem Verlust einer Sonderzahlung bei einem Diebstahlschaden aussieht. Der Leasingvertrag selbst ist ja hinfällig, aber was ist mit meiner damaligen Sonderzahlung?  

 

Ich danke Euch im voraus

 

Gruß, Filou

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Raps

zu den geklauten Sachen Deines Mitarbeiters: Lies dir die Bedingungen deiner Privathaftpflichtversicherung

Und was wird er da wohl lesen:confused:

Jenau! Dass die PRIVAThaftpflicht (wie der Name irgendwie vermuten lassen könnte) sich auf den PRIVATbereich bezieht und nicht auf dienstliche Dinge.

Weil wir aber grad so schön am Bedingungslesen sind, schmökern wir weiter in den Haftpflichtbedingungen und finden (wie gemein!) schon wieder ein Haar in der (wässrigen) Suppe, die du hier kochst:

"Versichert sind Sach- Personen- und Vermögensschäden.

NICHT versichert ist das ABHANDENkommen von Sachen".

Wie gemein diese Haftpflichtversicherer doch so sein können:mad:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Raps

Gehörte der Lexus zum Betriebsvermögen: Lies dir die Bedingungen deiner Betriebshaftpflichtversicherung durch. War die letzte Fahrt mit dem Lexus betrieblich bedingt? Lies dir die Bedingungen Deiner Betriebshaftpflicht durch.

Genau: Lies, bis du grün und schwarz wirst - das Ergebnis wird aber immer dasselbe bleiben: NICHT VERSICHERT!

 

Zitat:

Original geschrieben von Raps

Hausratversicherung, durchlesen, wie das mit der Außenversicherung ist.

Kleiner Tipp am Rande: Lies du dir den ganzen Thread durch - ich hatte nämlich schon etwas zur Hausratversicherung geschrieben.

Aber gern nochmal für dich speziell: NICHT VERSICHERT im Rahmen der Aussenversicherung - warum: Suchfunktion hilft.

 

Zitat:

Original geschrieben von Raps

Traurig aber war: Wenn du hier solche Fragen stellen mußt, um dann obendrein von Leuten, die das lesen, auch noch ver......zu werden (Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen),

Traurig aber wahr: Dein Beitrag ist leider nichts als lauwarme (nicht einmal heisse) Luft und hilft hier in etwa genausoviel, wie die Lottozahlen von vor drei Wochen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Raps

Aber ich finde es einfach nur gemein, wenn jemand den Schaden hat, dann zu lachen und nicht zu helfen.

Zum grossen Glück warst DU ja in diesem Thread eine RIESIGE Hilfe!

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von filou00

 

Mich würde nun interessieren, an wen ich mich rechtlich in Sachen "Wertgegenstände" im Wagen wenden muss.

An die Diebe, an wen denn sonst?

 

Sorry, der musste sein!

 

An niemanden!

Wech ist wech und kommt auch nicht wieder.

Gibts kein Geld für diese Sachen -von keinem - Fahrzeuginhalt ist über die Kaskoversicherung nicht abgesichert.

Und da der Schöne Lexus vor der Türe stand, kommt auch eine evtl. bestehende Hausratversicherung nicht in Betracht (warum verrät die Suchfunktion - habe keine Lust, das alles schon wieder hier durchzukauen).

Zitat:

Original geschrieben von filou00

Dazu kommt, dass die Gegenstände nicht durchweg im meinem Eigentum standen. Also ein Laptop von mir, aber eine Digicam von einem Mitarbeiter. Rechnungen sind selbstverständlich durchweg vorhanden.

Schade für die Mitarbeiter - ansonsten siehe oben.

 

Zitat:

Original geschrieben von filou00

Weiterhin würde mich interessieren, wie es mit dem Verlust einer Sonderzahlung bei einem Diebstahlschaden aussieht. Der Leasingvertrag selbst ist ja hinfällig, aber was ist mit meiner damaligen Sonderzahlung?  

Und wieder siehe oben.

Die Kaskoversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und Finito.

Sonst nix, keinen Wageninhalt, keine Sonderzahlungen, keine künstlichen Gebisse - nix ausser dem Fahrzeugwert (recht einfach eigentlich:) )

 

Zitat:

Original geschrieben von filou00

Ich danke Euch im voraus

Keine Ursache, gern geholfen!

 

 

am 8. Februar 2009 um 16:38

Edit:

am 8. Februar 2009 um 16:41

Im Großen und Ganzen kann ich mich twelferider anschließen.

Eventuell zahlt die Kasko nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neuwert, kommt auf die Gesellschaft und deren Bedingungen an.

Rein rechtlich würde ich auch nicht sagen, dass die Mitarbeiter Pech hatten. Sie haben schon einen Anspruch, wer lässt solche Sachen schon im Auto?

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von filou00

Mich würde nun interessieren, an wen ich mich rechtlich in Sachen "Wertgegenstände" im Wagen wenden muss. Dazu kommt, dass die Gegenstände nicht durchweg im meinem Eigentum standen.

Sorry, du weist aber schon, dass ein Kraftfahrzeug kein Tresor ist ?

Lass dir das eine Lehre sein, für die Zunkunft und kaufe deinem Mitarbeiter eine neue Digicam.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

 

Rein rechtlich würde ich auch nicht sagen, dass die Mitarbeiter Pech hatten. Sie haben schon einen Anspruch, wer lässt solche Sachen schon im Auto?

Ein sehr interessanter Aspekt - Traumzauber!

Die Mitarbeiter des TE KÖNNTEN durchaus einen Anspruch gegen den TE haben, weil dieser fahrlässiger weise einen Lexus mit einem Tresor verwechselt hat und wertvolle Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen hat (obwohl man schon in der Fahrschule lernt, dass man das nicht tun sollte).

 

Würde als heissen: Der TE muss evtl. aus eigener Tasche auch noch seine Mitarbeiter entschädigen.

Hoffentlich liest keiner von den Mitarbeitern des TE hier mit :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

 

Rein rechtlich würde ich auch nicht sagen, dass die Mitarbeiter Pech hatten. Sie haben schon einen Anspruch, wer lässt solche Sachen schon im Auto?

Ein sehr interessanter Aspekt - Traumzauber!

 

Die Mitarbeiter des TE KÖNNTEN durchaus einen Anspruch gegen den TE haben, weil dieser fahrlässiger weise einen Lexus mit einem Tresor verwechselt hat und wertvolle Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen hat (obwohl man schon in der Fahrschule lernt, dass man das nicht tun sollte).

 

 

Würde als heissen: Der TE muss evtl. aus eigener Tasche auch noch seine Mitarbeiter entschädigen.

 

Hoffentlich liest keiner von den Mitarbeitern des TE hier mit :D:D:D

sag ich doch........:D

 

und wenn ich dem armen TE jetzt noch erzählen würde, wie lange ein 10jähriger rumänischer Strassenjunge braucht um seinen schnuckeligen Lexus aufzumachen, gäbe es ein Kurzschluss in seinem PC.

 

Warum ?

 

Nun, er würde in Tränen ausbrechen, diese laufen dann in die Tastatur und schwuups......wäre alles Dunkel....:(

 

Aber das will ich ja nicht machen, bin ja nicht gemein*.........:)

 

 

Gruß

 

Delle

 

*nur frech

Themenstarteram 8. Februar 2009 um 17:44

....schade eigentlich. Ich hatte gehofft, hier würden sich User mit Sachverstand wiederfinden, und nicht ausschließlich Oberlehrer mit zweifelhaften Halbwissen. Jede Bildzeitung hat da mehr Niveau, als einige der vorgenannten Antworten!

 

@Moderator

Bitte sei doch so nett, und lösche diesen Thread wieder, danke. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von filou00

....schade eigentlich. Ich hatte gehofft, hier würden sich User mit Sachverstand wiederfinden, und nicht ausschließlich Oberlehrer mit zweifelhaften Halbwissen. Jede Bildzeitung hat da mehr Niveau, als einige der vorgenannten Antworten!

 

wenn du alles schon vorher weist, oder auch meintewegen besser weist, warum fragst du dann hier nach?

 

Meinst du wirklich dass du den Sachverstand "einiger" User hier beurteilen kannst ?

 

Lies mal ein bisschen im Versicherungforum, bevor du dein arrogantes Mündchen hier soweit aufmachst.

 

Und denke an die Digicam für deinen Mitarbeiter :)

 

Ein schönes Leben noch.......

am 8. Februar 2009 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von filou00

....schade eigentlich. Ich hatte gehofft, hier würden sich User mit Sachverstand wiederfinden, und nicht ausschließlich Oberlehrer mit zweifelhaften Halbwissen. Jede Bildzeitung hat da mehr Niveau, als einige der vorgenannten Antworten!

@Moderator

Bitte sei doch so nett, und lösche diesen Thread wieder, danke. ;-)

Das finde ich jetzt nicht gerade nett, muss ich mal so anmerken. Ich meine schon, dass korrekt geantwortet wurde. Gut, Delle ist vielleicht etwas speziell :), aber das sollte für niemanden problematisch sein.

Gruß

traumzauber

am 8. Februar 2009 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Gut, Delle ist vielleicht etwas speziell :), aber das sollte für niemanden problematisch sein.

Gruß

traumzauber

Nett umschrieben. Richtig diplomatisch. :D

Gruß

Frank

Kann ich da etwas für, dass man diesen Jidosha Kabushiki-gaisha*mit einem Zahnstocher aufmachen und wegfahren kann ?

 

Habe ich den Lexus (die Digicam und den Laptop) geklaut? :mad:

 

Nein.

 

Also Bitte .......:rolleyes:

 

Gruss

 

Delle

 

*Editiert durch Delle, damit der TE nicht noch einen Herzkasper bekommt....

Sowas nennt sich "Transportversicherung" oder "Autoinhaltsversicherung" und kann bei jeder grösseren Versicherung abgeschlossen werden. Wenn man das nicht gemacht hat, hat man ein Menge Kohle über die Jahre gespart ( ich meine wirklich eine Menge, auch im Hinblick auf Betriebsausgaben...) und muss halt selber für Ersatz sorgen.

Gegen den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber keine Handhabe da es rechtlich wohl noch nicht grob fahrlässig oder Vorsatz ist Gegenstände in Deutschland in einem verschlossenen Auto zu lagern. In einigen Gegenden ist es realistisch gesehen schon verdammt hart an der Grenze, aber juristisch kaum.

am 8. Februar 2009 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Gegen den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber keine Handhabe da es rechtlich wohl noch nicht grob fahrlässig oder Vorsatz ist Gegenstände in Deutschland in einem verschlossenen Auto zu lagern.

Also ich habe das so gelesen, dass der Arbeitgeber Sachen vom Arbeitnehmer im Auto hatte.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

 

Gegen den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber keine Handhabe da es rechtlich wohl noch nicht grob fahrlässig oder Vorsatz ist Gegenstände in Deutschland in einem verschlossenen Auto zu lagern. In einigen Gegenden ist es realistisch gesehen schon verdammt hart an der Grenze, aber juristisch kaum.

wobei hier dem Arbeitnehmer etwas aus dem Auto des Arbeitgeber entwendet wurde.

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