Ersatz,wenn die Werkstatt nen Unfall verschuldet?
Hat schon jemand von euch damit Erfahrung gemacht,wie das mit den Ersatzansprüchen aussieht,
wenn ein Werkstattangehöriger den Wagen eines Kunden kaputt fährt?
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47 Antworten
ich würde mal pauschal sagen, dass die haftpflichtversicherung der Werkstatt den Schaden beseitigen müsste aber sicher bin ich nicht. Ist der schaden hoch und was genau ist denn pasiert?
Geht um den Wagen meines Bruders,
der wird sicher Totalschaden sein.
Klick
Hi,
also normal ist es wenn die Werkstatt einen Unfall mit nem Fahrzeug hat, dann steht sie dafür gerade.
Dieses ist mit einem Versicherungsschaden zu vergleichen, auch für die Zeit der Reperatur wird Dir ein Fahrzeug gestellt.
Wie bei einem Haftpflichtschaden, dort bekommst Du auch den Fahrzeugausfall bezahlt, oder ein Auto.
Ob es aber in der Werkstatt gemacht wersen muss, oder ob Du Dir das auszahlen läst oder evtl in einer anderen Werkstatt kannst, weiß ich nicht.
MfG und bye
Zitat:
Original geschrieben von buck_dunns
Geht um den Wagen meines Bruders,
der wird sicher Totalschaden sein.
Klick
ne das lässt sich ziehen und spachteln.
wenn bei dem unfall z.b. leitplanke oder ein anderes fahrzeug beschädigt wurde, muss die versicherung deines bruders dafür haften....wie er das dann auf das autohaus abwälzt ist seine sache....
eventuell sollte er sich für die vertretung seiner interessen einen anwalt holen, bei unfällen mit autohäusern ist quasi schon ärger vorprogrammiert, da die selbst die tricks kennen und möglichst billig aus der sache rauskommen wollen ohne.....
der benz sieht aber nicht mehr gut aus...
wie geht es den dem fahrer???
Der Fahrer liegt im Krankenhaus
Hallo,
in der Sache muss man detaillierter rangehen:
Grundsätzlich haftet erstmal der Fahrer für alle Schäden, die am Auto und anderen Dingen verursacht wurden. Da Dein Bruder das Fahrzeug aber der Werkstatt überlassen hat, ist diese für die Haftung Deinem Bruder gegenüber erstmal zuständig (wie die das dann mit dem Fahrer regelt, da spielt noch der Grad der Fahrlässigkeit mit rein ist für ihn ja zweitrangig). Also hat Dein Bruder einen Anspruch für das Fahrzeug und die Öffentlichkeit für alles andere (z.B. den Baum, Feuerwehr etc.)
Die Werkstatt kann nun nicht einfach die Haftpflicht Deines Bruders in Anspruch nehmen sondern muss hierfür schön selber geradestehen (bzw. die Haftpflicht der Werkstatt). Gleiches gilt natürlich für den enstandenen Kaskoschaden.
Komplizierter wird es nur, wenn die Werkstatt diesen Schaden nicht (gleich) bezahlen kann oder will. Die Öffentlichkeit genießt hat das Vertrauen, dass jedes Fahrzeug auf der Straße haftpflichtversichert ist, also man nie auf einem Schaden sitzen bleibt. Notfalls muss dann die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters einspringen und erhält damit ggf. einen Anspruch gegen die Werkstatt, sich das Geld zurückzuholen.
Auf dem Kaskoschaden bleibt man sitzen, wenn die Werkstatt nicht zahlen kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für das Handwerk aber hier obligatorisch.
Sofort den Anwalt einschalten!
Der Zeitwert gehört auf jeden Fall ersetzt.
Dazu sollte ausgehandelt werden dass für die Zeit bis zur Schadensregulierung ein Ersatzfahrzeug gestellt wird (eine Fahrzeugklasse niedriger sollte man akzeptieren).
Das Ersatzfahrzeug sollte man mit der Begründung einklagen, dass bis zur Schadensregulierung kein Geld da ist um das Nachfolgefahrzeug zu kaufen.
Ich persönlich würde einen eigenen Gutachter beauftragen, der ein bestmögliches Gutachten zum Zeitwert erstellt. Gerade wenn der Wagen sehr gepflegt war, gehört das mit rein und auch entsprechend angerechnet.
... sei froh, dass es ein Totalschaden ist!
Gruß, Frank
Vor kurzem so ein Fall gehabt.
E46 M3 BJ 2006 mit 17TKM auf der Uhr. Es sollten auf Kulanz Bremsscheiben gewechselt werden. Der Wagen wurde nach dem Einbau von einem BMw Mitarbeiter "Probe" gefahren ( ich würde eher sagen überm Grenzbereich ). Der Mitarbeiter ist bei Regen ins Schleudern gekommen und ist vor ne Wand ( DAS IST DER WAGEN ). Die Werkstatt ( ein BMw Autohaus ) hat sofort nen Gutachter kommen lassen. Der Geschädigte hat kostenlos einen Leihwagen erhalten. Er hat den Zeitwert des Fahrzeugs bekommen ( ca 55000,- Euro ) und hat den Wagen bei BMW gelassen.... Bei ihm ging es relativ reibungslos. Der Händler hat sich mehrfach entschuldigt ( vorallem gibt es keine E46 M3 aus 2006 mit voller Hütte und den KM mehr ).
hallo,
wer bezahlt denn für so ein kaputes auto noch 20T€ ????????
mfg
ibo
Jop
Vor allem das Ausstattungsmerkmal "... Modellschriftzug Entfall...".
Und ob der "entfallen" ist ^^
Sehr goil
jemand, der nur die dokumente, das steuergeraet und die schliessanlage brauch. das passende fahrzeug dazu wird sich noch finden. ist ein alter hut, den versicherungen auch bekannt. diese vermarkten aber diese totalschaeden oftmals zu ueberhoehten preisen in restwertboersen, damit sie so wenig wie moeglich erstatten muessen. die gefahr, wenn jemand sich ein passendes fahrzeug unter den nagel reisst, das es auch ein eigener kunde ist, dem man das gestohlene fahrzeug ersetzen muss, ist bei ca. 150 versicherungen in deutschland doch relativ gering. so wird das risiko minimiert. habe schon ganze andere autos gesehen, da waren keine raeder mehr dran bzw konnte man auch garnicht mehr erkennen, was es eigentlich mal gewesen ist. und wenn sowas dann immer noch fuer horentes geld verkauft wird kann man sich 1 und 1 zusammenzaehlen, was der kaeufer in den meisten faellen vorhat.
auch wenn im ebay hier und da mal ein fahrzeugbrief fuer gutes geld den besitzer wechselt, bei dem in der artikelbeschreibung die genaue ausstattung des wagens mit angegeben ist, wissen sowohl der anbieter als auch der kaeufer ganz genau, was sie da tun...
Zitat:
Original geschrieben von humanerror
Zitat:
Original geschrieben von buck_dunns
Geht um den Wagen meines Bruders,
der wird sicher Totalschaden sein.
Klick
ne das lässt sich ziehen und spachteln.
1A kommentar!
u made my day