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Ersatzbeschaffung: was muß man akzeptieren, was nicht?
Hallo!
ich bin von einem Bekannten gebeten worden, ihm bei der Ersatzbeschaffung für einen Totalschaden zu helfen, aber wir finden kein Fahrzeug. (er fährt/fuhr den selben Exoten, wie ich). Der Unfallgegner ist schuld (darüber auch keine Diskussion!) und die Versicherung möchte auch bezahlen, aber den Mietwagen natürlich nur bis nächste (evtl. übernächste) Woche.
Wenn man bei dem Hersteller/Fahrzeugtyp die Karosserievariante (Kombi), mit der Maschine und einem Werksnavi eingibt (alle andere Parameter sind ihm egal, was ich schon sehr flexibel finde!)...
...kommt bei mobile/autoscout genau ein Fahrzeug raus und das scheint eine echte Schrotte zu sein (Motorschaden, nur Verkauf an Händler)
- muß man eine Limusine akzeptieren, wenn man einen Kombi hatte?
- muß man sich mit einer kleineren Maschine zufriedengeben (weniger Zylinder, weniger Hubraum und weniger PS)
- muß man sich damit zufrieden geben, ein Navi an die Scheibe zu kleben, wenn man vorher einen Werkseinabu hatte?
- muß man sich vielleicht sogar mit einer ganz andere Marke (die es ohnehin nur mit kleineren Maschinen, oder sehr viel teurer gibt) zufrieden geben?
...was ist opportun und was nicht?
Mein Bekannter will keinen Gewinn machen ...er will einfach nur ungefähr so ein Auto wieder, wie er es hatte!
Gruß!
PS: kann man die gegnerische Versicherung dazu einspannen, einem einen Wagen zu suchen?
Beste Antwort im Thema
Wenn das verunfallte Auto einen Marktwert von zB 7000€ hatte und noch einen Restwert von 1000€ gibt es von der Versicherung 6000€ und fertig. Ob man sich davon einen Exoten kauft oder einen teureren Passat dürfte die Versicherung nicht interessieren da sie für den Passat sicher nicht einen Euro mehr rausrücken wird.
Ich gehe auch mal davon aus das es nicht Aufgabe der Versicherung ist dem Geschädigten den Wunsch zu erfüllen wieder das gleiche Modell wie zuvor mit identischer Ausstattung zu besorgen.Entweder gibt es das oder nicht,auf jeden Fall aber gibt es nicht mehr Geld als Marktwert des Alten abzüglich des Restwerts.
Das die Versicherung sich eventuell bereiterklärt bei einem Exoten einen Leihwagen ein paar Tage länger zu zahlen oder Umbaukosten wie zB für ein Navi zu zahlen dürfte eher im Bereich Kulanz angesiedelt sein als das es ein einklagbares Recht wäre,vor allem wenn es je nach Bj um eine Summe handelt die dem Wert des Autos sehr nahe kommt.
Aber auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden das eine Versicherung verpflichtet sein könnte rund 2500€ für einen Umbau des Navis zu zahlen grenzt an Größenwahn. Da würde wohl jeder Richer sagen das man sich ein Navi für 99€ an die Scheibe kleben soll.
Ich habe so den Eindruck das die Versicherung an sich recht großzügig ist und man das schamlos ausnutzen will.
Ich kenn das nur so das die Versicherungen sagen das das Auto einen Wiederbeschaffungswert von xx hat,einen Restwert von yy und hier ist die Differenzsumme von zz und nun friß oder stirb.
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38 Antworten
evtl ist es hilfreich, seinen exoten mal zu benennen
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
evtl ist es hilfreich, seinen exoten mal zu benennen
Alfa 156 Sportwagon 2.4 JTD (der 5-Zylinder) der Baujahre ab 2002 (nicht den 20V, der ist zu empfindlich, nicht den Vor-Facelift, der ist technisch zu deutlich zurück, da 1997er Technik)
Gruß!
Der Begriff gleichwertig bedeutet natürlich nicht Identisch. Sicherlich kann man bei der Gleichwertigkeit trefflich darüber diskutieren was akzeptabel ist und was nicht.
Aber hier könnte man natürlich den Exoten mit einem "vernünftigen" Fahrzeug in der Klasse vergleichen und dann mit Auf oder Abschlägen "operieren"
Aber grundsätzlich muss man natürlich eines festhalten:
Wenn es ein bestimmtes Fahrzeug am Markt nicht gibt, dann hat das sicher Gründe. Entwede sind dieses Positiv oder negativ zu bewerten.
bei einem Exoten tendiere -zumindest ich- mal zu den negativen Gründe. Das Auto ist einfach am Markt nicht gefragt (?)
Und wenn es ein Fahrzeug am Markt nicht gibt, dann hat das erst einmal nichts mit dem Marktwert zu tun
Wenn für diesen "Exoten" ein Marktwert von z.b. 5.000 Euro ermittelt wurde und es gibt ihn nicht, dann gibt es ihn auch für 7.000 Euro nicht und auch nicht für 10.000 Euro.
Damit kann man zumindest aufzeigen, dass das Angebot nicht mit dem Marktwert gleich zu setzen ist.
Meine Meinung dazu
Gruß
Delle
hey
du kannst drauf bestehen ein gleich wertiges fahrzeug zu bekommen aber manchmal geht es nicht mußt dann ein anderes fahrzeug nehmen hatte das selbe problem mit mein vel satis ist noch seltener
mfg
Hallo!
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber hier könnte man natürlich den Exoten mit einem "vernünftigen" Fahrzeug in der Klasse vergleichen und dann mit Auf oder Abschlägen "operieren"
bei einem Exoten tendiere -zumindest ich- mal zu den negativen Gründe. Das Auto ist einfach am Markt nicht gefragt (?)
...ganz sicher war/ist dieses Fahrzeug nicht am Markt gefragt und deswegen auch sehr billig zu kaufen ...wenn es ihn überhaupt gibt.
Mein Bekannter würde wohl auch einen Passat/Audi 2.5 TDi, einen Volvo V50 D5, oder einen C270 CDI, etc. nehmen ...alles Autos mit vergleichbarer Zylinderzahl oder Hubraum ...aber den Aufschlag möchte die gegnerische Versicherung ganz bestimmt nicht bezahlen
Also was tun?
Gruß!
eigentlich sprechen wir nur von einer Summe x. Von nichts anderen. Die Summe x stellt die Versicherung zur Verfügung. Und um den Rest muss man sich eben selbst kümmern
Also entweder ein passendes Fahrzeug finden, oder eben das Geld nehmen.
.....interessant wäre noch, ob ihr kein Fahrzeug zum ermittelten WBW findet oder ob ihr ganz allgemein kein vergleichbares Fahrzeug findet.....
Wenn Fahrzeuge erhältlich sind, diese nur eben teurer sind, würde ich mich nochmals mit dem SV und/oder dem gegnerischen Versicherer abstimmen und erklären, dass der WBW schlicht zu niedrig ist.....
Hallo!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
.....interessant wäre noch, ob ihr kein Fahrzeug zum ermittelten WBW findet oder ob ihr ganz allgemein kein vergleichbares Fahrzeug findet.....
Nein, es gibt leider gar kein vergleichbares Fahrzeug. Am nächsten ran kommt man, wenn man das Werksnavi weglässt; dann gäbe es bundesweit ca. ein halbes Duzend Fahrzeuge.
Die Fiat Niederlassung, wo der Schrottwagen steht, hatte auch angeboten, dass sie das Werksnavi aus dem Unfallwagen in den Ersatzwagen umbauen könnten ...die Versicherung hat zu der Lösung auch erst zugestimmt, aber dann einen Rückzieher gemacht, als sie den Fiat Kostenvoranschalg für den Umbau gefaxt bekamen. Fiat will den Umbau nur dann machen (bzw. Garantie auf den Umbau geben), wenn Blaupunkt den Gyrosensor (Längs/Quer/Drehbeschleunigung) vorher im Navi austauscht (bekommt wohl bei Unfällen gerne einen weg). Blaupunkt in Hildesheim will dafür aber nochmal 1700,- Euro extra haben. (die tauschen vermutlich das gesamte Innenleben)
Kann man die Versicherung zwingen, solche Umbaukosten "on Top" (insgesamt ca. 2500,- Euro) zu übernehmen?
Gruß!
....also rein gefühlsmässig würde ich das schon eher so einschätzen, dass das Modell höher bewertet wird, als Austattungsdetails (ich persönlich würde dem Versicherer was Husten, wenn er mich an Stelle eines 156 Sportwagon einen Passat Variant andrehen will)....
Allerdings ist das jetzt gefährliches Halbwissen, das ich jetzt nicht belegen kann.... Ich würde einfach mit dem Versicherer verhandeln, dass er den WBW um einen Betrag X erhöhen soll (je nachdem, was sich Dein Bekannter vorstellt) und dann mit der erhaltenen Entschädigung arbeiten:
1) AR 156 SW ohne Navi kaufen und eine Festeinbaulösung nachrüsten (meines Wissens gibt es da deutlich günstigere und bessere Lösungen von anderen Anbietern, als Fiat, da die und deren Zulieferer (Blaupunkt, Grundig, Clarion) jetzt nicht unbedingt für gute Navis bekannt sind oder
2) Anderes Modell kaufen, das ihm auch gefällt und seine Kriterien erfüllt
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
(ich persönlich würde dem Versicherer was Husten, wenn er mich an Stelle eines 156 Sportwagon einen Passat Variant andrehen will)....
...mein Bekannter würde ja sogar so einen Passat Variant 2.5 TDi mit Werksnavi nehmen ...aber der Mehrpreis (bei ansonsten äquivalenten Daten) für einen Volkswagen ist noch viel höher, als die Navi-Umbaukosten wären ...das würde die Versicherung ganz sicher nicht drauflegen!
Eine Navi Nachrüstlösung, die optisch nicht in's Armaturenbrett passt, kommt wegen des waf (woman acceptance factor) nicht in Frage (...voll krassen bohhhh eyyyy radio mitten in auto... guckt du...)
Gruß!
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Eine Navi Nachrüstlösung, die optisch nicht in's Armaturenbrett passt, kommt wegen des waf (woman acceptance factor) nicht in Frage (...voll krassen bohhhh eyyyy radio mitten in auto... guckt du...)
....ich dachte eher an ein DIN-Schacht-Navi á la Becker traffic pro....
Ich weiss jetzt leider nicht, was es alles gibt, da ich widerum aus praktischen Gründen mobile Navis bevorzuge (Festeinbau ab Werk ist imo zu teuer, schnell veraltet bzw. musst Du neue Software meist vom Hersteller kaufen, ich brauch es nur selten und last not least kann ich die mobile Lösung auch bei meinem Spider oder 156 mitnehmen, wenn ich sie wirklich mal brauche)!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....ich dachte eher an ein DIN-Schacht-Navi á la Becker traffic pro....
Ich habe da eben schonmal geguckt ...wo finde ich denn auf deren Webseite die Becker Einbaunavis mit den silbernen Blenden? (oder auch ein anderer Hersteller, der Einbaunavis mit Blenden hat, die ein Alfa-ähnliches Silber haben, damit die Nachträglichkeit nicht so auffällt)
Für (vernünftige) Tips in dieser Richtung wären wir dankbar!
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Kann man die Versicherung zwingen, solche Umbaukosten "on Top" (insgesamt ca. 2500,- Euro) zu übernehmen?
...ich kopiere mich auch nochmal selber (weil bisher nix von den Experten kam): Welche Einbau- und Umbaukosten muß die Versicherung übernehmen?
Gruß!
Wenn das verunfallte Auto einen Marktwert von zB 7000€ hatte und noch einen Restwert von 1000€ gibt es von der Versicherung 6000€ und fertig. Ob man sich davon einen Exoten kauft oder einen teureren Passat dürfte die Versicherung nicht interessieren da sie für den Passat sicher nicht einen Euro mehr rausrücken wird.
Ich gehe auch mal davon aus das es nicht Aufgabe der Versicherung ist dem Geschädigten den Wunsch zu erfüllen wieder das gleiche Modell wie zuvor mit identischer Ausstattung zu besorgen.Entweder gibt es das oder nicht,auf jeden Fall aber gibt es nicht mehr Geld als Marktwert des Alten abzüglich des Restwerts.
Das die Versicherung sich eventuell bereiterklärt bei einem Exoten einen Leihwagen ein paar Tage länger zu zahlen oder Umbaukosten wie zB für ein Navi zu zahlen dürfte eher im Bereich Kulanz angesiedelt sein als das es ein einklagbares Recht wäre,vor allem wenn es je nach Bj um eine Summe handelt die dem Wert des Autos sehr nahe kommt.
Aber auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden das eine Versicherung verpflichtet sein könnte rund 2500€ für einen Umbau des Navis zu zahlen grenzt an Größenwahn. Da würde wohl jeder Richer sagen das man sich ein Navi für 99€ an die Scheibe kleben soll.
Ich habe so den Eindruck das die Versicherung an sich recht großzügig ist und man das schamlos ausnutzen will.
Ich kenn das nur so das die Versicherungen sagen das das Auto einen Wiederbeschaffungswert von xx hat,einen Restwert von yy und hier ist die Differenzsumme von zz und nun friß oder stirb.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Allerdings ist das jetzt gefährliches Halbwissen, das ich jetzt nicht belegen kann.... Ich würde einfach mit dem Versicherer verhandeln, dass er den WBW um einen Betrag X erhöhen soll (je nachdem, was sich Dein Bekannter vorstellt) und dann mit der erhaltenen Entschädigung arbeiten:
Hier wäre dann der Spruch vom Mediamarktverkäufer M.B: besser gewesen!
Mimro du meinst also es läuft wie folgt ab:
VS meint zum TE: "Sie sind ein ganz lieber und wir machen das wie folgt:
der Gutachter sagt zwar ihr Auto war zum Unfallzeitpunkt am Markt 5.000 € wert, dafür bekommen Sie derzeit jedoch keinen gleichartigen Wagen dann legen wir mal eben noch 1.500 € drauf! Dann dürften Sie bestimmt einen vergleichbaren Wagen finden!
Und dann allzeit gute Fahrt, wenn Sie die VS zum Jahresende wechseln wollen denken Sie doch auch an uns, wir sind auch in der VK so gnädig wie in Ihrem Fall mit der HF!"