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Ersatzfahrzeug während Mängelbeseitigung innerhalb der Garantie

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 15:39

Habe diverse Probleme mit meinem Astar 1.6 TP.

Nun muss der Wagen für die Mängelbeseitigung, die heute identifiziert wurden, in Kürze für einen Tag in die Werkstatt.

Nach meinem Kenntnissstand ist der FOH während der Garantiezeit (habe noch bis August 2007 Garantie + 1 Jahr Anschlussgarantie von Opel) bei Reperaturen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.

Laut FOH muss er dies nur, wenn das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Frage mich dann allerdings, wozu es diese Mobilitätsgarantie gibt...???

Wisst ihr, wie die Sachlage ist?

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20 Antworten

Nö du hast keinen Anspruch auf einen Leihwagen! :D

Aber ein guter Händler gibt dir trotzdem einen für Umsonst...

am 5. Januar 2007 um 16:10

Meine Erfahrung uns Aussage verschiedener FOH: der Ersatzwagen wird gestellt (und von Opel bezahlt), wenn die Reparatur länger als einen Tag dauert, der Wagen also über Nacht dort bleiben muss. In der Praxis sind einige Händler auch kulanter - ich habe beispielsweise auch schon einen kostenlosen Leihwagen bekommen, als ich meinen Wagen morgens brachte und am gleichen Tag abends abholte.

Ob es was rechtlich Verbindliches gibt, wage ich aber zu bezweifeln.

Mein FOH sagte erst bei mehr als 24 Std. gibts den Leihwagen (von Opel bezahlt) kostenlos.

Meiner sagte, dass es normal nur einen gibt wenn´s bis zum nächsten Tag oder länger dauert, er würde das aber über´n einkauf mit ner Probefahrt abrechnen, dass würde auch gehen!

Nach meinem Wissensstand muss Opel bzw. dein FOH nur Mängel während der Garantiezeit kostenlos beseitigen. Dafür musst Du dein Fahrzeug dem FOH aber schon zur Verfügung stellen, damit dieser das auch tun kann.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich für meine Leihfahrzeuge immer was bezahlt habe. Auch wenn mein Fzg nur wegen Garantiemängel in der Werkstatt stand. Kommt bei meinem aber zum Glück selten vor :D

Wie es mit der Mobilitätsgarantie aussieht kann ich nicht sicher sagen, aber ich glaube nicht, dass sie dir bei "geplanten" Werkstattbesuchen einen Leihwagen bezahlt. Greift diese nicht nur bei einer Panne mit Ersatzfahrzeug, Hotel etc. Wie schon gesagt bin mir hier aber nicht sicher.

Ornith

ist keine Pflicht.

Geld von Opel gibts nur wenns länger als 1 Tag dauert und nur wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist.

Selbst wenn das der Fall ist, sollen Mietwagen nur bei Bedarf (des Kunden) und Verfügbarkeit (beim Händler) ausgegeben werden.

Verfügbarkeitsproblem:

Abrechenbar gegenüber Opel sind nur echte Opel Rent Mietwagen, keine Vorführwagen oder "Werkstattersatzwagen".

 

Mobilitätsgarantie gibts nur im Pannenfall.

Und auch nur dann wenn du die Nummer angerufen hast und eingeschleppt wurdest.

Selber schleppen oder gerade noch auf den Hof kommen gilt nicht.

Sehr wohl hat der Endverbraucher gesetzlichen Anspruch.

§ 439 BGB Abs. 2: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wenn ein Ersatzwagen gebraucht wird, dann muss der Verkäufer für die Kosten aufkommen. Ob er nun den Leihwagen bezahlt oder gleich freiwillig einen stellt bleibt dem Verkäufer überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von bstenmans

Sehr wohl hat der Endverbraucher gesetzlichen Anspruch.

§ 439 BGB Abs. 2: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wenn ein Ersatzwagen gebraucht wird, dann muss der Verkäufer für die Kosten aufkommen. Ob er nun den Leihwagen bezahlt oder gleich freiwillig einen stellt bleibt dem Verkäufer überlassen.

Da kann ich nur zustimmen bei Garantiearbeiten ist der Ersatzwagen kostenlos zur verfügung zu stellen..

Bei einer Inspektion sieht das wieder anders aus da gibts dann halt einen Werkstattersatzwagen zu günstigen Konditionen dafür kann ich dann aber auch wählen und z.b mal nen Alfa Brera fahren soweit verfügbar zum Termin ;)

mir wurde gesagt, daß wenn es länger als 2 Stunden dauert ein Leihwagen gestellt wird.

Aber Grundproblematik, muss ich wirklich erst die Gesetze studieren, damit ich nicht über den Tisch gezogen werde.

Und vor allem, was nützt es, wenn ich im Recht bin, mein Recht aber nicht bekomme, wer wird jetzt als Beispiel für einen Leihwagen für 1 Tag den Rechtsanwalt einschalten, wenn der FOH dir ein Auto für 30 Euro am Tag überläst.

Und genau soetwas ist immer der Knackpunkt.

Na ja da bin ich ziemlich Streitbar hab das meinem Händler einmal klipp und klar gesagt und seit dem null Probleme.

Ansonsten hilft auch mal der Hinweis das man woanders auch Autos kaufen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Truckbaer

Da kann ich nur zustimmen bei Garantiearbeiten ist der Ersatzwagen kostenlos zur verfügung zu stellen..

Bei einer Inspektion sieht das wieder anders aus da gibts dann halt einen Werkstattersatzwagen zu günstigen Konditionen dafür kann ich dann aber auch wählen und z.b mal nen Alfa Brera fahren soweit verfügbar zum Termin ;)

Stimmt leider nicht. Gilt vielleicht bei einer Kaffeemaschine die zurück geschickt werden muß. Aber kein Kunde hat einen Leihwagenanspruch. Nur bei einer Panne und er den Mobilitätsservice angerufen hat und eingeschleppt wird. Wenn ein Kunde auf den Hof kommt und dann festgestellt wird, dass der Wagen nicht mehr fahrbereit ist, kann man das schon noch so deichseln, das ein LW rausspringt, aber sonst kann sich der Kunde so einrichten, daß er mal nen Tag auf sein Auto verzichten kann. Die Zeiten werden härter. Man sollte sich auch genauer an die Intervalle halten, sonst gibt es eine Ablehnung der Garantie. Opel schaut bald genauer hin.

Schmarotzer

Zitat:

Original geschrieben von Schmarotzer

Opel schaut bald genauer hin.

Schmarotzer

Insider???

Ob Anspruch oder nicht, kann ich nur den Vorrednern zustimmen, daß es immer auf die Kulanz es Autohauses und des Ansprechpartners ankommt. Bei mir wissen die z.B. auch, daß ich zu ihnen einen Weg von mindestens 30 Kilometern habe, den ich weder zu Fuß, noch mit dem Taxi zurückfahren werde. Vielleicht habe ich deswegen bisher immer einen Leihwagen gehabt, wenn mal was war, was länger dauerte. Außerdem ist es so: muß mein Auto in die Werkstatt und es dauert ein bißchen und ich bekomme ein Auto, dann fahre ich heim. Bekomme ich keins, dann bleibe ich da und frage ob ich zugucken darf :D

Schade ist nur, daß ich bei meinem Astra Caravan damals einen Agila als Leihwagen hatte. Eigentlich sollten die ihre Kunden ja kennen und sich darüber im klaren sein, daß ein entsprechender Leihwaegn auch sehr gute Werbung sein kann. Deswegen hatte ich vielleicht auch schon zweimal einen Zafira als Leihwagen. Die andere Sache ist die, daß die für solche Zwecke oftmals eine bestimmte Anzahl Fahrzeuge haben und wenn die weg sind, sind sie weg. Ich kann schlecht verlangen, daß man mir eien Neuwagen aus dem Verkaufsraum fährt und mit nachhause gibt.

Leute das ist doch ganz einfach da wo mein Ersatzwagen nicht gesichert ist da kauf ich kein Auto mehr.

Die wollten von mir einmal Geld haben für den Ersatwagen bei Gewährleistungsarbeiten da hab ich dem Chef mein Standpunkt erklärt und seitdem ist Ruhe.

Was ich verstehen kann wenn jemand mit nen EU-Import kommt und meint genau so behandelt zu werden wie die Kunden die schon 2,3 oder 4 Autos beim freundlichen gekauft haben da würd ich auch sagen tut mir leid kein Auto da vielleicht gibt ihnen ja der Freundliche in Belgien eins :)

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