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Ersatzteil eigenhändig getauscht, nach 18 Monaten defekt. Garantie/ Gewährleistung/ Produktgarantie?

BMW
Themenstarteram 3. November 2024 um 12:01

Moin

Ich habe vor rund 18 Monaten bei einem 530d einen generalüberholten Turbolader getauscht. Ölwechsel inkl Filter, auch die Vorbefüllung des Turbos inkl. Öldruckaufbau ohne Motorstart.

Ist nicht mein erster Turbo aber der erste, der sich verabschiedet und auch sonst schraube ich selber auch seit 30 Jahren, hobbymässig.

Jetzt ist der Turbo defekt, zieht jede Menge Öl und das Verdichterrad lässt sich auf der kalten Seite

radial in alle Richtungen bewegen. Horizontal ist ok.

Meine Anfrage beim Verkäufer wurde wie folgt beantwortet:

"Hallo, der Turbolader wurde überholt und eingestellt, das der so schnell kaputt ging kann nicht sein aber wie Sie schon geschrieben haben, Sie haben 1 Jahr Gewährleistung ist richtig! Schicken Sie bitte den Turbolader zurück wir prüfen den Nach und melden uns bei Ihnen, legen Sie bitte kurze Fehlerbeschreibung bei und die Einbau Rechnung um zusehen was alles getauscht wurde bei dem Einbau , danke MfG ...."

 

Ich bin mir im Klaren über Gewährleistung und Garantie/ Produkthaftung, gesetzliche zweijährige Garantie.

ABER: Wie sieht die rechtliche Stellung aus? Kann der Händler beim Verkauf des Produktes verlangen, dass das Ersatzeil nur eine gesetztliche Garantie von zwei Jahren hat, wenn es durch eine Fachwerkstatt eingebaut wird? Kann er das gleiche bei Gewährleistung verlangen:

Seine AGB:

Haftung/ Gewährleistung:

"Die Gewährleistung gilt nur bei einem fachgerechten Einbau des Ersatzteils. Schäden durch einen unsachgemäßen Einbau oder unzureichende Ölversorgung so wie Fremdkörpereinwirkung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei einem Defekt muss das Aggregat zwecks Begutachtung zurückgeschickt werden."

Viele Händler schreiben das in ihre AGB aber ist das rechtlich haltbar?

Nehmen wir an, ich bin Laie und baue das selber ein. Wie sieht das aus?

Und nehmen wir an, mein Schwager ist gelernter KFZ Mechaniker mit 30jähriger Berufserfahrung arbeitet aber nicht mehr in der Werkstatt. Reicht das um Ansprüchee geltend zu machen?

Ich meine, es ist ja oft so, das viele Händler versuchen sich so aus der Affaire zu ziehen.

Aber wie sieht es hier tatsächlich aus. Schreiben kann man viel. wie die rechtliche Grundlage tatsächlich ist...würde mich mal interessieren.

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14 Antworten

Der fachgerechte Einbau muss ja nicht bei einer Fachwerkstadt erfolgen. Allerdings geht so viel ich weis, nach 6Monaten die Beweislast auf den Käufer über und da wirds kompliziert.

Ganz genau, nach sechs Monaten musst du beweisen, dass der Turbo kaputt war. Das geht nur mit einem technischen Gutachten.

Die Beweislastumkehr wurde 2022 geändert und beträgt 12 Monate.

Wenn das beim Auto kauf so ist, wird das für gewechselt Teile wohl auch so sein.

Ist aber hier wurscht, den es ist 18 Monate her.

Die Gewährleistung scheint hier 2 Jahre zu sein und somit hätte er noch Anspruch.

Aber er muss beweisen das er Fachgerecht eingebaut hat, da wird man auch auf neue Leitungen usw. bestehen und muss mit Gutachter nachweisen das der Schaden schon bei Gefahrübergang bestanden hat. Viel Spaß dabei, das wird meist nix und wird elendig teuer.

 

Dann wurde Garantie erwähnt, die sehe ich aber nicht, hast du dich da mit Gewähr vertan?

Bei generalüberholten Teilen besteht sicher ein Unterschied

hinsichtlich der Gewährleistungszeit im Vergleich zu Neu-Teilen!

Muss wohl nicht gesetzlich zwingend 2 Jahre sein.

Vielleicht gibt es da überhaupt keine gesetzliche Regelung.

Nur der Verkäufer solcher Teile wird nichts verkaufen, wenn er

gar keine Garantie gibt ... also gibt er eine ... z.B. 1 Jahr.

Theoretisch und auch praktisch könnte er selbst in einem Jahr

damit 100.000 km fahren. Da Risiko geht der Verkäufer aber ein,

weil dies schlicht unwahrscheinlich ist.

Oben werden wohl vom Händler bzw. TE 2 Jahre genannt.

Wie das nun tatsächlich gestalterisch bei Generalüberholten Teilen gesetzlich geregelt ist weiß ich grad nicht, weiß nicht ob nicht doch Generalüberholte Ware nicht mit Neuteilen gleichzusetzen ist. Ich würde es mal vermuten.

Themenstarteram 4. November 2024 um 17:08

So...bis hierhin erstmal danke für die Antworten.

Grundsätzlich erwähnt der Verkäufer eine 12 monatige Gewährleistung bei sach- und fachgerechtem Einbau.

Ich bin keine Firma, privat aber mein Schwager gelernter KFZ Mechaniker seit 30 Jahren, ich schraube ebenfalls hobbymässig.

Der Turbo ist oder war generalüberholt, gekauft von einem deutschen Betrieb über ebay mit 100% guter Bewertung.

Mir geht es eigentlich darum, kann man die Gewährleistung so ausklammern nur weil etwas nicht in einer Werkstatt verbaut wurde? Wie schaut es mit einer gsetzlichen Garantie von zwei Jahren auf generalüberholte Teile aus.

Von den Kosten her ist es zwar ärgerlich aber jetzt auch net die Welt. Ich werde damit wohl kaum zum Anwalt gehen und Schadenersatz einfordern. Da ist der Sachwert des Turbos max 3 drei Briefe vom Anwalt wert und lohnt net.

Wenn jetz also jemand aus eigener Erfahrung fundiert sagen kann,

Fakt 1.: 2 Jahre gesetzliche Garantie, egal ob neu generalüberholt oder,

Fakt 2.: 12 Monate Gewährleistung ist muß, egal ob Fachwerkstatt oder nicht oder

Fakt 3.: eine Einbaurechnung einer Fachwerkstatt ist nicht notwendig, Punkt.

Blöd gesagt, ich kaufe mir bei Händler X ein Produktrückläufer (damit es jetzt mal nicht neu ist) baue das Radio in mein Auto und es geht kaputt, habe ich noch nie erlebt, das ich kein Anspruch auf Ersatz habe....

Selbst der Vorführer bei Mediamarkt (TV, what ever) hat als Einzelstück, den ich von der Wand bekomme zwei Jahre Garantie....

Es ist weder neu, noch original verpackt. Im entfernten Sinne schon mal benutzt, gebraucht wie auch immer. Oder hinkt das ganze?

Ich meine machen wir uns nichts vor....ein 2006er 530d um das es hier geht, bedarf nun mal einer zeitwertgerechten Reparatur. Einen Turbo zu tauschen bei 270.000km, welcher neu ist...sprengt den Rahmen. Das Auto wäre tot, in jeder Werkstatt. Von daher, wo macht es Sinn und wo hört es auf,

neue Teile zu verbauen oder eben, generalüberholte, B Ware, wie auch immer.

 

Ein Turbo wie oben beschrieben, ist für mich irgendwo das gleiche. Nicht ganz neu, nicht ganz alt, wenn auch noch nicht verbaut.

Naja du drehst dir die Sache aber auch ganz schön hin wie du es brauchst.

 

Erstmal gibt es vom Hersteller keine Offiziellen Reperatursätze für VTG Lader mehr also kann der Verkäufer dir eigentlich schon keinen Generalüberholtem Lader von gleicher Qualität wie ein neuer Lader liefern.

Jeder Generalüberholte VTG Lader ist mit irgendwelchen Teilen aus China und gebrauten Teilen gebaut.

 

Dann hat der Lader doch nun schon ziemlich lange funktioniert bist du denn wirklich Sicher das der Versagt hat weil er schlecht gebaut ist?

Das Problem an den Billo ladern ist das nötige Sachen eben nicht getauscht werden beim Einbau im Gegensatz zu einem neuen Lader der richtig Geld kostet verleitet der Preis zum sparen und nicht so Gründlichen Einbau.

 

So zum Beispiel die Ölleitungen vor allem der Rücklauf das ist zwingend zu Tauschen nach einem Turbo schaden da sich gerade im Rücklauf ölkohle sammeln kann und wenn das Öl nicht schnell aus dem Lader raus kann dann kommt es aus den Dichtungen in den Ansaugtrakt.

Wurden die Leitungen von euch verbaut oder wenigstens Gründlich gereinigt?

Oder sind die so wieder rein gekommen?

 

Dann kommt hinzu das auch meist auf eine genaue Diagnose verzichtet wird und der Lader dann einfach getauscht wird ohne Sensoren und Steuerung zu prüfen.

So das der Generalüberholte an genau den selben Sachen stirbt wie der Originale.

 

Habt ihr eine Diagnose gehabt woran ist der Originale gestorben?

Garantie ist nicht gesetzlich gegeben sondern eine freiwillige Sache des Herstellers zu seinen Bedingungen.

Gewähr Ist gesetzlich geregelt.

Themenstarteram 4. November 2024 um 20:29

Zitat:

@Seppi-1604 schrieb am 4. November 2024 um 18:32:51 Uhr:

 

Erstmal gibt es vom Hersteller keine Offiziellen Reperatursätze für VTG Lader mehr also kann der Verkäufer dir eigentlich schon keinen Generalüberholtem Lader von gleicher Qualität wie ein neuer Lader liefern.

Jeder Generalüberholte VTG Lader ist mit irgendwelchen Teilen aus China und gebrauten Teilen gebaut.

Dann hat der Lader doch nun schon ziemlich lange funktioniert bist du denn wirklich Sicher das der Versagt hat weil er schlecht gebaut ist?

Das Problem an den Billo ladern ist das nötige Sachen eben nicht getauscht werden beim Einbau im Gegensatz zu einem neuen Lader der richtig Geld kostet verleitet der Preis zum sparen und nicht so Gründlichen Einbau.

So zum Beispiel die Ölleitungen vor allem der Rücklauf das ist zwingend zu Tauschen nach einem Turbo schaden da sich gerade im Rücklauf ölkohle sammeln kann und wenn das Öl nicht schnell aus dem Lader raus kann dann kommt es aus den Dichtungen in den Ansaugtrakt.

Wurden die Leitungen von euch verbaut oder wenigstens Gründlich gereinigt?

Oder sind die so wieder rein gekommen?

Dann kommt hinzu das auch meist auf eine genaue Diagnose verzichtet wird und der Lader dann einfach getauscht wird ohne Sensoren und Steuerung zu prüfen.

So das der Generalüberholte an genau den selben Sachen stirbt wie der Originale.

Habt ihr eine Diagnose gehabt woran ist der Originale gestorben?

Die Leitungen habe ich alle gesäubert, sind ja auch recht zugänglich. Wie gesagt, ist ja auch net mein erster Lader. Der alte Lader hatte leichtes Spiel und man konnte an der Rumpfgruppe beginnende Spuren vom schleifen sehen. Daher kam der raus bei 255.000km, was er auch darf...wie ich finde. Der Wagen gehört nicht mir sondern einem Kumpel....und hatte zu dem Zeitpunkt so ca. 255.000km runter, jetzt 267.000 ca....davon mal ab....ob nun 18 Monate oder nur 12.000, finde ich....ist jetzt net solange......die haben das in 18 Monaten gefahren. Ich brauche dafür 5 Monate...wenn man mal vom zeitlichen spricht. Zeit ist also relativ.

Natürlich kann ich andere Schäden wie Fremdkörper nicht ausschliessen. Dann hätte es die Luftschaufeln zerlegt. Ich denke, wenn war es was anderes oder wie erklärt sich das man den gesamten Verdichterradkörper in alle Richtungen bewegen kann, sodass er in der Position stehen bleibt, wohin man ihn drückt. Auch Mangelschmierung, könnte sein....keine Frage...aber kann ich das nachweisen oder weiß der Kumpel, ob er zu wenig Öl drauf hatte....

Grundsätzlich gehts hier net um Ursachenfindung durch uns oder jemanden anders, sondern um Gewährleistungen, Garantien und ich finde, es ist ein interessantes Thema auch für das Forum.

Wenn der Verkäufer sagt, Ursache liegt am Auto....alles gut....ich möchte aber wissen ob man rechtlich haltbar vorbringen darf, das eine Fachwerkstatt für den Ein und Ausbau, zwingend vorgeschrieben ist um seine oder die Ansprüche des anderen zu wahren. Da findet im Netz jetzt nichts konkretes.

Anderes Beispiel Inspektionen....darf ich nach EU recht auch überall machen und muss anerkannt werden, wenn es um Gewährleistung/ gesetzliche Garantie wie im Screenshot geht.

Ich bin mir aber auch bewusst, das alle Marken das individuell sehen...gerade im Hinblick auf Kulanzanträge.

Was dann wiederum Gerichte entscheiden müssen, sofern es der kleine Mann sich leisten kann.

Den großen ist das egal...die haben ne dicke Geldbörse...

Garantie

Ich denke es ist legitim von einem Hersteller, seine Garantien an Bedingungen zu koppeln, wie z.B. dass der Einbau durch geschultes und fachkundiges Personal erfolgt. Als Lieferant hätte ich auch keine Lust, Schäden zu kompensieren, nur weil der Hoschi der es eingebaut hat, nicht wusste was er tat (bitte beziehe das jetzt nicht auf dich... ist ganz allgemein gemeint).

Die gesetzlich geregelte Gewährleistung macht dazu meines Wissens keine Aussage, aber dafür haben wir einen echten Spezialisten hier, der das Gesetz in- und auswendig kennt. Der weiß das bestimmt.

Falls es dazu im Gesetzestext nichts gibt, müsste die Rechtsprechung diese Lücke füllen, was sie bestimmt auch schon getan hat, aber ich weiß nicht was da rausgekommen ist und ob es höherinstanzliche Urteile gibt, die bindenden Charakter haben. Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass auch ein Gericht eine gewisse fachliche Kompetenz fordern wird, bevor Gewährleistungsansprüche greifen (bei Bauteilen bei denen der Eibau kritisch ist und im allgemeinen nicht von Laien zu berwerkstelligen ist). Wie der Nachweis einer solchen Fachkunde zu führen ist, wenn die Arbeitsleistung im privaten Umfeld erbracht wird, ist dann nochmal eine ganz andere Frage.

Wäre ich der Lieferant eines solchen Bauteils würde ich es im Zweifel auf einen Prozess ankommen lassen, denn der potentielle Prozessgegner wird bei all den Unwägbarkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit (und in meinen Augen völlig zurecht) vor einem Prozess kneifen.

Ich finde es schon lustig oder eigentlich auch nicht, das die EU die Sachmangelhaftung als gesetzliche Garantie bezeichnet. Diese Bezeichnung gibt es m. W. n. im deutschen BGB.

Aber die EU ist ja in vielen Sachen schon komisch.

Lieber TE, soll das für ich jetzt nur noch theoretisch bzgl. Gewährleistung und sach/fachgerechter Verbau abgehandelt werden oder verfolgst du noch ein Ziel der positiven Regulierung für dich?

Themenstarteram 5. November 2024 um 12:42

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 5. November 2024 um 08:56:09 Uhr:

Ich finde es schon lustig oder eigentlich auch nicht, das die EU die Sachmangelhaftung als gesetzliche Garantie bezeichnet. Diese Bezeichnung gibt es m. W. n. im deutschen BGB.

Aber die EU ist ja in vielen Sachen schon komisch.

Lieber TE, soll das für ich jetzt nur noch theoretisch bzgl. Gewährleistung und sach/fachgerechter Verbau abgehandelt werden oder verfolgst du noch ein Ziel der positiven Regulierung für dich?

Was mich betrifft, werden wir den defekten Turbo wohl ausbauen und entsorgen sofern hier nicht die entscheidende Aussage fällt, das ein Händler egal was er verkauft sich aus genannten Gründen nicht so aus der Affaire ziehen kann.

Ich möchte für mich, bzw. den Autoinhaber wissen, ob man als gewerblicher Händler sich so der Sache einfach entledigen kann nach dem Motto:

Hat der Käufer eines Ersatzteiles nicht in der Werkstatt samt Einabaurechnung verbauen lassen, ist dieser Verkäufer aus der Haftung raus. Seihen wir doch mal ehrlich, wer von uns verbaut nicht mal Ersatzteile ans seinem Fahrzeug und es hält vielleicht nicht die gesetzliche Gewährleistungs-/ Garantiezeit. Bei günstigen Produkten oder kalkulierbarem Risiko gehe ich das meinetwegen ja noch ein aber nehmen wir an, ich kaufe tatsächlich einen Turbo für 2000 Euro nebst aller Teile, spare mir den Einbau in einer Werkstatt weil ich oder Schwager das gelernt hat/ vom Fach bin und falle später auf die Nase weil man eine Einbaurechnung verlangt. Ob 1000 oder 2000 €, völlig egal. Gewährleistung/ Garantie habe ich als Endkunde doch so oder so, normaaaaaalerweise........

Das würde für mich in ZUKUNFT sicherlich eine andere Denkweise an den Tag legen bei der Wahl des Händler, die AGBs zu lesen oder eben auch Ersatzteile zu kaufen.

Ganz blöd gesagt....ich melde ein Gewerbe an, (vielleicht noch als angestellter einer UG als juristische Firma- ganz schlimm)....verkaufe meine günstige Ware mit dem Hinweis, das Gewährleistung/ Garantie nur bei Einbaurechnung einer Werkstatt anerkannt wird und pokere darauf, das der Kunde abwägt.....egal....wird schon schief gehen und wenn klagen notwendig, es dann eher ausischtlos erscheint und nicht im Verhältnis zum Kosten/ Nutzenaufwand steht.

Die Klärung der Frage stand nicht das erste mal im Raum, sie ist auch für viele von uns von entscheidender Bedeutung.

Aber leider kenne ich die Antwort auf die spezielle Frage auch nicht. Ich kann mich nicht erinnern das in BGB Sachmangelhaftung das Erwähnung fand. Sicherlich gibt es da Ausführungen und auch Grundsatzentscheide zu.

Vielleicht meldet sich einer der das auch so genau weiß. Ich auf jeden Fall nicht.

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