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Ersatzteil- & Gutschein Klage vor Gericht kann wegen Rubrum nicht fortgeführt werden.

Themenstarteram 1. Januar 2020 um 19:48

Nabend,

mir ist folgendes 2019 passiert:

Ich habe mir für meinen VW bei einer Autoverwertung ein gebrauchtes Ersatzteil gekauft.

Dazu habe ich eine Quittung erhalten mit Unterschrift.

Nun war dieses gebrauchte Ersatzteil nicht funktionsfähig, und ich wollte es wieder zur Autoverwertung zurückbringen, doch die verweigerten die Rücknahme gegen Gelderstattung unter fadenscheinigen Begründungen, und wollten lediglich einen Gutschein ausstellen, hätten aber angeblich keinen Austausch für mein gekauftes Teil, aber ich könne ja mit dem Gutschein später mal wieder andere Teile kaufen, und das Geld sei ja nicht weg, so die mündliche Aussage.

Also blieb mir nichts anderes übrig, als mich darauf einzulassen, denn ich wollte keinen Streit.

Ich nahm den Gutschein, und bin dann zur Firma Lesum im 50 km entfernten Salzgitter-Bad gefahren, und habe dort das Ersatzteil gekauft, was auch tadellos funktioniert.

Nach ca. 7 Monaten wollte ich den Gutschein einlösen, doch der sei schon ungültig geworden.

Also bin ich zu einem Rechtsanwalt, der Klage gegen die Firma eingelegt hat.

Und genau damit gehen die Probleme los, und zwar wegen des fehlerhaften Rubrums.

Die Firma, wo ich das Ersatzteil gekauft hatte meinte, mir dieses Teil nicht verkauft zu haben, da die Unterschrift der Firmeninhaberin bzw. einer berechtigten Person nicht auf der Quittung steht.

Der Chef der Firma, der wie ich jetzt herausgefunden habe, der Sohn der Inhaberin ist weist auch jegliche Schuld von sich, denn nirgends sei seine Unterschrift.

Und so geht das jetzt hin und her, und der Rechtsanwalt der Firma führte in einem seiner Schreiben aus, dass die Firmeninhaberin schon über 70 Jahre alt sei, und der Sohn lediglich Angestellter.

Der Sohn wiederum kann sich an nichts erinnern, und die Unterschrift sei auch nicht seine, und der Mitarbeiter, der das damals unterschrieben habe arbeitet nicht mehr bei der Firma, bzw. ist unauffindbar.

Was kann man da jetzt tun?

Der Rechtsanwalt weiß auch nicht recht weiter, denn wenn man den "Falschen" verklagen würde, so würde die Klage alleine wegen des fehlerhaften Rubrums abgewiesen werden.

Die Firma selbst verweigert auch jegliche Mitarbeit und Hilfe bei der Aufklärung

Beste Antwort im Thema

Du ärgerst Dich schwarz und möchtest der Gegenseite dieses unseriöse Verhalten nicht durchgehen lassen.

Leider kannst Du den Sachverhalt nicht belegen und hast auch versäumt, Deinen Chef, Deinen Bruder, Deine Erbtante sowie den Lieblings-Nachbar als Zeugen zu benennen, die beim Kauf des Ersatzteils mit dabei waren bzw. draußen vor dem Tor auf Dich gewartet haben.

Ich fürchte, dass Dir außer Russisch-Inkasso keine Möglichkeiten bleiben. Du kannst den Sachverhalt in der dort vorgeschriebenen Erzählform ´mal beim https://www.juraforum.de/ vortragen. Vielleicht hat da jemand noch eine Idee.

Letztlich wird es aber so sein wie sehr oft und Dein gutes Recht scheitert an nicht möglicher Beweisführung. Hak´ die Sache so schnell ab wie möglich und vergeude Deine Energie nicht noch weiter damit.

8 weitere Antworten
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8 Antworten

Ach du heiligs Blechle. :) Mach doch mal ein Foto von der Kaufquittung und vom Gutschein und lade das mal hoch. Verantwortlich für ein Unternehmen ist der Inhaber bzw. Geschäftsführer, der steht auch für Fehler seiner MA gerade.

Und über welche Summe sprechen wir welche der Gutschein wert sein sollte.

Du ärgerst Dich schwarz und möchtest der Gegenseite dieses unseriöse Verhalten nicht durchgehen lassen.

Leider kannst Du den Sachverhalt nicht belegen und hast auch versäumt, Deinen Chef, Deinen Bruder, Deine Erbtante sowie den Lieblings-Nachbar als Zeugen zu benennen, die beim Kauf des Ersatzteils mit dabei waren bzw. draußen vor dem Tor auf Dich gewartet haben.

Ich fürchte, dass Dir außer Russisch-Inkasso keine Möglichkeiten bleiben. Du kannst den Sachverhalt in der dort vorgeschriebenen Erzählform ´mal beim https://www.juraforum.de/ vortragen. Vielleicht hat da jemand noch eine Idee.

Letztlich wird es aber so sein wie sehr oft und Dein gutes Recht scheitert an nicht möglicher Beweisführung. Hak´ die Sache so schnell ab wie möglich und vergeude Deine Energie nicht noch weiter damit.

Themenstarteram 1. Januar 2020 um 20:26

Danke für die schnelle Antwort @Genie21

Zitat:

@Genie21 schrieb am 1. Januar 2020 um 21:23:36 Uhr:

Ach du heiligs Blechle. :) Mach doch mal ein Foto von der Kaufquittung und vom Gutschein und lade das mal hoch. Verantwortlich für ein Unternehmen ist der Inhaber bzw. Geschäftsführer, der steht auch für Fehler seiner MA gerade.

Und über welche Summe sprechen wir welche der Gutschein wert sein sollte.

Ja, werde ich morgen einmal machen.

Habe sowieso morgen Besprechungstermin beim Anwalt.

Zitat:

Und über welche Summe sprechen wir welche der Gutschein wert sein sollte.

Airbag und Steuergerät und noch so ein Computer sowie Geber / Erkennungselektronik

€ 400

Themenstarteram 1. Januar 2020 um 20:30

Zitat:

@golfmanhattan schrieb am 1. Januar 2020 um 21:24:59 Uhr:

 

Letztlich wird es aber so sein wie sehr oft und Dein gutes Recht scheitert an nicht möglicher Beweisführung. Hak´ die Sache so schnell ab wie möglich und vergeude Deine Energie nicht noch weiter damit.

Die Beweise sind da, bloß wen verklagen?

Rubrum, daran scheitert es,

Zitat:

@Mrs.Rubrum schrieb am 1. Januar 2020 um 21:30:00 Uhr:

Zitat:

@golfmanhattan schrieb am 1. Januar 2020 um 21:24:59 Uhr:

 

Letztlich wird es aber so sein wie sehr oft und Dein gutes Recht scheitert an nicht möglicher Beweisführung. Hak´ die Sache so schnell ab wie möglich und vergeude Deine Energie nicht noch weiter damit.

Die Beweise sind da, bloß wen verklagen?

Rubrum, daran scheitert es,

Ich hatte "Rubrum" nachgeschlagen, verstehe aber den Zusammenhang zwischen der gefundenen Begriffsdefinition und Deiner Schilderung nicht.

Tatsächlich geht es - abgesehen davon, dass es sich um ein KFZ-Teil handelt -, ja nicht um einen Sachverhalt, der typischerweise in einem Motor-Forum behandelt wird und dort gut aufgehoben ist.

Es geht um Kaufrecht/Vertragsrecht und dafür gibt es eben auch Foren. Wobei ich Dich nicht verjagen möchte....

Hast Du eine RS-Versicherung?

Rubrum wohl quasi das Deckblatt der Klage.

Es geht wohl darum, dass hier nicht klar ist, mit wem das Geschäft gemacht wurde und dann die Klage abgewiesen wird.

Das impliziert aber auch, dass hier eine fehlerhafte Rechnung/Gutschrift ausgestellt wurde. Denn anhand derer sollte man den Geschäftspartner erkennen.

Wenn der Anwalt auch nicht weiter weiß, ist es schwierig.

Ging es um viel Geld? Wenn man dann noch auf Anwaltskosten sitzen bleibt, hat man doppelt verloren.

am 1. Januar 2020 um 21:00

Zitat:

@Mrs.Rubrum schrieb am 1. Januar 2020 um 20:48:16 Uhr:

 

Nach ca. 7 Monaten wollte ich den Gutschein einlösen, doch der sei schon ungültig geworden.

Ein Gutschein kann nicht nach 7 Monaten ungültig geworden sein, denn bei Gutscheinen gibt es gesetzlich geregelte Fristen und die liegen über 7 Monaten.

Oder erkennt die Firma den Gutschein nicht an da angeblich nicht von ihnen. Wenn das Dokument von einem Mitarbeiter unterschrieben wurde auch wenn der jetzt nicht mehr dort arbeitet muss der Inhaber für seinen Mitarbeiter haften. Falls der keinen Gutschein aushändigen/unterschreiben durfte ist das betriebsintern und der Inhaber kann versuchen den Schaden bei seinem Mitarbeiter einzufordern.

Grundsätzlich sind explizite Rechtsberatungen bei Motor-Talk nicht erwünscht. Dies kann für die User zu rechtlichen Problemen führen und das wollen wir hier vermeiden. Ich schließe daher an dieser Stelle.

Zitat:

@Mrs.Rubrum schrieb am 1. Januar 2020 um 21:26:01 Uhr:

Airbag und Steuergerät und noch so ein Computer sowie Geber / Erkennungselektronik

€ 400

Ich würde mal deinen RA fragen, wie es sich mit dem Verkauf an Privat verhält. Denke nicht, du hättest den Bag kaufen dürfen. (Geschweige, der Verwerter an dich verkaufen.) Damit ist der Verkauf nichtig, die "Gutschrift" nichtig und du hättest dein Geld wieder bekommen müssen. (Hast du die alte Rechnung noch, die den Airbag auflistet?)

MfG

Johnes

MT-Moderation

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