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Ersatzteil in der Garantiezeit getauscht? Wie lange Garantie aufs neue Ersatzteil?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 18. Mai 2012 um 7:50

Hallo, bei meinem Auto wurde vor 12 Monaten eine neue Hydraulikeinheit für die elektrische Heckklappe eingebaut.

Jetzt wurde sie innerhalb der Garantie erneut getauscht, da sie laute Geräusche machte und immer wieder mal nicht

zuklappen wollte. Meine Frage ist: Habe ich ab jetzt wieder 2 Jahre Garantie auf die Hydraulikeinheit?

Auf meiner Rechnung war die neue Einheit nicht vermerkt. Somit hätte ich keinen Nachweis darüber, dass die

Einheit im April 2012 getauscht wurde. Vielen Dank für Eure Antworten.

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9 Antworten

Hallo Sachsenmeister2,

leider nein :(

a) Sollte zum Beispiel der Bildschirm eines Laptops kurz vor Ende der Garantie kaputtgehen und der reparierte Bildschirm einen Tag vor Ablauf der Garantie zurückkommen so muss der Bildschirm nur einen Tag funktionieren bevor er wieder kaputtgehen dürft und du hättest Pech gehabt.

Kurz gesagt verlängert ein Mangelbeseitigung an einer Sache nicht die Garantie der Kaufsache an sich.

b) Wenn du aber nach Ablauf einer Garantie Geld für die Reparatur einer Komponente, wie bei dir z.B. die Hydraulikeinheit, ausgibst so hast du auf dieses Teil natürlich volle 2 Jahre Garantie:)

Einzig Mercedes, könnte in a) seinen Anspruch gegen den Hersteller geltend machen und durchsetzen weil er für das Teil bezahlt hat.

Ich würde aber einfach mal bei deinem Verkäufer fragen ob aus Kulanz etwas zu erreichen wäre.

Gruß

am 18. Mai 2012 um 8:34

Löse dich vom Begriff Garantie und verwende "Gewährleistung", da du rechtlich nur Gewährleistung auf Artikel einfordern kannst.

IdR sollte die Verjährung (Gewährleistungfrist ) mit der Nachlieferung (= Einbau eines neuen Bauteils) von vorne beginnen, bei einer Nachbesserung (=Reparatur des bestehenden Bauteils) jedoch nicht zwingend.

Wichtig ist auch, dass der Austausch der Sache durch den Gewährleistungsanspruch erfolgte und nicht durch Kulanz o.ä. (=Ablehnung der Gewährleistung durch den Verkäufer), da in diesem Fall ein Neubeginn der Verjährung nicht eintritt.

Aber ohne nachweisbare Dokumente wird jegliche Argumentation eher schwierig...

Zitat:

Verlängerung oder Neubeginn der Gewährleistungs-/Garantiezeit nach Austausch?

Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob der Umtausch innerhalb der Garantie oder im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht wird. Eine Garantie liegt vor, wenn der Hersteller zusichert, dass er die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z.B. einem Jahr) ohne weiteres umtauscht, sollte innerhalb dieses Zeitraumes kaputt gehen. Wird die Sache innerhalb dieses Zeitraumes ausgetauscht, so beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen. Vielmehr läuft die Garantiezeit nach dem vereinbarten Zeitraum ab. In unserem Beispiel also nach einem Jahr, auch wenn nach 8 Monaten die Sache ausgetauscht wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn es in der Garantie vereinbart wurde.

Anders mag hingegen zu urteilen sein, wenn der Verkäufer die Sache austauschen soll. Der Verkäufer haftet nämlich im Rahmen der sogenannten Gewährleistung, die sich aus dem Gesetz ergibt und für jeden Verkäufer gilt. Diese unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, kann jedoch wie alle Rechte die man hat nach einer gewissen Zeit verjähren - also nicht mehr geltend gemacht werden. Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass die Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der Ware verjähren. Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre aus, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware. Eine Ausnahme gibt es jedoch zu beachten: Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.

Quelle: www.recht-gehabt.de

cu termi0815

Themenstarteram 18. Mai 2012 um 11:42

Danke für die Antworten!

Konkret war es so:

-letztes Jahr im Mai hatte der Wagen einen Heckschaden, dabei wurde die Hydraulikeinheit beschädigt und

im Rahmen der Instandsetzung erneuert, inkl. 2 Jahren Garantie/Gewährleistung

-im Mai 2012 wurde die Einheit wieder erneuert, da diese fehlerhaft arbeitete. Ich brauchte nichts für den

Austausch zu bezahlen.

- Es wurde auch noch der Motor und Schienen des Gepäckrollos getauscht. Dafür musste ich 60% Materialkosten

übernehmen. Der Rest ging auf die Cargarantie

Über die Arbeiten am Gepäckrollo habe ich eine Rechnung erhalten, nicht aber für den Tausch der Hydraulikeinheit.

Der Händler meinte, dass ich auf den Motor und die Schienen vom Gepäckrollo 2 Jahre Garantie habe. Über

die Hydraulikeinheit hat er nichts gesagt. Dann scheint die Garantie also nicht wieder von vorne los zu gehen.

@Brot2low,

ich wollte es bewusst einfach halten denn das Thema "Vertragsrecht" ist ja nicht ohne Grund ein kleiner Teil:D des BGB's

Wobei dein zweiter Abschnitt so ja nicht ganz stimmt aber das spielt für den TE ja keine Rolle:)

@ Sachsenmeister2,

so sieht die Sache schon wieder anders aus:p

wenn deine Hydraulikeinheit also erst seit Mai 2011 eingebaut ist und darüber gibt es eine Rechnung dann ist doch alles im Lot.

Du hast bis Mai 2013 einen Gewährleistungsanspruch für die Hydraulikeinheit aber eben nicht auf die im April??/Mai 2012 eingebaute Einheit sondern laut Kaufvertrag durch den Kauf aus Mai 2011.

Spielt aber wie gesagt keine wirkliche Rolle aber solltest du da mehr drüber wissen wollen versuche ich das gerne nochmal ausführlich zu beschreiben:)

Gruß

 

 

Themenstarteram 18. Mai 2012 um 18:30

@freddykl

Da hast Du mir schon weiter geholfen. Ich war mir nicht sicher, ob mit Einbau der neuen Einheit die

Garantiezeit wieder von vorne los geht.

@freddykl

wie ist es zu verstehen, wenn ein Autohändler fünf Jahre Gewährleistung garantiert, aber innerhalb diesem Zeitraum ein Teil kaput geht und dann nur zwei Jahre Gewährleistung gibt, obwohl die zwei Jahre vor dem Ablauf der fünf Jahren Gewährleistung endet?

Hoffentlich verstehen Sie mein Ami-Deutsch!

Zitat:

@chobbes schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:21:51 Uhr:

@freddykl

wie ist es zu verstehen, wenn ein Autohändler fünf Jahre Gewährleistung garantiert, aber innerhalb diesem Zeitraum ein Teil kaput geht und dann nur zwei Jahre Gewährleistung gibt, obwohl die zwei Jahre vor dem Ablauf der fünf Jahren Gewährleistung endet?

Hoffentlich verstehen Sie mein Ami-Deutsch!

wer gibt denn 5 Jahre Gewährleistung? Sehr ungewöhnlich

Normalerweise ist auf das neue Teil dann wieder 5 Jahre... Aber Gewährleistung ist in Deutschland nach 6 Monaten eh nichts wert!

Ist das mit der Kettengewährleistung inzwischen ausgeurteilt? Mein letzter Stand war noch: Nix genaues weiß man nicht!

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