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Ersatzteile Unterschied

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Moin Leute,

Ich habe mir bei meinem Edition 30 das Heck im R32 Look mit kompletter Auspuffanlage (BullX) machen lassen. Da ich letzte Woche einen Unfall hatte, müssen unter anderem die beiden Stoßfänger (Oben u. unten) ersetzt werden.

Meine Frage ist nun: wo liegt der Unterschied zwischen Original Teil und OEM Teil.

Ich habe z.b. den unteren Stoßfänger Original für 419€ gefunden (ahw-shop.de, Bild ist beigefügt). Dieser ist grundiert. Ich habe aber auch gelesen das es die Teile wohl günstiger irgendwo gibt. Ich finde leider nichts vergleichbares oder ich bin einfach zu doof :D
Kann mir jmd. eine Seite Posten wo ich ausschließlich Originalteile bestellen kann und eine Seite wo ich OEM Teile bestellen kann?

Wo liegt der Unterschied? Warum sind die Preise so unterschiedlich? Was würdet ihr mir raten? Lieber original oder OEM? Ich möchte, das es auf jeden Fall wieder vernünftig aussieht!

Ich habe auch ein Bild der durchzuführenden Arbeiten laut Gutachten beigefügt. Vielleicht hilft das ein wenig.

Danke schonmal für eure Mühe.

Grüße!

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9 Antworten

Der Begriff Original und OEM bedeuten ein und das selbe OEM ist eine Abkürzung für Original Equipment Manufactor = Erstausrüster. Und ob du bei AHW kaufst oder bei VW ist 1:1 das selbe AHW verkauft auch nur alles ausm VW ETKA Online. Nur jeder Händler haut da unterschiedliche Margen = Gewinnspanne drauf, er wil ja auch leben.
Und Originale R32 Teile sind nun mal teuer... ist immer hin ein Sondermodell mit Spezial Teilen.
Zahlt die Versicherung denn nicht ? Nur mal gefragt ? Dir ist doch hinten einer drauf gerasselt oder wie hast den Heckschaden hin gekriegt ?
Wenn es günstig sein soll schau nach einer gebrauchten Heckschürze bei Ebay Kleinanzeigen oder E-Bay bzw. in den Golf 5 Teilegruppen auf Facebook. Übrigens ist die obere hälfte der Heckschürze bei allen Golf 5 absolut Identisch egal ob 1.4 Basis Kassengestell mit nix drin oder R32. ( Naja bis auf die Löcher wenn man ne PDC hat)
Die untere Hälfte ist das Individuelle wo es 4-5 Varianten von gibt.

Es gibt grundsätzlich keine Seiten, wo Du nur Original und nur OEM-Teile bekommst.
Bei VW bekommst Du (fast) immer Originalteile. Wenn der Händler (hier AHW) ausdrücklich darauf hinweis, dass es sich um ein Originalteil handelt , so ist entweder die original ET-Nr. eingepresst oder ein Aufkleber mit VW-Zeichen und ET-Nr. darauf - alles andere sind Nachbauten.
Da der Designschutz (und nur darum geht es) vor mehreren Jahren aufgehoben wurde, können also freie Ersatzteilhersteller auch Nachbauten (OEM, manchmal verbergen sich dahinter aber auch Originalhersteller, die ihren Absatz ankurbeln wollen und kein Diktat von VW haben, nur an VW zu liefern).
Leider ist es so, dass diese Nachbauten nicht immer 100%ig passen...das weiß man aber erst, wenn man das Teil hat und der Einbaubetrieb sich nicht beschwert, dass dieses Teil nicht richtig passt...Dafür sind diese Teile um einiges preiswerter...Gerade bei optischen Sachen würde ich immer nach der original VW-Teile-Nr. im I-Net fahnden.
Im Haftpflichtschadenfall gehst Du ja zu VW, weil dass Dich nichts kostet, im Kasko- Fall mußt Du sehen, wie Du am günstigsten fährst.
Das Gutachten (wie im Bild wird Bezug auf die Datenbank von Audatex oder DAT genommen) enthält hier nur netto-Preise. Erst am Schluß werden die 19% MwSt. aufaddiert.
Achte darauf, dass im GA auch der von Dir VERBAUTE Stoßfänger aufgeführt wurde - die Herren "Schwachverständigen" scheitern oftmals an zusätzlich privat verbauter Ausstattung, da sie nur die in der Datenbank original verbaute ET finden - und die Recherche nach tatsächlich verbauten Teilen ist schwierig (schwierig zu erkennen, wenn vom Kunden nicht explizit mitgeteilt).
Dies kann man schon in der Ausstattungsliste des GA erkennen - erkennst Du dort DEIN SPEZIFISCHES Fahrzeug mit Deinen SPEZIFISCHEN AUSSTATTUNGEN wieder? Steht dort nicht als Sonderausstattung: Karosserieteile R32, Auspuffanlage BULLX - dann bist Du einem Scharlatan in der Branche aufgesessen. Allerdings musst Du für diese Einbauten dem Gutachter auch NACHWEISE beibringen (Rechnungen etc.)...Dann muß er diese Preise auch beim Wiederbeschaffungswert und in den Reparaturkosten einpreisen...Dies ist gerade bei etwas älteren Fahrzeugen sehr wichtig, wo es um Reparaturfall oder Totalschaden geht...und leider auch sehr mühselig, denn daran verdient der Gutachter nichts!!

Oh okay, dann meine ich halt original Teil und "nachgemacht"

Irgendwo muss ja ein Unterschied sein bei dem Preisunterschied. Im Material oder sonstiges. Da wird aber leider nirgends erklärt wo der Unterschied ist zum original Teil und zum "nachgemachten" Teil.

Ich möchte einfach nur das es aussieht wie vorher, am besten ohne Unterschied :)

Doch die Versicherung zahlt! Mir ist jmd hinten drauf gefahren mit nem Roller und nun sind halt unter anderem beide Schürzen kaputt und müssen ersetzt werden. Der Rest, der ersetzt werden muss steht ja auch auf dem zweiten Bild.

Bin mir halt unsicher ob ich einfach zu VW fahren soll oder ob ich das irgendwie selber mache - sprich teile kaufen, lackieren lassen und anbringen lassen von jemandem. Wenn du verstehst was ich meine ;)

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 25. Mai 2017 um 13:11:56 Uhr:


Es gibt grundsätzlich keine Seiten, wo Du nur Original und nur OEM-Teile bekommst.
Bei VW bekommst Du (fast) immer Originalteile. Wenn der Händler (hier AHW) ausdrücklich darauf hinweis, dass es sich um ein Originalteil handelt , so ist entweder die original ET-Nr. eingepresst oder ein Aufkleber mit VW-Zeichen und ET-Nr. darauf - alles andere sind Nachbauten.
Da der Designschutz (und nur darum geht es) vor mehreren Jahren aufgehoben wurde, können also freie Ersatzteilhersteller auch Nachbauten (OEM, manchmal verbergen sich dahinter aber auch Originalhersteller, die ihren Absatz ankurbeln wollen und kein Diktat von VW haben, nur an VW zu liefern).
Leider ist es so, dass diese Nachbauten nicht immer 100%ig passen...das weiß man aber erst, wenn man das Teil hat und der Einbaubetrieb sich nicht beschwert, dass dieses Teil nicht richtig passt...Dafür sind diese Teile um einiges preiswerter...Gerade bei optischen Sachen würde ich immer nach der original VW-Teile-Nr. im I-Net fahnden.
Im Haftpflichtschadenfall gehst Du ja zu VW, weil dass Dich nichts kostet, im Kasko- Fall mußt Du sehen, wie Du am günstigsten fährst.
Das Gutachten (wie im Bild wird Bezug auf die Datenbank von Audatex oder DAT genommen) enthält hier nur netto-Preise. Erst am Schluß werden die 19% MwSt. aufaddiert.
Achte darauf, dass im GA auch der von Dir VERBAUTE Stoßfänger aufgeführt wurde - die Herren "Schwachverständigen" scheitern oftmals an zusätzlich privat verbauter Ausstattung, da sie nur die in der Datenbank original verbaute ET finden - und die Recherche nach tatsächlich verbauten Teilen ist schwierig (schwierig zu erkennen, wenn vom Kunden nicht explizit mitgeteilt).
Dies kann man schon in der Ausstattungsliste des GA erkennen - erkennst Du dort DEIN SPEZIFISCHES Fahrzeug mit Deinen SPEZIFISCHEN AUSSTATTUNGEN wieder? Steht dort nicht als Sonderausstattung: Karosserieteile R32, Auspuffanlage BULLX - dann bist Du einem Scharlatan in der Branche aufgesessen. Allerdings musst Du für diese Einbauten dem Gutachter auch NACHWEISE beibringen (Rechnungen etc.)...Dann muß er diese Preise auch beim Wiederbeschaffungswert und in den Reparaturkosten einpreisen...Dies ist gerade bei etwas älteren Fahrzeugen sehr wichtig, wo es um Reparaturfall oder Totalschaden geht...und leider auch sehr mühselig, denn daran verdient der Gutachter nichts!!

Also ich bin ein Laie. Aber für mich ist im zweiten Bild erkennbar das es sich um die R32 Stoßfänger handeln muss (laut Teilenummer) Die Stoßfänger und die Auspuffanlage werden im Gutachten unter "Sonderausstattung" erwähnt. Die Auspuffanlage selbst hat zum Glück nichts abbekommen. Also sollte alles richtig berechnet worden sein oder sehe ich das falsch?

Zitat:

@nachlader schrieb am 25. Mai 2017 um 13:12:24 Uhr:


Oh okay, dann meine ich halt original Teil und "nachgemacht"
Irgendwo muss ja ein Unterschied sein bei dem Preisunterschied. Im Material oder sonstiges. Da wird aber leider nirgends erklärt wo der Unterschied ist zum original Teil und zum "nachgemachten" Teil.
Ich möchte einfach nur das es aussieht wie vorher, am besten ohne Unterschied :)
Doch die Versicherung zahlt! Mir ist jmd hinten drauf gefahren mit nem Roller und nun sind halt unter anderem beide Schürzen kaputt und müssen ersetzt werden. Der Rest, der ersetzt werden muss steht ja auch auf dem zweiten Bild.
Bin mir halt unsicher ob ich einfach zu VW fahren soll oder ob ich das irgendwie selber mache - sprich teile kaufen, lackieren lassen und anbringen lassen von jemandem. Wenn du verstehst was ich meine ;)

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Das Problem hierbei ist, dass Du in diesem Fall die MwSt und keine Garantie auf die eingebauten Arbeiten und ET erhälst - also wenn in 1 Jahr der Lack abblättert, dann bist Du Pech gehabt...

Achte auch darauf, dass der Gutachter die ortsüblichen Preise anwendet und nicht welche imaginären Verrechnungssätze...VW hat sehr hohe Verrechnungssätze-darauf hast Du Anspruch!!

Auch wenn Du, wie hier angedeutet, Du fiktiv abrechnen möchtest...in jedem Fall werden Dir am Ende der Rechnung die 19% MwSt abgezogen.

Legst Du im nachhinein Rechnungen vor, die deutlich geringer sind, dann erhälst Du eben nur diesen Preis!

Keiner soll sich am unverschuldeten Unfall bereichern können - das ist die Maxime, der alles unterzuordnen ist...

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 25. Mai 2017 um 13:28:07 Uhr:



Zitat:

@nachlader schrieb am 25. Mai 2017 um 13:12:24 Uhr:


Oh okay, dann meine ich halt original Teil und "nachgemacht"
Irgendwo muss ja ein Unterschied sein bei dem Preisunterschied. Im Material oder sonstiges. Da wird aber leider nirgends erklärt wo der Unterschied ist zum original Teil und zum "nachgemachten" Teil.
Ich möchte einfach nur das es aussieht wie vorher, am besten ohne Unterschied :)
Doch die Versicherung zahlt! Mir ist jmd hinten drauf gefahren mit nem Roller und nun sind halt unter anderem beide Schürzen kaputt und müssen ersetzt werden. Der Rest, der ersetzt werden muss steht ja auch auf dem zweiten Bild.
Bin mir halt unsicher ob ich einfach zu VW fahren soll oder ob ich das irgendwie selber mache - sprich teile kaufen, lackieren lassen und anbringen lassen von jemandem. Wenn du verstehst was ich meine ;)

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Das Problem hierbei ist, dass Du in diesem Fall die MwSt und keine Garantie auf die eingebauten Arbeiten und ET erhälst - also wenn in 1 Jahr der Lack abblättert, dann bist Du Pech gehabt...
Achte auch darauf, dass der Gutachter die ortsüblichen Preise anwendet und nicht welche imaginären Verrechnungssätze...VW hat sehr hohe Verrechnungssätze-darauf hast Du Anspruch!!
Auch wenn Du, wie hier angedeutet, Du fiktiv abrechnen möchtest...in jedem Fall werden Dir am Ende der Rechnung die 19% MwSt abgezogen.
Legst Du im nachhinein Rechnungen vor, die deutlich geringer sind, dann erhälst Du eben nur diesen Preis!
Keiner soll sich am unverschuldeten Unfall bereichern können - das ist die Maxime, der alles unterzuordnen ist...

Ok gehen wir einfach mal davon aus das ich meinen Wagen nun zu vw bringe...

Das Gutachten beträgt 3000€.

Die Reparatur bei VW ist aber nun teurer? Was dann?

Zitat:

@nachlader schrieb am 25. Mai 2017 um 13:32:42 Uhr:



Zitat:

@catcherberlin schrieb am 25. Mai 2017 um 13:28:07 Uhr:



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Das Problem hierbei ist, dass Du in diesem Fall die MwSt und keine Garantie auf die eingebauten Arbeiten und ET erhälst - also wenn in 1 Jahr der Lack abblättert, dann bist Du Pech gehabt...
Achte auch darauf, dass der Gutachter die ortsüblichen Preise anwendet und nicht welche imaginären Verrechnungssätze...VW hat sehr hohe Verrechnungssätze-darauf hast Du Anspruch!!
Auch wenn Du, wie hier angedeutet, Du fiktiv abrechnen möchtest...in jedem Fall werden Dir am Ende der Rechnung die 19% MwSt abgezogen.
Legst Du im nachhinein Rechnungen vor, die deutlich geringer sind, dann erhälst Du eben nur diesen Preis!
Keiner soll sich am unverschuldeten Unfall bereichern können - das ist die Maxime, der alles unterzuordnen ist...

Ok gehen wir einfach mal davon aus das ich meinen Wagen nun zu vw bringe...
Das Gutachten beträgt 3000€.
Die Reparatur bei VW ist aber nun teurer? Was dann?

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Hast Du eine Abtretungserklärung für den Gutachter oder die Werkstatt unterschrieben?

Das merkst Du dann daran, wie lange es dauert, bis die Reparaturfreigabe oder die Überweisung auf Dein Konto erfolgt.

In dem Fall kommt es darauf an, welche Verrechnungssätze und Ersatzteilpreisaufschläge im Gutachten angezogen wurden...hast Du dem Gutachter gesagt, dass Du auf Gutachtenbasis (Fiktiv) abrechnen möchtest oder hast Du dem Gutachter gesagt, dass Du reparieren lassen möchtest...hier teilt sich die bislang eingleisige Strecke in eine 2-gleisige Strecke...

Hat die Versicherung keine Zweifel (und dort sitzen Experten, die dass GA genauestens prüfen), geht das sehr schnell (innerhalb von 14 Tagen muss die Versicherung den Schaden reguliert haben-dauert es länger, dann sollte man aufpassen, was hier passiert, die Versicherung und den Gutachter befragen). Überlegungen anstellen, welchen Rechtsanwalt man beauftragt (bitte keinen Feld-Wald-und Wiesenanwalt beauftragen...deren Tätigkeitsschwerpunkte prüfen)...

Meist sind es Gutachtenfehler, vielfach aber auch Versicherer, die den Kunden mürbe machen wollen...

Ich habe bei dem Gutachter unterschrieben das sich ein Anwalt um die Sache kümmert. Ob fiktiv oder reparieren lassen habe ich offen gelassen.

Ist ja im Endeffekt auch meine Entscheidung am Ende denk ich...

Ich werde einfach mal mit dem Gutachten morgen zu meinem Vertragshändler fahren. Und dann werden die mir ja sicher sagen können was Sache ist.

Dú fragst oben erneut was der Unterschied zwischen Orginal Teilen und nachgebauten ist, was Dir aber vorher genau beantwortet wurde. Orginal Teile sind passgenau und bei Nachbauten muss es nicht so 100% passen, gerade bei Anbauteilen kann da schon mal ein Spalt breiter sein wie vormal. Aber das sieht man vorher nicht und erfährt man vorher nicht, das merkt man erst beim montieren, also wenn es zu spät ist.

Und da sagte Dir auch einer bei Anbauteilen möglichst Orginal Teile nehmen, um keinen Reinfall zu erleben, denn zurück geben kannst Du so was nicht mehr wenn es vielleicht noch lackiert bestellt wurde. Und da es eh ein Versicherungsfall ist und noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet, verstehe ich das ganze von hinten bis vorne nicht.

Ein Bekannter hatte auch kürzlich einen Unfall war aber bei einem 3 Jahre alten Wagen letztlich ein Totalschaden und er hat selber einen Gutachter bestellt, dann aber hat der ihm geraten einen Anwalt zu nehmen was eh die Gegenseite auch bezahlen muss. Und lief alles einwandfrei, das einzige Problem war dann dass die Versicherung sich nach 3 Wochen meldete sie habe einen Käufer für das defekte Fahrzeug und der wollte 400 € mehr zahlen als mein Kumpel selber erzielt hatte. Diese 400 € wollten sie meinen Kumpel abziehen und dann hat der Anwalt mit Klage gedroht und da bekam er auch diese 400€ noch.
Von daher wenn ein Anwalt da eh mitmischt und der Gegner bezahlen muss, weiß ich nicht was Du mit diesem Thread bezwecken willst.

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