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Ersatzteilkauf Online - Gewährleistung?
Sicherlich hat der ein oder andere bereits online Ersatzteile für sein Fahrzeug eingekauft.
Am meisten profitiert man von den deutlichen geringeren Preisen (Nicht immer, aber durchaus häufig).
Ich habe das selber auch gemacht. Wie sieht das nun aus, wenn die Ware defekt ist?
Sprich nach Verbau funktioniert die Ware und ist dann wenig später, kaputt.
Was greift da nun? Die Gewährleistung? Die Ware war doch beim Erhalt in Ordnung.
Ist der kurzfristig eintretende Defekt dann also das Risiko des Käufers?
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17 Antworten
Ganz normale Sachmängelhaftung, sofern nichts besseres vereinbart. Der Einbau muss in der Regel aber vom Fachbetrieb vorgenommen worden sein, was beim Teiledealer vor Ort meistens genauso gehandhabt wird.
Edit:
Für solche Fälle habe ich eine Werkstatt in der Hinterhand, die dann auch das defekte Teil aus u. einbaut. Hatte aber bisher nur einmal ein Schadteil (Gummimetalllager). Von der Online- Ersparnis kann schon so manches Teil vergeigen, bis du auf die Verlustseite kommst. Bremsenteile, Filter, Zündkerzen, Wischerblätter ..... alles problemlos.
Du hast 2 jahre Gewährleistung bei Neuteilen. (gesetzlich geregelt).
Gewährleistung bedeutet, der Verkäufer sichert zu, dass das Teil bei Auslieferung ohne Mängel war.
Sollte nun ein Schaden auftreten, sieht es wie folgt aus:
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, daß das Teil mängelfrei war. Dieser Beweis ist oft nicht oder nur sehr schwierig möglich. Nach den ersten 6 Monaten musst Du als Käufer nachweisen, daß das Teil bereits bei Kauf mängelbehaftet war. Dies nennt man Beweislastumkehr. Faktisch ist dies aber für den Käufer meistens nicht möglich, diesen Beweis nach 6 Monaten oder mehr zu führen.
Somit ist die Gewährleistung eigentlich nur 6 Monate vorhanden, wenn man es reell betrachtet...
Die Garantie ist etwas anderes. Dies ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, und somit kann
er auch die Bedingungen festlegen...
Wenn dein Ersatzteil kurz nach Kauf defekt ist (ordnungsgemäßen Einbau in einer Fachwerkstatt vorausgesetzt),
so muss der VK beweisen, daß das Teil bei Lieferung ohne Mängel war, was er faktisch nicht kann...
Nun ist es bei mir so, dass das Teil defekt ist. Seit Kauf sind gerade mal 3 Wochen vergangen. Nun ist der Thermoschalter defekt und entlässt über die Anschlusspins Kühlmittel in die Umgebung, zudem schaltet er nicht mehr die Ventilatoren zu.
Ich habe mich an den Händler gewandt, so wie er es wünscht über die dafür eingerichtete E-Mailadresse. Die Antwort kam prompt: Ich soll den Reklamationsschein ausfüllen, die Rechnung beifügen und das Teil auf meine Kosten (Auf keinen Fall Unfrei) an den Händler zurücksenden. Danach wird das Teil zum Hersteller eingeschickt und ich erhalte nach Prüfung und Entscheid dann das neue Teil zugeschickt.
Auf die Frage, wie ich denn das Auto mit Loch im Kühler bewegen soll, hieß es, dann solle ich eben vor Ort einen neuen Schalter kaufen und erhalte dann eben einen Ersatzschalter. Das kann doch nicht deren Ernst sein?
Entweder bin ich zu doof die Gesetzestexte zu begreifen oder ich übersehe etwas. Aber soweit ich das verstehe, habe ich im Mangelfall Anspruch auf Nacherfüllung. Ich kann aussuchen ob Reparatur oder Neulieferung. Die Sonderregelungen betreffend Ablehnung und so weiter werden bei einem massenweise verbauten 20€-Schalter wohl nicht zum Tragen kommen. Die Kosten für die Lieferung hat der Verkäufer zu tragen. Das alles entnahm ich dieser Stelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Viel anders läuft dies beim örtlichen auch nicht ab. Nachbessern tut er ja und wenn es zwischenzeitlich 4 Wochen dauert, ist es halt schxxxx. Eventuell lässt sich der VK aber darauf ein, dir ein anderes Bauteil als Ersatz dafür zu liefern. Wegen 20 € würde ich kein Fass öffnen. Ich habe mir angewöhnt, beim Onlinekauf immer auf Markenware zu setzen. Hier sind die Ausfälle doch relativ selten zu den no name, beste Preis, Preishammer, Ramschdingens.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 25. September 2015 um 16:12:30 Uhr:
… Auf die Frage, wie ich denn das Auto mit Loch im Kühler bewegen soll, …
Der Verkäufer muss eine Gewährleistung allein dafür geben, dass das von ihm verkaufte Teil funktionsfähig ist. Was du mit dem Teil anstellst, wo du es einbaust und welche Probleme du hast, wenn du das Teil wieder ausbaust, weil es nicht funktioniert, hat der Verkäufer nicht zu vertreten.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 25. September 2015 um 16:12:30 Uhr:
Aber soweit ich das verstehe, habe ich im Mangelfall Anspruch auf Nacherfüllung. Ich kann aussuchen ob Reparatur oder Neulieferung.
Du hast Anspruch auf Nacherfüllung, das heißt, dass der Verkäufer dir ein funktionsfähiges Teil liefern muss. Der Händler kann dein Ansinnen auf Austausch ablehnen und reparieren, das wird meist bei höherpreisigen Dingen getan. Bei einem 20-€-Schalter wird er eher einfach einen neuen schicken.
Der Händler ist Dein Vertragspartner, nicht der Hersteller.
Du hat Anspruch auf Erfüllung.
Wenn er es zum Händler schicken möchte, ok, sein Ding. Er muss aber auf Deinen Wunsch hin Ersatz liefern.
Wenn sich herausstellt, das der Mangel durch Deine Schuld (z.B. unsachgemäßer einbau) hervorgerufen wird, hast Du im Zweifelsfall eben 2 Kühler...
Weise den Händler mal auf das BGB hin (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html).
Wenn es ein berechtigter Sachmangel ist, hat der Händler auch die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Nicht bange machen lassen, viele versuchen so, Ihre Gewährleistungspflicht zu umgehen und das Problem auf den Hersteller zu schieben. Ist gängige Praxis, zeig ihm einfach, daß Du weisst, wovon Du redest, wirkt manchmal Wunder.
Immer daran denken : den Vertrag hast Du mit dem Händler, dieser ist Dir gegenüber gewährleistungspflichtig, nicht der Hersteller!!!
@birscherl da liegst Du falsch, der Kunde kann Neuteil oder Rep. verlagen.
Der Händler kann nicht vorschreiben, daß repariert wird.
§439 Abs. 1 BGB
Im Abs. 3 wird lediglich darauf hingewiesen, dass eine Neulieferung nur unter ganz bestimmten Umständen ausgeschlossen werden kann. Die sind hier m.M. nach nicht gegeben...
Grundsätzlich kann somit eine Ersatzlieferung verlangt werden.
Wie gesagt, nicht bange machen lassen. Einer knickt ein, entwder der VK oder Du, je nachdem, wer den längeren Atem hat. Das Recht ist aber auf Deiner Seite, es ist immer nur die Frage, wie man es durchsetzen kann...
Zitat:
@Astra-Tom schrieb am 25. September 2015 um 17:14:25 Uhr:
… @birscherl da liegst Du falsch, der Kunde kann Neuteil oder Rep. verlagen.
Der Händler kann nicht vorschreiben, daß repariert wird.
§439 Abs. 1 BGB
Im Abs. 3 wird lediglich darauf hingewiesen, dass eine Neulieferung nur unter ganz bestimmten Umständen ausgeschlossen werden kann. Die sind hier m.M. nach nicht gegeben...
Grundsätzlich kann somit eine Ersatzlieferung verlangt werden. …
Und wo liege ich da jetzt falsch, wo ich doch das selbe geschrieben habe wie du?
Da es hier um einen 20-€-Artikel geht, kommt eine Reparatur schon rein theoretisch nicht infrage, weil keine unverhältnismäßig hohen Kosten für eine Neuware zu erwarten sind.
Zitat:
@Astra-Tom schrieb am 25. September 2015 um 17:14:25 Uhr:
Immer daran denken : den Vertrag hast Du mit dem Händler, dieser ist Dir gegenüber gewährleistungspflichtig, nicht der Hersteller!!!
Kann es sein dass Du nicht richtig gelesen hast?
Der Händler verlangt doch, dass der TS es zu ihm zurück schickt.
Ob er es danach selber prüft, oder es an den Hersteller weiter leitet, ist seine Sache.
Auch die Rücksendung auf Kosten des Käufers ist erstmal ok, der Händler muss halt das Porto erstatten, wenn sich raustellt dass das Teil defekt ist.
Ich sehe hier erstmal nicht, dass der Händler sich irgendwie falsch verhält.
Dass der Wagen ohne das Ersatzteil nicht fährt ist sehr ärgerlich, aber der TS hat ja nur ein Thermostat gekauft, und keinen kompletten Wagen.
Ich würde in Zukunft bei diesem Händler nichts mehr kaufen. Er sollte eigentlich so kulant sein dass er dir schon mal einen neuen Thermoschalter schickt und dann den defekten prüft. Stellt sich heraus dass du den beschädigt hast wird nachberechnet.
Ama... macht es z.B. so.
Zitat:
@torty666 schrieb am 25. September 2015 um 17:59:15 Uhr:
Der Händler verlangt doch, dass der TS es zu ihm zurück schickt. Ob er es danach selber prüft, oder es an den Hersteller weiter leitet, ist seine Sache. Auch die Rücksendung auf Kosten des Käufers ist erstmal ok, der Händler muss halt das Porto erstatten, wenn sich raustellt dass das Teil defekt ist.
Genau das ist der Punkt: Der Verkäufer muss die Transportkosten tragen – aber eben nur im Gewährleistungsfall. Sollte sich herausstellen, dass das Teil durch unsachgemäßen Einbau defekt wurde, ist er leistungsfrei. Hat er jetzt die Rücksendekosten schon ausgelegt, bleibt er wahrscheinlich darauf sitzen. Ich sehe auch, dass der Händler alles richtig gemacht hat.
Zitat:
@Astra-Tom schrieb am 25. September 2015 um 15:51:59 Uhr:
......
Wenn dein Ersatzteil kurz nach Kauf defekt ist (ordnungsgemäßen Einbau in einer Fachwerkstatt vorausgesetzt),
so muss der VK beweisen, daß das Teil bei Lieferung ohne Mängel war, was er faktisch nicht kann...
jaein. es ist nur der ordnungsgemäße einbau voraussetzung.
ob sachgerecht selbst, sachgerecht von einer sogenannten fachwerkstatt oder sachgerecht von der oma um die ecke ist egal.
im ersten halben jahr trifft den vk immer die beweislast, das gepfuscht wurde - egal von wem
alle diesbezüglichen formulierungen sind entweder ungültig oder beziehen sich nur auf eine eventuelle garantie. den unterschied garantie/gewährleistung hast du ja richtig herausgearbeitet.
Kann vermelden, dass nach etwas "nachdrücklicherem" Nachhaken mir das Neuteil vorab zugesendet wird. Danach soll ich das defekte Altteil mit dem beigelegtem Retourenschein zurücksenden zwecks Einsendung zum Hersteller.
Danke für die Beiträge, vor allem @ Astra-Tom.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 25. September 2015 um 18:58:50 Uhr:
Ich würde in Zukunft bei diesem Händler nichts mehr kaufen. Er sollte eigentlich so kulant sein dass er dir schon mal einen neuen Thermoschalter schickt und dann den defekten prüft. Stellt sich heraus dass du den beschädigt hast wird nachberechnet.
Ama... macht es z.B. so.
Nun da hast du rein vom Gedanken her schon Recht. Es ist wie du sagst dann reine Kulanz, also freiwillig.
Aber wenn ich sehe, wie bei sowas mein Händler vor Ort reagiert und jetzt das... dann weiß ich, warum man manchmal doch besser dort bleibt wo man jahrelang gut aufgehoben war. Da ging es mal um Domlager, die sehr schnell den Geist aufgaben. Ich erzählte ihm, dass ich mit den drei Monaten alten Lagern gerade durch den TÜV gerasselt bin, woraufhin er sofort Neuteile bestellte. Die alten sollte ich dann im Laufe der Woche zurückbringen. Jeder legt halt Service anders aus.
Na siehste, geht doch. Oft kennen selbst die Verkäufer nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Der Händlcer wollte hier auf die Herstellergarantie zurückgreifen, ist für ihn natürlich kostengünstiger und einfacher als seine Gewährleistungspflicht. Bei unwissenden Kunden klappt das oft, aber eben nicht bei allen...
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