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erst auto abmelden und wieder auf sich anmelden (versicherungswechsel)

Themenstarteram 11. Januar 2008 um 18:25

also liebe leute hab ein prob mit meiner versicherung.

auf grund 2er schäden dieses jahr bin ich von sf klasse 8 auf sf klasse s zurückgestuft worden.

kurze erklärung: fahrzeug auf meine dad angemeldet ( sf8 )dann hat ein freund einen unfall gebaut und ich muss ja dafür haften oder besser gesagt mein dad da versicherungsnehmer.

gut dann waren wir in der sf 4.

besagtes auto abgemeldet da getriebeschaden.

prozente von meinem dad auf mich überschrieben ( hinterher denke ich mir warum wir das gemacht haben aber egal )

somit landete ich dank noch nicht so langer dauer meines führerscheinbestizes in der sf 3

ok wir nicht das kleingedruckte gelesen im vertrag und dumm gelaufen.

dann hab ich ein neues auto gekauft und auf mich angemeldet und versichert.

1 woche nach der anmeldung gabs probs auf der strasse und ich hab leider nen neuen bmw tuschiert.

daraufhin bekam ich von der versicherung nen schreiben das ich jetzt wegen des unfalls von der sf3 in die sf1 fliege.

ich mich geärgert aber passiert.

dann bekomm ich heute nen brief das ich noch ...eur nachbezahlen darf für 2008 weil ich dank der 2 unfälle dieses jahr in die sf s fliege. versteh es bis jetzt immer noch nicht warum da ich ja schon jeweils für jeden schaden hochgestuft worden bin. vielleicht als strafe wegen 2 unfällen in einem jahr. so nun zur eigentlichen frage.

da ich jetzt selbst mit der erhöhten sf klasse bei anderen versicherungen richtig sparen könnte wollte ich mal nachfragen ob folgendes möglich wäre.

auto abmelden ( denn anders kommt man ja nicht aus einem laufendem versicherungsvertrag raus ohne kosten[ rückerstattung seines beitrags])

auto dann eine woche still legen.

bei einer anderen versicherung einen vertrag abschliessen ( entweder mit sf s oder halt was die mir anbieten )

dann das gleiche auto von vorher neu anmelden

mal abgesehen von den kosten für die ab und anmeldung wäre ich so immer noch viel besser dran als wenn ich bei meiner aktuellen versicherung bleiben würde.

jetzt meine frage geht dieses oder ist dieses sogar illegal ( warum auch immer )

hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

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13 Antworten

Tag,

geht nicht. Da bei einer Abmeldung der Vertrag nur ruht. d.h. der VR bekommt es mit wenn das Auto wiederzugelassen wird.

Auch die Ruckstufung ist nicht unnormal 2 Schäden in einem Jahr ist halt teuer als einer...

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Da bei einer Abmeldung der Vertrag nur ruht. d.h. der VR bekommt es mit wenn das Auto wiederzugelassen wird

und wie sieht das aus, wenn das fahrzeug zwischenzeitlich den besitzer "wechselt"? z.b. wenn der sohn das auto seiner mutter verkauft? etc....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Da bei einer Abmeldung der Vertrag nur ruht. d.h. der VR bekommt es mit wenn das Auto wiederzugelassen wird

und wie sieht das aus, wenn das fahrzeug zwischenzeitlich den besitzer "wechselt"? z.b. wenn der sohn das auto seiner mutter verkauft? etc....

nun ein Verkauf ist ein Verkauf. Ob auf die Adresse geschaut wird kann ich nicht beantworten.

Jedoch ist zu bedenken, dass dann alle Vorzüge wie Einzelfahrer etc. wegfallen...mal ganz abgesehen von dem zusätzlichen Halter eintrag

Halterwechsel ist Halterwechsel. Egal wo der wohnt...

Das kann man auch innerhalb von einem Tag machen, die Zulassungsstelle guckt dann zwar doof, aber so isses nun mal...

Dann Versicherungsvergleich im Internet aufrufen und die Beste Versicherung rauspicken. Danach bitte gesitteter fahren, ich will nicht mir dir zusammenstoßen. :)

Hab ich das jetzt richtig verstanden das man

zB bei 2 schäden in 2007 höher eingestufft wird

als bei 1 Schaden in 2007

und 1 schaden in 2008.

Wenn Du dann nach einer neuen Versicherung ausschau hältst, dann guck auch gleich (bedingt durch Deine gemachte Erfahrung) wie dort die Rückstufungstabellen angelegt sind. Gerade jetzt wo die "guten" Rabatte vergeigt sind, ist es um so wichtiger im Schadensfall eine nicht so hohe Rückstufung zu haben.

Bei einem Versicherer den ich persönlich gut finde wären Deine Schäden (beide im selben Versicherungsjahr) wie folgt eingestuft:

Bei 1 Schaden von SF 8 ----> runter auf SF 4 (soweit noch normal)

bei 2 Schäden von SF 8 ---> runter auf SF 1 (also noch weit weg von der Klasse "S")

Zur Erinnerung, auch die SF-Klassen können unterschiedliche % in sich verbergen (und nicht vergessen bezahlt wird dann doch in Euro, nicht in SF und auch nicht in %)

Hier wäre die SF 1 = 100% und die SF-Klasse "S" schlägt mit 155% zu Buche.

Fazit: Der Preis einer Versicherung ist nur ein Indiz, guckt Euch die Dinge richtig an oder sprecht mit einem Fachmann.

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 11:01

Zitat:

. Danach bitte gesitteter fahren, ich will nicht mir dir zusammenstoßen. :)

das ist mir schon klar. wie gesagt ich hab ja nur den einen schaden gehabt. das war dann auch mein erster in 150.000km

also brauchst da keine angst haben. und einen schaden zu verursachen kann jeden treffen und oft auch schneller als man denkt.

das die prozente bei der selben sf klasse bei den verschiedenen versicherern unterschiedlich ist ist mir durchaus bewusst. das macht andere versicherungen ja günstiger.

hab gestern auch noch mal die bedingungen gelesen wenn man ein auto vorübergehend stillleg und das der vertrag dann weiterläuft. zumindestens die ersten 2 wochen erst mal. da kann ich auch mit meiner versicherung reden und sie vielleicht davon überzeugen das wir den vertrag direkt beenden. naja aber so könnte ich ja immer noch das auto wieder auf meinen dad anmelden und bin so oder so dann ausm schneider wenn ich das so richtig hier lese.

hab gestern auch mal mit nem freund darüber gesprochen. der ist zwar bei einer anderen versicherung aber der meint auch das die rückstufung so nicht ok sei da es tabellen gibt und an die sich eigentlich alle versicherungen halten müssen.

und in dieser tabelle komm ich je nachdem wie man das mit den schäden auslegt in sf1 oder schlimmsten falls in sf1/2.

werd glaub ich am montag mal schauen ob meine versicherung noch ne zweigstelle in meiner stadt hat und da mal persönlich hingehen mir das erklären lassen und mit denen reden.

Ja, ja, immer diese Freunde und Bekannten...

Schau doch einfach nochmal einen Beitrag weiter oben, da ist es doch genau erklärt:

1. Ja, die Verssicherer haben Rückstufungstabellen und

2. Ja, sie halten sich auch daran

3. Nein, die sind nicht allgemeingültig, sondern jeder Versicherer hat eigene Tabellen.

 

Daher auch der  Hinweis: vor einen Wechsel erstmal das Tarifwerk anschauen und die Tabellen vergleichen.

Hier schlummert oft der große Unterschied zwischen angeblich teuren Verssicherungen und den "Geiz-ist-geil-Billigversicherungen".

 

Normalerweise hast Du die Tabellen auch vorliegen, denn sie werden als Tarifbedingungen zusammen mit den Versicherungsbedingungen (AKB) übergeben. Sollte jedenfalls so sein.

 

Du kannst also eigentlich selbst nachlesen, ob die Rückstufung OK war oder ob sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen hat. Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich...

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ja, ja, immer diese Freunde und Bekannten...

Schau doch einfach nochmal einen Beitrag weiter oben, da ist es doch genau erklärt:

1. Ja, die Verssicherer haben Rückstufungstabellen und

2. Ja, sie halten sich auch daran

3. Nein, die sind nicht allgemeingültig, sondern jeder Versicherer hat eigene Tabellen.

 

Normalerweise hast Du die Tabellen auch vorliegen, denn sie werden als Tarifbedingungen zusammen mit den Versicherungsbedingungen (AKB) übergeben. Sollte jedenfalls so sein.

 

Du kannst also eigentlich selbst nachlesen, ob die Rückstufung OK war oder ob sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen hat. Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich...

 

 

 

 

 

 

 

brauchst mich ja nicht direkt so blöd anzufahren. musst mir ja nicht glauben aber das hier bei mt einem immer was unterstellt wird von div. leuten ist echt das letze.

ok das mit den tabellen wusste ich nicht und werd das dann noch mal nachprüfen. in meinen akb ist die tabelle nämlich leider nicht aufgeführt.

denke am billigsten kommt es dann immer noch wenn ich das auto auf jemand anders ummelde und versichern lasse. die sf klasse kann man da ggf. später wieder übernehmen.

dann mach ich mich mal auf die suche nach ner guten alternative zu der jetzigen versicherung.

 

Sorry, wenn´s blöd ankam. War nicht so gemeint.

Kommt halt immer ein wenig komisch, wenn hier ausführliche Antworten geschrieben werden und dann erscheint ein Freund oder Bekannter auf der Bildfläche, der ja in der Regel nicht vom Fach ist und erzählt was ganz anderes.

 

Aber nix für ungut.

Am besten rufst Du einfach die Service-Nummer auf Deiner letzten Rechnung an. Die Jungs und Mädels können Dir das ganz genau erklären, weil sie auch die nötigen Infos zu Deinem Vertrag und Deinem Tarif haben.

 

Viel Erfolg

hafi

o.T.

Weiß hier zufällig jemand, wie ich meiner neuen tastatur abgewöhnen kann, ssssttttändig allle Buchstaben zzu verdoppeln? Gerne per PN, da ich das ständige Editieren meiner Beiträge leid bin...

Danke!:D

Hallo,

da ja jetzt erst die Post kam das wegen des Schadens eine nochmalige Nachzahlung erfolgt,

ist damit erst die endgültige Abwicklung des Schadens erfolgt und sobald bei einer

Versicherung ein Schaden reguliert wird gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht

ergo die Abmeldung sparen und mit Bezug auf dieses Nachzahlungsschreiben kündigen!

 

Gruss

Stefan

Themenstarteram 13. Januar 2008 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hallo,

da ja jetzt erst die Post kam das wegen des Schadens eine nochmalige Nachzahlung erfolgt,

ist damit erst die endgültige Abwicklung des Schadens erfolgt und sobald bei einer

Versicherung ein Schaden reguliert wird gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht

ergo die Abmeldung sparen und mit Bezug auf dieses Nachzahlungsschreiben kündigen!

 

Gruss

Stefan

ja soweit ich dabei aber weiß oder wie es in den akb steht hab ich damit kein anrecht auf den schon bereits bezahlten betrag das heißt das geld was ich bis jetzt bezahlt habe für 2008 ist damit futsch.

wäre natürlich schön wenn das nicht so wäre aber bin mir da leider relativ sicher.

naja ich werd echt mal schauen ob ich nich die woche nen termin bei der versicherung mache und da mal hindüse und mich mal persönlich mit dem berater unterhalte.

vielleicht finden wir ja ne gute lösung mit denen alle leben können auch wenn ich nicht glaube das die versicherung dem versichertem was schenkt,

Hallo,

eine KFZ Haftpflicht deckt den tatsächlichen Versicherungszeitraum,

also wenn die Zahlung für 2008 erfolgte werden ab dem Kündigungsdatum die Beiträge zurückerstattet !Ist übrigens bei jeder Abmeldung genauso

 

Gruss

Stefan

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