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Erstausstattungsreifen mit "H"-Kennzeichnung beim R350 CDI 4M lang?
Hallo an alle R-Klasse-Fahrer
Seit dem 04.10.2013 sind wir stolze Besitzer eines R350 CDI lang 5+2-Sitzer in Obsidianschwarz.
Erstzulassung 12/2012, 22.000 km.
Beim Kauf haben wir gleich noch 4 Winterkompletträder auf MB-5-Doppelspeichen-Alufelge Pirelli scorpion ice and snow in 255/55 R18 105H montieren lassen.
Die vorher am Fahrzeug befindlichen 18"-Räder (10-Speichen-Design mit Michelin latitude HP 255/50 R18 107 H MO) wurden eingetütet im Fahrzeug bei Übergabe verstaut und haben noch ca. 6 mm Profil. Bei dem Reifen handelt es sich um einen M&S Sommerreifen. (wusste garnicht, dass Reifen mit der Bezeichnung "M&S" unter Sommerreifen geführt werden). Leider habe ich erst beim Auspacken und Reinigen für die Wintereinlagerung bemerkt, dass es sich hier um "H"-Reifen handelt.
Kann es sein, dass ein Fahrzeug mit Vmax 235 km/h mit "H"-Reifen (max. 210 km/h) ausgeliefert wird?
Es handelt sich lt. MB um ein Fahrzeug von SIXXT. Der Service wurde vor Übergabe von MB erledigt, der Nächste ist in ca. 24000 km fällig.
Habe ich irgendwie ein Anrecht auf Reifen der Kategorie V oder W?
Was könnt Ihr mir raten, zu tun. Muß der Händler (MB-Haus) die passenden Reifen bereitstellen oder ist das ein frommes Wunschdenken mit Realitätsverlust meinerseits?
a180fan
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13 Antworten
Ein Auto mit einer Höchstgeschwindigkeit von 235 km/h darf keine Sommereifen HR gefahren werden. (Schaue mal in deinen FHZ-Brief bzw. in die Bedienungsanleitung).
Außer es ist ein Winterreifen mit entsprechender Kennzeichnung im Fahrgastraum.
Deweiteren ist die Reifengröße 255/50 R18 107 H MO also die Flankenhöhe /50 nicht für die R-Klasse auf den Serienalufelgen freigegeben. (Raddurchmesser stimmt nicht mehr)
Ich würde den Mercedeshändler direkt darauf ansprechen und um Tausch bitten. Ich finde es fahrlässig so etwas auszuliefern!!! auch wenn sie den Wagen auf Winterreifen gesetzt haben.
Asl Anhang sind die freigegebenen Rad-Reifenkombinationen aufgeführt.
Hallo
Leider habe ich mich bei der Reifengröße verschrieben.
Hab eben nochmal raufgeschaut.
Michelin Latitude Tour HP, 255/55 R18 105H ; Radial XSE, M+S Tubeless.
Hatte mich also bei der Höhe verschrieben.
Diese Radgröße ist lt. Prospekt und Deiner Übersicht für den R350 CDI 4M L zugelassen.
In der Zulassungsbescheinigung steht unter 15.1 und 15.2: 255/50 R19 103W.
Auf meine Frage nach der Differenz zwischen Eintrag und tatsächlich vorhandenen Rädern antwortete mir der Verkäufer, dass das kein Problem sei, da ja auch das 18"-Rad von MB zugelassen sei. Steht auch in der Serienausstattung im Prospekt drinn. Leider hatte ich nicht auf die Geschwindigkeitsklasse geachtet, da die Räder schon im Auto verstaut waren.
Der MB-Händler ist 400 km von mir entfernt.
Ist es wirklich so, dass ich mit einem Sommereifen mit "H" nicht mit dem Fahrzeug fahren darf? Kann ich dass als Argument gegenüber dem Händler irgendwo amtlich nachlesen?
Unsicher bin ich mir ausserdem, ob das wirklich echte Sommerreifen sind, ich dachte immer M+S heisst Matsch und Schnee.
Morgen rufe ich den Händler an, könnt Ihr mir noch ein paar Tipps oder Argumente liefern, damit ich an die richtigen Räder komme?
Danke für schnelle Hilfe
a180fan
Laut Michelin ist das ein Sommerreifen, also muss der Geschwindigkeitsindex auch passen. Ich würde so einen Reifen garnicht fahren wollen...
Das sind Ganzjahresreifen, deshalb steht da ein M+S drauf. Winterreifen haben zusätzlich noch ein Schneeflockensymbol. Diese Bereifung ist für Mietwagen typisch, da der jetzt vorgeschriebene saisonale Tausch entfällt (Kostenfaktor). Hol dir für den Sommer ein paar richtige Sommerreifen und schicke die Dinger per GLS zurück an den Händler. Das ist für unter 40€ machbar.
Zu Sommerreifen mit M+S-Kennung lies mal hier: http://www.auto-einbau.de/.../...ommerreifen-mit-ms-kennzeichnung.html
Nach meiner Kenntnis muss die Geschwindigkeitsklasse eines Sommerreifens mindestens der Angabe im Fahrzeugschein entsprechen, also gleich (W = bis 270 km/h) oder höher, aber nie niedriger. Bei Winterreifen darf es niedriger sein (z.B. H = bis 210 km/h), dann aber mit Aufkleber im Auto oder elektronisch gesetztem Winterreifenlimit. Auch belegt hier http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex
Ein montierter Sommerreifen mit H-Index ist somit auf Deinem R unzulässig. So zumindest meine Einschätzung. Ich würde ergänzend einen seriösen Reifenhändler telefonisch befragen. Anschließend würde ich den Verkäufer anrufen und ihn auffordern den Mangel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben, d.h. er soll anfahren und passende Räder bringen und montieren. Oder er sendet passende an die Werkstatt Deiner Wahl zwecks Montage. Du musst nicht zu ihm fahren. Kannst Du aber, im Gegenzug zu einem vielleicht noch fehlenden aber gewünschten Zubehörteil in entsprechendem Gegenwert des Treibstoffs und des Urlaubstages ;o)
EDIT: es könnte sein, dass der Verkäufer darauf drängt, dass Du das Fahrzeug zwecks Nachbesserung zu ihm bringen sollst, dabei denkend an das BGH-Urteil (VIII ZR 220/10) vom 13.04.2011, siehe hier http://www.kostenlose-urteile.de/...erbraucher-erfolgen.news11490.htm. Dagegen sei argumentiert, dass das Fahrzeug mit den aktuell montierten Reifen keine gültige Betriebserlaubnis hat. Oder sehe ich das falsch?
Der Michelin Latitude Tour HP
ist ein Sommerreifen mit M+S-Kennung.
Durch diese M+S-Kennung fällt er unter die Regelung für Winter-und Ganzjahres-Reifen
und ist mit dem entsprechenden "M+S-Aufkleber" im Blickfeld des Fahrer´s
beim Speed-Index H = bis 210 km/h zulässig.
(Wie Deine Pirelli- Winterreifen)
Die Vmax Deines Wagen´s kannst Du so bereift -leider- nicht nutzen
Hallo, nach aufmerksamen durchlesen auf der Seite
ADAC Autoreifen-Kennzeichnung beim Pkw
bin ich der Meinung, das die Bereifung zulässig ist.
(Aufkleber am Armaturenbrett notwendig)
http://www.adac.de/.../default.aspx
.......Winterreifen werden überwiegend mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Es sind allerdings nicht alle Autoreifen mit M+S-Symbol auch echte Winterreifen. Deswegen tragen einige moderne Winterreifen zusätzlich das so genannte "Schneeflocken"-Symbol, um eine Differenzierung zu ermöglichen. Verbunden mit dem M+S-Symbol ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse (s. "Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt"). Ganzjahresreifen sind in diesem Zusammenhang als Winterreifen zu sehen und können nur als solche gewertet werden, wenn sie diese M+S-Kennzeichung tragen.
.......Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung):
Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahrzeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Autoreifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifen entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten. Werden in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem "M+S" angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als Empfehlungen zu verstehen. M+S-Reifen mit dieser Dimension dürfen auch mit einem anderen z.B. auch niedrigeren Speed-Index verwendet werden. Dabei sind ggf. die Ausführungen zu Load- und Speed-Index zu beachten. Einschränkungen wie "nur Sommerreifen" oder "nur Winterreifen" haben grundsätzlich nur den Charakter von Empfehlungen. Bei Autoreifen-Dimensionen, die nur als Sommerreifen gedacht sind, müssen ggf. Freigängigkeitsprobleme bei der Schneekettenmontage berücksichtigt werden.
Habe just nochmal den Eröffnungsbeitrag gelesen. Ich hatte vorher überlesen, dass die H-Reifen schon demontiert in den Tüten liegen.
Ob es sich bei den demontierten Reifen nun um Sommerreifen mit M+S-Kennzeichnung oder Ganzjahresreifen oder Winterreifen oder was auch immer handelt, ist eigentlich irrelevant. Offensichtlich wurden Sie ja wohl für den Sommer mitgeliefert, wenn das Fahrzeug jetzt bei Übergabe auf den Winterreifen stand. Als Sommerreifen mit H-Kennzeichnung sind sie im Abgleich mit den Fahrzeugpapieren m.E. aber nicht zulässig. Ich würde also wie erwähnt einen seriösen Reifenhändler oder eine lokale MB-Werkstatt um eine zweite Meinung bitten und anschließend den Verkäufer ansprechen.
Hallo,
die Ausführungen von touaresch und muenchner sind vollkommen richtig. Formal gesehen hast Du keine Handhabe gegen den Händler. Gängige Praxis der Mietwagenfirmen und für Dich hinsichtlich vmac pech! Sorry
Im Prinzip hättest du keine neuen Winterreifen auf Felge gebraucht, sondern Sommerreifen. Denn einen Satz Allwetterreifen war ja vorhanden.
Ich würde den Verkäufer mit der Tatsache nerven und sollte der nicht reagieren die Verkaufsleitung und Geschäftführung anschreiben und deinen Standpunkt und Unmut kundtun.
Ich habe es bei meinem Kauf auch so gemacht, als mein Verkäufer sich schwer mit einer Lösung getan hat.
Hartnäckig sein.
Viel Glück.
Danke für Eure hilfreichen Hinweise.
Ich bin jetzt an der Sache drann und melde mich, wenn es etwas Neues gibt.
a180fan
Bist Du hier eigentlich weiter gekommen?
Zitat:
Original geschrieben von HHH1961
Bist Du hier eigentlich weiter gekommen?
Alles wurde gut.
Ich behalte die Reifen und bekam heute eine anteilige Gutschrift für neue Sommerreifen.