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Erste Inspektion bei 45.000 Kilometern - Rücktritt Kaufvertrag?

VW Golf
Themenstarteram 28. Februar 2017 um 18:35

Hallo Liebe Motor-Talkler,

ich habe mir letzte Woche einen gebrauchten Golf 7 Variant vom Vw Händler gekauft. Der Wagen wurde ausdrücklich als Scheckheftgepflegt verkauft. Nun habe ich einen Blick in das scheckeft geworfen und da sehe ich, dass der erste und einzige Service bei 45.000 Kilometern erfolgt ist. Mit Ölwechsel. Die Intervallanzeige im Auto sagt bis zum nächsten Ölwechsel noch 14.700 Kilometer oder 299 Tage. Inspektion 29.000 Kilometer oder 239 Tage. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Gelaufn hat er jetzt etwa 46.000 tausend und ist Baujahr 9/15. Fahrzeug ist der 1.6 tdi, lounge Ausstattung.

Es gibt in der Historie keinen Eintrag über einen Ölwechsel bei 30.000 Kilometern, wie es eigentlich sein sollte. Wohl auch keine weiteren Belege.

Morgen ist nun ein Gespräch mit dem Verkäufer und dem Verkaufsleiter geplant, anscheinend hat keiner von beiden jemals in das Scheckheft geschaut.

Die Frage ist nun, sollte ich eine Minderung des Kaufpreises geltend machen oder ist der Mangel schwerwiegend genug, dass ich zurücktreten kann? Falls bei 30.000 kein Ölwechsel erfolgt ist, so verliere ich doch jegliche Kulanz/Garantie seitens VW.

Vielen Dank schonmal,

C-mens

Beste Antwort im Thema

...und wieder ein Anwalt mehr, der jetzt am Hungertuch nagt, weil es zwei mündige Landsleute geschafft haben, miteinander zu reden...

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Wie immer bei sowas, ist man mit einem Fachanwalt gut beraten... ich würde es so darstellen das ich unter den Umständen das Auto nie gekauft hätte. Ansonsten evt mal direkt an vw wenden evt können die was beitragen... schriftlich das es unbedenklich ist etc

Themenstarteram 28. Februar 2017 um 19:20

Meinen Anwalt habe ich bereits informiert.

Der sagt, abwarten was wir angeboten bekommen vom Autohaus und dann weiter schauen. Wenn der Ölwechsel tatsächlich bei 30.000 gemacht wurde, finde ich das mit der Inspektion weniger schlimm, als wenn der Ölwechsel 15.000 Kilometer überzogen würde...

Gelöscht

ohne Anwalt geht da garantiert nichts, da bin ich sicher. Viel Erfolg.

rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 28. Februar 2017 um 20:26:35 Uhr:

ohne Anwalt geht da garantiert nichts, da bin ich sicher. Viel Erfolg.

rzz

Weshalb sollte unter erwachsenen Menschen nicht ein Irrtum, auch ohne Anwalt, zu klären sein?

Weil Verkäufer und Käufer einfach grundsätzlich entgegengesetzte Interessen haben und man da wissen sollte was einem rechtlich zusteht um nicht benachteiligt zu werden... eine Übervorteilung des Käufers kommt wohl eher selten vor.

Dem Käufer steht ein Fahrzeug mit den schriftlich zugesicherten Eigenschaften (Scheckheft gepflegt) zu. Da diese Eigenschaften mutmaßlich nicht vorhanden sind, ist der Sachverhalt für mich eindeutig.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 28. Februar 2017 um 20:45:48 Uhr:

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 28. Februar 2017 um 20:26:35 Uhr:

ohne Anwalt geht da garantiert nichts, da bin ich sicher. Viel Erfolg.

rzz

Weshalb sollte unter erwachsenen Menschen nicht ein Irrtum, auch ohne Anwalt, zu klären sein?

Der Herr zoomzoom regelt alles nur mit seinem Anwalt. Er geht wohl auch nicht auf das stille Örtchen, ohne seinem Anwalt zu informieren, das er ein Geschäft macht. Es ist leider mittlerweile so, das man ja erst verklagt und dann das Gespräch sucht, da man ja überall über den Tisch gezogen wird. Speziell bei VW arbeiten nur verbrecher und die Autohäuser lügen auch alle.

Jetzt übertreibt es nicht, er hat nichts davon gesagt das unbedingt, und vorher zum Anwalt gegangen werden sollte.

Ich denke aber auch das ein Gespräch sicherlich gut und richtig ist, aber mich würde es auch wundern wenn da mehr als ein lächerlich geringer Nachlass bei rumkommen würde.

...dann geht die Karre eben zurück, weil der TE getäuscht wurde.

Zitat:

@Preile schrieb am 28. Februar 2017 um 21:23:23 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 28. Februar 2017 um 20:45:48 Uhr:

 

Weshalb sollte unter erwachsenen Menschen nicht ein Irrtum, auch ohne Anwalt, zu klären sein?

Der Herr zoomzoom regelt alles nur mit seinem Anwalt. Er geht wohl auch nicht auf das stille Örtchen, ohne seinem Anwalt zu informieren, das er ein Geschäft macht. Es ist leider mittlerweile so, das man ja erst verklagt und dann das Gespräch sucht, da man ja überall über den Tisch gezogen wird. Speziell bei VW arbeiten nur verbrecher und die Autohäuser lügen auch alle.

Wenn du so von VW MA betrogen worden wärst wie ich dann würdest du hier nicht so einen dummen, eingebildeten Schwachsinn schreiben und Leute die üble Erfahrungen gemacht haben auf die dümmste Art und Weise diffamieren. Das sagt schon einiges über deinen Charcter und deine Art aus.

rzz

Aber so sind sie halt, die VW Fanboys, andere diffamieren und ins lächerliche ziehen. Typisch VW Fanboy.

rzz

Also ich sehe jetzt keinen Zusammenhang zwischen einem zynischen Kommentar und Fanboy einer bestimmten Marke zu sein. Dein Kommentar war übrigens nicht weniger zynisch. Im Gegenteil

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 28. Februar 2017 um 21:36:13 Uhr:

...dann geht die Karre eben zurück, weil der TE getäuscht wurde.

Und da glaube ich das der Händler da nicht so einfach mitspielen wird... aber das wird der TE ja dann sehen. Aber ein Anwalt ist sicher nicht verkehrt... ich halte auch nichts von wilden Drohungen und übertriebene Kleinlichkeit, aber wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, und zugegebenermaßen, abgesehen von meinem gesunden Menschenverstand, keine rechtlichen Kenntnisse habe, dann sollte man einfach mal nen Profi fragen, der kann schnell für Klarheit sorgen ob die eigene Vorstellung vielleicht überzogen ist...

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