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Erste Inspektion beim GLC 220d 4M Mild Hybrid überziehen?

Mercedes GLC X254
Themenstarteram 25. Januar 2024 um 12:10

Wie lange kann ich ohne Garantieverlust die allererste Inspektion meines GLC 220d 4M (Mild Hybrid) überziehen, da ich relativ schnell zur Reha bestellt wurde. Die Erstzulassung meines Fahrzeuges war der 31.01.2023. Danach war der PKW knappe 5 Monate als Vorführwagen im MB Autohaus kaum im Einsatz. Der GLC ist per heute seit der Zulassung vor knapp einem Jahr erst minimale 6.100,-- KM gelaufen. Die erste Antwort eines bei Mercedes angestellten Mitarbeiters war, dass ich max. 90 Tage oder max. 3000 km ohne Garantieverlust überziehen dürfe, die zweite telefonische Antwort von einem Mitarbeiter eines anderen Mercedes Autohauses in meiner Nähe war, dass ich bereits max. 30 Tage später als der Erstzulassungstag des GLC zur ersten Inspektion erscheinen müsse (!), auch wenn der GLC erst knapp über 6.000 km gefahren wurde. Ich bitte um eine mir wirklich hilfreiche dritte Antwort zu meiner wichtigen Frage. Ich danke euch!

 

 

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11 Antworten

Hallo Benzdriver,

 

ich habe jetzt den 3. GLC und bin sehr zufrieden.

Leider fahre ich derzeit auch nur ca. 5000 km mit diesem Fahrzeug

pro Jahr. Mein Händler spricht von "nicht mehr als einem Monat" überziehen.

Auch solltest du kein eigenes Öl mitbringen. Dieses wird zwar verwendet

(da viel billiger) aber in der Rechnung als Fremdöl erwähnt. Das kann auch zum

Garantieverlust führen.

Nach der Garantie bringe ich immer eigenes (auch original) Öl mit.

Soweit meine Erfahrungen

Zitat:

@Benzdriver24 schrieb am 25. Januar 2024 um 13:10:40 Uhr:

Wie lange kann ich ohne Garantieverlust die allererste Inspektion meines GLC 220d 4M (Mild Hybrid) überziehen, da ich relativ schnell zur Reha bestellt wurde. Die Erstzulassung meines Fahrzeuges war der 31.01.2023. Danach war der PKW knappe 5 Monate als Vorführwagen im MB Autohaus kaum im Einsatz. Der GLC ist per heute seit der Zulassung vor knapp einem Jahr erst minimale 6.100,-- KM gelaufen. Die erste Antwort eines bei Mercedes angestellten Mitarbeiters war, dass ich max. 90 Tage oder max. 3000 km ohne Garantieverlust überziehen dürfe, die zweite telefonische Antwort von einem Mitarbeiter eines anderen Mercedes Autohauses in meiner Nähe war, dass ich bereits max. 30 Tage später als der Erstzulassungstag des GLC zur ersten Inspektion erscheinen müsse (!), auch wenn der GLC erst knapp über 6.000 km gefahren wurde. Ich bitte um eine mir wirklich hilfreiche dritte Antwort zu meiner wichtigen Frage. Ich danke euch!

Ja das stimmt bis zu 90 Tage darfst du überziehen aber nicht länger

@Burkhard1954

Die schreiben zwar Fremdöl aber man muss darauf bestehen das:

Fremdöl nach MBvorschrifft und ölmarke und Bezeichnung vermerkt wird !!

gelöscht

Das mit den 90 Tagen und 3.000 km stimmt.

Aber meines Wissens ist im Schadensfall nachzuweisen, dass die Überziehung nicht ursächlich war. Und damit hat man den Spaß seines Lebens :(

Zitat:

@delvos schrieb am 1. Februar 2024 um 11:50:02 Uhr:

Das mit den 90 Tagen und 3.000 km stimmt.

Aber meines Wissens ist im Schadensfall nachzuweisen, dass die Überziehung nicht ursächlich war. Und damit hat man den Spaß seines Lebens :(

Ich fahre seit 24 Jahre Mercedes und immer mit Garantieverlängerung, mein erster war eine C-Klasse 220TD und der zweite ein E-Klasse W211 280cdi und habe nur Ölwechsel und Durchsicht machen lassen und bei Reparaturen auf Garantie nie Schwierigkeiten gehabt oder bekommen, kann aber von Werkstatt zu Werkstatt anders sein. Mein drittes ist aktuell der GLC 350cdi und ist seit Januar wieder fällig, muss noch ein Termin machen für März Ölwechsel und Verteilergetriebe muss evtl auch gemacht werden. Auto wird 6 Jahre alt hat aber noch keine 50tk auf die Uhr. Motoröl bringe ich mit und sämtliche Luftfilter für Frischluft und Motorfilter wechsel ich selbst auch Schreibenwischwasser und AdBlue füll ich selbst auf.

Wer's nicht selber machen kann oder will muss eben tiefer in die Tasche greifen.

Der Werkstatt ist das egal.

Maßgeblich ist was die Garantie-Versicherung meint bzw. das was in den Bedingungen steht.

Und das mit dem Nachweisen beim Überziehen der Services nach einem Schadensfall steht explizit in den Bedingungen der MB-100. Bei dieser Versicherung darf man sogar max. nur 30 Tage und/oder 1.000 km überziehen. Siehe §4 des beigefügten Schreibens.

Ob das beim Überziehen der 24-monatigen Werksgarantie genauso ist, kann ich nicht belegen. Austesten würde ich es persönlich nicht.

Zitat:

@delvos schrieb am 1. Februar 2024 um 12:28:43 Uhr:

Der Werkstatt ist das egal.

Maßgeblich ist was die Garantie-Versicherung meint bzw. das was in den Bedingungen steht.

Und das mit dem Nachweisen beim Überziehen der Services nach einem Schadensfall steht explizit in den Bedingungen der MB-100. Bei dieser Versicherung darf man sogar max. nur 30 Tage und/oder 1.000 km überziehen. Siehe §4 des beigefügten Schreibens.

Ob das beim Überziehen der 24-monatigen Werksgarantie genauso ist, kann ich nicht belegen. Austesten würde ich es persönlich nicht.

Deine Garantiebedingungen sind vom 2019 die sind nicht mehr aktuell ich habe hier was von 2022 und da steht das anders drin, wenn ich Zeit habe werde ich das mal als PDF hier reinsetzen.

Das hier sind die aktuellen Garantiebedingungen der MB-100, direkt von Mercedes herausgegeben.

Zitat:

@Dimareka schrieb am 1. Februar 2024 um 15:35:27 Uhr:

Das hier sind die aktuellen Garantiebedingungen der MB-100, direkt von Mercedes herausgegeben.

Ja genau das sind die die ich auch habe, und der §4 wurde da verändert.

Da ist es ja noch eindeutiger festgelegt worden.

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