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Erster Unfall - Was nun?!

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 21:55

Hallo!

Habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft nen Mitsubishi Colt und auch gleich den ersten Unfall.

Ein Auto stand auf der Taxispur ich bin dran vorbei gefahren. Ich legte den Rückwärtsgang ein

das Auto stand noch weit entfernt von mir, hatte in den Rückwärtsspiegel geschaut.

Das Auto fuhr nach vorne ich nach hinten und wir beide sind zusammen geknallt. Wäre der stehen

geblieben wäre nix passiert......

Nichts gravierendes kaputt. (Jedenfalls bei mir) Nur ein paar Kratzer hinten auf dem Kotflügel.

Bei dem anderen waren auch nur ein paar Kratzer auf seinem Nummernschild sowie in diesem Plastikteil

meinte der das da sein ein Riss vorher nicht gewesen sei.

Mein Auto ist ein Mitsubishi für ca. 600€(Studentenkarre) der andere hatte nen Bentley f. mit Sicherheit so

um die 250.000€.

Da mein Auto eh bald schrottreif ist hatte ich nix weiter gesagt und wollte weiter fahren.

(Wer ist eigentlich schuld??)

Der Fahrer (war wohl übrigens ein Chauffeur) hatte gesagt das er die Polizei rufen wollte

damit die alles abklärt.

Als die dann kam der hatte wohl denen gesagt das er stand und ich beim Rückwärtsfahren in

sein Auto reingeknallt bin sagte ich das ich mich zunächst nicht weiter äußern möchte.

Ich hatte dem Polizisten gesagt ich kann meine Aussage ja noch schriftlich nachreichen.

Jetzt habe ich ein Schreiben vom Polizeipräsidenten bekommen in welchem steht

das ich beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende Vorsicht außer Acht gelassen habe.

Der andere hatte keine Zeugen genannt. Die Polizei kam 20 min. später hinzu...

In dem Schreiben steht als Beweismittel obwohl ich nix gesagt hatte:

Ihre Angaben, POM XXX, POM XXX

Ich soll insgesamt als Strafe 123,50€ bezahlen.....

Meine KFZ Versicherung ist die Europa ich habe nur die gesetzl. Mindestversicheurngssummen.

Die Gegenseite hat sich wohl an meine Versicherung gewandt. Ich habe bislang nix gemacht....

Was soll ich jetzt machen??

MfG

Mitsubi

 

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2010 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

Der andere hat doch auch keine Zeugen.....

DU bist aber derjenige der rückwärts gefahren ist und damit eine besonders hohe sorgfaltspflicht hat....einmal in den rückspiegel gucken, reicht da NICHT aus!

das du deine aussage bei der polizei verweigert hast, ist ebenfalls nicht gerade zu deinen gunsten gewesen!

ansonsten ist es dir freigestellt, dich anwaltlich beraten zu lassen...aber ein anwalt, wird dir da auch nicht viel mehr erzählen!

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am 8. Juni 2010 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

Was soll ich jetzt machen??

am einfachsten ist es, wenn du zahlst und gut ist......

rückwärts gefahren und dabei in einen unfall verwickelt.....da gibts nunmal nicht viel zu rütteln! erst recht nicht, wenn du keine zeugen hast.....

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 22:16

Der andere hat doch auch keine Zeugen.....

Ich meine der muß doch gesehen haben das ich rückwärts fahre wieso

fährt der dann bei mir hinten rein.....

Ehrlich gesagt halte ich das für nicht besonders toll immer ständig zu bezahlen

und gut. Vorallem der andere hat wahrscheinlich Kohle ohne Ende und ich lass

mich hier ständig veräppeln.

Bei mir fährt einer hinten rein und ich soll bezahlen und gut - KLAR?!

Am besten immer bezahlen und irgendwann is das Konto leer....

Mir kommt es so vor als wenn Geschäftsleute mit teuren Autos bei der

Polizei als Glaubwürdiger erscheinen und Pluspunkte dort haben.

am 8. Juni 2010 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

Der andere hat doch auch keine Zeugen.....

DU bist aber derjenige der rückwärts gefahren ist und damit eine besonders hohe sorgfaltspflicht hat....einmal in den rückspiegel gucken, reicht da NICHT aus!

das du deine aussage bei der polizei verweigert hast, ist ebenfalls nicht gerade zu deinen gunsten gewesen!

ansonsten ist es dir freigestellt, dich anwaltlich beraten zu lassen...aber ein anwalt, wird dir da auch nicht viel mehr erzählen!

am 9. Juni 2010 um 0:36

Zitat:

Als die dann kam der hatte wohl denen gesagt das er stand und ich beim Rückwärtsfahren in

sein Auto reingeknallt bin sagte ich das ich mich zunächst nicht weiter äußern möchte.

 

Ich hatte dem Polizisten gesagt ich kann meine Aussage ja noch schriftlich nachreichen.

grundsätzlich ist dieses immer richtig. aus deinen schilderungen geht nicht eindeutig hervor, ob ihr zusammen oder getrennt voneinander befragt wurdet. wenn zusammen, würde merkwürdig auffallen, dass du noch nichtmal ein "das stimmt so nicht" über die lippen gebracht hast. andererseits kann kein gericht der welt erwarten, dass der chauffeur seinen umgang mit der 250 kiloeuronen teuren kiste ihrem besitzer offen darlegt.

letztenendes wird es trotz allem auf eine negative entscheidung gegen dich hinauslaufen.

Zitat:

Wäre der stehen geblieben wäre nix passiert......

als argument geht das so durch, nur wenn du zum moment der kollision dich im absoluten stillstand befandest... und dieses dem gericht glaubhaft darzulegen geschafft hast. anderenfalls wird man dir eben genau das entgegenhalten. ist ja auch so...

Zitat:

das ich beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende Vorsicht außer Acht gelassen habe.

...weil selbst wenn du beim (bspw.) seitlichen rückwärtseinparken deiner besonderen aufmerksamspflicht nachkommen musst, indem du - neben bordstein und parkmarkierungen - auf bereits parkende fahrzeuge achtest... musst du in D zusätzlich darauf achten, ob da nicht grade wer in dem moment unter vernachlässigung seiner sorgfaltspflicht sich gerade dann loszufahren entschliesst, wenn du den blick aus'm rückspiegel für nen moment auf linke vorderkante verlagerst.

sachverhalte bewusst verfälscht darstellen kann m.W. u.U. einen prozess wegen prozessbetruges nach sich ziehen. wobei das nicht heisst, dass davon auszugehen ist, dass das die gegenseite abschrecken wird. die sind schon etwas abgebrühter und denen sieht man nicht gleich alles an der nasenspitze an... meinen sie zumindest.

geht es dir um die kohle - unverbindliche! erstberatungen bei verkehrsanwälten - müssen nicht - können aber mit ein paar hundert euronen zu buche schlagen. insofern - geht es dir um was anderes - würde ich zunächst direkt an das präsidium verweisen - die sollen dir erstmal sagen, wie genau die gegenseite den "wie sich rausstellt" dir zu last gelegten sachverhalt beschreibt.

die polizei will die sache möglichst unproblematisch (für sich) zu einem abschluss bringen - aufpassen, dass deine eigenen einlassungen dich nicht belasten.

aber schnittlauchs sind auch nicht alles nur unmenschen. der persönliche kontakt wirkt manchmal wunder - auch wenn es schon ein paar tage her ist, dass ich diese erfahrung einhergehend mit einem verkehrsunfall gemacht habe.

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 0:46

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

Zitat:

Als die dann kam der hatte wohl denen gesagt das er stand und ich beim Rückwärtsfahren in

sein Auto reingeknallt bin sagte ich das ich mich zunächst nicht weiter äußern möchte.

 

Ich hatte dem Polizisten gesagt ich kann meine Aussage ja noch schriftlich nachreichen.

grundsätzlich ist dieses immer richtig. aus deinen schilderungen geht nicht eindeutig hervor, ob ihr zusammen oder getrennt voneinander befragt wurdet. wenn zusammen, würde merkwürdig auffallen, dass du noch nichtmal ein "das stimmt so nicht" über die lippen gebracht hast. andererseits kann kein gericht der welt erwarten, dass der chauffeur seinen umgang mit der 250 kiloeuronen teuren kiste ihrem besitzer offen darlegt.

letztenendes wird es trotz allem auf eine negative entscheidung gegen dich hinauslaufen.

Getrennt voneinander.

Ich hatte dem Polizistn gesagt da ich noch keine Erfahrungen mit Unfällen habe das ich meine Aussage schriftl. nachreiche.

Wie kommt es eigentlich obwohl die Polizisten nichtmal beim Unfall dabei waren als Zeugen auf dem Papier stehen?!

am 9. Juni 2010 um 1:17

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

Getrennt voneinander.

trotzdem mal nachfragen... wie es dazu kommt (WAS diese eine aussage DERARTIGES beinhaltet), dass die schuldfrage sich als eindeutig darstellt.

Zitat:

Ich hatte dem Polizistn gesagt da ich noch keine Erfahrungen mit Unfällen habe das ich meine Aussage schriftl. nachreiche.

dann würde ich doch die zahlungsaufforderung wie eine einladung ins präsidium werten wollen.

Zitat:

Wie kommt es eigentlich obwohl die Polizisten nichtmal beim Unfall dabei waren als Zeugen auf dem Papier stehen?!

solltest du wenn überhaupt nur ganz kurz ansprechen - ist m.e. nämlich schon ok so - die beiden POMs waren die ersten greifbaren zeugen, die unmittelbar am ort des schweren unfalls mit fatalen folgen eintrafen.

"fahrzeugführer A war ganz ausser sich - er hatte bedenken, dass tragende teile der karosserie in mitleidenschaft gezogen wurden. seine grösste sorge galt der frage, wer nun das alles bezahlen soll.

fahrzeuglenker B dagegen machte einen ruhigen eindruck. nachdem er sich durchd ie von ihm durchgeführten wiederbelebungsmassnahmen gewissenhaft um unfallopfer kümmerte und nach einer kurzen analyse seiner situation, entschloss er sich bis auf weiteres......"

der sachbearbeiter wird (zu 99%) ein anderer, dritter, beamter sein. ob sich die visite zu ihm überhaupt irgendwie lohnt, kann man aber nicht sagen, bevor nicht im einzelnen geklärt ist, ob du "mit recht" in eine andere richtung geguckt hast, als in die du gefahren bist.

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

a. Ich legte den Rückwärtsgang ein das Auto stand noch weit entfernt von mir, hatte in den Rückwärtsspiegel geschaut.

b. Da mein Auto eh bald schrottreif ist hatte ich nix weiter gesagt und wollte weiter fahren.

(Wer ist eigentlich schuld??)

c. das ich beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende Vorsicht außer Acht gelassen habe.

d. Ich soll insgesamt als Strafe 123,50€ bezahlen.....

e. Die Gegenseite hat sich wohl an meine Versicherung gewandt. Ich habe bislang nix gemacht....

f. Was soll ich jetzt machen??

a. frage mal so nebenbei, warum bist du da rückwärts gefahren? schaust du beim rückwärts fahren nur in mal so in den Spiegel?

b. weiterfahren ist das dümmste was du machen könntest, merks dir für die Zukunft, das kann als Fahrerflucht gewertet werden. Ansonsten trifft dich die Hauptschuld. Wenn der Chauffeur wirklich gefahren ist gibts für den eine Teilschuld. Wie kommst du drauf dass er gefahren ist?

c. richtig, kann man nicht sicher rückwärts fahren, muss man sich notfalls einweisen lassen. Hättest du dich richtig verhalten währe es wohl auch nicht zu einem Unfall gekommen.

d. wirst du wohl nicht drum herum kommen

e. Das ist das gute Recht eines Geschädigten und nennt sich Direktanspruch und du bist bislang deiner Pflicht einer Schadensmeldung nicht nachgekommen, das mag deine Versicherung gar nicht gerne. Wahrscheinlich hat sich deine VS ja bereits bei dir gemeldet, in so fern bringts auch nur noch wenig, den Schaden deinerseits dort bekannt zu geben

f. Strafe zahlen, Versicherungsfragebogen ausfüllen, aus dem Geschehenen lernen

 

Zum "der andere hat bestimmt Kohle ohne Ende" was spielt das für eine Rolle? macht der Fehler muss auch der dafür grade stehen. Warum sollte der seinen Schaden selber zahlen? Weist du wie schnell ein Schaden an so einem Auto richtig teuer wird? Schlieslich bist du genau für solche Fälle Haftpflichtversichert. Er kann auch nicht drauf verzichten, dass du eine Strafe bekommst. Das liegt nicht in der Macht eines Geschädigten bei einem Verstoß zu dem die Polizei gerufen wurde. Kommt die Polizei zu einem Unfall hinzu wird meistens eine Bußgeld ausgesprochen.

am 9. Juni 2010 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

Wie kommt es eigentlich obwohl die Polizisten nichtmal beim Unfall dabei waren als Zeugen auf dem Papier stehen?!

die stehen darauf weil die eure aussagen (auch deine "nichtäußerung" zählt dazu) aufgenommen haben...

am 9. Juni 2010 um 6:34

ein kleiner kratzer im Nummernschild ist gut :D:D:D

Bedenke es handelt sich nicht um einen 30 jahre alten Golf 2

ein solches Fahrzeug ist unbeschädigt (zumindest wird dir das die Werkstatt bestätigen!

EIn solche Bagatelle kann locker ein Paar Tausend Euro ausmachen!

Einen Fiat Barchetta zum Beispiel in den Kotflügel zufahren der nicht mehr reperabel ist kostet rund 5000 Eur o sprich Totalschaden

Beide Kotflügel und das Frontblech ist zusammenhängend!

Deine Meinung möchte ich mal haben wenn du ausstudiert hast!

von wegen der hat Kohle =< gehts noch

wenn du schon so schlau bist und nix sagst darfst du Dich nicht wundern, wenn die Polizei nach objektiven Punkten entscheidet!

Wenn du Schlau und ne gemeine Drecksau gewesen wärst (Sorry)

hättest du nur behaupten müssen du bist gestanden Verkehrsbedingt

(vielleicht wollte ja vor dir einer Einparken) und der ist wahrscheinlich zuschnell gewesen!

ABER Vorsicht wenn dann der Gutachter was anderes raus findet (und glaube mir der schaltete einen Gutachter ein) dann hast du richtig dicke Probleme am Hals.

Zm Thema zurück:

Weiterfahren geht gar nicht!!!

Strafe Zahlen , Versicherung um Entschuldigung bitten (am Ende schmeißen die dich raus und eine neue findest du so schnell dann nicht) und gut!

gruß alex

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 12:49

Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen da ich gebremst hatte als ich gesehen habe

das der näher gekommen ist??

Meiner Meinung nach ist der mehr mir hinten reingerollt als mein Auto welches stand.

Wie ist das mit der obliegenden Vorsicht außer Acht?? Ich habe doch geschaut und

gebremst?? Hätte der nicht mal noch vorne schauen können?!

am 9. Juni 2010 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen..

ohne zeugen hier schuldfrei rauszukommen wird nicht möglich sein!

selbst mit anwalt (hast du eine rechtschutzvers.?!) sind deine chancen hier darauf zu pochen, das der gegner eine teilschuld bekommt auch recht überschaubar bis kaum vorhanden......

am 9. Juni 2010 um 15:48

@verkehrsrechtschutzversicherung:

die vom automobilclub gibt es im plus-paket für momentan irgendwas um die ~100 euro/anno.

der vorteil eine zu haben, liegt nicht nur darin, dass man sich so vor willkür schützen kann, sondern auch der RA sich mehr mühe gibt. rechtschutz muss nämlich noch "bewilligt" werden - geschieht nur, wenn es erfolgsaussichten gibt. insofern gibt sich der RA bei der dann in der regel kostenfreien erstberatung mehr mühe, erfolgsaussichten festzustellen.

Zitat:

Original geschrieben von mitsubi85

Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen da ich gebremst hatte als ich gesehen habe

das der näher gekommen ist??

Meiner Meinung nach ist der mehr mir hinten reingerollt als mein Auto welches stand.

Wie ist das mit der obliegenden Vorsicht außer Acht?? Ich habe doch geschaut und

gebremst?? Hätte der nicht mal noch vorne schauen können?!

Das liest sich in Deinem ersten Posting doch etwas anders - von bremsen oder gar davon, dass Dein Auto stand, ist da nirgendwo die Rede ...

Was willst Du überhaupt erreichen? Aus der Nummer kommst Du ohnehin nicht heraus, im besten Fall haben beide Parteien eine Teilschuld. Und dann? Darüber freute sich höchstens die Versicherung Deines Gegners, wenn er hochgestuft würde, Dich persönlich tangiert es nicht. Dein eigener Schaden am Fahrzeug kostet Dich ohnehin nichts, weil da nichts zu reparieren ist, und den des Gegners muss Deine Versicherung eh' bezahlen.

Gruß vom bösen Dieter

PS: Ich würde Dir schon dazu raten, beim Rückwärtsfahren ständig zu schauen - könnte ja auch ein Fußgänger sein, der Dir hinter das Auto läuft, und Dann schaust Du uralt aus.

 

am 9. Juni 2010 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ohne zeugen hier schuldfrei rauszukommen wird nicht möglich sein!

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Also sag niemals nie.

Wenn es wirklich so war, dass er dir reingefahren ist, hat er Schuld.

Wenn du ihm reingefahren bist, hast du Schuld.

Wenn ihr beide bisel unvorsichtig wart, kriegt ihr beide eine Teilschuld.

Ist nur die Frage: Bist du bei der gleichen Versicherung Rechtschutzversicherung , wie bei deiner Haftpflicht? Wenn ja: dann liegt es auch im Interesse deiner Versicherung das Ding zum Anwalt zu bringen.

Wenn deine Haftpflicht und seine die gleiche sind, dann wollen die das auch.

Sonst kommt es drauf an.

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