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erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
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141 Antworten
Über Schuld, besser über Haftung, befindet kein "Verkehrskommissariat", sondern ein Gericht.
Deine Überschrift impliziert einen weiteren Irrtum: nur weil es Aussage gegen Aussage steht, geht es keinesfalls irgendwie 50:50 aus, sondern der Richter hört beide Seiten an, bewertet selbst die Schlüssigkeit und die Glaubhaftigkeit der Vorträge und kommt dann zu einem Urteil.
Ich würde in jedem Fall beim Anwalt eine Erstberatung in Anspruch nehmen, das ist nicht so teuer und er als Profi kann den Ausgang am besten beurteilen.
Zudem ist das ganze ein Rechenexempel. Deine Prämie wird je nach Ausgang hochgehen. Die Versicherung kann Auskunft geben, wie hoch der Schaden auf die nächsten Jahre ist. Außerdem entstehen Anwaltskosten. Dem kann man entgegen setzen, ob man es auf einen Prozess ankommen läßt und ob man noch rückwirkend eine RSV abschließt.
Den Schaden und den Unfallhergang aus eigener Sicht schonmal der persönlichen KFZ- Versicherung mitteilen.
Abwarten was von der Polizei/Bussgeldstelle kommt …
Je nach Situation könnte man sich zeitnah beraten lassen.
ADAC Mitglied? Dieser bietet für Mitglieder eine kostenlose Beratung an.
Wenn beispielsweise Aussage gegen Aussage steht und sich nichts bewegt, könnte man die rückwirkende VR der ARAG schonmal in Betracht ziehen. Bei einem Rechtsstreit inklusive Unfallgutachten etc. könnte es sich auch trotz des höheren Beitrags rechnen.
Drücke die Daumen!
am Ende ist es aber so:
Wenn keiner der beiden Beteiligten mit seiner Schilderung überzeugen kann, dann kann auch keinem der beiden ein Verschulden nachgewiesen werden.
Dann gibt es keine Verschuldenshaftung, und es bleibt die Haftung aus Betriebsgefahr. Die trifft beide zu gleichen Maßen, und jeder muss den Schaden der Gegenseite zu 50% ersetzen. Insofern wäre es auch interessant zu wissen, wie hoch die jeweiligen Schäden sind.
Ab zum Anwalt. Und bestell dir gleich mal für die Zukunft eine Dashcam!
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 15. November 2024 um 00:04:29 Uhr:
Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
Rechne fest damit, daß du ohne Anwalt keine Chance hast. Der Unfallgegner wird seiner Versicherung gegenüber behaupten, daß du alleine Schuld bist und dann verweigern die jegliche Zahlung. So lief es zunächst bei mir (Spurwechselfehler meiner Unfallgegners). In meinem Fall hat der Unfallgegner sogar gegenüber der Polizei seine Schuld eingeräumt, seiner Versicherung gegenüber hat er dann aber behauptet, ich habe die Spur gewechselt. Die haben darauf hin jegliche Zahlung abgelehnt. Trotz der für mich günstigen Beweislage hat sich der Fall mit Anwalt 7 Monate hingezogen, bis ich zu meinem Recht kam. Ohne Anwalt hätte ich in die Röhre geguckt.
Eventuell kann ein unfallanlytisches Gutachten den Hergang klären - so ein Gutachten ist aber teuer (ein paar Tausend Euro) und wenn dann nichts dabei rauskommt, hast du doppelt Pech.
Dein Unfallgegner behauptet später, Du hast die Spur gewechselt dh bist in seine (rechts neben deiner) gefahren?
Da wäre eine Dashcam der perfekte Zeuge. Oder irgendwelche andere Zeugen ... Manchmal stehen solche "suche Zeugen" auch in der Tageszeitung und es meldet sich doch noch jemand (kein Kumpel der Gegenseite ...).
Fotos der beiden Fahrzeuge habt Ihr doch hoffentlich auch gemacht plus eventuell Lage irgendwelcher Splitter etc.
Unfallanalytiker, die nicht direkt zum Unfallort gerufen werden, können im Nachgang leider eben auch nur Fotos und Aussagen der beiden Beteiligten auswerten.
Dein Pech (was vermutlich 90% aller Erst-Verunfallten ebenso passieren würde!) ist - dass du nicht seine erste Aussage irgendwie aufgezeichnet hast (Stimmrecorder Handy) bzw seine Zusage nicht hast irgendwie schriftlich auf einem Zettel mit seiner Unterschrift/Datum hast --- danach wäre immer noch paar Minuten Zeit gewesen die Polizei zu rufen.
Ja, ohne RSV wird auch der Gang zum Anwalt erstmal teuer, aber da musst du jetzt eben leider durch.
Mein Rat auf jeden Fall: DU selbst schreibst die gegnerische Haftpflicht (vor der Beauftragung eines Anwalts!) an und forderst Entschädigung --- (und die lehnt prompt ab und verweist auf die Behauptungen ihres Versicherungsnehmers, der bestreitet) --- nur dann kannst du später im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung auch die außergerichtlich entstehenden Anwaltsgebühren zurück fordern.
Es gibt eine Möglichkeit das auch ohne Anwalt zu regeln, indem man selbst die Zahlung seines Schadens verzögert. Wenn dann die eigene Versicherung mitspielt und nicht zahlt, wird es zu einem Gerichtsprozess kommen. Die eigene Versicherung stellt dann den Anwalt, der sowohl die Interessen der Versicherung als auch der eigenen vertritt und das ist für einen meist kostenlos.
Wenn es dann zu einem Urteil kommt, forciert man den Vorgang, dass die gegnerische Versicherung den eigenen Schaden bezahlt. Meist wird sie sich an dem bereits gefällten Urteil orientieren und wenn nicht, hat man trotzdem die besseren Karten, wenn man selbst einen Anwalt beauftragt, der dann der Quotelung entsprechenden Schadenersatz fordert.
Sollte beim zweiten Gerichtsprozess dem gefolgt werden, muss die gegnerische Versicherung den eigenen Anwalt komplett zahlen, da man ja nicht den gesamten Schaden gefordert hat, sondern einen reduzierten Betrag, entsprechend der Quotelung.
Dagegen, dass die gegnerische Versicherung trotzdem Abstriche in der Zahlung machen möchte, wie z.B. reduzierte Reparaturkosten, weil man ja eine günstige Werkstatt nehmen könnte usw. hilft diese Vorgehensweise natürlich nicht.
Gruß
Uwe
Hat die Polizei ein Unfallprotokoll erstellt und wenn, wer steht an erster Stelle?
Wurde jemand verwarnt?
Grundsätzlich sehr guter Rat. Problem: für gewöhnlich zahlen Versicherungen auch gegen den Willen bzw Widerspruch des eigenen Versicherungsnehmers - wenn die Gegenseite entsprechend knallhart fordert (bzw deren Anwalt).
Anders gesagt - die Gegenseite wird sich vermutlich nicht an "dich persönlich" sondern direkt an "deine Haftpflicht" wenden.
Es steht eben Wort gegen Wort...
Ganz OT angemerkt: mein (eben auch "erster überhaupt") Unfall ist mittlerweile stolze 6 Jahre her - und im gesamten 2024 passierte - nichts. Trotz 2x Schriftsatz meines Anwalts ans Gericht mit der Bitte um Fortgang ... nichts ... Kein Lebenszeichen des Richters ... Mein einziger Trost bleibt: kommt es irgendwann zur Auszahlung - klingt die Verzinsung ganz gut. Aber ansonsten ...
Das wäre auch meine Frage gewesen?
Wenn der Gegner seine Schuld nicht zugeben will, wird dir eh nix übrig bleiben als einen RA einzusetzen.
Musst du zwar nicht aber ratsam wäre es schon.
Was Uwe da anbringt kapiere ich nicht ganz aber der TE will doch seinen Schaden ersetzt haben und es geht doch nicht darum Ansprüche des Gegners abzuwehren.
Danke für Eure Antworten.
Sonderlich groß ist der Schaden nicht. Ich fahre zwar einen dreimonate alten Neuwagen, der Großteil des Schadens hat aber der unlackierte Kunststoff neben dem Radkasten abbekommen. Auf dem Lack selbst ist nur ein ca. 10 cm langer Kratzer. Der Lackierer meines Vertrauens hat für Smart Repair mal 300 bis 400 € angepeilt.
Der Unfallgegner fuhr einen 20 Jahre alten, schon recht demolierten Skoda Octavia. Da sind ebenfalls nun ein paar Kratzer im Lack der Stoßstange entstanden.
Bei meiner Versicherung habe ich mal nachgefragt, wie hoch die denn Rückstufung ausfallen würde. Das wären insgesamt etwa 110 € pro Jahr (für Haftpflicht und Vollkasko).
Leider gibt es aber von der Rechtsschutz schlechte Nachrichten. Bei der rückwirkenden RSV wären nur Bußgeldfälle abgedeckt, keine unklaren Unfälle.
Achtung Internet: Angeblich sollen Versicherungen unter einer gewissen Summe zahlen, weil der sonst entstehende Aufwand für sie zu groß wäre.
Vielleicht weiß da jemand Bescheid.
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 15. November 2024 um 09:57:23 Uhr:
Bei meiner Versicherung habe ich mal nachgefragt, wie hoch die denn Rückstufung ausfallen würde. Das wären insgesamt etwa 110 € pro Jahr (für Haftpflicht und Vollkasko).
Wenn du deinen Schaden mit Smart repair machen läßt und selbst bezahlst, dann wirst du nur in der HP hochgestuft und es wird nicht soviel.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 15. Nov. 2024 um 09:45:41 Uhr:
Hat die Polizei ein Unfallprotokoll erstellt und wenn, wer steht an erster Stelle?
Wurde jemand verwarnt?
Das ist im weiteren Verlauf des Verfahrens völlig irrelevant, allenfalls ein zarter Hinweis wert.
Denn die Polizei war auch nicht beim Unfall dabei und sie hat auch keine tiefergehenden Kenntnisse im Verkehrsrecht.