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Erstes, eigenes Auto versichern - wieviel % zahlt man ?

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 9:47

Hallo,

meine Freundin möchte sich ein Auto kaufen.

Sie ist 24 Jahre alt (im August wird sie 25) und hat den Führerschein etwas über 2 Jahre.

Auf Anfrage bei der KFZ-Versicherung (Allianz) ihres Vaters, würde ein Auto als 2. Wagen auf 125% laufen. Ihr Vater fährt auf dem Ersttarif auf 35%!

Daher erscheinen mir die 125% nicht gerade günstig...

Was meint ihr? Wie regelt man das am besten? Welche Versicherung macht das am günstigsten und bei wieviel % ? Evtl. kann sie doch dann direkt auf ihren eigenen Namen anmelden, wenn man schon 125 % zahlen müsste?

Gruß Frank

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25 Antworten

FAQ Versicherungen dort Link folgen.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 11:31

Hallo,

danke für den Link, aber dort finde ich keine Antwort auf meine Fragen...

Gruß Frank

um die günstigste versicherung finden, einfach mal online tarif vergleiche bemühen.

Den link nicht gefunden?

Zitat:

Für alle Fahranfänger erst mal die Regeln gepostet:

Versicherungen zählen schadenfrei gefahrene Jahre.

Die werden mit Prozenten bedacht.

Beim Wechsel der Versicherung werden die schadenfreien Jahre und die Schäden des laufenden Jahres weitergegeben.

Also: Keine Prozente!

Normal ist der Beginn mit SF 0 =(230%).

Die Zwischenstufe SF 1/2 (110 bis 140%) bekommen:

- Zweitwagen (Erstwagen muss SF 1 und höher sein)

- Führerscheinbesitzer mit mehr als 3 Jahren FS-Dauer für PKW

Die Schadenfreiheitsklasse 2 (85%) bekommt bei jeder Versicherung der Ehepartner bei Erstzulassung eines Wagens auf seinen Namen wenn der andere Partner SF 2 und mehr hat ("Ehegattenregelung").

Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren.

Von diesen allgemein gültigen Regelungen gibt es bei einzelnen Versicherungen Ausnahmen.

Jedes Jahr kann man ein Buch darüber schreiben.

Zur Zeit ist mir keine Versicherung bekannt, die mit SF 2 auch Kinder der Eheleute unter 23 Jahren fahren lässt.

Die Prämien für das Auto richten sich nach der Typklasse (ist bei allen Versicherungen gleich) und der Regionalklasse (z.B. GE für Gelsenkirchen).

Die Regionalklassen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.

Daneben gibt es noch eine Menge individuelle Tarifmerkmale, wie Z.B. Jahresfahrleistung, Nutzer etc.).

Die Prämie ist also immer individuell kalkuliert.

Unterschiede von 100 % sind gerade bei Fahranfängern keine Seltenheit.

Und nach den Regeln könnt Ihr jetzt Tipps, Ausnahmen und Schnäppchen posten.

z.B. Dritter als Versicherungsnehmer, Kinder/Eltern Regelungen etc.

Zitat:

Der Schadenfreiheitsrabatt setzt sich aus maximal zwei Komponenten zusammen.

1. Die tatsächlich mit dem Vertrag gefahrenen Jahre und die während der Vertragszeit angefallenen Unfälle. Dies wird von Versicherung zu Versicherung weitergegeben.

Auf anderen Verträgen gefahrene unfallfreie Zeiten werden nicht berücksichtigt.

Verträge können nicht geteilt werden.

Wenn der Vater beispielsweise 29 schadenfreie Jahre hat, kann er nicht mit 25 weiterfahren und dem Sohn 4 jahre übertragen.

2. Vorzugseinstufungen.

Die sind individuell und werden nicht weitergegeben.

Hier kann z.B. das Fahren auf Vaters Vertrag einfließen, die FS-Regelung etc.

Es kann zwar sein, dass Dich eine Versicherung in ein paar Jahren in SF 2 oder SF 5 einstuft, tatsächlich handelt es sich dann aber um eine Vorzugseinstufung und Du fängst doch nur bei 0 schadenfreien Tagen an.

Das spürt man bei einem späteren Wechsel sehr unangenehm.

3. Übernahme dritter Prozente

Häufig kann man Verträge übernehmen, etwa von Vater, Mutter, Geschwistern oder Großeltern.

Man kann dabei nur die Jahre übernehmen, die man tatsächlich auch mit dem Wagen gefahren ist. Das ist längstens die eigene Führerscheindauer.

Beispiele:

Opa hat 40 schadenfreie Jahre und Du nur 4 Jahre den FS.

Schreibst Du den Vertrag auf Deinen Namen um, so bleiben nur 4 anrechenbare Jahre.

Hat Opa vor 2 Jahren einen Unfall gehabt, so wird es noch weniger. Er ist dann nur noch in SF 25, Du kommst dagegen nur noch in SF 1.

Jede Versicherung rechnet so:

SF 0 bei FS-Zuteilung,

Unfall im zweiten Jahr bei SF 1.

Rückstufung auf SF 1/2 im dritten Jahr

und aktuell im vierten Jahr SF 1.

War Opas Unfall vor fünf Jahren, so kommst Du natürlich in SF 4.

wenn Dir das nicht weiterhilft, dann bist Du ein Fall für eine fachkundige Beratung und solltest auf "do it yourself" verzichten.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 11:53

Doch doch.

ich meinte jetzt eher mit welchem Prozentsatz man jetzt rechnen sollte? Ich denke die 125% sind kein gutes Angebot.

Gibt es Versicherungen die dafür bekannt sind, gute Angebote (also %) zu geben?

huk24

am 5. Juli 2006 um 12:15

Hi,

kann man einfach nicht pauschal beantworten - daher ist sunwalkers Antwort dahingehen unzureichend.

Immer dran denken - bezahlt wird in €, nicht in %

Grüße

Schreddi

hehe, ich glaube aber, dass er mit so ner antwort zufriedener ist, als mit den relativ "allgemein" gehaltenen anderen antworten.

genrell ist die huk24 auf jeden fall sehrgünstig, das kann man schon sagen. schwankungen und fallunterscheidungen sind natürlich immer zu beachten, daher online preisvergleich machen...

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ich denke die 125% sind kein gutes Angebot.

 

Wie schon gesagt wurde, es wird in € bezahlt, nicht in % !!!

125 % kann teurer sein als 230% bei einer anderen Gesellschaft!

140% kann günstiger sein als 125%.

Es gibt Gesellschaften, da kann man auch als Fahranfänger mit 85% anfangen, wenn das Auto der Eltern auch dort versichert wird, sogar schon auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen der Eltern.

Aber selbst da können die 85% teurer sein als anderswo 140%.

Also, mach Dich von den Prozenten los und laß Dir Angebote in € machen!!!

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Doch doch.

ich meinte jetzt eher mit welchem Prozentsatz man jetzt rechnen sollte? Ich denke die 125% sind kein gutes Angebot.

Gibt es Versicherungen die dafür bekannt sind, gute Angebote (also %) zu geben?

Bis auf die Namen von Versicherungen.

Steht alles in dem Text, man muss ihn nur lesen.

 

Die genannte HUK24 hat kein Vorzugsangebot,

und da wird auch keine SF 1/2 vergeben werden können.

Kein Zweitwagen, keine FS-Regelung.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 14:48

Danke an alle!

Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Ich wusste nicht das 140% = 140% sind! Ich werd dann mal Angebote bei verschiedenen Versicherungen einholen.

Gruß Frank

am 5. Juli 2006 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die genannte HUK24 hat kein Vorzugsangebot,

und da wird auch keine SF 1/2 vergeben werden können.

Kein Zweitwagen, keine FS-Regelung.

Bei der HUK24 hat seine Freundin sehr wohl alle üblichen Möglichkeiten die SF 1/2 zu bekommen.

Da Ihr Vater einen Vertrag hat, der in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist, kann der Vertrag seiner Freundin in der SF 1/2 mit 140% Beitragssatz beginnen.

Btw. Zweitwagenregelung und FS-Regel gibts bei der HUK24 auch ;) Madcruiser reagiert immer etwas voreilig wenn er die 3 Buchstaben lesen muss...

Was passiert auch bei der HUK wenn der Erstwagen 2007 nicht kommt? ;)

So lange der Vater bei der Allianz ist und nicht wechseln will,

gibt es eben nur da die Zweitwagenregelung,

und die FS-Regelung gibt es überall nur mit 3 Jahren FS-Besitz.

Wuge, sei nicht so HUK fixiert,

sonst übersiehst Du allgemeine Regelungen. :D

am 6. Juli 2006 um 6:31

Bei der HUK gibts die SF 1/2 egal wo der Erstvertrag besteht.

Der Erstwagen müsste nur bei der HUK versichert sein wenn man die SF 2 erhalten möchte.

Soweit ich weiß sind das allgemeine Regelungen.

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