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Erstprämie zurückgebucht....Kein Versicherungsschutz???

Themenstarteram 26. November 2010 um 10:06

Hallo!

 

Meine KFZ-Prämie wurde eingezogen und dann von der Bank zurückgebucht (haben ca. 5 Euro Deckung) gefehlt. Das Auto ist schon seit Anfang November angemeldet.

Habe gestern angerufen und die haben gesagt, dass die Verischerung vom Vertrag zurücktreten kann, ich solle schnellstmöglich selbst überweisen.

Das habe ich heute morgen getan und die Bestätigung direkt gefaxt.

 

Habe nochmal angerufen um zu sagen, dass der Betrag überwiesen ist. Nun meint der Typ am Telefon zu mir:

 

"Es besteht kein Verischerungsschutz solange das Geld nicht auf unserem Konto ist!"

 

 

Meine Frage:

Kann das überhaupt rechtlich sein? Können die mir den Versicherungsschutz verweigern, "nur" weil das Geld zurückgebucht wurde?

Müssen die nicht erstmal per Mahnung/Brief darauf hinweisen, dass nun kein Versicherungsschutz besteht?

 

 

Das schien mir alles etwas suspekt. Denke nicht, dass das in Deutschland möglich ist, nach nur EINEM Abbuchungsversuch direkt den Versicherungsschutz aufzuheben, oder liege ich falsch?

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Natürlich musst du nichts,

aber du gehst da falsch an die Sache ran:

Du möchtest Autofahren, also bist du vom Gesetz her dazu verpflichtet dich zu versichern. Die Versicherung ist verpflichtet, jeden in die Haftpflicht aufzunehmen.

Wenn eine Geschäftsbeziehung schon mit Zahlungsschwierigkeiten beginnt, ist es aus Sicht der Versicherung besser solche Kunden loszuwerden. Ist wie im Leben: Der erste Eindruck zählt.

Du hast dir diese Versicherung ausgesucht. Also musst du auch zahlen. Wenn du das nicht möchtest, suche dir eine andere Versicherung. Aber auch bei dieser wirst du zahlen müssen.

Du hast recht, es zwingt dich niemand etwas zu tun. Aber du hast selber entschieden Auto fahren zu wollen. Also hast du mit den daraus resultierenden Verpflichtungen zu Leben.

Deine "komm ich heut nicht, komm ich morgen" Einstellung ist im Privatleben ja von mir aus okay. Aber im Geschäftsleben kommst du damit nicht weit.

Mfg Zille

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§ 37 VVG:

Zitat:

Zahlungsverzug bei Erstprämie.(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.

.

Themenstarteram 26. November 2010 um 10:21

Dann habe ich also recht?

Da es keine "gesonderte" Belehrung in Textform (gab überhaupt nix schriftliches) abgegeben hat, kann der Versicherer den Verischerungsschutz nicht verweigern, richtig?

Zudem ist der Verzug durch gesundheitliches Problem entstanden --> unterliegt das dem Satz: "der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten". Oder bin ich sozusagen selbst schuld, dass ich krank wurde?

 

Gruß

 

Deine Krankheit hast du natürlich nicht selbst verschuldet,

wohl aber deinen zu niedrigen Kontostand.

Wenn du online abgeschlossen hast, hättest du auch die AGB online lesen können.

Textform heißt nicht auf Papier.

Auch dieser Beitrag liegt dir jetzt in Textform vor.

nicht diskutieren, gleich zahlen, dann ist alles gut. Wenn du in einem Laden was einkaufst musst du auch gleich zahlen, oder?

Themenstarteram 26. November 2010 um 13:51

Oh Leute, seid Ihr alle Versicherungsvertreter?:rolleyes:

Oder kann sich keiner in die Lage des VERBRAUCHERS versetzten?

Ist doch klar, dass ich du (eta86) oben lesen kannst, heute DIREKT bezahlt habe, aber darum gehts nicht. Es geht 2 prinzipielle Dinge!

 

1. Muss ich mir von einem gelangweilten Call-Center-Angestellten der Versicherung anhören, nachdem ich den ganzen Morgen gehetzt bin zur Bank zum Geldeinzahlen und Überweisen, Faxen (Das GEld wurde ja gestern ab-/zurückgebucht! Also EIN TAG verspätung, nicht 2 Wochen o.ä): "ja wenn das Geld auf unserem Konto ist, ENTSCHEIDEN wir, ob wir zurücktretten oder nicht, solange darf man nicht fahren..." NEEIN"

Wie bitte??? Wo sind wir denn hier??? Ne Versicherung ist doch kein Sozialamt o.ä., Gericht o.ä.!!! Sollen die doch zurücktretten, dann such ich mir eine andere aus den gefühlt 10000 verblieben Versicherungen. Ich kann die 800 Euro auch einer anderen Versicherung geben.

 

2. Und jetzt das wichtigste: (Mal ganz abgesehen von Krankheit)

Die Versicherung schickt ganz am Anfang einen Brief, dort steht drin "wir werden Betrag von Ihrem Konto soundso abbuchen". Das heisst niemand weiss genau wann das passiert! Was ergibt sich für den Kunden daraus? Muss dieser ab jetzt zusehen, dass er die nächsten 12 Monate (Jahresbeitrag) ununterbrochen ZU JEDER ZEIT mehr als 800 Euro Guthaben auf dem Konto hat????? Das kann doch nicht sein!

Und angenommen Murphys Law kommt zum Einsatz und Abbuchung wird ausgerechnet an dem Tag gemacht wo du zufällig 799 Euro auf dem Konto hast, d.h. es wird zurückgebucht.

UUUnnd jetzt kommt's: Es gibt ja genug Menschen, die NICHT 5x/Tag Ihren Kontostand checken, und zudem ist ja Onlinebanking auch verzögert. D.h. man stellt FRÜHESTENS AM NÄCHSTEN TAG fest, dass der Betrag ab-/zurückgebucht wurde!!

HEISST DAS DANN, DASS DU SCHON SEIT GESTERN oder noch länger OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ RUMFÄHRT, ohne dass du es auch nur ansatzweise mitkriegst???

Also Leute, wenn das so wäre, dann wären wir echt alle arm dran! Deshalb steht ja unten im Gesetzt: "gesonderte Tetxform", damit du schwarz auf weiss siehst: "Sie haben nicht bezahlt, jetzt wissen sie's, jetzt nix mehr Schutz!".

Aber solange du diese Nachricht micht bekommst, muss doch ein verischerungsschutz gegeben sein! Seht ihr das wirklich anders????

 

So, wollte bisschen Frust von der Seele schreiben :)

 

am 26. November 2010 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

Muss dieser ab jetzt zusehen, dass er die nächsten 12 Monate (Jahresbeitrag) ununterbrochen ZU JEDER ZEIT mehr als 800 Euro Guthaben auf dem Konto hat?????

Er muß zusehen, dass sein Verfügungsrahmen für den Einzug ausreicht.

 

Zitat:

Das kann doch nicht sein!

Du hast die Musik bestellt, ergo mußt Du sie auch bezahlen. Wenn Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, hast Du dafür Sorge zu tragen, dass der Einzug erfolgreich über die Bühne gehen kann. Solltest Du dazu nicht in der Lage sein, mußt Du entweder eine andere Kapelle bestellen oder eine alternative Zahlungsmodalität wählen, bspw. quartalsweise Abbuchung.

 

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

Ne Versicherung ist doch kein Sozialamt o.ä., Gericht o.ä.!!!

Stimmt, aber auch keine karitative Einrichtung o.ä.

Es ist nunmal eindeutig geregelt, daß die Versicherung erst mit Zahlung der Erstprämie in Kraft tritt.

Bis zum Zahlungseingang gilt die vorläufige Deckung, i. A. nur Haftpflicht, die rückwirkend erlischt, wenn nicht fristgemäß gezahlt wird, bzw. die Abbuchung scheitert.

Also bist du verpflichtet, ab Zulassung für ausreichende Deckung zu sorgen.

Ob wir uns in deine Lage, also die Lage des Verbrauchers versetzen können, oder nicht, hat mit dem Versicherungsvertrag nichts zu tun.

Du hättest dir ja auch ein Versicherung mit Service vor Ort aussuchen können.

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

Also EIN TAG verspätung, nicht 2 Wochen o.ä): "ja wenn das Geld auf unserem Konto ist, ENTSCHEIDEN wir, ob wir zurücktretten oder nicht, solange darf man nicht fahren..." NEEIN"

Abbuchung an Tag x, Rückbuchung Tag x+1, Überweisung Tag x+2, Geldeingang (je nach Kreditinstitut) Tag x+4. Macht nach Adam Riese 4 Tage und nicht 1 Tag :-)

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

Muss dieser ab jetzt zusehen, dass er die nächsten 12 Monate (Jahresbeitrag) ununterbrochen ZU JEDER ZEIT mehr als 800 Euro Guthaben auf dem Konto hat????? Das kann doch nicht sein!

Doch. Das kann sehr wohl sein. Denn du willst ja den Versicherungsschutz. Also solltest du auch sehen, dass du ihn dir Leisten kannst.

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

Und angenommen Murphys Law kommt zum Einsatz und Abbuchung wird ausgerechnet an dem Tag gemacht wo du zufällig 799 Euro auf dem Konto hast, d.h. es wird zurückgebucht.

Für sowas kann man sich einen Dispokredit einräumen lassen. Dann zahlt man für den einen Euro und den einen Tag 0,002 Cent Zinsen und gut ist das. Vielleicht solltest du mal nach einer anderen Bank schauen, wenn die bei 800 Euro wegen 5 Euro zu wenig nicht buchen. Meine Bank bucht dann trotzdem ab, weil sie weiß, dass regelmäßig wieder Geld auf dem Konto landet.

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

HEISST DAS DANN, DASS DU SCHON SEIT GESTERN oder noch länger OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ RUMFÄHRT, ohne dass du es auch nur ansatzweise mitkriegst???

Nein, dass heißt nur, dass man sich darum kümmern sollte, dass wenn eine Zahlung ins Haus steht auch das Konto entsprechen gedeckt ist. Wenn du das nicht möchtest, darfst du nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Dann bekommst du eine Rechnung von der Versicherung und musst das Geld bis zum Tag X überwiesen haben (Geldeingang beim Empfänger - nicht der Tag an dem du zur Bank gehst).

MfG Zille

Themenstarteram 26. November 2010 um 15:06

Oh man, das ist nicht zu fassen! :eek:

Habe jetzt einige Beiträge in diesem Unterforum gelesen... scheinbar bin ich bei weitem nicht der erste, der das Forum für sehr "Versicherer-freundlich" hält.

 

zille für deine kaum 35 Jahre hört du dich an wie ein 60-jähriger Schreibtischbeamter (vllt. biste das ja). DEINE SIGNATUR SAGT schon viel über dich aus ;)

Du hast auf alles die VERNUNFTS-Antwort! "Man muss dafür sorgen blabla... Man muss sich das leisten können...schnarch... Man muss gute Bank haben....Man muss sich kümern....weiterschnarch...."

Das einzige was man MUSS ist STERBEN und Steuern bezahlen! Den Rest KANN man, weil die Versicherung an dir verdienen WILL und dich nicht aus Altruismus versichert! ;) Kapisch? ;)

Viele denken aber leider, dass alles was du z.b. gesagt hast ein MUSS ist, ja klar ein MUSS aus Sicht der Versicherung, um PROBLEMLOSER und SCHNELLER an dir zu verdienen!

 

Viele vergessen, dass der Kunde die Musik macht! Ohne euer Geld Versicherung pleite!

 

Und ganz allgemein:

Zum Glück gibt es in unserer Welt noch das Wort WETTBEWERB. Es wird sich immer jemand finden, der dich mit weniger Bedingungen bzw. mit einem zugedrückten Auge versichern, frisieren, dein Auto reparieren, dein Geld verwalten, dir eine Pizza verkaufen usw. wird.

WEIL DER DRANG/WUNSCH GELD ZU VERDIENEN/VERMEHREN HÖHER IST als nahezu jedes andere GUT.

Natürlich musst du nichts,

aber du gehst da falsch an die Sache ran:

Du möchtest Autofahren, also bist du vom Gesetz her dazu verpflichtet dich zu versichern. Die Versicherung ist verpflichtet, jeden in die Haftpflicht aufzunehmen.

Wenn eine Geschäftsbeziehung schon mit Zahlungsschwierigkeiten beginnt, ist es aus Sicht der Versicherung besser solche Kunden loszuwerden. Ist wie im Leben: Der erste Eindruck zählt.

Du hast dir diese Versicherung ausgesucht. Also musst du auch zahlen. Wenn du das nicht möchtest, suche dir eine andere Versicherung. Aber auch bei dieser wirst du zahlen müssen.

Du hast recht, es zwingt dich niemand etwas zu tun. Aber du hast selber entschieden Auto fahren zu wollen. Also hast du mit den daraus resultierenden Verpflichtungen zu Leben.

Deine "komm ich heut nicht, komm ich morgen" Einstellung ist im Privatleben ja von mir aus okay. Aber im Geschäftsleben kommst du damit nicht weit.

Mfg Zille

Themenstarteram 26. November 2010 um 15:49

Ja schon klar, dass ICH das möchte!

Aber es gibt auch noch Bereiche zwischen Schwarz und Weiss!

 

Wir müssen ja nichs jeder Wort von uns auf die Goldwaage legen. Es war doch nie die Rede, von "ich will fahren aber nicht bezahlen".

Ich rede doch nicht von Anarchie! Mein Beitrag ist metaphorisch gemeint, das ist jawohl doch klar...

Es muss aber einen Spielraum geben, weil es auch Grau gibt!

Ich will doch nur nicht verstehen, wie man als Verischerung so engstirnig sein kann? Die wollen doch mein Geld!

Und klar zählt der erste Eindruck, aber MEIN erster Eindruck von der zählt doch mindestens genauso! Ich gebe mein Geld einfach jemandem, der es "mehr" haben will.

 

Und was die Geschäftswelt angeht: wie gesagt, es gibt viel zwischen Schwarz und Weiss... Und genauso die deine Argumente, ist heutzutage das A und O der Geschäftswelt das Zauberwort:: abra kadabra --> FLEXIBILITÄT!

 

 

Die Versicherungen sind auch nur so streng wenn es um den ERSTBETRAG geht. Und ich finde man kann wenigstens dafür sorgen, dass der rechtzeitig bezahlt ist. Die Versicherung verzichtet dann nämlich auch dankend auf jemanden der nicht mal in der Lage ist die erste Prämie zu zahlen. Im Zweifelsfall kann der nämlich auch keine weitere Prämie zahlen und wenn die Versicherung ihn erst einmal angenommen hat muss sie dann trotzdem für Schäden aufkommen, die der Versicherungsnehmer verursacht.

Bei fast jeder Versicherung kann man übrigens halbjährlich oder noch häufiger zahlen, wenn man den Jahresbeitrag nicht auf einmal stemmen kann. Auch wenn das einige Cent mehrkostet so sollte man das doch annehmen, wenn man eben nicht sicher ist, dass man LOCKER einen Jahresbeitrag IMMER auf dem Konto hat.

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

Ja schon klar, dass ICH das möchte!

 

Ich will doch nur nicht verstehen, wie man als Verischerung so engstirnig sein kann? Die wollen doch mein Geld!

Und Du willst die Versicherungsleistung bzw. dein Unfallgegner.

Siehst Du es auch dann so locker, wenn die nicht geleistet wird?

am 26. November 2010 um 16:58

Genau. Bei der "Erstprämie" sind die Versicherungen recht Emotionslos. Ansonsten kann man mit vielen Versicherungen reden.

Ansonsten hat zille alles Wichtige angesprochen.

Gruß

Frank, der 2011 nicht seinen Versicherer wechselt.

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