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Erstwagen Zweitwagen Regelung nach Unfall und Verkauf

Themenstarteram 25. Mai 2014 um 9:12

Hallo liebe Leute,

ich habe nun mal einige versicherungstechnische Fragen. Im Moment bin ich doch ziemlich depriemiert, da ich mit dem Fahrzeug soviel Pech hatte. Fahre nun schon einige Jahrzehnte Auto, aber die letzten 5 Jahre haben mich meine ganzen guten Rabatte gekostet.

Also ich fange einfach mal an zu erzählen und zu fragen:

Ich hatte mir also einen PKW gekauft und diesen zuerst bei der Versicherung (a) angemeldet, bei der auch unser Zweitwagen versichert ist. Vielleicht ist das ja wichtig zu wissen.

So, aus kostengründen bin ich dann zu einer anderen Versicherung (b) gewechselt. 2010 war ich dort dann mit SF 22 eingestuft worden. Da hatte ich dann einen Unfall (unglücklich gelaufen-bei Glatteis auf jemanden gerutscht, der plötzlich bremste) und mit der Rechnung für 2011 wurde ich dann in SF 10 eingestuft.

Dann aus kostengründen zu Versicherung (c) gewechselt. Prompt hatte ich wieder einen Unfall (PKW rutschte auf Glatteis einfach am Hang weg. War schon ausgestiegen und an der Haustür und konnte nur noch entsetzt hinterherschauen.Sehr unglücklich). Naja, mit der Rechnung für 2012 wurde ich dann in SF 4 eingestuft.

Jetzt ist es so, das meine Arbeit immer stressiger geworden ist und das Geld für die Familie ja reinkommen muss. Viel Schlaf bekomme ich nicht und alles ist wirklich nur noch Hetze für wenig Lohn. Nun, jedenfalls hatte ich dieses Jahr einen Blackout (vielleicht sekundenschlaf) und habe wieder einen Unfall verursacht. Dadurch würde ich wohl in SF 1/2 kommen.

Mein Unfallfahrzeug, schon älter, möchte ich nicht mehr reparieren, sondern es an einen Aufkäufer verkaufen, da es mir nur Unglück zu bringen scheint. Wir möchten uns ein anderes billiges Erstfahrzeug kaufen.

Also, Zweitwagen ist nach wie vor bei Versicherung a) und bei SF 26.

Erstwagen (Unfallwagen) ist noch bei Versicherung c) bei SF6, würde aber auf SF 1/2 sinken.

Meine Frau hat seit gut 20 Jahren keine eigene Kfz-Versicherung gehabt.

Nun meine Fragen:

1. Kann ich die Rückstufung des Unfallfahrzeugs irgendwie verhindern ? Ohne den Schaden

selber zahlen zu müssen, der ist diesmal wirklich zu hoch. Kann ich mir als Wenigverdiener

leider nicht leisten.

2. Wie verhalte ich mich denn jetzt, was muss ich machen, wenn ich den Unfallwagen abmelde

und verkaufe und einen neuen billigen gebrauchten PKW kaufe. Wie melde ich den wo an ?

3. Ich habe Angst, das das dann Auswirkungen auf die Zweitwagenversicherungen bei Versicherung a)

hat. Das wäre eine noch größere finanzielle Katastrophe. Das mit dem Gebrauchtwagenkauf ist

ja ohne Hilfe schon kaum zu stemmen für unsere Familie.

Hoffe, ich habe alles einigermaßen klar beschrieben und jemand kann mir hier helfen, auch das ich nicht mehr alles so düster sehe. Wenn man so alt ist wie ich, hat man ja gehoft, jetzt wird das Leben etwas einfacher und ruhiger. Aber nichts da.

Ach so: beide Fahrzeuge laufe auf meinem Namen.

Nun habe ich ich nochmal gegooglet und irgendwo gelesen:...Keine Vorteile haben Sie, wenn ein anderer Versicherer den Zweitwagen versichert bei einem Unfall zwischen Erst- und Zweitwagen. Denn egal bei welcher Versicherung die Fahrzeuge versichert sind, es wird immer als Schaden am eigenen Fahrzeug behandelt, wenn beide Autos den gleichen Besitzer haben.

Was soll das bedeuten ? Müßte die andere Versicherung, wo der Zweitwagen ist, jetzt auch eine andere SF Einstufung vornehmen ? Weil woanders lese ich wieder, das beide Verträge voneinander unabhängig sind. Bin völlig verwirrt.

Könnte ich nicht folgendes machen:

1. Ich übertrage die SF Klasse vom Erstfahrzeug auf meine Frau. Dann sind die Prozente für das Fahrezug ja nicht mehr da. Dann melde ich das Auto ab und kann ja kündigen wegen dem Unfall, dem abmelden und dem Verkauf.

2. Dann frage ich meine Zweitwagenversicherung, wie diese das Fahrzeug einstufen würde, wenn ich

jetzt den neuen Gebrauchten bei denen auf meinen Namen versichern möchte. Bei der Frage nach der Vorversicherung muss ich dann ja sagen, das da keine SF mehr vorhanden ist, weil ich diese ja übertragen habe.

Der Zweitwagen würde dann wohl zum Erstwagen und der neue Gebrauchte zum Zweitwagen.

So hat mir das vorgestern jemand mal erzählt. Kann das so gemacht werden ? Ich bin da doch sehr skeptisch und vorsichtig. Eigentlich bin ich ein ehrlicher Mensch, aber langsam geht es ans finanzielle Existenzminimum. Ich muss da wirklich sehen, das wir unseren finanziellen Verpflichtungen noch nachkommen können und unsere vierköpfige Familie muss auch noch leben können. Kinder sind auch teuer (aber ein großer Halt im Leben).

 

Im voraus schonmal herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

lenaundlara

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6 Antworten

zu 1.

Die Hochstufung des Vertrages wird wohl ohne Rückzahlung des Schadens nicht zu verhindern sein. Eventuell kann es nützlich sein, ein ggf anderen PKW auf den Namen der Ehefrau bei anderen Versicherer anzumelden. Das kann aber nicht hier geklärt werden, sondern nur vor Ort durch einen Fachmann (Makler o.ä.).

zu 2.

Unfallwagen abmelden, ggf die Abrechnung des Vertrages verlangen, sofern nicht ein Ersaztzwagen dort beim gleichen Versicherer angemeldet wird.

Der Versicherer erhält vom STVA eine elektronische Abmeldung des KFZ.

Zu 3.

Keine Auswirkung auf Zweitwagen.

Themenstarteram 25. Mai 2014 um 9:49

Danke für die Antwort. HAbe den Text nochmal editiert und etwas dazugeschrieben.

Rechtlich gesehen gibt es keine Zweitwagen, sondern nur verschiedene Versicherungsverträge für 2 oder mehr KFZ.

Jeder Vertrag hat seine SFR die mehr oder weniger hoch sind.

Wird nun z.B. aus 2 Verträgen bei einem Vertrag das KFZ gewechselt (oder auch nicht), kann der SFR von einem Vertrag auf den anderen Vertrag übertragen/gewechselt werden (bei Versicherer, wo das möglich ist, es soll auch Versicherer geben, wo es nicht möglich ist, z.B. bei Sondereinstufungen).

Fachleute kennen sich damit aus, wie das gehandhabt wird.

Tach,

(wahrscheinlich) günstigste Lösung für Dich:

Das Auto in SF 26 bei Versicherung "A" lassen (vergiss bei diesem Vertrag das Wort "Zweitwagen", für die Versicherung ist es der Erstwagen), neues Auto bei Verschierung "A" auf den Namen Deiner Frau als Zweitwagenregelung/Ehepartnerregelung versichern und das Fahrzeug auch auf sie anmelden (Halterin). Einstieg irgendwo zwischen SF1/2 und SF2. Schau mal in den Bedingungen unter Punkt "I" der Versicherung "A", wie die entsprechende Einstufung ist.

Salve,

remarque

Themenstarteram 25. Mai 2014 um 11:49

Hallo remarque4711,

danke. Ich hatte mal bei der Zweitwagen per Mail angefragt wegen Verkauf des Erstwagens. Da wurde mir geschrieben, sobald ich den Vorversicherer nenne, könnte man den SF Rabatt anfordern. Eine Berücksichtigung und Umstellung erfolgt dann nach Bestätigung der Vorversicherung des Erstfahrzeugs.

Schreiben die das, weil die denken, das Erstfahrzeug hat einen besseren SF Rabatt (was ohne Unfall normal ja eigentlich immer so ist-oder) ? Oder würden die den Zweitwagen dann doch auch in runterstufen ? Ich denke, das sind 2 verschiedene Verträge. Oder hatte der Mitarbeiter keine Ahnung vom Thema ?

Kann ich das alte Unfallauto denn einfach verkaufen und die Versicherung kündigen, auch wenn der Schaden noch nicht abgewickelt ist ? Wenn ja, wem sollte die Versicherung dann die neue SF Klasse melden, wenn ich den neuen gebrauchten auf den Namen meiner Frau anmelde ?

Ach ja, Du schreibst, ich solle den neuen PKW bei Versicherung A (also Zweitwagenversicherung) mit dem Namen meiner Frau versichern. Der Zweitwagen jetzt läuft ja auf meinen Namen. Wenn nun zwei verschiedene Wagen da sind mit verschiedenen Namen, dann ist ja kein Zweitwagen vorhanden-oder sehe ich das falsch ?

Du meldest die alte Karre ab, die Versicherung bekommt dann von der Zulassungsstelle eine Mitteilung und rechnet den Vertrag ab (Du bekommst die Differenz des Beitrags vom Tag der Abmeldung bis zur Hauptfälligkeit ausgezahlt). Die Schadenregulierung läuft im Hintergrund weiter, ohne dass Du was davon mitbekommst.

Du lässt Dir von der Versicherung bei welcher Dein anderes Auto in SF26 eingestuft ist, die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) auf den Namen Deiner Frau ausstellen und meldest ihn mit Personalausweis und Vollmacht Deiner Frau an.

Fertig. Keine Fragen nach schadenbelasteten Vorverträgen, da Deine Frau zum ersten Mal ein Auto versichert.

Zitat:

.....Wenn nun zwei verschiedene Wagen da sind mit verschiedenen Namen, dann ist ja kein Zweitwagen vorhanden-oder sehe ich das falsch ?

In diesem Fall heißt das dann Zweitwagen- oder Ehepartnerregelung. Solltet Ihr natürlich nächstes Jahr auf die Idee kommen, den Versicherer zu wechseln, weil ein anderer günstiger ist, wird diese Sondereinstufung nicht weiter gegeben.

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