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Erstzulassung PKW-Anhänger Eigenbau
Hallo!
Ich besitze einen PKW-Anhänger, den jemand zu DDR-Zeiten selber gebaut hat. Das Fahrgestell stammt von einen Wohnwagen Queck und ist Baujahr 1974.
Der Hänger war noch nie zugelassen, da ihn der Vorbesitzer nur auf eigenem Grund genutzt hat und es gibt keine Papiere dazu. Es ist ein toller stabiler Hänger mit Kippfunktion und ich würde ihn gerne nutzen-auch auf der Straße.
Gibt es eine Chance, eine Zulassung und TÜV dafür zu bekommen?
Beste Antwort im Thema
Es ist immer wieder schön, dass man für jeden Scheiß Abkürzungen verwenden kann, die einem Dritten ermöglichen, zwar viel zu lesen, aber nur Bahnhof zu verstehen.
So kann man auch mit einer vielleicht hilfreichen Antwort, mehr Fragen aufwerfen, als Antworten zu geben.
Gruß
Jürgen
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13 Antworten
warum nicht?
wenn alles tüv konform ist
geht er als eigenbau durch
such dir aber mündlich vorher einen tüvprüfeund sprech das durch
was er wie wo haben will
und etwas später bringst du ihm das gerät vorbei
wirst es wohl aber nit nem anderen anhänger transportieren müssen
Hallo,
fahre auf jeden Fall erst Mal zum TÜV rede mit dem Prüfer.
Da brauchst Du einen Termin, weil das nicht alle Ing's abnehmen dürfen.
Achse, Deichsel und Zugmal müssen typgenehmigt sein.
Die Prüfer können davon abweichen, wenn sie Vergleichsgutachten haben oder vergleichbare Konstruktionen in der ehem. DDR zugelassen waren.
Aber der Prüfer muss dazu Lust haben, sonst schickt er dich nach Hause.
Lust deshalb, weil er die Genehmigungsfähigkeit der Konstruktion nachvollziehbar schriftlich begründen muss.
Und da ist es für einen wenig motivierten Ing. einfacher in der Zeit mehrere HU's abzunehmen.
Ich habe bei Eintragungen schon bis zu fünf TÜV's abgeklappert, bis ich jemanden gefunden habe.
Grüße
Thorsten
Naja - in der Schweiz hättest Du wohl kaum Chancen. Da benötigt man für einen "Eigenbau", eine Herstellergarantie für Deichsel, Aufbau, Achsen usw. Das dürfte aber schwierig werden bei solch alten "Teilen" die bestimmt noch lange leben könnten.
Wenn es ein Neubau ist, kann die Begutachtung nach §13 FGV auch ein USB eines TD machen, da ist man nicht auf den aaS der TP angewiesen. Das wäre der Vorteil; der Nachteil ist, dass ein Neubau alle heutigen Vorschriften erfüllen muss.
Wenn es ein Umbau eines 1974er Anhängers ist, müssen die Vorschriften von 1974 erfüllt werden. Nachteil hierbei, das dann fällige Gutachten nach §19 (2) StVZO darf nur der aaS der TP machen, und so ganz ohne jegliche Papiere wird das vermutlich schwierig...
Es ist immer wieder schön, dass man für jeden Scheiß Abkürzungen verwenden kann, die einem Dritten ermöglichen, zwar viel zu lesen, aber nur Bahnhof zu verstehen.
So kann man auch mit einer vielleicht hilfreichen Antwort, mehr Fragen aufwerfen, als Antworten zu geben.
Gruß
Jürgen
Ich hatte mal einen Anhänger, der 1977 auf einem Wohnwagenfahrgestell von 1967 aufgebaut wurde. Hersteller war der, der ihn umgebaut hat und EZ 1977. Irgendwo in den Papieren war ein Vermerk, wo das Fahrgestell her kam, sonst wüßte ich es nicht. Im Zweifelsfall also lieber so bauen, dass man die aktuellen Regelungen einhält, noch besser vorher mit dem Tüv-Menschen sprechen, der die Abnahme machen soll. So viel hat sich da aber auch nicht geändert, Du brauchst eine Nebelleuchte, und dass der Aufbau ansonsten zulassungsfähig sein muss (Maße, scharfe Kanten), ist klar, sonst musst Du da noch mal bei.
Zu den Abkürzungen: Stimmt, blöde Idee, war schon spät.
Also: Für den Umbau darf nur der amtlich anerkannte Sachverständige der technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (das ist im Westen der jeweils zuständige TÜV, im Osten DEKRA, in Berlin beide) das Gutachten erstellen. Es gibt also in jedem Ort nur eine Stelle, die das darf. Für den Neubau darf ein Unterschriftsberechtigter eines technischen Dienstes das Gutachten erstellen. Technische Dienste unterhalten auch die anderen Überwachungsorganisationen (aber nicht jeder Prüfingenieur ist auch Unterschriftsberechtigter!), so dass man nicht auf die technische Prüfstelle angewiesen ist. Man muss also nicht erst in den Nachbarort fahren, um eine Zweitmeinung einzuholen
Die Einhaltung heutiger Vorschriften sollte bei einem ungebremsten Anhänger eher einfach sein (neben der Pflicht zur Nebelschlußleuchte ist auch eine bbH von mindestens 120 km/h inzwischen Vorschrift, dem Vernehmen nach soll das von üblichen DDR-Anhängern erfüllt werden. Schriftlich habe ich das aber auch nicht...). Bei einem gebremsten Anhänger müsste man wohl Rückfahrautomatik, Rückrollstopp (und noch irgendwas was mir gerade nicht einfällt) nachrüsten, was einen kompletten Austausch der Bremsanlage (also Auflaufeinrichtung und Radbremsen) erfordern dürfte.
vergesst doch den kram
jede menge info hier
nur der themenstarter glänzt durch abwesenheit
und ob eigenbau oder gekauft
gelten die gleichen vorschriften zum zeitpunkt der erstzulassung
du hast ein 74 Fahrgestell mit einen Eigen Aufbau, also zählt das Fahrgestell , haste Brief und den Fahrzeugschein, wenn ja zum Tüv und giut ist es.
Fahrgestell stammt von einen Wohnwagen Queck und ist Baujahr 1974.
du must mit den Neuen Aufbau zur /auf einer wage , um das Gesamt Gewicht zu Messen ,
damit zum Tüv , und den Kompletten Papieren , da wird alles umgeschrieben und das war es.
ach ja , du benötigst dann neue Typen Schilder !! und im Bereich der Achse den Achslast aufkleben ,
viel info mal ebend .
Vergesse die Schlagzahlen nicht , denn die Benötigst für die Typenschilder
mfg fritz
Zitat:
@transe79 schrieb am 2. Dezember 2018 um 07:21:11 Uhr:
vergesst doch den kram
jede menge info hier
nur der themenstarter glänzt durch abwesenheit
und ob eigenbau oder gekauft
gelten die gleichen vorschriften zum zeitpunkt der erstzulassung
Entschuldigung, das ich drei Wochen in einer Reha-Klinik mit fast nicht vorhandenem Internet verbracht habe. Das nächste Mal werde ich erst um Erlaubnis fragen.
Vielen Dank für Eure Antworten. Im Moment habe ich ganz andere Sorgen, so das das Projekt erstmal auf Eis liegt.
Wenn es mir irgendwann glückt, oder auch nicht, melde ich mich wieder.
Zitat:
@enzian252 schrieb am 10. Dezember 2018 um 21:58:39 Uhr:
Zitat:
@transe79 schrieb am 2. Dezember 2018 um 07:21:11 Uhr:
vergesst doch den kram
jede menge info hier
nur der themenstarter glänzt durch abwesenheit
und ob eigenbau oder gekauft
gelten die gleichen vorschriften zum zeitpunkt der erstzulassung
Entschuldigung, das ich drei Wochen in einer Reha-Klinik mit fast nicht vorhandenem Internet verbracht habe. Das nächste Mal werde ich erst um Erlaubnis fragen.
Gute Besserung!
Danke!