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erwischt (war beim gericht) was heißt dies jetzt?
so hallo ich wollt bloß schnell wissen und sagn ich hab 12 sozistd. bekommen und 7punkte in flensburg {---- kann ich da nochn m-schein machen? danke schon mal für eure antworten
Beste Antwort im Thema
Tja,
das DU mist gemacht hast, ist bei dir wohl noch nicht angekommen.
Wenn ich dir so zuhöre (lese) bin ich der Meinung die Strafe ist zu milde ausgefallen.
Mit der Einstellung, hast du nichts im Strassenverkehr zu suchen.
Nicht mal auf einem Fahrrad
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17 Antworten
Alllter schwede 7 Punkte?!?!?!
Wie schnell ging die kiste denn??
Hast du versucht abzuhauhen?!
nee eben ned de lief bloß 70 n freund ham se aufghalten der is 80 mit mofa schein glaufen der richter war und is ein arschloch mal ganz klar gesagt
Der Richter ist ein Ar$loch und du hast alles richtig gemacht...
Was du bist kann ich nicht sagen, aber lass deiner Fantasie freien Lauf
Zitat:
Original geschrieben von DA_PASSI
....der richter war und is ein arschloch mal ganz klar gesagt...
Mit diesem Statement macht der TE leider deutlich, daß er aus der Sache absolut nichts gelernt hat...
Zitat:
Original geschrieben von DA_PASSI
nee eben ned de lief bloß 70 n freund ham se aufghalten der is 80 mit mofa schein glaufen der richter war und is ein arschloch mal ganz klar gesagt
Prüf doch bitte demnächst mal dein Postfach bei MT, du scheinst im Moment eine neue Sammelleidenschaft entwickelt zu haben!
Grüße
Steini
Tja,
das DU mist gemacht hast, ist bei dir wohl noch nicht angekommen.
Wenn ich dir so zuhöre (lese) bin ich der Meinung die Strafe ist zu milde ausgefallen.
Mit der Einstellung, hast du nichts im Strassenverkehr zu suchen.
Nicht mal auf einem Fahrrad
Zitat:
Original geschrieben von DA_PASSI
so hallo ich wollt bloß schnell wissen und sagn ich hab 12 sozistd. bekommen und 7punkte in flensburg {---- kann ich da nochn m-schein machen? danke schon mal für eure antworten
Also erstmal solltest du in Zukunft deinen Kopf etwas intensiver benutzen.Nimms sportlich -hast Mist genaut und musst für gerade stehen.Der Richter macht seinen Job.
Ansonsten heißt das nicht lebenslänglich. DU kannst ein Aufbauseminar machen und Punkte abbauen.Wie jeder andere auch.Hast du FE entzogen bekommen?
Alex.
Ich wüßte noch was von 2 Jahre Führerscheinsperre, also quasi das machene eines anderen Führerscheins, da ein zu schneller Roller ohne passenden Versicherungsschutz und passenden Führerschein, auch als Fahren ohne Fahrerlaubniss gilt und da gibt es regulär eine 2 jährige Sperre!
Für ihn aber evtl. zum reifer werden genau das richtige!
Gruß
Der Sisko
Zitat:
Original geschrieben von Sisko41
Ich wüßte noch was von 2 Jahre Führerscheinsperre, also quasi das machene eines anderen Führerscheins, da ein zu schneller Roller ohne passenden Versicherungsschutz und passenden Führerschein, auch als Fahren ohne Fahrerlaubniss gilt und da gibt es regulär eine 2 jährige Sperre!
Für ihn aber evtl. zum reifer werden genau das richtige!
Gruß
Der Sisko
Das hätte der Richter doch aber auch aussprechen müssen -oder?
Alex.
Also, das sowas 7 Punkte in Flensburg gibt, hätte ich ja jetzt als alter Roller Hase auch nicht gedacht.
Gibts meines Wissens nach auch z. B. für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht etc.
Allerdings ist hier sicherlich nicht der Richter das Arschloch.
Wird Zeit , erwachsen zu werden, nicht wahr ?
Hi da_Passi,
hast du nicht im anderen Thread was von Einsicht geschrieben? Hier klingt das anders.
Was beschwerst du dich? Wenn man jede einzelne deiner Verfehlungen für sich betrachtet hätte, hättest du 14-16 Punkte.
Zu deiner eigentlichen Frage kann dir hier keiner Antwort geben. Der Richter hat offensichtlich keine Führerscheinsperre ausgesprochen, insofern kann nur noch ein Amt dir Steine in den Weg legen. Das ist die Fahrerlaubnisbehörde. Diese kann dir zwar die Fahrerlaubnis nicht gänzlich verweigern, kann dir aber zuerst einmal eine lächerliche MPU auferlegen, bevor du deinen Lappen machen darfs. Ruf einfach dort an, dann weißt du mehr.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Diese kann dir zwar die Fahrerlaubnis nicht gänzlich verweigern, kann dir aber zuerst einmal eine lächerliche MPU auferlegen, bevor du deinen Lappen machen darfs. Ruf einfach dort an, dann weißt du mehr.
Einen Anruf sollte man sich in dieser Situation tunlichst verkneifen. Damit weckt man nur schlafende Hunde...
Wenn die Behörde jetzt nicht die FE entzogen hat und der TE weiter fahren darf,ist es schwer vermittelbar,warum er später einen erweiterte FE nicht bekommen sollte.
Ansonsten stimme ich Drahkke zu!
Alex.
Weil es aktuell keine Fahrerlaubnis zum entziehen gibt. da_Passi hat eine Mofaprüfbescheinigung. Da diese keine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV darstellt kann man diese nicht entziehen.
Jedoch kann die Fahrerlaubnisbehörde vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU anordnen. Dies erfährt man auf Nachfrage, spätestens jedoch wenn man die Fahrerlaubnis beantragt. Sinnvoll ist es bei da_Passi`s Vorgeschichte, welche man hier im Forum nachlesen kann, das Ganze zu klären, bevor man sich in der Fahrschule anmeldet.
Damit kann man dann unnötige Kosten bei der Fahrschule vermeiden. Schlafende Hunde weckt man da definitiv nicht. Die Verkehrsvergehen die bei da_Passi verhandelt wurden, werden sowieso bei der Fahrerlaubnisbehörde von der zuständigen Polizei gemeldet, wenn diese zur Anzeige gebracht werden. Unabhängig davon wie das ganze vor Gericht ausgeht kann die Behörde dann eine MPU anordnen.
Gruß Frank