1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Erwischt, was nun? Jetta steht still!

Erwischt, was nun? Jetta steht still!

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 13. April 2005 um 15:28

Jo, die Polente hat mich gestern morgen, auf den Weg zur Berufsschule, angehalten und mir eine Mängelkarte geschrieben mit einer Frist von 7 Tagen.

Bemängelt wird:

1. Fahrwerk nicht eingetragen (hatte noch keine Zeit :D )

2. zu tief (50mm Bodenfreiheit)

3. Sportliftfilter (das geringste Problem)

Ich arbeite in einer Audi Vertragswerkstatt (groß) und wollte dort heute meinen Jetta nach §21 abnehmen lassen. Der Prüfer sagte mir dann aber noch, dass ich die in.pro Scheinwerfer eintragen lassen muss obwohl eine E Nummer drauf ist, dass die Kotflügel scharfkantig wären (die Lufteinlässe) und dass das Fahrwerk zu hart sei.

Laut StVZO muss die Boedenfreiheit ja 80mm betragen. Kann man das irgendwie durch eie Sonderabnahme umgehen? Ich hab leider kein Gewindefahrwerk drin.

Und wie soll ich das verstehen "zu hart" ?? Der Prüfer meinte, dass vorne nur noch die Reifen etwas den Stoß auffangen unddas Fahrwerk steif wäre. Kann ich nciht glauben und stimmt auch nicht. Es ist zwar knüppelhart, aber das kann er doch nciht bemängeln, oder?

Kotflügel müssten nur lackiert werden, dann sind die Kanten schön glatt und nicht mehr scharf.

 

Kennt jemand von euch einen TÜV im Kreis Recklinghausen, der auch mal ein Auge zudrückt? :D

Ähnliche Themen
58 Antworten

Die Bodenfreiheit muss keine 80mm betragen, das liegt alles im Ermessen des Prüfers und ist nur eine Richtlinie. Das einzigste wo er dich dran kriegen kann, sind die 50cm zur Lichtscheinwerferunterkante.

Das das Fahrwerk zu hart ist, ist auch totaler Quatsch, solange es seinen Mindestfederweg hat ist alles i.O.

Die Scheinwerfer müssen auch nicht eingetragen werden, da ein E Prüfzeichen drauf ist.

Mein Tip: Wenn dein Kolleg, der Prüfer so untolerant ist, dann fahr einfach zu einem anderen TÜV.

lo.. wegen den 50mm bodenfreiheit..dann hätte ich wohl auch nen prob wenn die mich anhalten. Und Knüppelhart is meiner auch.. aber alles eingetragen :)

am 13. April 2005 um 16:34

Ja, das Thema Bodenfreiheit. In manchen Bundesländern interessiert es "keine" Sa*.

Bei uns in Brandenburg messen die Grünen nach!

Es ist unwichtig, ob eingetragen oder nicht.

Die Grünen können mit Hilfe eines Tüvers Vorort dein Auto dennoch stilllegen, wenn Sie der Meinung sind, es ist nicht verkehrsicher.

Also am Besten alles ordentlich machen und eintragen. Keine krummen Dinger, wenn es um die Verkehrssicherheit geht!

naja gut..wenn se mich deswegen anhalten sollten, dann reiß ich einfach den spoiler ab und das wars :) Wenn der rest iO ist..was wollen sie denn machen

am 13. April 2005 um 16:37

würde auch zu nem anderen TÜV fahren...

Wie hoch ist denn die Lichtaustrittskante?

bis Bj 87 ist die Scheinwerfer unterkante, 50cm, unrellevant.

Dieses Maß gilt erst ab 88.

Hab das Problem auch, mein Bruder fährt nen 16V Bj 87 und ich hab einen mit Bj 88 ...

Mußt nur zum richtigen Tüv.

Mein Golf leigt am Bremsenprüfstand auf und der Tüv Prüfer sagt nix dagegen.

Die Bul... allerdings finden das nicht mehr lustig und wollen min. 7-10cm Bodenfreiheit.

Kleinen Spoiler vorne dran und passt. Dann sieht das gleich nicht mehr so tief aus.

und wenn man pingelige Tüv-Prüfer erwischt, die auf den vorgeschriebenen Restfederweg bestehen, hat man halt Pech.

Ausserdem ist ein gewisser Restfederweg auch fürs Fahrverhalten nicht gerade unwichtig.

mfg

micha

am 13. April 2005 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von Raggi

naja gut..wenn se mich deswegen anhalten sollten, dann reiß ich einfach den spoiler ab und das wars :) Wenn der rest iO ist..was wollen sie denn machen

mit nachmessen meine ich, dass die Grünen die Lippe weniger interessiert, sondern die messen die 50cm nach!

Klar kann man vor Ort immer behaupten, der Wagen steht nicht gerade. Na und? Dann kommt er Zwangsweise zum Tüv und dann darf man sich nicht blamieren.

Die Spoilerlippe passt sich der Straße an und macht diese nicht kaputt.

Die Spoilerlippe passt sich der Straße an und macht diese nicht kaputt.

 

Das ist nicht ganz so einfach.

Ich bin aufgehalten worden und dann wurde mir gesagt das dieses Teil zu tief ist und der Spoiler wegreissen könnte, wodurch ein anderer gefährdet werden könnte....

hmm ok.. die 50cm sind bei mir genau die mitte der scheinwerfer.. aber Glück hab ich dann wohl trotzdem. er ist BJ 10.87 :)

 

Und zum Thema scheiß Tüv. Meine ganzen Sachen wurde in Göttingen eingetragen

Die TÜV-Stellen haben doch alle eine zentrale IT für die Erfassung der Prüfungen. Will heißen, wenn du bei einem durchrasselst, sieht das der nächste, sobald er deine Fahrzeugdaten eingibt.

Wenn du Pech hast, schaut er dann umso genauer hin.

Greetz,

MARV

habt ihr keine WErkstatt die Tüv macht? oder kennt ihr keinen beim Tüv?

Ich hab im meinem Wintergolf ein Fahrwerk eingetragen bekommen obwohl es 2 verschiedene Dämpfer sind und 90mm gepresste Federn und kein Gutachten dafür.

am 13. April 2005 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Sj1

der Spoiler wegreissen könnte, wodurch ein anderer gefährdet werden könnte....

Ja, das ist ein Argument, welches die Grünen oft benutzen. Schon fast egal, welches außenstehende Bauteil gemeint ist.

(z.B. auch die Radkästenverbreiterungen)

Es darf nichts scharfkantiges am Fahrzeug sein! Und die Mindeshöhe betrug mal 7cm. Wie das jetzt genau geregelt ist, weiß ich nicht. Die Mindesthöhe bezog sich aber nur auf tragende Teile der Karosse?! Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, da ich so tief nicht unterwegs bin!

Meiner Meinung nach kann man sich dazu Fakten anlesen und ich meine auch, dass man eventuell das Teil dran lassen kann.

Aber was der Mensch in Grün sagt, würde ich auf jeden Fall erstmal befolgen!

also ich habe bis zu der scheinwerferunterkante 41cm ich versuchs morgen mal eintragen zu lassen :)

isn baujahr 86!

Deine Antwort
Ähnliche Themen