ESP bei S204 Modellpflege Anfang 2010 abschalten? Wo ist die Taste?
Hallo,
ein Freund von mir hatte heute einen C350CDI zur Probefahrt.
Wir haben verzweifelt die ESP (teil-)deaktivieren Taste gesucht.
Bei mir ist diese noch unter dem Warnblinker (10/2009). Bei dem ist
die Taste dort nicht mehr.
Wie kann man es jetzt (teil-)abschalten?
Im Winter ist das trotz des guten Schneefahrverhaltens manchmal nötig es abzuschalten z.B. bei unserer Tiefgarage
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Moin,
was ich hier gerade lese, ist doch ein Witz von MB oder....???
Für mich wäre das ein absolutes Nichtkaufargument - stecke im Schnee oder Matsch fest, brauche Leistung und muß in irgendwelchen Untermenues rumsuchen, ggf. noch vorher in der Anleitung lesen oder im Forum lesen ??? Hat das Modell dann wenigstens ab Werk I-Net Zugang mit im Kaufpreis drin ???
Kopfschüttel...Sven.....
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55 Antworten
Hallo,
analog zur E-Klasse (212) entfällt der ESP-OFF Schalter.
Zitat von www.jesmb.de:
"Des Weiteren wird es neben der optischen Rückmeldung beim Verschließen des Fahrzeugs per Funkfernbedienung auch drei kurze Töne geben. Dies kann aber über das Kombiinstrument im Menü deaktiviert werden. Dazu wird die ESP-Off Taste entfallen. ESP kann zukünftig nur noch über das Kombiinstrumenten-Menü deaktiviert werden."
Interessant wäre jetzt zu wissen, ob die akustische Rückmeldung beim Verschließen ebenfalls aus der E-Klasse übernommen wird. Wenn ja - wann?
Lieben Gruß
Hallo Alex,
deaktivieren /aktivieren mit ESP-Taste unterhalb der Lüftungsschlitze,
siehe Foto:
Vielen Dank, das gebe ich weiter
@Marty
Da ist die ESP Taste seit der letzten Modellpflege nicht mehr.
Bei meinem 10/2009 ist sie da noch.
- Zündung Stufe 1 (dann bist du im Grundbild des Reiserechners, Tages-km etc.)
- Lenkradtaste "Gesprächsannahme" drücken und halten
- innerhalb 1 Sekunde zusätzlich Taste "OK" drücken und auch halten
- beide Tasten ca. 5 Sekunden lang halten
so gelangt man ins Werkstatt Menü. Dort kann man das ESP abschalten
Wenn das Auto wieder Neu gestartet wird nach der fahrt ist das ESP wieder aktiv.
Im Multifunktionsdisplay auf "Assistenz" umschalten und dort ESP aus- bzw einschalten.
Moin,
was ich hier gerade lese, ist doch ein Witz von MB oder....???
Für mich wäre das ein absolutes Nichtkaufargument - stecke im Schnee oder Matsch fest, brauche Leistung und muß in irgendwelchen Untermenues rumsuchen, ggf. noch vorher in der Anleitung lesen oder im Forum lesen ??? Hat das Modell dann wenigstens ab Werk I-Net Zugang mit im Kaufpreis drin ???
Kopfschüttel...Sven.....
Gefunden:
Zum Thema akustische Schließrückmeldung steht folgendes in der interaktiven Betriebsanleitung:
Akustische Schließrückmeldung ein- oder ausschalten
Wenn Sie die Funktion Akustische Schließrückmeldung: einschalten, ertönt beim Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs ein akustisches Signal. Beim Entriegeln ertönt das Signal einmal, beim Verriegeln dreimal.
Zitat:
Akustische Schließrückmeldung ein- oder ausschalten
Wenn Sie die Funktion Akustische Schließrückmeldung: einschalten, ertönt beim Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs ein akustisches Signal. Beim Entriegeln ertönt das Signal einmal, beim Verriegeln dreimal.
Ohhhh.... Das wollte ich schon immer haben! Seuftz
Meiner ist vom 09/2009
Vielleicht künftig durch Software update.
MfG
Tony
Angeblich sollten es die Fahrzeuge mit Modelljahr 2011 erhalten.
Ab wann werden denn Fahrzeuge mit Modelljahr 2011 ausgeliefert?
Zitat:
Original geschrieben von C200 Kompressor
Gefunden:
Zum Thema akustische Schließrückmeldung steht folgendes in der interaktiven Betriebsanleitung:
Akustische Schließrückmeldung ein- oder ausschalten
Wenn Sie die Funktion Akustische Schließrückmeldung: einschalten, ertönt beim Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs ein akustisches Signal. Beim Entriegeln ertönt das Signal einmal, beim Verriegeln dreimal.
Ich dachte derartige Signale wären entweder in D oder in der EU verboten. Dann wäre es zwar in der BDA erwähnt, je nach Auslieferungsland aber nicht aktivierbar.
Warum ist es den verboten?
Hier (Portugal) "zwitschern" einige Autos bei der Verrieglung...
Grüsse
Tony
Eine entsprechende Passage steht in der BDA zu meiner Alarmanlage. Das Gerät erlaubt einen Quittungston beim Verriegeln, dieser ist aber im Bereich der EU nicht nutzbar, da unzulässig.
Korrekt.
Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung des Quittungstons liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.
Man lernt jeden Tag was neues.
Danke
Tony