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ESP repariert - dafür Airbag nun defekt

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)
Themenstarteram 22. April 2009 um 6:38

Hallo Zusammen,

hier eine kleine Geschichte über das erfolgreiche Beheben des einen Fehlers und dafür einen neuen Fehler zu erzeugen.

Seit einiger Zeit leuchtete bei meinem Polo TDI Bj. 02 die ESP-Lampe auf. Der :) hat mir den Fehlerspeicher ausgelesen mit dem Ergebnis, dass sporadische Fehler vom Generator kommen.

Folgendes habe ich darauf hin geprüft.

1. Spannung der Lima im Standgas -> 14,4 Volt -> alles OK

2. Spannung der Batterie -> 12,8 Volt -> alles OK

Demnach konnte es also nur die Steuer/Messleitung (blau, braun-rot) sein, die anscheinend des öfteresn mal durchscheuert. Um den Durchgang zu Prüfen habe ich vergeblich das andere Ende gesucht und u.a. das Kombiinstrument ausgebaut.

Um  es Kurz zu machen. Das Kabel war an einer Steckverbindung vor dem Getriebe (siehe Bilder) gebrochen. Geflickt und ESP funktioniert wieder tadellos.

Dafür startete der Wagen nicht mehr, weil die Wegfahrsperre nun aktiv war. Nach kurzer Suche hier im Forum habe ich folgende Lösung:

Wenn das KI abgeklemmt wird und dabei die Batterie angeschlossen war, dann wird die WFS aktiv.

Also KI wieder abklemmen, Batterie abklemmen, KI wieder anschließen, Batterie wieder anschließen -> Motor startet wieder.

Nun aber zum neusten Fehler. Die Airbaglampe erlischt nach dem Starten für ca. 2 Sekunden und geht dann wieder an.

Hat einer eine Idee, was ich falsch gemacht habe?

Danke & Gruß

FlyingChicken

Dscf2532
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18 Antworten

Das kann Zufall sein. Mal den Speicher auslesen (lassen). Allerdings kann auch einer der beiden Stecker am Kombiinstrument nicht ganz richtig sitzen.Mal beide Stecker abmachen und am Anschluss Kombi prüfen,ob ggf ein Pin "schief"steht.

Auch kann eine nicht korrekte Verrastung der Stecker(Schliessbügel auf einer Seite locker) zum Problem führen.

Themenstarteram 23. April 2009 um 19:12

Danke für den Tipp, aber es hat leider nicht geholfen. Die Pins sind auch alle OK. Ich bin kurz davor mir VAGcom zu holen, damit ich selbst Hand anlegen kann.

Kann ja nicht angehen, dass ich mein Geld als ITler verdiene, wo ich alles an Elektronik u.ä. "rumbastle", aber bis heute noch nicht einmal in die simplen Schaltkreise meines Polos geschaut habe ;)

am 23. April 2009 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von FlyingChicken

Danke für den Tipp, aber es hat leider nicht geholfen. Die Pins sind auch alle OK. Ich bin kurz davor mir VAGcom zu holen, damit ich selbst Hand anlegen kann.

Kann ja nicht angehen, dass ich mein Geld als ITler verdiene, wo ich alles an Elektronik u.ä. "rumbastle", aber bis heute noch nicht einmal in die simplen Schaltkreise meines Polos geschaut habe ;)

Als IT-Ler hast Du mit Sprentgzündern und Gasgeneratoren zu tun ?

Wende Dich besser an eine Fachwerkstatt.

Themenstarteram 23. April 2009 um 20:03

Seit wann wendet man ein Diagnosetool bei Sprengsätzen an? Hier geht es lediglich darum, dass ich den Fehler kenne.

Ich würde niemals einen Airbag auseinander nehmen. So Klug bin ich auch schon ;)

am 23. April 2009 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von FlyingChicken

Seit wann wendet man ein Diagnosetool bei Sprengsätzen an? Hier geht es lediglich darum, dass ich den Fehler kenne.

Ich würde niemals einen Airbag auseinander nehmen. So Klug bin ich auch schon ;)

Diagnose fällt unter "Umgang" damit.

Und wenn man wissen will, was für ein Fehler erkannt wurde, muss man den Fehlerspeicher auslesen lassen.

Alternativ kann man`s auch mit befragen der Glaskugel probieren.

Obs hilft, ist eher zweifelhaft.

So schlau warst Du dann wohl doch nicht.

Er geht doch überhaupt nicht an den Airbag oder die Gurtstraffer! Warum sollte er dann einen Sprengstoffschein besitzen müssen?

Er überlegt nur ein VAGcom zu kaufen, damit er den Fehler der von der Wegfahrsperre oder dem ESP System hinterlegt wird auslesen kann!

Und dafür braucht man deiner Meinung nach nen Sprengstoffschein? :rolleyes:

Die ganze Airbagsteuerung etc. ist doch vom VAGcom völlig unabhängig, wenn doch bitte ich darum, dass uns mal jemand hier aufklärt.

am 24. April 2009 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Diagnose fällt unter "Umgang" damit.

FALSCH.

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

[...]

§ 3 Begriffsbestimmungen

[...]

(2) Im Sinne dieses Gesetzes umfasst

1.

der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Stoffe, außerdem die weiteren in § 1 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Tätigkeiten,

[...]

 

Du kannst also so viel mit VAGCOM rumspielen wie du willst.

am 24. April 2009 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Diagnose fällt unter "Umgang" damit.

FALSCH.

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

[...]

§ 3 Begriffsbestimmungen

[...]

(2) Im Sinne dieses Gesetzes umfasst

 

1.

der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Stoffe, außerdem die weiteren in § 1 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Tätigkeiten,

[...]

 

 

Du kannst also so viel mit VAGCOM rumspielen wie du willst.

Nun müsste man noch richtig lesen können, dann käme dabei weniger Unsinn raus !!

**********************************************************************

der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen,

das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen,

Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte den Transport,

das Überlassen und die Empfangnahme dieser Stoffe, außerdem die weiteren in § 1 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Tätigkeiten,

[...]

*********************************************************************

Bedeutet also: Der UMGANG sowie die anderen aufgeführten Tätigkeiten.

am 24. April 2009 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von redsnake3

Er geht doch überhaupt nicht an den Airbag oder die Gurtstraffer! Warum sollte er dann einen Sprengstoffschein besitzen müssen?

Er überlegt nur ein VAGcom zu kaufen, damit er den Fehler der von der Wegfahrsperre oder dem ESP System hinterlegt wird auslesen kann!

Und dafür braucht man deiner Meinung nach nen Sprengstoffschein? :rolleyes:

Die ganze Airbagsteuerung etc. ist doch vom VAGcom völlig unabhängig, wenn doch bitte ich darum, dass uns mal jemand hier aufklärt.

Est lesen, dann posten !

am 24. April 2009 um 16:26

das ist die definition von umgang. also alles was danach aufgezählt wird (herstellen, bearbeiten, ...).

nachzulesen auf http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__3.html

jetzt kannste ja selber lesen üben gehen :D

am 24. April 2009 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

das ist die definition von umgang. also alles was danach aufgezählt wird (herstellen, bearbeiten, ...).

nachzulesen auf http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__3.html

jetzt kannste ja selber lesen üben gehen :D

Schade, dat is "kalter Kaffe" !!

Weil 2005 ist irgendwie NACH 1993 !

Und in 2005 wurde das SprengG. novelliert.

=>Es gilt nicht die Fassung von 1993, sondern die Fassung von 2005.

am 24. April 2009 um 16:45

moep. auch falsch.

"Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Artikel 150 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)"

Themenstarteram 25. April 2009 um 10:39

Was gibt das eigentlich hier? Haben sich hier die selbst ernannten Hobbyjuristen getroffen?

Ich habe in keinster Weise vor, an irgend welchen Sprengsätzen o.ä. "rumzufummeln"!

Ich will nur ein Steuergerät auslesen und mir den Fehler anzeigen lassen. Ich will diesen dann löschen, da ich vermute, dass ich diesen selbst erzeugt habe, weil ich das KI ohne vorher die Batterie abzuklemmen verursacht habe.

Tritt dannach wieder ein Fehler im Airbagsystem auf, so ist auch für mich klar, dass dies von einem dazu befähigten und qualifizierten Fachmann behoben werden muss.

Wenn also noch jemand einen hilfreichen Tipp hat (keine Juristenbelehrung bitte), dann wäre ich dankbar.

Gruß

FC

am 25. April 2009 um 13:28

Wie lange tritt denn schon der "Airbagfehler" auf?? Habe mal gehört, daß die entsprechenden Kontrollanzeigen solange leuchten, bis der vom System erkannte "Fehler" eine Zeit lang nicht mehr aufgetreten ist! Daher würde ich empfehlen erst mal abzuwarten.

Gruß

raudi3577

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