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ET 41 oder ET 39 bei 17"

Themenstarteram 6. März 2007 um 23:59

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass die "alten" Vectra C mit 17 Zoll Rädern eine Felgeneinpresstiefe von 41 mm haben, während die "neuen" ET 39 haben.

Nun meine Frage, hat Opel einfach nur andere Felgen verwendet, oder auch das Fahrwerk an die andere Einpresstiefe angepasst.

Kann man die "neuen" Vectra 17 Zöller auch auf einen bis 2005 Vectra montieren ?

Beste Antwort im Thema

Zunächst: die J3 ist eine sehr schöne Felge. :)

 

Wenn Du einen Z-C/SW mit einer Genehmigungsnummer e1*2001/116*0292*02 (oder höher) hast, darfst Du sie ohne Eintragungen fahren.

 

Bei Änderungsstand 00 der 01 war ET 39 noch nicht möglich. Wobei sie da auch nicht ausgeschlossen sind, allerdings spezielle Auflagen für diese OPC-Line-Felgen gelten. Falls zutreffend, bitte im aktuellen Umrüstkatalog(!) ab Seite 623 nachlesen.

 

Zu den unklaren Abkürzungen:

 

  • H2 bezeichnet die 2 Humps der Felge, die ein Abrutschen des Reifens ins Tiefbett verhindern
  • AlSi9 ist der Werkstoff, also eine Aluminium-Gusslegierung mit ca. 9 % Silizium
  • Die 6 bzw. 7 mit dem gitterartigen Gebilde stellt das Produktionsdatum dar (hier Januar/2007). Derlei Zeichen finden sich auf zahlreichen (spritz-)gegossenen Teilen.
  • OP027 K3: evtl. eine Kennzeichnung für ein bestimmtes OPC Design (???)

 

Was haben die guten Stücke denn gekostet?

 

EDIT:

die Auflagen dieser speziellen OPC-Line Felgen laut Teilegutachten sind auch bei Änderungsstand 02-08 zu beachten.

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Ich habe mal beim TÜV Hessen in den OPEL Serienreifenkatalog - September 2006 gesehen. Die ET39 taucht erstmals ab Genehmigungsnummer e1*2001/116*290*02 auf, gemeinsam mit ET41.

Im OPEL Umrüstkatalog - Oktober 2006 wird dann deutlich, dass die ET39 nur für die Felgen mit der Kennzeichnung J3, P7 und S7 gilt.

Es wird sich also um andere Felgen handeln. Montieren wirst Du sie sicherlich können, aber ohne Änderungsabnahme darfst Du sie nicht fahren.

Ich hole den Thread mal aus der Versenkung.

Was sagt denn eigentlich der Umrüstkatalog aus?

In diesem steht ja, wie schon von stbufraba geschrieben, dass die ET 39 für Felgen mit den Kennungen J3, P7 und S7 auch dür den Y22DTR (also Vorfacelift) gilt.

Heißt das nun, dass man diese Felgen auf einem Vorfaceliftmodell eintragungsfrei fahren darf?

 

Steffen.

am 20. Oktober 2009 um 19:04

Der Umrüstkatalog ist für alle Fahrzeuge gültig die nicht im Serienreifenkatalog erfasst sind. Also Sginum mit der Nummer *214* in der Nummer.

Umrüstkatalog bedeutet, beim TüV eintragen wenn noch nicht in den Fahrzeugpapieren vorhanden. Also ET 39 mit den J3, P7 und S7 müssen beim TüV vorgeführt werden und die Auflagen aus dem Umrüstkatalog beachtet werden.

Bei meinem Signum waren in den alten Papieren z.B. schon die 225/45 auf 17 Zoll eingetragen. In den neuen Papieren wurden diese dann aber nicht mehr eingetragen. Normalerweise hätte ich jetzt mit dem Umrüstkatalog zum TüV fahren müssen und diese eintragen lassen. Mein Vorteil ich hatte noch den alten Brief und hab das dann bei der Zulassungsstelle direkt übertragen lassen.

Muss demnächst aber wieder zum TüV die 7,5 x 18 eintragen lassen. Sind zwar im Serienkatalog drin, dieser gilt aber nicht für mein 2003er Signum. Daher Umrüstkatalog und das passende Gutachten aus diesen in die Hand und ab zum TüV. Sollte eigentlich nur reine Routine und Stempel anbholen werden.

Danke!

Meine Sommerreifenfelgen haben nur eine 7x17 ET37 .Also,es geht auch noch kleiner.

lg Bernd

am 21. Oktober 2009 um 9:15

der opel Vectra hat nach wie vor ET 41 bei17 Zoll, nur beim OPC ist die Einpresstiefe 39 bei 17 Zoll

Zitat:

Original geschrieben von Zeddi

Was sagt denn eigentlich der Umrüstkatalog aus?

...

Heißt das nun, dass man diese Felgen auf einem Vorfaceliftmodell eintragungsfrei fahren darf?

Zunächst ist zu prüfen, ob der Serienreifenkatalog auf des gegebene Fahrzeug anwendbar ist.

 

Hier ist auf die EG-Typgenehmigungsnummer und dabei besonders auf den Nachtragsstand zu achten, also z.B. e1*2001/116*290*00 bei (m)einem GTS. Diese Angaben stehen in den Papieren, die ab 2005 ausgegeben wurden bzw. dem alten Fahrzeugbrief, dem COC oder der B-Säule rechts. Dann braucht man noch die sog. Reifengruppe. Das ist der vorletzte Buchstabe der Versionsnummer auf dem COC, z.B. R.

 

Hat man alle Angaben zusammen, kann man im Serienreifenkatalog die möglichen Bereifungen inkl. der zugehörigen Felgengröße und Einpresstiefe finden. Diese sind dann ohne Eintragungen zulässig. Felgenbezeichnungen stehen hier nicht, da dieser Katalog ja nur Serienreifen auflistet. Man darf also auch nur von Originalfelgen ausgehen.

 

Bei meinem Fahrzeug ist ET 41 vorgesehen (und ET 35 bei 15 Zoll).

 

Der Umrüstkatalog dient eher den Besitzern von Fahrzeugen, die im Serienreifenkatalog nicht fündig werden, wegen geänderter Felgen, anderen Reifen, "Faceliftfelgen" auf VFL-Fahrzeugen, etc.

 

Bleiben wir mal beim Beispiel mit der geänderten ET 39 bei 17 Zoll. Diese sind nach Umrüstkatalog ebenfalls möglich (siehe Z-C e1*../..*290*.. Z19DTH/MT). Was auch gehen würde, wären 19 Zoll mit ET 43 oder 16 Zoll mit ET 39.

 

Natürlich gilt das auch nur im Zusammenhang mit Originalfelgen, denn insgesamt stellt der Umrüstkatalog ein Teilegutachten der Opel GmbH für Opel-Teile dar. Deswegen auch die dort genannten Teileschlüssel für entsprechnde Stahl- oder LM-Felgen.

 

Zu der eigentlichen Frage, ob man sie auch eintragungsfrei fahren darf. Die Antwort darauf lautet: NEIN!

 

Das wird haarklein in den entsprechenden Vorwörtern der Kataloge und den einzelnen Kapiteln dargelegt. Man kann es so zusammenfassen: Auflagen sind zu beachten, eine Änderungsabnahme ist erforderlich, die Bescheinigung ist mitzuführen.

 

Ansonsten gilt: Betriebsgenehmigung erlöschen.

 

 

PS:

bei der Umschreibung auf die neuen Zulassungsbescheinigungen wg. "PM5 ab Tag der Erstzulasung" wurde von der Zulassungsstelle unheimlich schlampig gearbeitet. Natürlich wurden die erlaubten Bereifungen NICHT übertragen. Aber auch nicht die Typgenehmigungsnummer, die Variante oder die Version. Die gültigen Bereifungen lassen sich nur noch aus dem als "entwertet" gestempelten Fahrzeugbrief herleiten, auf den sich die neuen Papiere beziehen. Zur Sicherheit führe ich eine Kopie des COC mit.

am 21. Oktober 2009 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von stbufraba

Felgen mit der Kennzeichnung J3, P7 und S7 gilt.

Was sagen diese Kennzeichnungen (J3, P7, S7) eigentlich aus?

Das identifiziert die konkrete Felge.

 

XT steht beispielsweise für Opels 6-Doppelspeichenfelge in der Größe 7JX17H2 für Vectra/Signum. Meine Winter-Stahlfelge (61/2X16H2) ist YK.

 

Es kann vorkommen, daß trotz gleichen Design unterschiedliche Kennbuchstaben vergeben werden. Darauf ist zu achten, wenn eine Opel-Felge montiert werden soll, die beispielsweise vom Astra stammt, weil sie in der E*ay-Auktion ja so viel billiger ist. :p

2005-03-19-09-41-img-9438
2005-03-19-09-42-img-9444
am 21. Oktober 2009 um 13:48

Genau aus diesem Grund frage ich nämlich!

Ich werd am Abend mal Fotos von den Felgen online stellen, die ich kürzlich auf e*ay erworben habe.

Ich kann jetzt nämlich selber nicht genau wieder geben welche Buchstaben dort drauf stehen, muss ich wiegesagt erst nach sehen.

am 21. Oktober 2009 um 19:28

So...hab jetzt mal Fotos von der Felge gemacht.

Ich weis wiegesagt nicht was die ganzen Kürzel heißen sollen bzw. für was die stehn.

Vielleicht kann mir einer von euch helfen.

am 21. Oktober 2009 um 19:41

Im Bereich der Nabe steht bei meiner Felge nichts

Das sind alle Kürzel die sich auf der Hinterseite der Felge befinden:

- R0 (das ist das einzige Kürzel das bei allen 4 Felgen unterschiedlich ist)

- 7Jx17H2 (ist soweit klar bis auf das H2)

- ET39 (selbsterklärend)

- J3 (???)

- Borbet (auch klar-Hersteller)

- OPO27 K3 (???)

- Al Si9 (???)

- das Bild '6.Kürzel' sagt mir rein garnichts!

Wäre super wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet!

am 21. Oktober 2009 um 19:44

Hier die letzt 3 Bilder...

Zunächst: die J3 ist eine sehr schöne Felge. :)

 

Wenn Du einen Z-C/SW mit einer Genehmigungsnummer e1*2001/116*0292*02 (oder höher) hast, darfst Du sie ohne Eintragungen fahren.

 

Bei Änderungsstand 00 der 01 war ET 39 noch nicht möglich. Wobei sie da auch nicht ausgeschlossen sind, allerdings spezielle Auflagen für diese OPC-Line-Felgen gelten. Falls zutreffend, bitte im aktuellen Umrüstkatalog(!) ab Seite 623 nachlesen.

 

Zu den unklaren Abkürzungen:

 

  • H2 bezeichnet die 2 Humps der Felge, die ein Abrutschen des Reifens ins Tiefbett verhindern
  • AlSi9 ist der Werkstoff, also eine Aluminium-Gusslegierung mit ca. 9 % Silizium
  • Die 6 bzw. 7 mit dem gitterartigen Gebilde stellt das Produktionsdatum dar (hier Januar/2007). Derlei Zeichen finden sich auf zahlreichen (spritz-)gegossenen Teilen.
  • OP027 K3: evtl. eine Kennzeichnung für ein bestimmtes OPC Design (???)

 

Was haben die guten Stücke denn gekostet?

 

EDIT:

die Auflagen dieser speziellen OPC-Line Felgen laut Teilegutachten sind auch bei Änderungsstand 02-08 zu beachten.

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