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Etron 55 mit 20" bestellt - Montage 21 Zoll eintragen?

Audi e-tron GE
Themenstarteram 6. September 2022 um 8:25

Hallo!

Meine Frage steht schon oben im Topic.

Ich weiss nicht ob sich irgendwas geändert hat - früher war es so dass das Fahrzeug in den COC Papieren nur Freigabe bis zur Auslieferungsgröße hinterlegt hatte?

Ist das immer noch so? Wenn ja muss man die später montierten 21 oder 22 " Originalräder eintragen lassen?

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13 Antworten

Alles was nicht im CoC steht, muss einer Anbauabnahme unterzogen und nachträglich in den Zulassungspapieren eingetragen werden.

Ich habe das gleiche gemacht, wie du. 20“ ausgeliefert, 21“

Montiert.

Ich habe vor Auslieferung nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass alle Größen von 19“ bis 22“ eingetragen sind.

War dann auch so - gilt zumindest für Österreich.

Themenstarteram 8. September 2022 um 5:41

ich mein was soll denn bitte passieren - nur weil es nicht drinsteht? es ist ja nicht illegal an sich.

Ich fahre ja keine bentley felgen oder sonstwas....

vor allem wie lässt man originalräder für das Auto "eintragen"

Doch, es ist im Sinne der StVZO illegal. Gib in den Audiforen mal den Suchbegriff „Einzelabnahme“ ein, da wirst Du dann die Vorgehensweise erlesen können. Zur Frage, was soll schon passieren - bei einer Polizeikontrolle kann mit einem Blick in die Zulassungsbescheinigung sofort erkannt werden, ob die montierten Reifen/Felgen der Eintragung entsprechen oder nicht. Bestenfalls verlangt man dann noch die CoC von dir, um weitere Eintragungen abzugleichen. Fehlt auch dort ein Eintrag zur gefahrenen Rad-Reifen-Kombination, ist dir das Bußgeld sicher, eventuell auch eine Untersagung der Weiterfahrt. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird spätestens ein Gutachter die fehlende Eintragung feststellen. Das ist dann für die Versicherung ein gefundenes Fressen, um sich aus der Zahlungspflicht herauszunehmen. Auch wenn dir das vor den technischen Hintergründen nicht plausibel ist und wohl auch unproblematisch ist, dem gegenüber steht die StVZO etc..

Zitat:

@hoewel schrieb am 6. September 2022 um 20:54:51 Uhr:

Alles was nicht im CoC steht, muss einer Anbauabnahme unterzogen und nachträglich in den Zulassungspapieren eingetragen werden.

CoC muss ich in D doch gar nicht haben. Wird doch erst bei Verkauf ausserhalb D oder Import nach D erforderlich?!?

Die Original Winterräder, die bei Audi im Shop stehen und bei jedem Audi Händler gekauft und angebaut werden (z.B. bei meinem 255/50R20 sind auch nicht in den Fahrzeugpapieren für WR eingetragen.

Audi weist afaik die Käufer nirgends auf eine Eintragungspflicht hin. Im Gegenteil: Aussage: "Die brauchen sie nicht eintragen. Diese Räder mit dieser eingeprägten Zubehörnummer*** sind für Ihr Fahrzeug zugelassen und eintragungsfrei"

Edit:

*** EG-Typgenehmigungsnummer auf der Felge genügt

Schau mal auf die Rückseite Deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1, Hinweis zu 15.1 bis 15.3

Da ich kurz vor der Übergabe meines E-Tron stehe, bin ich nun verwirrt.

 

Ich möchte nächste Woche 21“ Zubehörfelgen eines Drittanbieters mit den Maßen 9x21 ET30 und 275/45 Ganzjahresreifen kaufen und diese zur Auslieferung auf meinem E-Tron 55 montieren lassen.

 

Laut Gutachten des Felgenherstellers hat diese Rad/Reifenkombination eine ABE und muss nicht eingetragen werden.

 

Ich habe nun gedacht, dass ich diese Felgen nun ohne weiteres fahren darf. Kann mir Audi die Montage dieser Räder verweigern?

Meiner Meinung nach könnten und dürfen sie.

Ob sie das dann tun, ist deren Sache.

Es gibt viele Werkstätten - besonders die größeren NL und markengebundenen, die eine Montage von mitgebrachtem Fremdmaterial verweigern.

Sie müssen das nicht einmal begründen, wenn sie das dennoch tun, dann meist mit dem Hinweis auf die Sachmängelhaftung bei der Dienstleistung...

Im Zweifel halt zu einem Reifenonkel in der Nähe anrufen und hin fahren...

Zitat:

@Mkalex schrieb am 16. Oktober 2022 um 14:32:08 Uhr:

Da ich kurz vor der Übergabe meines E-Tron stehe, bin ich nun verwirrt.

Ich möchte nächste Woche 21“ Zubehörfelgen eines Drittanbieters mit den Maßen 9x21 ET30 und 275/45 Ganzjahresreifen kaufen und diese zur Auslieferung auf meinem E-Tron 55 montieren lassen.

Laut Gutachten des Felgenherstellers hat diese Rad/Reifenkombination eine ABE und muss nicht eingetragen werden.

Ich habe nun gedacht, dass ich diese Felgen nun ohne weiteres fahren darf. Kann mir Audi die Montage dieser Räder verweigern?

Danke für die schnelle Info, mein Verkäufer hat mir gesagt, dass ich die Räder vor Auslieferung vorbeibringen kann und die zur Auslieferung seitens der Niederlassung montiert werden. Allerdings war das eine generelle Aussage, ohne dass wir über Felgen- und/oder Reifendimensionen gesprochen haben.

Mir geht es jetzt darum, dass ich verunsichert bin, ob ich mir mit dieser Rad/Reifenkombination Probleme erkaufe, weil diese Kombination mit Sicherheit nicht in den COC Papieren genannt sind und ich im Falle eines eventuellen Garantieanspruchs dann leer ausgehen könnte?

Eine ABE ist wie gesagt vorhanden.

ABE genau lesen, bei der erstbesten Felge mit den Maßen 9x21 ET30 steht für die 275er drin, dass eine TÜV Abnahme erforderlich ist,nachdem eine ausreichende Reifenabdeckung an Achse 1 und 2 hergestellt wurde.

Solange alle Auflagen der ABE erfüllt sind passt das, aber eine ABE ist kein Freifahrtschein.

Ja, den Vermerk kenne ich. Die von mir gewünschte Felge gibt es mit unterschiedlichen Einpresstiefen, ab ET25 ist dies auch genau so vermerkt, bei der ET30 oder ET35 nicht.

Bedeutet das, so lange alle Angaben im Gutachten eingehalten werden, kann mir Audi auch im Garantiefall nichts anhaben und bei einer Polizeikontrolle (wurde ich seit Jahren nicht) ist auch alles in Ordnung?

Themenstarteram 25. Oktober 2022 um 7:42

Jetzt muss ich das Thema noch mal hochholen da ich den Etron wigesagt mit 20" bestellt habe und nun

Winterräder GMP Gunner mit 21" moniteren möchten.

Laut Abe heisst es:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Fakt ist ja dass ich keine 21" in den Unterlagen haben werde da mit 20" bestellt - wie soll ich dann die Räder ohne Berichtigung fahren können? Oder ist es doch möglich ohne Nachtrag?

Wobei der Passus:

" bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren "

eigentlich nicht besagt umgehend sondern wenn man hinkommt wegen ummeldung oder so

Steht doch alles in dem Gutachten:

Das Gutachten so lange mitzuführen, bis das du ohnehin wegen einer anderen Sache (=„bei nächster Befassung“ im Amtsdeutsch) mit eintragen lässt.

Zum TÜV muss man dann in der Regel nicht.

Wenn es denn dann mal eingetragen ist: zeige das Gutachten bei keiner Verkehrskontrolle vor. Das verleitet die Beamten nur zu unnötiger technischer Untersuchung, Mängelkarte usw. Du hast den Aufwand, ohne dass des nötig wäre.

Genau so ist es, ABE mitführen, bei der nächsten Änderung der Papiere eintragen lassen. Falls Auto geleast ist, wird es keine Änderung geben, dann bleiben die Felgen bei Rückgabe wohl auch nicht auf dem Fahrzeug. Ansonsten muss erst bei Adressänderung, Halterwechsel o.ä. die Eintragung erfolgen.

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