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EU-Lizenz
Hallo zusammen,
folgendes zu meinem Problem.
Ich habe im Herbst letzten Jahres eine EU-Lizenz beantragt und habe dann gleich alle erforderlichen Zeugnisse, Genehmigungen usw. vorgelegt. Was noch fehlt, ist die bestandene Sachkundeprüfung.
Nun bin ich als Einzelkämpfer unterwegs und das Geschäft läuft gut. Demzufolge fehlte mit bis jetzt die Zeit, an einem 2-Wochen-Lehrgang teilzunehmen und die Prüfung bei der IHK abzulegen. Ich bin davon ausgegangen, daß ich jetzt im Februar, März mir die 2 Wochen mal Zeit nehme, wenn das Geschäft etwas ruhiger ist. Da habe ich aber die Rechnung ohne das Landesamt für Bauen und Verkehr gemacht. Diese setzt mir eine Frist bis 18.02., bis dahin muß das Ergebnis der bestandenen Prüfung vorliegen. Mein Anruf beim Amt war natürlich völlig sinnlos, die wussten nicht mal einen Tag später, daß sie mir ein Schreiben geschickt haben. Und bei der Frage nach einer Fristverlängerung habe ich wohl einen wunden Punkt erwischt. Auch mein Hinweis, daß mir bei der IHK niemand irgendetwas von einer Frist gesagt hast, war natürlich völlig uninteressant. Laut Amt habe ich 3 Möglichkeiten. Ich müsste eben bis 18.02. alles fertig haben, was ich nicht schaffe. Oder ich ziehe meinen Antrag zurück, wäre natürlich mit Kosten verbunden. Oder ich warte ab, und das Amt lehnt meinen Antrag ab. Das wäre die teuerste Lösung.
Nun endlich zu meiner Frage: Hat jemand von euch schonmal was von einer solchen Frist gehört ? Was hätte ich noch für Möglichkeiten ???
Vielen Dank im Voraus...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@voller75 schrieb am 10. Januar 2016 um 11:41:47 Uhr:
Zitat:
@lissy250901 schrieb am 9. Januar 2016 um 23:30:07 Uhr:
Was noch fehlt, ist die bestandene Sachkundeprüfung.
Nun bin ich als Einzelkämpfer unterwegs und das Geschäft läuft gut. Demzufolge fehlte mit bis jetzt die Zeit, an einem 2-Wochen-Lehrgang teilzunehmen und die Prüfung bei der IHK abzulegen.
Irgendwie klingt das alles "Wahnsinnig"
Was für Genehmigungen hast du denn vorher deinem Amt vorgelegt?
Und du bist dir sicher, nach 2Wochen Kurs die Prüfung nebenbei bei der IHK
abzulegen/ zu bestehen???
Was soll das bedeuten: "Wahnsinnig" ???
Ich werde hier nicht alles aufzählen, was ich an Bescheinigungen und Genehmigungen eingereicht habe. Es ist jedenfalls alles da, bis auf die Sachkundeprüfung.
Ich habe auch nicht behauptet, nach 2 Wochen Lehrgang die Prüfung zu bestehen. Erst recht nicht nebenbei.
Ich nehme die Sache sehr ernst, leider fehlte mir beim Gespräch bei der IHK ein kompetenter Ansprechpartner, sonst hätte ich das Problem jetzt nicht. Schliesslich hängt da so einiges dran.
Ich habe es auch langsam satt, mich ständig mit Inkompetenzen auseinander setzen zu müssen. Wie auch hier....
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24 Antworten
Ich vermute, das zum 18.02 dein Führungszeugnis ausläuft. Dieses ist nur 3 Monate ab Austellung "gültig".
Danach ist dein Antrag zur EU-Lizenz nicht mehr bearbeitbar, erteilungsfähig, da eine wichtige Zugangsvoraussetzung fehlt.
Zitat:
@AMoll schrieb am 10. Januar 2016 um 00:10:13 Uhr:
Ich vermute, das zum 18.02 dein Führungszeugnis ausläuft. Dieses ist nur 3 Monate ab Austellung "gültig".
Danach ist dein Antrag zur EU-Lizenz nicht mehr bearbeitbar, erteilungsfähig, da eine wichtige Zugangsvoraussetzung fehlt.
Ja, natürlich. Das wirds sein. Daran habe ich nicht gedacht.
Danke...
Zitat:
@lissy250901 schrieb am 9. Januar 2016 um 23:30:07 Uhr:
Was noch fehlt, ist die bestandene Sachkundeprüfung.
Nun bin ich als Einzelkämpfer unterwegs und das Geschäft läuft gut. Demzufolge fehlte mit bis jetzt die Zeit, an einem 2-Wochen-Lehrgang teilzunehmen und die Prüfung bei der IHK abzulegen.
Irgendwie klingt das alles "Wahnsinnig"
Was für Genehmigungen hast du denn vorher deinem Amt vorgelegt?
Und du bist dir sicher, nach 2Wochen Kurs die Prüfung nebenbei bei der IHK
abzulegen/ zu bestehen???
Ist dem TE eigentlich die Durchfallquote bei der Unternehmer Prüfung bekannt?
Was mich viel mehr wundert ist das, das ich damals gelernt habe, das man erst mit
der Tätigkeit beginnen darf, wenn man ALLE Unterlagen hat....und es richtig teuer bei
einer Kontrolle wird....oder fährt der TE in der 3,5t Bettfedernklasse?
Es gibt zwar eine Übergangszeit,
wenn man einen Betrieb hat, sich einen "Neuen" zu suchen, der die Güterkraftverkehrsunternehmer-
prüfung hat-aber das trifft hier ja nicht zu...
Aber warten wir erstmal ab, mit welchen Hintergründen Lissy ums Eck kommt
Zitat:
@voller75 schrieb am 10. Januar 2016 um 13:19:22 Uhr:
Was mich viel mehr wundert ist das, das ich damals gelernt habe, das man erst mit
der Tätigkeit beginnen darf, wenn man ALLE Unterlagen hat....und es richtig teuer bei
einer Kontrolle wird....oder fährt der TE in der 3,5t Bettfedernklasse?
Es gibt zwar eine Übergangszeit,
wenn man einen Betrieb hat, sich einen "Neuen" zu suchen, der die Güterkraftverkehrsunternehmer-
prüfung hat-aber das trifft hier ja nicht zu...
Aber warten wir erstmal ab, mit welchen Hintergründen Lissy ums Eck kommt
Moment doch mal...
Ich weiß jetzt nicht, was dieser geschriebene Quatsch hier zu suchen hat. Ich habe eine vernünftige Frage gestellt und bekomme sowas als Antwort.
Kannste dir schenken.
Ich weiß sehr wohl, daß man erst alle Unterlagen haben muss. Solange, wie ich noch nicht alles habe, werde ich mich auch nicht über 3,5t bewegen.
Was soll überhaupt der Quatsch mit der Bettfedernklasse ??? Kein leichtes Geschäft, muss aber auch gemacht werden, um anderen manchmal auch den Arsch zu retten..
Was machst du überhaupt??? Bist vielleicht so ein alles überstrahlender Trucker und vielleicht noch ein Reichsbürger ??
Zitat:
@worti32 schrieb am 10. Januar 2016 um 12:36:20 Uhr:
Ist dem TE eigentlich die Durchfallquote bei der Unternehmer Prüfung bekannt?
Natürlich ist mir die Quote bekannt. Deswegen bin ich auch der Meinung, bis zum 18.02. schaffe ich das nicht...
Da muss man sich Zeit nehmen, und die habe ich im Moment eben nicht...
Zitat:
@voller75 schrieb am 10. Januar 2016 um 11:41:47 Uhr:
Zitat:
@lissy250901 schrieb am 9. Januar 2016 um 23:30:07 Uhr:
Was noch fehlt, ist die bestandene Sachkundeprüfung.
Nun bin ich als Einzelkämpfer unterwegs und das Geschäft läuft gut. Demzufolge fehlte mit bis jetzt die Zeit, an einem 2-Wochen-Lehrgang teilzunehmen und die Prüfung bei der IHK abzulegen.
Irgendwie klingt das alles "Wahnsinnig"
Was für Genehmigungen hast du denn vorher deinem Amt vorgelegt?
Und du bist dir sicher, nach 2Wochen Kurs die Prüfung nebenbei bei der IHK
abzulegen/ zu bestehen???
Was soll das bedeuten: "Wahnsinnig" ???
Ich werde hier nicht alles aufzählen, was ich an Bescheinigungen und Genehmigungen eingereicht habe. Es ist jedenfalls alles da, bis auf die Sachkundeprüfung.
Ich habe auch nicht behauptet, nach 2 Wochen Lehrgang die Prüfung zu bestehen. Erst recht nicht nebenbei.
Ich nehme die Sache sehr ernst, leider fehlte mir beim Gespräch bei der IHK ein kompetenter Ansprechpartner, sonst hätte ich das Problem jetzt nicht. Schliesslich hängt da so einiges dran.
Ich habe es auch langsam satt, mich ständig mit Inkompetenzen auseinander setzen zu müssen. Wie auch hier....
Zitat:
@lissy250901 schrieb am 10. Januar 2016 um 01:22:21 Uhr:
Zitat:
@AMoll schrieb am 10. Januar 2016 um 00:10:13 Uhr:
Ich vermute, das zum 18.02 dein Führungszeugnis ausläuft. Dieses ist nur 3 Monate ab Austellung "gültig".
Danach ist dein Antrag zur EU-Lizenz nicht mehr bearbeitbar, erteilungsfähig, da eine wichtige Zugangsvoraussetzung fehlt.
Ja, natürlich. Das wirds sein. Daran habe ich nicht gedacht.
Danke...
Was mandelst dich überhaupt noch auf? ? ?
Da hast du ja bereits die Beantwortung deiner Frage.
Wenn du dich in Zukunft als " Unternehmer" auch so aufführst,wirst noch einiges erleben.
Zitat:
@fahreroldie schrieb am 10. Januar 2016 um 20:21:20 Uhr:
Zitat:
@lissy250901 schrieb am 10. Januar 2016 um 01:22:21 Uhr:
Ja, natürlich. Das wirds sein. Daran habe ich nicht gedacht.
Danke...
Was mandelst dich überhaupt noch auf? ? ?
Da hast du ja bereits die Beantwortung deiner Frage.
Wenn du dich in Zukunft als " Unternehmer" auch so aufführst,wirst noch einiges erleben.
Was soll dieser Quatsch.
Ich werde doch wohl noch auf unsinnige Einträge antworten dürfen.
Und was soll das Wort Unternehmer in Anführungszeichen ??
Bevor ich so einen M... hier reinscheibe, schreibe ich lieber nichts.
Das auch zum Thema Anstand...
Nun kommt doch mal wieder runter, bevor das hier unnötig häßlich wird.
mfg
Wie wärs mit einem neuen Führungszeugnis, wenn nur an der Laufzeit dessen liegt??!! Gibt´s dann ne Verlängerung??
Das ist doch das Einfachste oder.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. Januar 2016 um 08:36:24 Uhr:
Wie wärs mit einem neuen Führungszeugnis, wenn nur an der Laufzeit dessen liegt??!! Gibt´s dann ne Verlängerung??
Das ist doch das Einfachste oder.
Das wäre zu einfach. Ich habe nachgefragt, keine Chance. Nur komplett neuer Antrag...
Zitat:
@lissy250901 schrieb am 10. Januar 2016 um 18:48:45 Uhr:
...nicht über 3,5t bewegen.
Was soll überhaupt der Quatsch mit der Bettfedernklasse
Das bekam ich mal von meinem Disponent zu hören, der für sowas mit der Schubkarre selbst hinläuft.
Richtig erkannt, für diese Gewichtsklasse mit einem großen LKW unrentabel
Aber jetzt mal ernsthaft:
Da "Die" dich jetzt am Wickel haben und dir Druck machen,
wäre es am naheliegensten, dich nach einem Kursanbieter für die Prüfungsvorbereitung
in deiner Nähe umzusehen. Dieser erkennt, wo du noch Hilfe benötigst und wenn er gut ist,
kann er sogar für dich etwas Zeit rausschinden. Natürlich gegen Paar Euros, aber das
muß drinne sein. Wenn du noch erzählst, in welcher Gegend du grob tätig bist, könnte der
ein-oder andere Mitleser (mit Gükv-sachkunde) paar Anlaufstellen nennen.