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EU Neuwagen gekauft - bereits frühere Erstzulassung?

Themenstarteram 17. April 2016 um 11:28

Hallo zusammen,

Da ich nur sehr selten hier unterwegs bin, hoffe ich mal, dass es das richtige Forum ist.

Meine Frage bezieht sich auf meinen gestern abgeholten Hyundai i20, den ich als EU-Neufahrzeug bei einem Markenhändler im April 2016 gekauft habe. Als ich gestern das Fahrzeug entgegennahm, fiel mir im TÜV-Bericht und im Fahrzeugschein auf, dass als Erstzulassungsdatum bereits der 29.05.2015 eingetragen war. Die neue HU/AU läuft dementsprechend auch nur bis 04.2018, also zwei anstatt der erwarteten drei Jahre.

Ist dies so üblich, dass bereits eine Tageszulassung vorgelegen haben kann und das Fahrzeug trotzdem als EU-Neuwagen deklariert wird? Habe schon im Netz gesucht, aber nicht wirklich etwas gefunden, was auf meinen Fall passt. Steht das mit der lediglich 2-jährigen HU in Zusammenhang? Bei meiner vorher abgeschlossenen Autoversicherung habe ich jetzt natürlich als EZ wie von mir zunächst erwartet 04.2016 angegeben und frage mich nun, ob ich das nicht ändern lassen muss?

Danke im Voraus für die Aufklärung.

Viele Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema

Nur wenn sie in der Vermietung gelaufen sind, wird meist eine neue HU durchgeführt und dann gibt's auch ein Protokoll.

Gruß M

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv Bericht Jahreswagen/Neuwagen' überführt.]

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Was steht denn im Kaufvertrag?

Wenn du einen Neuwagen gekauft hast, steht dir auch einer zu. Und Erstzulassung 2015 ist kein Neuwagen.

Bzw was ich gerade gelesen habe, darf ein Fahrzeug bereits 5 Tage zugelassen gewesen sein, aber nicht im Straßenverkehr benutzt. Und das dürfte für den Händler unmöglich zu beweisen sein, dass der Wagen noch keine Straße gesehen hat.

Vllt. kannst Du aufgrund der VIN herausfinden, wann das Fz. produziert wurde, denn älter als 12 Mte (evtl. auch 11-13 Mte, je nach Produktionsstandort) darf es zum Kaufzeitpunkt (Unterzeichnung des KVs) nicht sein. Siehe Wiki sowie Artikel 1 und Artikel 2 aus dem juraforum.

Im Zweifelsfall mal einen Rechtsverdreher konsultieren.

am 17. April 2016 um 14:04

Ich hätte das Fahrzeug gar nicht angenommen.

Den ein Neufahrzeug ist es natürlich nicht mehr.

Die Herstellergarantie läuft ja auch schon fast ein Jahr.

am 17. April 2016 um 14:35

Zitat:

@Tand0r schrieb am 17. April 2016 um 16:04:42 Uhr:

Ich hätte das Fahrzeug gar nicht angenommen.

Den ein Neufahrzeug ist es natürlich nicht mehr.

Die Herstellergarantie läuft ja auch schon fast ein Jahr.

Es steht aber auch in den meisten Angeboten von eu Neuwagen, dass die Fahrzeuge schon 12. Monate alt sein können und die Garantie dementsprechend bereits läuft

am 17. April 2016 um 14:38

Ok, aber dann müsste das dem TE ja bekannt sein.

Frage mich nur wie man dann mit Neuwagen werben kann.

Den defacto sind es ja Jahreswagen.

Also erstmal sprich mit dem Verkäufer und konfrontier ihn damit!

Er hätte dich darüber informieren müssen, dass es sich um ein Fahrzeug aus 2015 handelt!

Wieviele Kilometer stehen denn auf dem Tacho?

Steht im Verkaufvertrag irgendwas von mehreren Vorbesitzern oder Tageszulassung?

Du siehst es gibt einiges zu klären!

Gibt es einen Link von mobi...., oder aut....24 oder eine HP?

Wenn ja, stell mal bitte rein. Vielleicht kann man da was finden (AGB oder so...)

Gruß,

der_Nordmann

Einer der Gründe auf EU-Importe zu verzichten und lieber ein reguläres Neu-Fz. beim Händler des Vertrauens zu kaufen.

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 17. April 2016 um 16:47:26 Uhr:

Einer der Gründe auf EU-Importe zu verzichten und lieber ein reguläres Neu-Fz. beim Händler des Vertrauens zu kaufen.

Na, das stimmt ja nun nicht!

Kenne genügend Leute die mit dem Kauf von EU-Neufahrzeugen keine Probleme hatten, und viel Geld gespart haben!

Beim Händler des Vertrauens kann es auch Probleme geben. Gibt dazu genügend Threads hier bei MT!

Und dem TE hilft das auch nicht weiter!

Gruß,

der_Nordmann

am 17. April 2016 um 15:17

Zitat:

@Tand0r schrieb am 17. April 2016 um 16:38:08 Uhr:

Ok, aber dann müsste das dem TE ja bekannt sein.

Frage mich nur wie man dann mit Neuwagen werben kann.

Den defacto sind es ja Jahreswagen.

Auch tageszulassungen bis zu 12 Monaten dürfen als neuwagen verkauft werden. Der Wagen von TE ist ja 10-11 Monate alt. Also ist das vollig rechtens. Das ist der Nachteil bei solchen lagerfahrzeugen/eu-wagen, da die Zulassung und Anmeldung zur Garantie mit der Auslieferung an die vertiebsfirma beginnt.

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 17. April 2016 um 17:17:06 Uhr:

Zitat:

@Tand0r schrieb am 17. April 2016 um 16:38:08 Uhr:

Ok, aber dann müsste das dem TE ja bekannt sein.

Frage mich nur wie man dann mit Neuwagen werben kann.

Den defacto sind es ja Jahreswagen.

Auch tageszulassungen bis zu 12 Monaten dürfen als neuwagen verkauft werden. Der Wagen von TE ist ja 10-11 Monate alt. Also ist das vollig rechtens. Das ist der Nachteil bei solchen lagerfahrzeugen/eu-wagen, da die Zulassung und Anmeldung zur Garantie mit der Auslieferung an die vertiebsfirma beginnt.

Aber auch , daß das Fahrzeug 11-12 Monate alt ist hätte doch im Kaufvertrag stehen müssen?

Gruß,

der_Nordmann

am 17. April 2016 um 15:24

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. April 2016 um 17:22:33 Uhr:

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 17. April 2016 um 17:17:06 Uhr:

 

Auch tageszulassungen bis zu 12 Monaten dürfen als neuwagen verkauft werden. Der Wagen von TE ist ja 10-11 Monate alt. Also ist das vollig rechtens. Das ist der Nachteil bei solchen lagerfahrzeugen/eu-wagen, da die Zulassung und Anmeldung zur Garantie mit der Auslieferung an die vertiebsfirma beginnt.

Aber auch , daß das Fahrzeug 11-12 Monate alt ist hätte doch im Kaufvertrag stehen müssen?

Gruß,

der_Nordmann

Welche genaue Informationen der TE erhalten hat, weiß ja nur er. Und inwieweit er informiert werden wusste, weiß ich leider nicht.

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 17. April 2016 um 17:24:44 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. April 2016 um 17:22:33 Uhr:

 

Aber auch , daß das Fahrzeug 11-12 Monate alt ist hätte doch im Kaufvertrag stehen müssen?

Gruß,

der_Nordmann

Welche genaue Informationen der TE erhalten hat, weiß ja nur er. Und inwieweit er informiert werden wusste, weiß ich leider nicht.

Ja, das ist mir klar.

Ging mir nur um die Frage, das sowas (Fahrzeugalter bzw. Produktionszeit) doch im Kaufvertrag stehen muß!

Und ob sowas im Kaufvertrag beim TE steht weiß nur er!

 

Gruß,

der_Nordmann

Ich lese da aber was von 3 Jahren!

Wie sieht es denn bei 11 Monaten aus?

Nur mal als Beispiel: ein Reifen darf auch bis zu 3 Jahre alt sein und als "neu" verkauft werden.

Gruß,

der_Nordmann

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