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EU-Neuwagen - Ja oder nein?

Themenstarteram 10. April 2013 um 18:04

Hallo,

in meiner Umgebung ist ein Händler, der nur EU-Neuwagen von VW, Audi, Skoda und Seat verkauft.

Nun, da ich mich für den VW Polo 6R GTI interessiere...er hat auf jeden Fall 3 Autos davon stehen mit guter Aussattung (Climatronic, GRA, Xenon, Panoramadach, Malloryfelgen - das ist das was ich noch im Kopf hatte als Extras). Diese 3 Autos kosten (je nach Ausstattung) zwischen 18.500 € und 20.500€, nagelneu versteht sich. Bloß als EU-Neuwagen. Das ist schnell mal 3000 - 4000€ günstiger als ein DE Fahrzeug.

Was spricht gegen einen EU-Neuwagen? Gibt es da Nachteile? Weniger Sicherheitsaussattung?

Wichtig ist mir vorallem, dass ich volle Garantie habe, die ich eventuell verlängern kann.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 11. April 2013 um 8:53

Richtig! Gegen einen EU-Neuwagen spricht gar nichts!

Bei der Ausstattung kann es Unterschiede im Detail geben, aber das sieht man doch: Man muß genau im Vergleich lesen und entscheiden, was einem wichtig ist. Wenn man nicht das Fahrzeug vom Hof kaufen will, kann man eines mit der gewünschten Ausstattung bestellen, -kein Problem und allgemein üblich. Qualitätsunterschiede sind übrigens ausgeschlossen.

EU-weit gibt es nach EU-Recht keine Unterschiede, was Garantie, Gewährleistung und Service anlangt, auch wenn da schon mal von Autohaus-Vertretern Störfeuer gefunkt wird und deren Umgang mit Fakten -sagen wir mal- recht locker ist.

Wichtig ist, daß das Fahrzeug ein COC-Dokument und die abgestempelte Übernahmeinspektion eines Werkshändlers hat.

Der Kaufvertrag sollte nach deutschem Recht auf den verkaufenden Händler am Verkaufsort, nicht auf einen weit entfernten anderen lauten (-bei "Vermittlern" läuft es so!). Und: Geld fließt bei Übernahme, nie vorher!

MfG Walter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von RSII-Sven

Was spricht gegen einen EU-Neuwagen?

Aus meiner Sicht spricht da absolut nichts dagegen, wenn einem die angebotenen Ausstattungen zusagen.

am 11. April 2013 um 8:53

Richtig! Gegen einen EU-Neuwagen spricht gar nichts!

Bei der Ausstattung kann es Unterschiede im Detail geben, aber das sieht man doch: Man muß genau im Vergleich lesen und entscheiden, was einem wichtig ist. Wenn man nicht das Fahrzeug vom Hof kaufen will, kann man eines mit der gewünschten Ausstattung bestellen, -kein Problem und allgemein üblich. Qualitätsunterschiede sind übrigens ausgeschlossen.

EU-weit gibt es nach EU-Recht keine Unterschiede, was Garantie, Gewährleistung und Service anlangt, auch wenn da schon mal von Autohaus-Vertretern Störfeuer gefunkt wird und deren Umgang mit Fakten -sagen wir mal- recht locker ist.

Wichtig ist, daß das Fahrzeug ein COC-Dokument und die abgestempelte Übernahmeinspektion eines Werkshändlers hat.

Der Kaufvertrag sollte nach deutschem Recht auf den verkaufenden Händler am Verkaufsort, nicht auf einen weit entfernten anderen lauten (-bei "Vermittlern" läuft es so!). Und: Geld fließt bei Übernahme, nie vorher!

MfG Walter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

am 11. April 2013 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

...auf den verkaufenden Händler am Verkaufsort, nicht auf einen weit entfernten anderen lauten ...

Wieso?

am 11. April 2013 um 13:18

Weil ein Vermittler dich bei Ansprüchen aus Garantie/Gewährleistung an deinen Vertragspartner verweisen wird, und das ist nun mal der verkaufende (nicht der vermittelnde) Händler.

MfG Walter

am 11. April 2013 um 14:32

Das ist doch bei einem EU Neuwagen egal, da die Garantie ja vom Hersteller gewährt wird - somit EU weit bei jedem (entsprechenden) Händler geltend gemacht werden kann...oder versteh ich da was falsch?

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Das ist doch bei einem EU Neuwagen egal, da die Garantie ja vom Hersteller gewährt wird - somit EU weit bei jedem (entsprechenden) Händler geltend gemacht werden kann...oder versteh ich da was falsch?

Aber der Sachmägelanspruch besteht nur gegenüber dem Verkäufer. Dieser wird zwar in der Regel durch den Garantienapruch gegenüber dem Hersteller überlagert, aber nicht in jedem Fall. So kann man Minderung, Schadensersatz oder Wandlung nur gegenüber dem verkaufenden Händler geltend machen und dazu muss man ihm zunächst mal die Nachbesserung ermöglichen.

Und was den Umfang der Garantie anbelangt, gelten die im Garantieheft niedergelegten Bedingungen, die können von Land zu Land  im Detail unterschiedlich sein.

Insgesamt spricht aber nichts gegen einen EU-Import. Ich habe nur gute Erfahrungen gemacht.

am 11. April 2013 um 15:26

Du siehst das schon richtig. Aber: Mit dem verkaufenden Händler sollte man schon persönlichen Kontakt bei und nach Vertragsabschluß haben. Das ist keine rechtliche aber eine rein praktische Erwägung. Daraus ergibt sich: Du wirst dich ggf. fragen müssen, was dir wichtiger ist. Ein nahgelegener Händler, der etwas teurer ist oder der weiter weg gelegene, der es billiger macht.

Ein Vermittler , z.B. ah24, besorgt dir dein Auto und liefert es meist an eine dir nahegelegene Sixt-Station zu deiner Abholung. Wer und wo dein Verkäufer ist, ersiehst du aus den Papieren. Wenn es keine Probleme gibt, ok. Falls doch, dürfte eine Sixt-Station daran wenig Interesse haben.

Hier werden Autohausleute versuchen, argumentativ einzusteigen mit dem Hinweis, beim Kauf in ihrem Haus gibt es keine Probleme, die sie nicht lösen würden. Fein. Nur kostet das eben einige Tausender Aufpreis gegenüber dem Freien Autokauf, die sie dann regelmäßig klein reden oder wegdiskutieren wollen. Wieviel das ist, kann jeder selber nachrechnen. Und entscheiden, ob es die Sache wert ist...

MfG Walter

P.S Ich habe mit EU-Käufen auch nur gute Erfahrungen gemacht!

am 11. April 2013 um 15:27

Aber es geht doch um einen Eu-Neuwagen...

Das heisst, dass es eben nicht über eine x-beliebige Versicherung läuft wie beim Fähnchenhändler, sondern über den Hersteller - EU weit identisch...Sachmängelhaftung wird, glaube ich mal, auch weniger Thema sein.

am 12. April 2013 um 8:35

Noch mal: In der Sache hast du Recht! Ich schreibe ja aus Erfahrung nichts anderes als dies: Wenn du die Wahl hast zwischen einem leicht erreichbaren Verkäufer/Händler und einem aus jotwede, dann nimm den ersteren. Aber bei einem Preisunterschied von einigen Hundert €€ lohnt sich eher die Einsparung als der leichtere Kontakt.

MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Aber es geht doch um einen Eu-Neuwagen...

Das heisst, dass es eben nicht über eine x-beliebige Versicherung läuft wie beim Fähnchenhändler, sondern über den Hersteller - EU weit identisch...Sachmängelhaftung wird, glaube ich mal, auch weniger Thema sein.

Die Herstellergarantie ist keineswegs in der EU identisch. Den Umfang bestimmt der Hersteller im Rahmen seiner  Vertriebsorganisation in dem jeweiligen Land, wobei davon auszugehen ist, dass dies auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung hat. Maßgebend ist allein, was in dem Garantieheft für das konkrete Fahrzeug steht, und da kann es durchaus Unterschiede zwischen einem Garantieheft aus Deutschland und einem solchen bspw.  aus Rumänien oder Frankreich geben, und das muss man auch erst  mal übersetzten können.

 

Sachmängelhaftung kann durchaus ein Thema sein. Niemand ist davor gefeit , ein sogenanntes Montagsauto mit einer Vielzahl von Mängeln zu erwischen. Wer hier wandeln will, muss sich an den Verkäufer wenden, und zwar auch hinsichtlich der Mängelbeseitigung. Und wenn der sich dann im Ausland befindet, dürften Gewährleistungsansprüche einschließlich einer Wandlung praktisch nicht durchsetzbar sein.

Daraus folgt, dass bei einem EU-Import der Händler auch der Verkäufer und nicht nur der Vermittler sein sollte.

am 12. April 2013 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Die Herstellergarantie ist keineswegs in der EU identisch...

Da war ich mir jetzt nicht sicher - Danke für die Aufklärung :)

 

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

...Sachmängelhaftung kann durchaus ein Thema sein. Niemand ist davor gefeit , ein sogenanntes Montagsauto mit einer Vielzahl von Mängeln zu erwischen. Wer hier wandeln will, muss sich an den Verkäufer wenden, und zwar auch hinsichtlich der Mängelbeseitigung. Und wenn der sich dann im Ausland befindet, dürften Gewährleistungsansprüche einschließlich einer Wandlung praktisch nicht durchsetzbar sein.

Daraus folgt, dass bei einem EU-Import der Händler auch der Verkäufer und nicht nur der Vermittler sein sollte.

Ich will dir da nicht wiedersprechen - aber bist du dir da sicher?

Ich wäre davon ausgegangen das es über die Hersteller-NLs geht, da die Wandlung ja letztlich auch beim Hersteller erfolgt und somit doch jede NL den Kontakt herstellen kann.

Der Gewährleistungsanspruch ist ein vertraglicher Anspruch und richtet sich mithin gegen den Vertragspartner. Das ist allein der verkaufende Händler und  n i c h t  der Hersteller. Der hat damit überhaupt nichts zu tun. Wandlung kann man deshalb nur gegenüber dem verkaufenden Händler geltend machen.

Danke für die Info, v.a. mit der Gewährleistung, wusste ich nicht. So kann es ja oft besser und langfristig günstiger sein, wenn man seinen Neuwagen bei einem Händler in der Nähe kauft, oft bekommt man ja auch dort sehr gute Rabatte so dass selbst ein deutscher NEuwagen von einem Vertragshändler günstig zu bekommen ist. Insbesondere wenn es später Probleme mit dem EU Neuwagen gibt und Garantieansprüche zum tragen kommen, kann es schnell teuer werden.

am 17. September 2013 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Der Gewährleistungsanspruch ist ein vertraglicher Anspruch und richtet sich mithin gegen den Vertragspartner. Das ist allein der verkaufende Händler und  n i c h t  der Hersteller. Der hat damit überhaupt nichts zu tun. Wandlung kann man deshalb nur gegenüber dem verkaufenden Händler geltend machen.

also wenn du in flensburg wohnst und dir beim örtlichen vertragshändler einen neuwagen kaufst, du dann nach rosenheim umziehst, dann hast du die a-karte gezogen?

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