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Euro-Fahrzeugschein - Reifengrößen

Themenstarteram 4. April 2006 um 16:32

Hallo, ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich jetzt einen Opel Astra-F T92 Bj. 9/93 angemeldet, der jetzt mit der Reifengröße 175/70 R13 fährt. Die stehen aber nicht mehr in diesem neuen Euro-Fahrzeugschein drin. Da stehen nur die kleinen 155er drin. Aber allg. dürfen die Reifen auf dem Wagen gefahren werden. Jetzt habe ich per Zufall beim freundlichen Opel-Händler erfahren, dass ich in der Beweispflicht bin, dass ich die Reifen auch wirklich fahren darf. Schon blöd, dass das nicht mehr im Schein steht. Wollte jetzt mal fragen, was ich da am besten machen kann, dass ich einen Beweis habe, wenn ich mal angehalten werden sollte. Sicher ist sicher. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

MfG

André

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18 Antworten
am 4. April 2006 um 20:36

Hallo!

Ich würde mir ne Kopüie eines alten Fahrzeugscheins besorgen und den erstmal bei mir tragen.

Lieder habe ich BJn97 und nen anderen Motor und du kannst meinen nicht verwenden.

Oder frag vetl. deinen FOH, ob er dir nen Schein ausstelle kann.

am 4. April 2006 um 23:13

habe das gleiche Problem,heute neuen Fahrzeug schein und Brief bekommen.

Ich Fahre Standart 205/50/15

So stand es auch im alten Brief und Schein.

Und im neuen steht nur noch die kleine größe drin:

195/60/14

Warum ist das so?

http://www.bilder-hochladen.net/files/b0p-j-jpg.html]http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/b0p-j.jpg

am 5. April 2006 um 5:39

bei mir genau das gleiche. habe einfach ne kopie vom alten fahrzeugbrief im handschuhfach und fertig.

am 5. April 2006 um 5:45

hab mein neuen astra im januar mit winterreifen gekauft, standen auch nicht im neuem schein, musste dann zum tüv, der meinte die sind nicht eingetragen. er weiß aber das sie zulässig sin, das wars dann auch schon. mehr hat er nicht gesagt

Themenstarteram 5. April 2006 um 10:23

Also, ich kann auch wohl so eine Bestätigung beim Opel Händler bekommen, die soll allerdings auch 19 EUR kosten. Und wenn es nicht die erste ist, dann kostet es 45 EUR. Das ist ganz schön viel Geld. Tja und den alten Schein hab ich leider auch nicht mehr. Sonst würde ich mir ja auch einfach eine Kopie reinlegen. Das soll ja auch reichen. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen... ;-)

Weiß von euch nicht vielleicht jemand eine Lösung, bzw. wie das Gesetzlich jetzt genau definiert ist??? Vielleicht hat ja einer von euch genau das gleiche Problem...

am 5. April 2006 um 10:29

Das gleiche Problem hat mein Dad mit seinem neuen Astra auch.Darin stehen die 195er obwohl er den Astra mit 125PS

nur mit 205er fahren darf.

Laut Opel kann man gegen Gebühr es eintragen lassen.Ist aber keine Pflicht.

Bei Kontrolle müssen nach neuen Recht die Polizisten in der Datenbank nachfragen.Kostet aber alles wieder Zeit und evtl Ärger mit den Grünen.

Zitat der Fahrzeughersteller:

EU-Recht geht vor Deutschem Recht.

So ein Blödsinn.

MfG Tigra2.0 16V

am 5. April 2006 um 14:07

Zum Glück habe ich noch einen alten Schein.

Aber wie ist es jetzt, wenn ich dort was Eintragen lassen möchte, bekomme ich dann auch einen neuen EU-Schein?

Und angenommen ich komme ich eine Kontrolle, dann muss die Rennkontrolle in einer Datenbank nachschaun oder bin ich in der Beweispflcht?

am 5. April 2006 um 15:03

Ist bei mir das gleiche. Nachdem ich meinen Astra letzten monat angemeldet habe steht im Schein und Brief nur noch der 175er Reifen drin. Im alten Brief standen alle bis 195 drin. Wieso ist das jetzt so ? Und muss sollte ich wenn ich andere Reifen als die 175er draufmache immer den alten Brief mitnehmen ? Muss doch einen Grund geben warum die nicht mehr alle Reifen eintragen.

Mfg

Sebastian

Wenn ihr mal die Suche bemüht hättet, wüsstest ihr wie das läuft...

In der Beweispflicht seid ihr natürlich nicht, euch muss nachgewiesen werden, dass ihr die Rad-/Reifen-Kombi nicht fahren dürft.

am 5. April 2006 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von SubScrew

Zum Glück habe ich noch einen alten Schein.

Aber wie ist es jetzt, wenn ich dort was Eintragen lassen möchte, bekomme ich dann auch einen neuen EU-Schein?

Und angenommen ich komme ich eine Kontrolle, dann muss die Rennkontrolle in einer Datenbank nachschaun oder bin ich in der Beweispflcht?

Jap! Habe auch nur was eintragen lassen und neuer (blöder) EU Fahrzeugschein und Brief

Also ich war hier in Witten in der Zulassungsstelle, da ich jetzt auch die neuen EU-Papiere habe.

Die haben mir auch nicht alle Reifengrößen eingetragen. Habe dann gefragt, was ich machen soll, da ich Alus drauf habe und diese auch nicht eingetragen sind.

Darauf habe ich die Antwort bekommen, dass ich nichts nachtragen muss. Alle Reifen die vom Hersteller zugelassen sind, kann ich ohne Probleme fahren. Wird auch kein Ärger beim TÜV geben!!!!

am 26. April 2006 um 7:28

Das ist so nicht ganz richtig :

Erstmal vorneweg : Die Damen und Herren auf den Kraftverkehrsämtern haben die Arbeit ja nun auch nicht erfunden - und sind nun noch die leidtragenden des neuen EU-einheitlichen Fahrzeugscheines.

Bei jeder Änderungseintragung - Ummeldung nach Halterwechsel, etc. werden nur noch die neuen Papiere ausgegeben.

Nun passiert folgendes :

In den neuen Papieren ist nur noch eine Reifengröße drin.

Alle Reifen - und Räderkombinationen die werksseitig im alten Brief/Schein drinstanden - sthen nun unter dem Buchstaben K des neuen Fahrzeugscheines.

Dieses ist die Angabe der EG-Betriebserlaubnis.

Damit ist bewiesen - das man bestimmte Rad- Reifenkombination fahren darf.

Der kontrollierende Polizist / Prüfer muss sich dann eben die EG-Betriebserlaubnis reinziehen . Wenn er sie nicht zur Hand hat, muss er sich sich eben besorgen.

Beim KVA sollte man bei vor Aushändigung der neuen Papiere - also schion bei Antragsabgabe unbedingt darauf bestehen, das sämtl. Änderungseintragungen der alten Papiere ( Ziffer 33 ) in die neuen Papiere ( Ziffer 22 ) übernommen werden.

Schließlich hatte man für diese Leistung ja bereits bezahlt.

.... und ganz wichtig : Unbedingt vor Verlassen des KVA die neuen Papiere prüfen - ggf. sofort reklamieren.

Aber eine Frage habe ich dennoch :

Es müssen ja alle Änderungen am Fahrzeug eingetragen werden, sofern die Angaben im Brief - oder Schein nicht mehr stimmen.

Nun steht da unter Ziffer R Farbe : blau

Muss jeder der sein Fahrzeug umlackiert zum TÜV ?

rein theoretisch wäre das eine eintragungspflichtige Veränderung am Fahrzeug.

genau da shab ich mich auch schon gefragt.

 

zu den alten scheinen. das KVA muss alle umgemeldeten papiere 3 monate speichern. in dieser zeit kann man sich einen ungültigen fahrzeugschein ausstellen lassen, der genauso ist, wie der originale, um beweisen zu können, das es drin stand. ansosnten ist halt alles mit buchstaben abgekürzt!!

am 26. April 2006 um 8:43

Hallo

Mir wurde aufn Straßenverkehrsamt gesagt das ich den alten Fahrzeugbrief mitnehmen solle...

Da stehn ja alle reifengrössen drinne.

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