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eVB immer modellgebunden? Was passiert, wenn...

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 23:03

Hallo,

bei mir steht die erste Zulassung seit Einführung der eVB-Nummern an.

Ich habe einen Termin zur Probefahrt und würde gerne bei Gefallen sofort alles unter Dach und Fach bringen. Der Händler würde sich um die Zulassung kümmern und mir den Wagen liefern. Nur muss ich dafür ja eine eVD-Nummer angeben. Es geht übrigens um einen Gebrauchtwagen.

Gibt's auch die Option, eine eVD-Nummer zu erhalten, ohne vorher ein bestimmtes Fahrzeugmodell anzugeben? Oder: Wäre es ein Problem, wenn ich über eine Versicherung online eine eVD-Nummer für den Jazz besorge und ihn dann doch nicht kaufe und dann auch keine Versicherung benötige? Mir ist nicht ganz klar, inwiefern die Beantragung der vorläufigen Deckung schon einem Vertragsschluss gleichkommt und wann die Versicherung die ersten Beiträge erwartet.

Danke

pidab

Beste Antwort im Thema

???

Nein, wenn man eine eVB-Nummer bei der Versicherung anfordert, so wird diese einfach auf den Namen des Kunden ausgestellt. Wichtig ist die Angabe, ob es sich um einen PKW, LKW, Motorrad, Anhänger usw handelt und ob es sich um ein normales, Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen handeln soll.

Modell oder weitere Angaben sind nicht erforderlich, bei vielen Versicherungen ist die eVB-Nummer dann für ein Jahr gültig und kann dann, egal, was für einen PKW man anmeldet, verwendet werden! Muss eben dann nur die Fahrzeugkategorie, also PKW, Anhänger, Motorrad usw stimmen, und nach Anmeldung dann ein entsprechender Antrag aufgenommen werden, aber wenn einfach ein PKW angemeldet werden soll und die eVB-Nummer für einen PKW ausgestellt wurde, dann kann jedes beliebige PKW-Modell damit zugelassen werden. Aber immer nur eines, weil eine Nummer immer jeweils nur für ein Fahrzeug nutzbar ist.

Gruß, Jens

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Die eVB gilt für ein bestimmtes Fahrzeug mit HSN / TSN und EZ-Datum.

Für Firmen mit größerem Fuhrpark gibt es ggf. Ausnahmen.

Wenn die eVB nicht verwendet wird, dann kommt auch kein Vertrag zustande.

Sechs Monaten nach Beantragung verliert sie ohnehin ihre Gültigkeit.

???

Nein, wenn man eine eVB-Nummer bei der Versicherung anfordert, so wird diese einfach auf den Namen des Kunden ausgestellt. Wichtig ist die Angabe, ob es sich um einen PKW, LKW, Motorrad, Anhänger usw handelt und ob es sich um ein normales, Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen handeln soll.

Modell oder weitere Angaben sind nicht erforderlich, bei vielen Versicherungen ist die eVB-Nummer dann für ein Jahr gültig und kann dann, egal, was für einen PKW man anmeldet, verwendet werden! Muss eben dann nur die Fahrzeugkategorie, also PKW, Anhänger, Motorrad usw stimmen, und nach Anmeldung dann ein entsprechender Antrag aufgenommen werden, aber wenn einfach ein PKW angemeldet werden soll und die eVB-Nummer für einen PKW ausgestellt wurde, dann kann jedes beliebige PKW-Modell damit zugelassen werden. Aber immer nur eines, weil eine Nummer immer jeweils nur für ein Fahrzeug nutzbar ist.

Gruß, Jens

am 1. Juli 2015 um 5:33

Jens hat vollkommen Recht und alles andere ist Bullshit !!

am 1. Juli 2015 um 6:06

Es gibt unterschiedliche eVB`s.

Für eine Neuzulassung/Fahrzeugwechsel (Änderungen im Brief) wird Dir eine Blanko-eVB ausgestellt. Du musst nur wissen ob PKW, Krad, LKW, Anhänger oder Wohnmobil und ob es eine Festzulassung, Saision- oder Kurzzeitkennzeichen sein soll. Sonst steht da nur der Name des VN (meist mit dem Zusatz, "der Halter kann abweichen").

Andere eVB`s (Versicherer Wechsel, erneuter Nachweis) da werden die Daten vom FZG eingetragen und die gehen direkt zur Zulassung. Da muss man nicht selbst hin gehen. Hier müssen die Daten bis zur 18. Stelle der FIN richtig eingetragen werden.

Ansonsten hat Jens das schon richtig gepostet. ;)

Gar nichts ist richtig.

Es kann sowohl eine Blanko-EVB ausgestellt werden, als auch eine, in der bereits die Fahrzeugdaten eingetragen sind.

Einfach mit dem Versicherer vorher klären, dass man eine Blanko EVB haben möchte.

evb geht doch online innerhalb von Sekunden.

Ist doch kein Problem das ganze auch erst beim Händler zu beantragen, wenn man sich mit dem Wagern einig ist.

Nur sollte man schon vorher wissen bei welcher Gesellschaft man letztendlich versichern will.

Frag doch die Versicherung, bei der du die eVB haben möchtest. Oder folge dem Rat von Gummikuh72 - wobei es leider durchaus noch Gesellschaften gibt, die einige Zeit brauchen.

am 1. Juli 2015 um 15:08

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist nicht an ein konkretes Modell gebunden.

Nur noch Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen, die mit dem roten Balken) sind an das Fahrzeug gebunden; jedoch durch HSN und TSN sondern eindeutig durch die Fahrgestellnummer.

Wichtig ist anzugeben, um was für ein Kennzeichen es sich handelt bzw. genauer wie das Fahrzeug zugelassen wird / werden soll. Hier gibt es wie richtig dargelegt drei Möglichkeiten (mit einer eVb)

  • Kurzzeitkennzeichen
  • normale Kennzeichen
  • Saison-Kennzeichen

Bei letzterem muss eindeutig der Saisonzeitraum angegeben werden.

Eine gültige eVb benötigt dann noch die Verwendungart. Bei vielen Gesellschaften werden diese Dunkel mit geschickt. Diese sind für den Anwender (Vertreter, Makler) nicht auswählbar.

Oft kann man noch einen Ausgabegrund mitangeben (Wohnortwechsel, Fahrzeugwechsel, usw..) Dieser gehört aber nicht zu KBA-Standard und verlässt den Server des Versicherers auch nicht. Er dient der verbesserten Einarbeitung des Rücklaufes der Zulassungsbehörde.

Zudem muss angegeben werden, ob der VN auch Halter wird oder es einen abweichender Halter geben wird. Ist die eVb diesbezüglich unbeschränkt gültig, sprechen die Profis von "Blank-Deckungskarten" / "Blank-eVB".

Die Ausgabe der eVb ist eine Vertragserklärung über den Vertrag der vorläufigen Deckung. Diese Erklärung wird von Dir explizit oder mit Verwendung der eVb durch konkludentes (schlüssiges) Handeln angenommen.

gruß

Z. B. schreibt die HUK24 hierzu:

"Bitte stellen Sie online einen Antrag auf Kfz-Versicherung. Im Anschluss senden wir Ihnen sofort per E-Mail eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) zur Zulassung Ihres Fahrzeugs zu"

oder der ADAC:

"Mit Antragsstellung der ADAC-AutoVersicherung erhalten Sie die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) schnell und bequem:

Per E-Mail, SMS oder auch persönlich in Ihrer Geschäftsstelle"

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 1. Juli 2015 um 17:08:53 Uhr:

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist nicht an ein konkretes Modell gebunden.

Diese Aussage ist pauschal nicht richtig.

Es ist durchaus möglich, beim erstellen einer EVB HSN und TSN, sowie das Kennzeichen bereits einzutragen.

Es kommt also immer auf den Versicherer drauf an, was er macht.

Wenn er z.B. auch vorläufige Deckung im Kasko Bereich geben möchte, so kann es durchaus vorkommen, dass zuvor HSN und TSN mit eingetragen werden.

Dann wird die Zulassungsstelle diese EVB nicht für ein anderes Fahrzeug akzeptieren.

Gerade wenn die EVB bei der Antragsstellung erstellt wird, kommt das durchaus vor, dass HSN und TSN in die EVB mit eingedruckt sind.

am 1. Juli 2015 um 17:31

nö, es kommt nicht auf den versicherer an!

maßgeblich ist die technische infrastruktur, also die schnittstelle des gdv und des kba und zugehörigen software der zula

und diese kennen die felder für die evba nicht!

ergo nicht möglich.

wenn ein versicherer das tatsächlich abfragen sollte, dann sind dies ausschließlich interne daten.

Ich finde das etwas weltfremd.

Ein Vertrag kommt zustande, indem eine Partei ein Angebot abgibt, das die andere Partei annimmt.

Weicht man vom Antrag ab, dann ist man dem anderen weitgehend ausgeliefert.

Bei Online-Versicherern ist es IMO Usus, eine eVB gegen Antrag auszugeben.

Ein Polo ist eben kein Lamborghini.

am 1. Juli 2015 um 18:17

hat nichts mit weltfremd zu tun, sondern mit dem gesetz... §9 KfzPflVV

gruß

Zitat:

@K10725 schrieb am 1. Juli 2015 um 19:01:59 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 1. Juli 2015 um 17:08:53 Uhr:

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist nicht an ein konkretes Modell gebunden.

Diese Aussage ist pauschal nicht richtig.

Es ist durchaus möglich, beim erstellen einer EVB HSN und TSN, sowie das Kennzeichen bereits einzutragen.

Es kommt also immer auf den Versicherer drauf an, was er macht.

Wenn er z.B. auch vorläufige Deckung im Kasko Bereich geben möchte, so kann es durchaus vorkommen, dass zuvor HSN und TSN mit eingetragen werden.

Dann wird die Zulassungsstelle diese EVB nicht für ein anderes Fahrzeug akzeptieren.

Gerade wenn die EVB bei der Antragsstellung erstellt wird, kommt das durchaus vor, dass HSN und TSN in die EVB mit eingedruckt sind.

Das sollte nur dann möglich sein, wenn ein Versicherungswechsel ansteht und die HSN/TSN bekannt ist.

Ansonsten kann man nicht immer die HSN/TSN wissen, da für ein und das selbe Modell unterschiedliche Nummern gibt.

Mir ich in über 30 Jahren kein Fall passiert, wo eine vorläufige Deckung mit der HSN/TSN in die Deckungskarte bzw eVB die Daten vom Fahrzeug vorher eingegeben werden.

Außer eben bei Versicherungswechsel, da sind die Daten vorher bekannt.

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