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Eventueller Betrugsfall, schnelles Handeln?

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 17:49

Hallo zusammen,

ich sitze glaub ich aus eigener DUMMHEIT ziemlich in der Tinte, deswegen bitte keine Post mit: selbst schuld, ich weiß.

Vorhin rückwärts ausgeparkt, von Ladenparkplatz auf Straße, auf der Gegenüberliegenden Seite is wohl kurz nach mir eine Frau im Sprinter ebenfalls rückwärts rausgefahren, ich wollt schon in ersten schalten und losfahren, da kracht sie mir rein.

An ihrem Sprinter war absolut null, hat mich mit der Scharniere iher Ladetür, rechts hinten über kotflügel erwischt und eine Beule gigantischen Ausmaßes, sowie teilweise blech aufgeschlizt.

Polizei gerufen, die haben angeschaut, gemeint wir sollen entscheiden was zu tun, nichts erfasst oder fotos gemacht. die wieder gegangen und wir uns am ort geeinigt dass man nochmal spricht und evtl jeder seins behebt, da wohl beide gleich schuld. (echter?) name von ihr habe ich, handynummer auch, dort ging sie auch ran, ihre adresse stimmt aber nicht, nummernschild hab ich auch vergessen aufzuschreiben, habe so ein mieses gefühl, habe alles falsch gemacht. sie war am telefon sehr zurückhaltend als ich ihr ein formular angeboten habe dass jeder auf schadensersatz verzichtet. nummernschild war S-TG... ich komme aus Karlsruhe. die war am telefon sehr sehr sehr auffallend ungespröchig.

WAS BLÜHT MIR???? soll ich jetzt doch meiner versicherung melden????

scheisse! war heute einfach nicht auf der reihe...

BITTE, Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

 

PS

Nach der Schilderung des TE hat m. E. die Sprinterfahrerin die alleinige Schuld, sie hat demnach nicht aufgepasst und hat ein stehendes Fahrzeug touchiert und beschädigt.

Ja, das haben derartige Unfallschilderungen so an sich.:rolleyes:

Dreimal darfst Du raten, wie seine Gegnerin den Hergang schildern wird...

 

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Erstmal mein Mitgefühl. Nix mit "selbst schuld usw".

Du solltest den Schaden sofort melden, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Danach siehst du dann weiter. Meldet sie den Schaden nicht, dann passiert ja nichts. Oder weiß es jemand hier besser?

am 19. Februar 2011 um 17:56

Na ja, selbst schuld. Du brauchst den Schaden nicht deiner Versicherung melden, das hat mein Mann bereits getan, da du ohne zu schauen in unseren stehenden Sprinter gefahren bist :).

Grüße aus Stuttgart

PS: war nur ein Witz :)

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 18:37

Ich glaube ich werde nachher oder morgen auf die polizeiwache fahren um mit den beamten zu reden die anwesend waren, die kann man dann später doch immer noch als zivile zeugen befragen oder? weil die haben auch gesehen dass an ihrem sprinter fast nichts war.

dann ruf ich morgen meine versicherung an, und melde einen eventuellen schaden am gegnerischen auto. was ich bloß gedacht habe nicht mal ein kennzeichen zu notieren, habe auch gedacht sie schreibt es mit auf den zettel wo ihr name steht.

was haltet ihr davon? was denkt ihr kann mir passieren? ich sch... auf meinen schaden, obwohl es ein wirtschaftlicher totaler ist, da karosserie wie erwähnt komplett im eimer ist. bloß ich will nicht von betrügern reingelegt werdenund eine komplettlackierung plus irgendwas zahlen!!!

die adresse die die mir gegeben hat stimmt nicht, nur ihr handy war richtig, bloß wie lange noch...

ich habe bei meinem ersten unfall seit 3,5 jahren einfach alles komplett falsch gemacht.

nochwas: ich war schon komplett auf der straße und wollte vorwärtsfahren, da ist sie mir rein, macht das einen unterschied wer schuld hat???

tota am verzweifeln....

am 19. Februar 2011 um 18:45

Ich glaub kaum, dass du morgen jemand bei deiner Versicherung an die Strippe bekommst. Woher willst du denn wissen, von welchem Revier die Polizisten waren. Hast dir die Nummer des Streifenwagens notiert? Wenn die Polizisten den Unfall nicht dokumentiert haben, dann werden sie wohl auch nicht als Zeugen auftreten. Die Fehler die du gemacht hast, sind natürlich schwer wett zu machen. Hat sie sich dein Kennzeichen notiert oder gemerkt? Wenn nicht brauchst dir keine Sorgen machen. Es sei denn dir liegt viel dran, dass der kleine Schaden am Sprinter beglichen wird. Dann solltest du sie nochmal anrufen und deine Versicherungsdaten und dein Kennzeichen durch geben, damit sie den Schaden bei deiner Versicherung geltend machen kann. Eine Schuldfrage im Nachhinein wird ohne Zeugen, die den Unfall gesehen haben schwer möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von GrobiGrobi

Ich glaube ich werde nachher oder morgen auf die polizeiwache fahren um mit den beamten zu reden die anwesend waren, die kann man dann später doch immer noch als zivile zeugen befragen oder? weil die haben auch gesehen dass an ihrem sprinter fast nichts war.

dann ruf ich morgen meine versicherung an, und melde einen eventuellen schaden am gegnerischen auto. was ich bloß gedacht habe nicht mal ein kennzeichen zu notieren, habe auch gedacht sie schreibt es mit auf den zettel wo ihr name steht.

was haltet ihr davon? was denkt ihr kann mir passieren? ich sch... auf meinen schaden, obwohl es ein wirtschaftlicher totaler ist, da karosserie wie erwähnt komplett im eimer ist. bloß ich will nicht von betrügern reingelegt werdenund eine komplettlackierung plus irgendwas zahlen!!!

die adresse die die mir gegeben hat stimmt nicht, nur ihr handy war richtig, bloß wie lange noch...

ich habe bei meinem ersten unfall seit 3,5 jahren einfach alles komplett falsch gemacht.

nochwas: ich war schon komplett auf der straße und wollte vorwärtsfahren, da ist sie mir rein, macht das einen unterschied wer schuld hat???

tota am verzweifeln....

Allerdings macht das einen Unterschied! Dann ist sie nämlich schuld. Gehe zur Polizei und vergiss nicht zu erwähnen, dass die Adresse nicht stimmt!

Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von GrobiGrobi

Polizei gerufen, die haben angeschaut, gemeint wir sollen entscheiden was zu tun, nichts erfasst oder fotos gemacht.

was sollen die auch großartig machen?!

ihr wart beide vor ort, habt anscheinend personalien ausgetauscht also war die polizei vollkommen überflüssig! das die irgendwas "erfassen" oder fotos machen, ist ein netter service auf den du aber keinen rechtlichen anspruch hast!

die polizei wird dir bei deiner schadenbegleichung nicht helfen!

die sind einzigts und alleine vor ort um zu klären ob hier ein verstoß gegen die stvo vorlag und entsprechend ein verwarngeld zu erteilen...

wie du an dein geld kommst ist einzigst und alleine dein bier, da es sich hierbei um zivilrechtliche ansprüche handelt...

 

Hallole

Du muß deiner Versicherung trozdem den Schaden melden. Vom Polizisten solltest Du einfordern den Unfal zu dokumentieren und aufzunehmen . das geht schließlich auch um die Schuldfrage die ja angezweifelt werden könnte. vorher macht die sonst überhaupt nix. Schildere deine sicht und den Vorfakll benene Zeugen wenn du welche Hast. sonst wird deine Versicheruzng möglicherweise Zahlen und deine prämie Steigt entsprechend an. wenn beim Sprinter nichts sichtbar ist heist das nicht das nix kaputt ist den unter der Stößstange ist auch blech das durchaus deformiert sein könnte und das wird dann teuer wen der Schädiger sein auto auf Deine versicherung richten lässt. alles schonmal passiert. Jol.

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 19:29

@dr.a.mok

das war keineswegs kritik gegenüber den polizisten, ich wollte die selbst eigentlich gar nicht rufen, eben weil ich weiß mit was für kleinigkeiten die sich rumärgern müssen. die frau drängte dazu. ich seh mich bloß schon im gerrichtssaal um eine teure Herrichtung und Lackierung ihres sprinters streiten. Wenn ich wüsste was die vor hat!? falls sie wirklich nichts regulieren will, solls mir halbrecht sein, ich richt meinen schaden profisorisch. sollte sie aber geld kassieren wollen seh ich die kag... am dampfen, und weiß deshalb nicht was der richtige schritt ist. der versicherung bescheid sagen dass evtl was kommen könnte dürfte wohl nicht falsch sein.

morgen will ich sie nochmal anrufen(falls sie rangeht) und eine verzichtserklärung vorschlagen, dass beide parteien, beide halter und fahrer darauf verzichten den schaden vom anderen zahlen zu lassen.

zeugen sollte es doch ein paar gegeben haben.

ohje, ich weiß wer heute nacht nicht gut schläft, normal bin ich nicht so blauäugig, vertrau aber leider immer noch zu oft in den guten menschen.

werd berichten wie es sich entwickelt.

danke schon mal bis jetzt.

würdet ihr sagen dass es vor gericht schon ein großes indiz ist wo ich getroffen wurde, sprich hinten rechts in der seite, und somit halbwegs klar ist, dass ich parallel zur, bzw auf der straße stand? das würde mich evtl ein wenig beruhigen... ist wahrscheinlich gutachtersache...

Mach Dir keinen Kopf.

Deine Versicherung wird, falls die Gegnerin Ansprüche anmelden sollte, nicht regulieren, ohne dass Du zum Hergang etwas sagst.

Du wirst eine Schadenmeldung zugeschickt bekommen. Dann kannst Du alles so schildern, wie es tatsächlich war.

 

Wenn beide gleichzeitig ausparken, spricht viel für 50/50, da ihr beide rückwärts gefahren seid und im Zweifel keiner beweisen kann, wer wielange schon stand und gerade wieder vorwärts fahren wollte (das waren nämlich erfahrungsgemäß in diesen Fällen immer beide ;)).

 

Auch zum Umfang der Beschädigung am Sprinter kannst Du natürlich etwas vortragen.

Aber da würde sich dann rächen, dass Du keine Bilder vom Sprinter gemacht hast. Also den Zustand nach dem Unfall nicht belegen kannst. Nur die Aussage: "An dem Sprinter war gaaar nix." ist für den Versicherer leider nichts wert. Und eine Unfallanlyse ist teuer und wird bei Bagatellschäden nicht gemacht.

 

So wie Du Deinen Schaden schilderst, musst Du aber schon davon ausgehen, dass der Sprinter ordentlich etwas abbekommen hat, was Du vermutlich in der Hektik gar nicht gesehen hast. Und das wird dann schnell teuer.

Aber dafür ist ja Deine KFZ-Haftpflicht da.

 

Wenn Du eine Vollkasko-Versicherung hast, zahlt die den Schaden an Deinem Wagen.

Du wirst dann zwar hochgestuft, aber das wäre wohl das kleiner Übel.

 

Gruß

Hafi

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

[.....]

Wenn Du eine Vollkasko-Versicherung hast, zahlt die den Schaden an Deinem Wagen.

Du wirst dann zwar hochgestuft, aber das wäre wohl das kleiner Übel.

 

Gruß

Hafi

Auch das kleinere Übel kann über die Folgejahre ganz schön teuer werden, dazu noch eine mögliche Selbstbeteiligung.:rolleyes:

 

Zum Fall selber:

Ich hatte in den letzten Jahren 2 unverschuldete Verkehrsunfälle, in diesen Fällen allerdings selbst als Radler und dazu noch mit Personenschaden für die eigene Person, in denen ich letztendlich in meinem Schockzustand nicht die Polizei eingeschaltet bzw. einen Krankenwagen  gerufen hatte. In diesen Fällen hatten meine Unfallgegner offensichtlich kein großes Interesse die Polizei einzuschalten, nachdem ich scheinbar in meinem Schockzustand trotz sichtbarer Verletzungen jeweils bestätigt hatte, mit mir sei alles o.k. und sie ihre objektive „Schuld“ eingestanden hatten.

Das Ende vom Lied war, dass ich in beiden Fällen einen Anwalt einschalten musste, um meine Ansprüche erfolgreich durch zu setzen.

 

Im ersten Fall bekam ich nach eigenem Nachhaken, da nach 4 Wochen noch keine Reaktion vom Unfallgegner erhalten kam, von der gegnerischen Versicherung eine Nachricht, die das Unfallgeschehen nach Angaben des Unfallgegners ganz anders dargestellt und mir eine alleinige Schuld zugeschoben hatte. Sie wollten also nicht zahlen.

 

Im zweitem Fall hatte mir der Unfallgegner seine Angaben so unleserlich aufgeschrieben und sich zudem auch nicht mehr selbst bei mir gemeldet, dass eine nachfolgende Kontaktaufnahme mit ihm nur mit Hilfe eines Anwalts möglich wurde.

 

Im Fall des TE würde ich mir erst mal keine allzu großen Sorgen machen, sollte allerdings die Unfallgegnerin wider Erwarten doch noch Stress machen, unverzüglich einen Anwalt einzuschalten. Aber, wie schon hier mal empfohlen unbedingt die eigene Versicherung einschalten.

 

PS

Nach der Schilderung des TE hat m. E. die Sprinterfahrerin die alleinige Schuld, sie hat demnach nicht aufgepasst und hat ein stehendes Fahrzeug touchiert und beschädigt.

 

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

 

PS

Nach der Schilderung des TE hat m. E. die Sprinterfahrerin die alleinige Schuld, sie hat demnach nicht aufgepasst und hat ein stehendes Fahrzeug touchiert und beschädigt.

Ja, das haben derartige Unfallschilderungen so an sich.:rolleyes:

Dreimal darfst Du raten, wie seine Gegnerin den Hergang schildern wird...

 

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

Auch das kleinere Übel kann über die Folgejahre ganz schön teuer werden, dazu noch eine mögliche Selbstbeteiligung.:rolleyes:

Ob es sich lohnt, muss der TE natürlich selbst entscheiden. Aber er schrieb immerhin, dass sein Fahrzeug erheblich beschädigt sei.

 

Den Prämienverlauf kann ihm der Versicherer ausrechnen.Damit ist es dann leicht zu entscheiden, ob sich gegebenenfalls die Kaskoregulierung lohnt.

 

Zitat:

Zum Fall selber:

Ich hatte in den letzten Jahren 2 unverschuldete Verkehrsunfälle, in diesen Fällen allerdings selbst als Radler und dazu noch mit Personenschaden für die eigene Person, in denen ich letztendlich in meinem Schockzustand nicht die Polizei eingeschaltet bzw. einen Krankenwagen  gerufen hatte. In diesen Fällen hatten meine Unfallgegner offensichtlich kein großes Interesse die Polizei einzuschalten, nachdem ich scheinbar in meinem Schockzustand trotz sichtbarer Verletzungen jeweils bestätigt hatte, mit mir sei alles o.k. und sie ihre objektive „Schuld“ eingestanden hatten.

Das Ende vom Lied war, dass ich in beiden Fällen einen Anwalt einschalten musste, um meine Ansprüche erfolgreich durch zu setzen.

Da verstehe ich jetzt nicht, was das mit dem Fall des TE zu tun hat.

Der TE hat doch offenbar gar nicht vor, Ansprüche bei der Gegnerin geltend zu machen. Wäre jetzt auch schwer möglich, da er ja nicht mal das Kennzeichen hat.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

 

PS

Nach der Schilderung des TE hat m. E. die Sprinterfahrerin die alleinige Schuld, sie hat demnach nicht aufgepasst und hat ein stehendes Fahrzeug touchiert und beschädigt.

Ja, das haben derartige Unfallschilderungen so an sich.:rolleyes:

Dreimal darfst Du raten, wie seine Gegnerin den Hergang schildern wird...

Hab' ich auch nichts anderes behauptet.:eek:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Da verstehe ich jetzt nicht, was das mit dem Fall des TE zu tun hat.

Der TE hat doch offenbar gar nicht vor, Ansprüche bei der Gegnerin geltend zu machen. Wäre jetzt auch schwer möglich, da er ja nicht mal das Kennzeichen hat.

Es gibt durchaus Parallelen wie z. B., dass keine Unfall-Aufnahme durch die Polizei erfolgt ist und dass nach der erst mal augenscheinlich einvernehmliche Bewertung des Vorgangs vor Ort im Nachgang wahrscheinlich doch eine andere Darstellung des Unfalls zu Differenzen zwischen den Parteien führen wird.

Außerdem hatte ich in meinem 2. Fall auch keine verwertbare Angabe des Kennzeichens, da die Angaben vom Unfallgegner (scheinbar absichtlich) unleserlich geschrieben wurden. Erst über den Namen konnten über mühsame Recherchen die Angaben ermittelt werden, über die dann ein Kontakt erst möglich war.

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