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Evergreen: TÜV und nichtfunktionierende Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 16:05

Hallo zusammen,

es geht darum, dass ein Nebelscheinwerfer auf Grund eines kleinen Unfalls defekt ist. Der NSW soll auch nicht mehr repariert oder ersetzt werden; schon allein deshalb, weil die serienmäßigen NSW sowieso noch nie etwas gebracht haben.

Jetzt steht der TÜV an und man liest über das Thema sehr viel. Die Spannbreite reicht hier von "muss repariert werden" über "abkleben" bis hin zu ausbauen. Das Beste ist aber immer noch "Kommt auf den Prüfer drauf an".

Frage:

Hat jemand einen Durchblick, mit welchen geringen Aufwand (ohne Reparatur!) man definitiv durch den TÜV kommt bzw. welche geringe Lösung der TÜV-Prüfer akzeptieren muss?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

...in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss.

Eine solche Regelung gibt es definitiv nicht. Das können wir hier festhalten.

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am 1. Oktober 2012 um 16:11

Also es sieht wie folgt aus:

Die komplette lichtanlage MUSS funktionieren, das heisst der Nebelscheinwerfer muss in jedem Fall ersetzt werden, oder es muss die Komplette Nebelanlage ausgebaut werden.

am 1. Oktober 2012 um 16:31

Das mit dem Ausbauen geht aber auch nur, solange sie bei dem Typ nicht immer serienmäßig ist.

welches auto?

Wenn Lampen am Auto sind müssen die auch funktionieren - sonst kein TÜV.

Unerlaubt angebrachte Lampen müssen demontiert werden.

Gruß

Hyperbel

am 1. Oktober 2012 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Unerlaubt angebrachte Lampen müssen demontiert werden.

Das war nicht die Frage. Die Frage ist jetzt eher, ob de Dinger repariert werden müssen oder demontiert werden dürfen.

Bei meinen dreien mit Nebescheinwerfern weiß ich es aus dem Kopf auch nicht bei allen. Klar, die beiden Daihatsu Cuore dürfen auch ohne Nebelscheinwerfer betrieben werden, im Fall des roten aber auch nur ohne die sonstige Sportaufmachung. Beim Volvo weiß ich nicht, ob es den V40 2,0 T4 auch ohne Nebler gab.

Wie auch immer: Ich würde nicht wieder drauf verzichten wollen.

nebelscheinwerfer sind jedenfalls nicht vorgeschrieben.

es sind auch keine sicherheitsrelevanten bauteile wie abs oder airbags.

am 1. Oktober 2012 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

nebelscheinwerfer sind jedenfalls nicht vorgeschrieben.

es sind auch keine sicherheitsrelevanten bauteile wie abs oder airbags.

So einfach ist es nicht. Zum einen sind auch ABS und Airbags bei einem PKW, das jetzt zur HU muß, in aller Regel auch nicht vorgeschrieben, dennoch müssen sie vorhanden sein und funktionieren, wenn das Auto nicht ohne ausgeliefert wurde.

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 18:11

Oh je, hier hat auch jeder seine eigene Meinung zu dem Thema (nicht böse gemeint). Mit der Abklebelösung hat sich hier komischerweise noch gar keiner auseinandergesetzt bzw. noch niemand hat gemeint, dass das ausreichen müsste.

In einem anderen Forum habe ich den Verweis auf Folgendes gefunden (6 MB):

http://www.bmvbs.de/.../...htung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.pdf

Hier noch die Hauptseite, für die es interessiert:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html

Relevant ist hier von R48 Randziffer 5.22:

"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann."

Ich kann dieses ECE-Gesetzesding aber nicht einordnen und weiß auch nicht, inwieweit das hier hilfreich ist.

Den oben zitierten Gesetzestext könnte man ja eben dadurch erfüllen, dass man die Nebelscheinwerfer abklemmt und von mir aus eben auch noch abklebt, so dass man sie nichts mehr sieht.

Was meint Ihr zu dieser Regelung?

Kann was dran sein.

Seh hier auch öfters einen alten Astra mit abgeklebten Neblern...macht er sicher nicht zum Spass. ;)

Ein abgeklebter Scheinwerfer ist ja auch irgendwie nicht vorhanden.

 

Hatte diesen Fall dieses Jahr. Frontspoiler ausgetauscht und bei einem NSW ist die Halterung abgebrochen und zwar da, wo man sie nicht kleben kann.

Der TÜV-Prüfer meinte dazu: Wenn se eingebaut sind müssen se gehen und zwar beide. Geht eine nicht, oder is halt net eingebaut, dann muss die andere abgebaut oder zugeklebt werden ---> Zweiten NSW mit Panzertape abgeklebt, HU bestanden. Sah scheiße aus, war für den TÜV aber ok.

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 21:53

Danke nochmals für die letzten beiden Antworten.

Ich will das auch mit der Panzertapelösung machen (ist ja nur für den Termin :p)

Mein Problem ist jetzt immer noch, dass ich nichts "Handfestes" habe, wenn ich da mit abgeklebten NSW beim TÜV vorfahre. Ich kann höchstens sagen: "Habe ich vielfach im Internet gelesen, dass das gehen soll."

Ich kann leider nicht sagen: "Sie müssen das akzeptieren, weil ..." Das ist mein Problem.

Also auf die Panzertapelösung würde ich mich definitiv nicht verlassen!

Der Scheinwerfer kann ja durch einfaches Abziehen des Tapes wieder in Betrieb gesetzt werden -> er wäre also TÜV-technisch "vorhanden", und dementsprechend müssten dann auch beide funktionieren.

Sprich: es liegt im Ermessen des Prüfers...

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor zwei Jahren: ein Nebler mit dickem Steinschlag...da hat der TÜVer gesagt, ich soll die Nebler ausbauen, dann wäre das kein Problem.

Es geht noch einfacher: Einfach mal zum TÜV fahren und fragen. Hab ich auch mal wegen ein paar Sachen gemacht. Die beißen nicht und wollen kein Geld ;)

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28

Es geht noch einfacher: Einfach mal zum TÜV fahren und fragen. Hab ich auch mal wegen ein paar Sachen gemacht. Die beißen nicht und wollen kein Geld ;)

Nö, geht nicht. Gibt Fehlermeldung "Lösung zu einfach" :D :D :D

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