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Ex Arbeitgeber verlangt das Auslen der Fahrerkarte

Themenstarteram 15. November 2012 um 4:08

Guten Morgen. Ich hoffe ich starte den Blog hier richtig?

Hier mal die Schilderung meiners Problems:

Im September 2012 habe ich einen Nebensjob als Busfahrer angenommen. Musste nach einem Monat aber feststellen, dass der Chef dort etwas missverstanden hatte. Er wollte mich quasi als Volllzeitfahrer verbraten. Also habe ich nach einem Monat ordnungsgemäß gekündigt.

Ca. einen Monat später, fängt der Kollege Ex-Chef an mir die Hölle heiß zu machen, ich solle ihm meine Fahrerkarte zum Auslesen vorbeibringen. Ich teilte ihn darauf hin mit, dass dies zur Zeit nicht möglich ist, da ich mich dienstlich im Ausland befinde. Mal von der bekloppten Antwort abgesehen war bis jetzt Ruhe.

Seit Gestern geht die Gechichte wieder los. Aber diesmal ruft er nicht nur bei mir an, sondern auch meinen Arbeitgeber. Ich finde, dass dies zu weit geht. Habe ihm schriftlich dazu aufgefordert es zu unterlassen und wenn nicht, die Sache meinem Anwalt zu übergeben.

Meine Frage:

Bin ich als Ex- Angestellter überhaupt noch verpflichtet meine persönliche Fahrerkarte bei ihm auslesen zu lassen? Als Unternehmer kann er doch die Daten selber aus den Geräten lesen und hat somit die Nachweise gegenüber der Aufsichtsbehörde, oder? Wenn ja, wo kann ich meine Karte auslesen lassen, ohne zum Ex-Chef zu müssen? Geht es vielleicht bei der BAG? Oder Landesamt für Arbeitsschutz?

Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.

Gruß Meveric

Beste Antwort im Thema

Hallo,

sorry aber Du musst Deine Fahrerkarte bei Deinem Ex-Chef auslesen lassen!

Gruß

Chris

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Hallo,

sorry aber Du musst Deine Fahrerkarte bei Deinem Ex-Chef auslesen lassen!

Gruß

Chris

am 15. November 2012 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von Meveric

Bin ich als Ex- Angestellter überhaupt noch verpflichtet meine persönliche Fahrerkarte bei ihm auslesen zu lassen?

Ja, dazu bist du verpflichtet. Rechtsgrundlage: FpersVO § 2, Abs (5): " ... Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens alle 28 Kalendertage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung im Betrieb kopiert

werden. Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte und die Ausdrucke nach Absatz 3 zur Verfügung zu stellen....

Zitat:

Als Unternehmer kann er doch die Daten selber aus den Geräten lesen und hat somit die Nachweise gegenüber der Aufsichtsbehörde, oder?

Das reicht nicht aus, siehe oben.

Zitat:

Wenn ja, wo kann ich meine Karte auslesen lassen, ohne zum Ex-Chef zu müssen? Geht es vielleicht bei der BAG? Oder Landesamt für Arbeitsschutz?

Da musst du in den auren Apfel beißen und nochmal hin. Du musst die Karte zum Auslesen dem Ex Chef zur Vefügung stellen. Eigenes Auslesen oder so was, zählt nicht.

am 15. November 2012 um 18:44

nun mal immer langsam mit den jungen Pferden.

Selbstverständlich muss er da nicht selber hin - er muss die Daten zur Verfügung stellen.

Sprich, er kann die Daten auslesen wo immer er will - und die Datei xxxxxx.ddd dem ehemaligen Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Nun sind aber inzwischen Daten auf der Karte - und dann in der Datei, die den ehemaligen Arbeitgeber nichts angehen.

Im Gegenteil - die dürfen dem alten Arbeitgeber auch nicht zugänglich gemacht werden.

Ich würde erstmal mit dem Datenschutzbeauftragen Deines Bundeslandes telefonieren, und den Sachverhalt darlegen.

Stellst Du ihm die Daten jetzt zur Verfügung handelt es sich definitv um einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz,

stellst Du ihm die relevanten Daten nicht zur Verfügung um einen Verstoß gegen die Fahrpersonalverodrnung.

Du hast also die Wahl zwischen Pest oder Cholera.

Durch einen dummen Zufall könnte die Karte aber auch auf einmal defekt sein:p .

Musst dir dann nur eine neue holen und halt auch bezahlen ;)

@Meveric

 

Ich weiß ja nicht ob du Fernverkehr oder Nahverkehr fährst. Je nach Fahreraktivitäten werden unterschiedlich viele Tage deiner Aktivitäten auf der Fahrerkarte gespeichert bevor der Speicher anfängt die ersten Daten wieder zu überschreiben.

Minimum sind die letzten 28 Tage deiner Fahraktivität die auf jeden Fall gespeichert werden.

Wir haben hier Fahrer da wird bereits nach 31 Tagen angefangen den Speicher zu überschreiben.

Lies doch am besten erst einmal deine Fahrerkarte selbst aus, vieleicht sind die relevanten Daten für deinen ehemaligen Arbeitgeber längst überschrieben worden.

Wenn der "Teilzeitarbeitgeber" die Daten braucht ist das doch kein wirkliches Problem die gewünschten Daten zu liefern - der braucht die für seine Unterlagen und will ja keinen Schaden damit anrichten - also einfach mal fix vorbeifahren und fertig ist die Laube :) ...wo ist das Problem?

Sowas kann man doch friedlich lösen - vorher ein kleiner Anruf damit keine Wartezeiten entstehen!

Sternengruß

oh oh....

@chaotix

wenn das stimmen sollte was du da wegen dem datenschutz schreibst, dann hätten wir da aber ein weiteres problemchen.... dein neuer arbeitgeber kann auch sehen was du vorher gemacht hast. wo ist denn da der datenschutz? bliebe dann nur eine möglichkeit... wenn ich wo neu anfange brauche ich ne neue karte. dann haste deinen datenschutz.

@tommmmes

fahren die tonne- tonne? denn nur so würden die anzahl an daten produziert werden, das die karte schon nach diesem zeitraum überschrieben wird. 93 tätigkeitsveränderungen (EWG-3821/85 Anhang IB 5.2. Fahrerkarte, nummer 200) sind eigentlich schon einiges pro tag.

Zitat:

Minimum sind die letzten 28 Tage deiner Fahraktivität die auf jeden Fall gespeichert werden.

auf jeden fall auch nicht.... wenn voll dann voll und wird überschrieben. egal wieviel tage

Fahrerkarte musst du auslesen lassen.

Er kann ja sowieso nur was mit den Daten anfangen wo du auch in seinem KFZ gesessen bist.

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Selbstverständlich muss er da nicht selber hin - er muss die Daten zur Verfügung stellen.

Sprich, er kann die Daten auslesen wo immer er will - und die Datei xxxxxx.ddd dem ehemaligen Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Auch wenn Gesetze häufig schwer zu verstehen sind, so ist es in diesem Punkt unmissverständlich formuliert:

Zitat:

Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte

Wie man auf die Idee kommen kann daraus abzuleiten, dass es reicht die Daten zu übergeben erschließt sich mir nicht.

Zum Thema Datenschutz:

Der Gesetzgeber geht in der Regel davon aus, dass der Fahrer das untere Ende der Nahrungskette ist. Das heißt an ihn werden seiner Ausbildung entsprechende Anforderungen gestellt. Das Thema Datenschutz gehört nicht dazu. Einem Fahrer ist nicht zuzumuten sich selbstständig um das Thema Datenschutz zu kümmern. Deswegen ist Paragraph 2 auch so eindeutig formuliert.

Sich um den Datenschutz zu kümmern ist Aufgabe des Betriebes / Unternehmers, der entsprechendes Fachwissen vermittelt bekommen hat und aufgrund des höheren Bildungsniveaus vom Gesetz als dafür zuständig angesehen wird.

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Selbstverständlich muss er da nicht selber hin - er muss die Daten zur Verfügung stellen.

Sprich, er kann die Daten auslesen wo immer er will - und die Datei xxxxxx.ddd dem ehemaligen Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Das sieht aber die VO anders vor, da steht ausdrücklich: "....hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte .... zur Verfügung zu stellen...." . Ich denke mal, die Übersendung der Datei ist nicht unbedingt das, was der Verordnungsgeber damit meinte. Und hinsichtlich des Datenschutzes sind eben mehr Daten auf der Karte... und jeden Tag werden es mehr.

Der Unternehmer darf die mit ausgelesenen Daten, die nach der Beschäftigung bei ihm vorhanden sind, nicht auswerten, (kann sie ja auch nicht irgend einem neuen Arbeitgebr zuordnen). Und wenn er eventuell später vorhanden Verstöße zur Anzeige bringen würde, dann macht er sich deswegen wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz strafbar.

Also hab mir jetzt Kartenleser usw. geholt und diese Woche die Fahrerkarte das erste mal selbst ausgelesen, hab noch die Daten bis mitte März auslesen können, Kippsattel im FV mit Wochentouren...

MFG Roman

Themenstarteram 18. November 2012 um 6:44

Hallo Leute,

danke für die vielen Antworten. Also werde ich nicht darum herumkommen dem EX Arbeitgeber die Karte zur Verfügung zu stellen. Leider habe ich ein anderes Problem. Meine Karte ist weg! Da ich sie für meinen Hauptberuf nicht nutzen zu brauche, ist es mir erst aufgefallen, nach dem mein Ex Chef mich dazu aufgefordert hat. Ich habe den Verlust erst einmal der zust. Straßenverkehrsbehörde gemeldet und vorsorglich auch der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Fahrpersonalvorschriften. Natürlich ging auch ein Schreiben an den EX-Chef.

Ich habe auch langsam keinen Bock mehr auf den Stress. Da ich zur Zeit beruflich viel ausserhalb Deutschlands unterwges bin, kann ich selber nicht vorstellig werden. Wenn ich das Teil wieder finden sollte, werde ich die Karte meinem EX- Chef per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

Gruß Meveric

Meverick, das Du Ihm die Karte zuschicken willst ist glaube nicht die beste Variante...

Mach doch mit Ihm nen Termin für nen Samstag oder so aus falls sich die KArte wiederfindet

Das einfachste ist doch wenn die Karte nicht mehr auftaucht. 

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