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Ex Fraport Feuerwehr PKW mit Funk
Hallo alle zusammen.
Ich habe vor ca 1/2 Jahr, durch einen befreundeten Autohändler, ein ehemaliges ELF der Frankfurter Flughafen Feuerwehr erworben. Da ich weiß, das diese Fahrzeuge immer gut gepflegt werden und auch der Preis stimmte, habe ich den PKW gekauft. Auch beim Tüv gab es mit der Umschreibung auf ein privates Fahrzeug, keine Probleme, da weder ein Blaulicht verbaut war, noch sonstiges wie Funk oder Signalhorn funktionierten.
Nachdem die Zulassung erledigt war, fing ich an, das Auto für meine Zwecke zu bestücken und wollte auch nach dem Reserverad schauen.
Aber da war keines.
Anstelle des Reifens fand ich die komplette Funkausrüstung und es fehlte offensichtlich eine Autobatterie.
Jetzt bin ich von Natur aus immer sehr neugierig. Batterie rein, auf die noch verbauten Schalter gedrückt und.... Schei****, alles funktioniert -ausser dem Blaulicht, welches von Anfang an nicht vorhanden war.
Was nun ? Das die Benutzung bei uns verboten ist, weiß ich. Also, Batterie sofort wieder raus und die Anlage so Ausserrhoden Betrieb gesetzt.
Jetzt wollte ich so ehrlich sein und habe den Vorbesitzer davon in Kenntnis gesetzt. Und jetzt kommt's.
Die Fraport AG verlangt von mir, das ich diese Anlage, kostenlos zurück geben soll. Sie würden diese sogar freiwillig ausbauen, jedoch ohne die dann im Fahrzeug entstehenden Löcher zu verschließen, keinen Ersatz anbieten oder sonstiges.
Ist das rechtens ? Immerhin habe ich das Auto mit allem drum und dran gekauft ?!?
Beste Antwort im Thema
1. ein Motorola-Betriebsfunkgerät für analogen Betriebsfunk, Handelspreis rund 150 €
- Besitz erlaubt, Betrieb nur mit Frequenzzuteilung, andere Kanäle programmieren kann jeder Funkshop
2. ein Teledux 9-80 BOS-4m-Gerät, Handelspreis um 400 € (stark schwankend)
- Besitz erlaubt, Betrieb nur für Berechtigte. Deine örtliche freiwillige Feuerwehr freut sich über eine Spende ;-)
Durch die Umstellung auf BOS-Digitalfunk werden die Geräte nach und nach billiger und unnützer.
Gelegentlich stoßen ganze Dienststellen diese Geräte en bloc ab - auch über ebay und auch an privat. Der "Vorgänger" 8b-1 Bosch wird unter 100 € in der Bucht gehandelt. Ich habe u.a. ein FuG 8b-2 der niedersächsischen Polizei inkl. Verschlüsselungsmodul und Relaisschaltmöglichkeit (technisch voll betriebsbereit) ganz legal erworben und (natürlich ohne Strom und ohne Antenne) in der Vitrine stehen...
Du könntest das Gerät ganz legal beispielsweise unter Tage nutzen, so du denn ein Bergwerk hast - Grubenfunk-Allgemeingenehmigung auch in diesem Frequenzbereich, wenn keine Abstrahlung nach über Tage erfolgt...
3. Antenne für 2m und 4m - käuflich problemlos erwerbbar, wird gern von beispielsweise Amateurfunkern genutzt - und natürlich kann das gute Stück auch autoradio (UKW)
4. Sondersignal-Bedieneinheit: auch ganz normale Handelsware ohne jegliche Beschränkungen. Da kein Blaulicht verbaut ist sollte auch die Tonfolge nicht funktionieren (Verriegelung ist Normvorschrift). Der nicht betriebsbreite Einbau ist nicht sanktioniert.
Ich würde die Fraport freundlich darauf hinweisen, dass der Besitz all dieser Geräte legal ist und ein evtl. unzulässiger Betrieb der Geräte nicht in den Zuständigkeitsbereich der Fraport fällt (Zuständig wäre allenfalls die Bundesnetzagentur). Insofern mögen sie doch schleunigst einen freundlicheren Ton an den Tag legen und dir ein faires Angebot machen, so sie denn die Technik zurück haben wollen - weil zur Rückgabe verpflichtet bist du nicht:
500 € cash ohne die Antenne bei Einbau einer Blindabdeckung für das Bedienfeld und Stellung eines Reserverades
800 € cash mit Antenne und ohne Fraport-seitige Arbeiten am Fahrzeug
Im zweiten Fall holst du dir ne andere Radioantenne und nen neues Mittelkonsolenteil...
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52 Antworten
Auf was für eine Rechtsgrundlage bezieht sich den die Fraport AG wenn sie verlangen das sie die Anlage ausbauen müssen / können ohne die dann entstehenden Öffnungen zu verschließen?
MfG kheinz
Alles was du gekauft hast solltest du als dein Eigentum betrachten. Ich würde denen anbieten das die das ausbauen, oder haben können wenn Sie die Löcher verschließen , bzw. das bei einem Händler ordentlich gemacht wird. Ist nicht dein Fehler.
Du könntest es ja auch vertickt haben, könnten die also auch was dafür rausrücken. Die haben es mit dem Fahrzeug verkauft. Der das zurückverlangt könnte ja das selber zu Geld machen wollen, würd ich dem mal Unterstellen.
Es sei denn dein Händler hätte es ausbauen sollen, dann wird es etwas anders.
Besitz und Handel dürften legal sein ...
Das Fahrzeug wurde doch so von der Flughafenfeuerwehr zum Verkauf angeboten, mitsamt der darin enthaltenen Technik.
Der TÜV hat das doch abgenommen.
Die Sondersignalanlage und der Funk hast Du rechtmäßig käuflich erworben... somit gehört das Dir.
Wenn nun die Flughafenfeuerwehr diese Ausrüstung jetzt wieder zurückhaben möchte, dann verstehe Ich nicht, warum die Technik im zum Verkauf angebotenen Fahrzeug verblieben ist ?
Wie gesagt, Du hast es gekauft, somit gehört es Dir.
Wenn die Feuerwehr des Fra-Port es wiederhaben möchte, dann sollen sie es zurückkaufen.
Ehrlich gesagt... Ich hätte das auch gar nicht an die große Glocke gehängt. Gefreut, daß die Technik funktioniert, die Batterie wieder ausgebaut und Schwamm drüber.
Der TÜV hat es ja so abgenommen.
Wie schon erwähnt, Besitz und Verkauf sollten legal sein,
nur beim Benutzen kriegste Haue.
Sollen Dir ein Angebot machen.
Wenn das ein reines Betriebsgeländefahrzeug war muß nicht alles TÜV abgenommen sein, der Flughafen Langenhagen hat einen ehemaligen DTM (o.ä.) Lamborghini in Benutzung, der ohne BE unterwegs ist, sprich das Gelände nicht verlassen darf. (Berufgenossenschaft/ Arbeitsschutz sorgen aber schon dafür das die Kisten sicher sind)
Ich wollte die Verkäufer auf ein eventuelles Problem hinweisen. Denn den gesamten Funkverkehr von Cargo und allen !! Einsatzkräften ab zu hören oder sogar hier mit zu Funken ist verboten. Das die da jetzt so einen Aufstand machen, war mir nicht im Traum eingefallen...
Zitat:
@crafter276 schrieb am 17. Januar 2019 um 15:28:17 Uhr:
Auf was für eine Rechtsgrundlage bezieht sich den die Fraport AG wenn sie verlangen das sie die Anlage ausbauen müssen / können ohne die dann entstehenden Öffnungen zu verschließen?
MfG kheinz
Bis jetzt hat man mir nur telefonisch mit rechtlichen Schritten gedroht, falsch ich die Anlage weiterhin im Fahrzeug belasse und diese nicht "freiwillig" zurück geben möchte. Das Wort Entschädigung oder der gleichen ist bis jetzt noch nicht einmal gefallen...
Zitat:
@Raucher-jojo schrieb am 17. Januar 2019 um 15:52:09 Uhr:
Bis jetzt hat man mir nur telefonisch mit rechtlichen Schritten gedroht, falsch ich die Anlage weiterhin im Fahrzeug belasse und diese nicht "freiwillig" zurück geben möchte. Das Wort Entschädigung oder der gleichen ist bis jetzt noch nicht einmal gefallen...
Dann würde Ich darauf pochen, daß die Technik von Dir mit dem Fahrzeug käuflich erworben wurde. Eigentümer und Besitzer bist Du.
Wenn die Flughafenfeuerwehr die Technik haben möchte, dann eben als Rückkauf.
Wenn allerdings jetzt schon mit rechtlichen Schritten gedroht wird, würde Ich mir auch nach einem rechtlichen Beistand schauen
Zitat:
@Raucher-jojo schrieb am 17. Januar 2019 um 15:52:09 Uhr:
Zitat:
@crafter276 schrieb am 17. Januar 2019 um 15:28:17 Uhr:
Auf was für eine Rechtsgrundlage bezieht sich den die Fraport AG wenn sie verlangen das sie die Anlage ausbauen müssen / können ohne die dann entstehenden Öffnungen zu verschließen?
MfG kheinz
Bis jetzt hat man mir nur telefonisch mit rechtlichen Schritten gedroht, falsch ich die Anlage weiterhin im Fahrzeug belasse und diese nicht "freiwillig" zurück geben möchte. Das Wort Entschädigung oder der gleichen ist bis jetzt noch nicht einmal gefallen...
Hä? Wie? Da ist ein Funkgerät noch eingebaut?
Was denn analog oder schon TETRA?
Das sieht man doch wenn da noch ein Hörer auf dem Armaturenbrett klebt.
Kannst mal ein Foto machen?
Gruß Metalhead
Interessante Arbeitsweise von Fraport.
Ich bin kein Jurist, jedoch sehe ich kein Problem damit, dass du dieses Fahrzeug mit der Funkanlage besitzt. Du hast es rechtmäßig gekauft und Fraport hat es so, wie es ist, verkauft und somit alle Rechte an diesem Fahrzeug und allen Einbauten abgegeben.
Wenn sie die Funkanlage zurückwollen, so sollen sie ein entsprechendes Angebot vorlegen, dass dich nicht schlechter stellt als zu diesem Zeitpunkt.
Müsste nicht eigentlich der Händler der Ansprechpartner sein? Der ist immerhin der Vertragspartner des TE und nicht Fraport.
Zitat:
@AMenge schrieb am 17. Januar 2019 um 16:25:38 Uhr:
Müsste nicht eigentlich der Händler der Ansprechpartner sein? Der ist immerhin der Vertragspartner des TE und nicht Fraport.
Die Frage ist, wer im Vertrag steht.
der Händler oder die Feuerwehr selbst
Naja ein Kapitalverbrechen ist das nicht. War das eine extra-batterie oder die für das ganze Auto? Wenn es eine extrabatterie ist Bau einfach keine ein, dann juckt niemanden ob da noch Heuler verbaut sind oder nicht, das bloße Vorhandensein ist legal solange sie nicht unmittelbar betriebsbereit sind. Ist z.B bei Filmautos auch so.
Ich zahle 50 Euro plus Fracht