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extremer Lackschaden

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 16:00

Hallo und gesundes neues,

folgesdes Zenario:

Mein Vater hat nach zwei tagen extremen schneefalls mein Auto mit einen Strassenbesen abgekehrt. Heute hab ich dann festgestellt das das Auto ringsrum zerkratzt ist. Wie auch immer das mit nen Strassenbesen möglich ist.

Die Frage:

Kann mir einer sagen ob in so einen Fall die private Haftpflicht einspringt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von XBuzzsawX

 

Ich will das auch garnicht weiter vertiefen da das eh zwecklos ist. Aber ich dacht ich Schreib mal gleich meine Ansicht diesbezüglich dazu.

Nichts desto trotz, Dank ich allen für das Feedback.

Ich Versuch es auf alle Fälle!

mfG

Deine Ansicht ist ziemlich hirnrissig.

Was glaubst du eigentlich?

Weil dein Vater nun 40 Jahre lang seinen Versicherungsbeitrag bezahlt hat, kann man sich jetzt ja wieder den eingezahlten Beitrag "herausholen"?

Und weil die böse Versicherung nun auch noch auf die unverfrorene Idee kommen wird, diesen Schaden genau unter die Lupe zu nehmen (und da ganz offensichtlich jemand mit seinem angegebenen Schadenherang Ungemach auf sich zukommen sieht) sind alle Versicherungsverträge nutzlos und....die üblichen Sch..hausparolen halt.

Junge - ein guter Rat: Überlege dir, was du da tust - und zwar gut!

Ist nur ein Rat und mehr nicht.

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Eigentlich würde wenn dann nur die Vollkasko zahlen.

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 17:33

Wie jetzt? Meine Vollkasko? Oo

Steig ich da nicht wenn ich es darüber mache?

Logisch. Sobald die VK zahlt, steigst Du.

Also entweder mit den Kratzern oder mit der Hochstufung leben (oder Vati zum Polieren verdonnern:D)

Gruß

Hafi

am 6. Januar 2009 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von XBuzzsawX

Steig ich da nicht wenn ich es darüber mache?

Kannst ja dem Papi den jährlichen Mehrbetrag in Rechnung stellen. :D

am 6. Januar 2009 um 19:01

Mahl ehrlich, was war denn das für ein besen?? War das nicht die stahlbürste?

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 19:29

Na das sind ja tolle aussichten! :(

Und ihr meint echt da gibts kein weg bei seiner PHV?

Das ist es ja bei der VK das währ eigentlich voll dumm da komm ich um einiges teurer! Sinnlos!

Na dann muss er eben sehen wie er es macht! Ich wollt ne eigentlich eine Komlettlackierung ersparen.

Frag mich mal, ich glaub eh eher das da ne Schneeschaufel im spiel war. Sogar die Heckscheibe ist im Eimer.

Dann muss er eben blechen... Dummheit muss bestraft werden! Auch wenns keine absicht war.

du spielst mit deinem Erbe, glaube ich :D

 

Mal im Ernst:

 

Fahr mal zu einem Profi Aufbereiter und lass den mal drauf schauen.

 

Vieles lässt sich heute wirklich durch Aufbereitung machen.

 

So etwas kostet um die 200-250 Euronen. 

 

Dann kann man weitersehen.

 

Gruss

 

Delle

 

 

Die PHV zahlt ja nicht, weil er und sein Vater im gleichen Haushalt wohnen.

Wie würde es aussehen, wenn sein Vater im Nachbarhaus wohnen würde, und eine getrennte PHV hat? Also keine PHV mit Familientarif wo der Sohn drin ist.

Denn der Schaden entstand ja nicht beim Gebrauch eines KFZ -> somit greift hier nicht die Benzinklausel.

am 6. Januar 2009 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Die PHV zahlt ja nicht, weil er und sein Vater im gleichen Haushalt wohnen.

Stand das irgendwo, dass hier beide im gleichen Haushalt leben oder hast du das angenommen?

Wie würde es aussehen, wenn sein Vater im Nachbarhaus wohnen würde, und eine getrennte PHV hat? Also keine PHV mit Familientarif wo der Sohn drin ist.

Denn der Schaden entstand ja nicht beim Gebrauch eines KFZ -> somit greift hier nicht die Benzinklausel.

Naja, das wäre die Frage, ob dem tatsächlich so ist.

Halter und Eigentümer ist offenbar der TE selbst. Warum kehrt Papa das Auto ab? Ist er mit dem Auto gefahren?

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 20:35

Ok, thx. der Aufbereiter ist dann wohl günstiger. Wenn es denn so sein sollte das er es hinbekommt. Manche stellen gehen schließlich bis auf die Grundierung.

Nein, wir wohnen nicht im selben Haushalt sondern wohnen nur zusammen in einem Haus. Wir sind beide selbst versichert.

Warum er es abkehrte?!

Weil er im ganzen Hof Schnee geräumt hat. Das Auto stand auf dem Hof also räumte er das auto gleich mit. Nicht weil er fahren wollte. Halter und Eigentümer bin ich.

am 6. Januar 2009 um 20:46

Unter den Voraussetzungen würde ich als Verursacher ganz sicher den Schaden bei meiner Privathaftpflichtversicherung melden, so ich denn eine habe. Zumindest die Benzinklausel dürfte nicht das Problem werden.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 22:26

Ok, das klingt ja schon mal super da weis ja wer erleichtert aufatmen wird. :D

Was könnte denn evtl. doch zum Problem werden? Mal abgesehen von der Laune des Sachbearbeiters und der Bereitwilligkeit der Versicherung.

vielen Dank @all:)

am 6. Januar 2009 um 22:40

Bei beschädigten Fahrzeugen in der Privathaftpflicht kann fast alles zum Problem werden. Angefangen vom Vorwurf der (nicht versicherten) Gefälligkeit bis hin zur Plausibilitätsprüfung, bei der eventuell ein Sachverständiger dann das Schadenbild und den Hergang überprüft und zum Ergebnis kommt, dass der hier benutzte Besen/Feger dieses Schadenbild nicht hervorgerufen haben kann. Unter Umständen lehnt die Versicherung dann nicht nur den Schaden ab, sondern stellt die Kosten für dieses Gutachten dir oder euch beiden gesamtschuldnerisch in Rechnung.

Man sollte sich wirklich darüber im Klaren sein, dass die Versicherer bei beschädigten Fahrzeugen die ganz schweren Geschütze auffahren, natürlich in Abhängigkeit zur Schadenhöhe.

Und, wenn der Schaden abgelehnt wird, kannst du nichts machen, außer deinen Vater zu verklagen. Die Klage würde zwar letzten Endes wieder bei der Versicherung landen, weil diese in aller Regel ihre Kunden dahingehend instruiert, sie über etwaige Klagen etc. zu informieren, aber ein Direktanspruch gegenüber der Versicherung besteht nun mal nicht.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 0:45

Hmm... ok, das ist natürlich "normal" allerdings auch ziemlich erbärmlich!

Er bezahlt seine Versicherung schon fast das ganz Leben lang und hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen das er sie hätte in Anspruch nehmen müssen. Nun wo ihm einmal, vorsichtig ausgedrückt, ein ziemliches Missgeschick passiert ist steht er da. Und der Schaden ist nun mal beträchtlich.

Das würde ja wieder einmal beweisen das der eigentiche Sinn dieser Versicherung (Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen in Folge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüche verpflichtet.) durch Schwammige Verträge und übertriebenen Klauseln u.s.w. auf gut deutsch gesagt "Offenhaltung aller Möglichkeiten zum Vorteil der Versicherung" vollkommen haltlos und bei "etwas grösseren Beträgen" zu nichts nütze ist.

Ok, in so einen Fall an die Menschlichkeit zu appellieren hat ja eh keinen Zweck da es ja um Geld geht was sofort zu Verfügung gestellt werden müsste. Obwohl, ich sag mal 1500€ - 3000€ für eine Versicherung ja sowieso peanuts währen. Aber da könnt ja jeder kommen! ;)

Wenn dann auch noch jemanden vorgeworfen werden würde das er keine Versicherung zum Schneeräumen hat oder eine Plausibilitätsprüfung verlangt wird obwohl der Versicherungsnehmer es schon Jahrzente so gemacht hat und nix passiert ist würden diese Vorwürfe und Prüfungen ja wohl eher wie eine Ausrede zur Nichterstattung wirken. Selbst wenn der Sachverständige die Aussage des Versicherungsnehmer prüft und meint es kann nicht der besagte Besen/Feger diesen Schaden verursacht haben ist das absolute Spinnerei. Der Sachverständige ist auch nur soweit Sachverständig wie es ihm seine Bildung und Erfahrung erlauben ansonsten ist er auch nur "der Meinung". Genau so gut hätte nämlich bei 30 Grad minus ein Stein an dem Besen festgerohren sein können und der diesen Schaden hervorgerufen hat. Ich bezweifle nämlich stark das so ein Fall der Versicherung oder einem Sachverständigen öffters vorliegt. Da würde es nun mal nur ein Sachverständiger mit genügend Weitsicht und Einsicht einschätzen können. Aber leider, Auftraggeber+€=-Weitsicht/Einsicht ;) Und wenn dann die Versicherung glaubt Wert auf der "Meinung" eines Sachverständigen ohne genügend bla bla bla recht zu geben ist das doch einfach nur depriemierend!

Und mal im ernst, eine Versicherung nur zu Bezahlen weil ich innerhalb von 40 Jahren mal von irgendjemand die Hose ausversehen kaputt machen könnte ist mehr als unlogisch!

Ich will das auch garnicht weiter vertiefen da das eh zwecklos ist. Aber ich dacht ich Schreib mal gleich meine Ansicht diesbezüglich dazu.

Nichts desto trotz, Dank ich allen für das Feedback.

Ich Versuch es auf alle Fälle!

mfG

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