Eyebrow erlaubt oder verboten ?
Moin . Wollte mal fragen ob die eyebrow beim e61 erlaubt sind,also die leds die oben an den Scheinwerfer sind und so aussehen wie Augenbrauen?
Mich hat nämlich gesternabend die Polizei abgehalten und sagten das die in Deutschland nicht erlaubt sind und nur für den US Markt gedacht sind.
Bild im anhang
Beste Antwort im Thema
DU musstest pusten. Das is ja wohl lachhaft. Die hätten mal besser pusten sollen.
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175 Antworten
So ein Quatsch. Die hatten wohl Langeweile wa. Natürlich sind die Erlaubt. Bevor die so eine Behauptung aufstellen sollten die sich mal die EG Richtlinien durchlesen. Hast du nen Mängelbericht bekommen
Ne ich habe dene des erklärt gehabt das die in Deutschland erlaubt sind. Daraufhin meinte er das die bei Mercedes Nachfragen müssten Ich habe gesagt nicht Mercedes sondern BMW. Danach war die Sache erledigt. Dann musste ich nur pusten und fertig war die Sache
DU musstest pusten. Das is ja wohl lachhaft. Die hätten mal besser pusten sollen.
Klasse! Wer hat dich angehalten? Toto und Harry? Ich lach mich schlapp. So ein quatsch.
Das hab ich mir auch gedacht
Dienst nummer aufschreiben und Verfahren einleiten.
Der TÜV hätte mir ja schon Bescheid gesagt wenn es verboten wäre,gesagt hat der TÜV damals aber nichts
Ich habe 19 zoll Felgen drauf mit 275er bereifung hinten und 245er bereifung vorne,die habe ich heute eintragen lassen,zum Glück ist es denen nicht aufgefallen. Zudem muss ich während der Fahrt eine Brille tragen,die habe ich zuhause vergessen,auch das ist denen nicht aufgefallen zum Glück. Aber fragen mich wegen den eyebrow obwohl diese erlaubt sind
Zur Not hättest ja sagen können dass sie einfach die nächsten zehn E60 die vorbeifahren mal anhalten sollen und bei denen mal schauen ob sie das auch so haben
Das sieht mir doch vollkommen serienmässig aus und sowas haben diese Modelle auch vom Werk aus. Anders sähe es aus, wenn du die sog. Dauer-orange-Schaltung deiner vorderen Blinker und seitlicher Blinker geschaltet hättest, sog. Umkodieren in US-Style. DAS wäre natürlich gegen die EG-Betriebserlaubnis des DEUTSCHEN Fahrzeuges und somit wäre deine Betriebserlaubnis erloschen.. Das falsche Signalbild könnte zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer führen und ist somit verboten.
Gruss
Zitat:
@realforever schrieb am 13. Juli 2016 um 11:15:44 Uhr:
Moin . Wollte mal fragen ob die eyebrow beim e61 erlaubt sind,also die leds die oben an den Scheinwerfer sind und so aussehen wie Augenbrauen?
Mich hat nämlich gesternabend die Polizei abgehalten und sagten das die in Deutschland nicht erlaubt sind und nur für den US Markt gedacht sind.
Bild im anhang
Die sind doch auch bei den LCI-Modellen des E9X Serie also wieso solltens ie nicht am E60 zulässig sein.. da würde ich mir keine Gedanken machen.
Zitat:
@Stivikivi schrieb am 13. Juli 2016 um 12:09:24 Uhr:
Dienst nummer aufschreiben und Verfahren einleiten.
So ein Quatsch und wegen was??? Es lag eine lapidare Verkehrskontrolle gem. § 36 Abs. 5 StVO vor, der Beamte hat den User ja nicht belehrt wegen eines Verstoßes sondern nur überprüft und somit war ja alles klar.. Keine Einleitung eines Bußgeldverfahrens sondern lediglich Kontrolle.. und DAS DARF DIE POLIZEI im Bereich der StVO jederzeit.
Hier interessiert sich niemand dafür...
Zitat:
@Trethupe schrieb am 13. Juli 2016 um 18:27:08 Uhr:
Hier interessiert sich niemand dafür...
Genau, das meinte ich.. das führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des FAhrzeuges dieser umkodierte US-Style! also aufpassen bei kompetenten Beamten.. die wissen das.. aber der Großteil leider nicht.