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F: Nutzungsausfall bei Tatalschaden "nachweisen"

Themenstarteram 14. März 2025 um 8:11

Hallo Freunde,
ich hatte leider einen Unfall und leider ergab sich, dass es ein Totalschaden ist.
Der Schaden an sich, ist reguliert worden, aber nun geht es um Nutzungsausfall.
Rückmeldung der Versicherung:
"Ein Anspruch auf Nutzungsausfall setzt voraus, dass der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich nicht mehr nutzen konnte, dieses aber gerne nutzen wollte. Da hier ein Totalschaden vorliegt, können wir Nutzungsausfall nur dann erstatten, wenn wir nachvollziehen können, dass das Fahrzeug an sich genutzt werden sollte.
Bitte übersenden Sie uns hierzu eine Kopie des Fahrzeugscheins desjenigen Fahrzeugs, das anstelle des beschädigten Fahrzeugs gekauft wurde. Vielen Dank. Gerne erstatten wir dann den angefallenen Nutzungsausfall nach."
Wir haben einen Zweitwagen (der leider auch "halbdefekt ist";), reicht es diesen der Versicherung zu nennen, oder ist zwingend eine Neukauf eines anderen KfZ oder ggf. Nachweis einer (privat) Reparatur notwendig um das bestehende Fahrzeug wieder Straßentauglich zu machen notwendig?
Wie verhalte ich mich am besten (möchte ungern einen Anwalt hinzuziehen)?
Vielen Dank
B.

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27 Antworten

Laut dem ADAC musst du bei einem Totalschaden den Kauf eines Neuen nachweisen und bekommst dann für die Zwischenzeit die Ausfallentschädigung.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/nutzungsausfallentschaedigung/
Sprich doch mit der Versicherung, was diese als Nachweis möchte.
Denke daran, ohne Rechnung werden Sie dir die Mehrwertsteuer bei der Auszahlung abziehen.

Falls er Pendler ist und mit dem Auto täglich zur Arbeit fuhr (und fahren gewollt hätte ....) - er aber ja nun kein Fahrzeug hat ... angenommen ein Arbeitskollege würde ich mitnehmen - wäre da nicht trotzdem Anspruch auf Nutzungsausfall?
Angenommen, er würde per Rad fahren und dort morgens totmüde abgestrampelt verschwitzt ankommen ...
Alles Eigentor ohne Anspruch auf irgendeine Erstattung für die Umstände ???? Oder wird hier absolut unterschieden zwischen selbstverschuldet bzw fremdverschuldet? Halte ich auch für denkbar ... Nutzungsausfall kann nur dann nicht verlangt werden, wäre er z.B. infolge Krankenhausaufenthalt gar nicht fähig zu fahren für einen bestimmten Zeitraum.
Pauschal wird hier von den Gutachtern allgemein immer ca 14 Tage angesetzt.

Die meisten hier sind wohl keine Anwälte und daher können wir hier keine Rechtsberatung bieten. Im Zweifel macht immer ein Anwalt Sinn, da die Versicherungen auch versuchen zu sparen.
Anscheinend differenziert man deutlich zwischen Reparatur- oder Totalschaden.
https://www.deubner-recht.de/themen/fiktive-abrechnung-in-der-unfallregulierung/nutzungsausfall.html
Man muss ja nicht das Fahrrad nehmen, auch ein Leihwagen würde bezahlt werden. Ich hatte schon einen Fremdverschuldeten Totalschaden. Im Endeffekt wurde alles reguliert, bis zur Erstattung des Leihwagens vom Unfalltag bis zur Übernahme des Ersatzwagens.
Wenn der Wagen das Familienauto oder Ähnliches ist, kann auch ein Nutzungsausfall vorliegen, selbst wenn man nicht selbst in der Lage ist, den Wagen zu nutzen.
https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/nutzungsausfallentschaedigung-ratgeber/

Themenstarteram 14. März 2025 um 12:02

Aber nur zum Verständnis, reicht es nicht anzugeben, dass ich das ich den Zweitwagen (meiner Frau) verwendet habe oder Sie mich gefahren hat?

Anscheinend, wenn ich es richtig interpretiere, ist die Voraussetzung für eine Entschädigung, dass du einen Ersatzwagen beschafft hast. Andernfalls hast du kein Interesse an der Nutzung und hast auch keinen Nutzungsausfall. Aber das ist nur meine Interpretation.

Da hätten von Anfang an ein eigener Sachverständiger und ein Anwalt dazugehört. Nun geht es nur noch um die Kuchenkrümel und da fällt für beide nicht nur nichts ab, die zahlen drauf. Mach es beim nächsten mal schlauer.

Themenstarteram 14. März 2025 um 20:12

Danke für die Rückmeldungen.
Einen Gutachter habe ich mir genommen, aber wegen 300 - 400 Euro Nutzungsausfall macht es IMHO keinen Sinn einen Anwalt hinzuzuziehen - da ich auf den gesunden Menschenverstand zähe - der nicht immer bei Versicherungen da ist :) .
Hoffe das ich noch einen guten Tip bekomme wie ich das der Versicherung verkaufen kann ... ^^.

Hast du denn Ersatz für den Wagen beschafft oder wurde der „nur“ als Totalschaden abgewickelt?
Du kannst auch die eigene Versicherung fragen was dir von der gegnerischen Versicherung zusteht. Beim ADAC ist eine Rechtsberatung in der Mitgliedschaft enthalten.

Themenstarteram 14. März 2025 um 20:49

Wurde "nur" als Totalschaden (sprich Auszahlung Wiederbeschaffungswert brutto - Restwert brutto) abgewickelt.
Das mit dem ADAC ist ein guter Tip, da lohnt es sicherlich mal vorbeizuschauen, dass ist den Ihr täglich Brot :) .

Wenn du den Wagen Brutto ausgezahlt bekommen hast, dann hast du doch auch Ersatz beschafft oder hast brutto und netto verwechselt?

Hä? Was verstehst du nicht?

Themenstarteram 14. März 2025 um 22:47

Wenn ich es richtig verstanden habe wird beim Totalschaden mit Restwert brutto ausgezahlt.
Steuern werden IMHO bei fiktiver Abrechnung und beim Nutzungsausfall abgezogen.

Das sehe ich nicht so, lies mal hier unter Totalschaden:
https://kanzlei-finkenzeller.de/content/artikel/mehrwertsteuer-00003.html
Bei mir hatte die Versuchung, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, einen Teil der Mehrwertsteuer einbehalten. Warum? Das neue Fahrzeug war günstiger angeschafft worden, als der Restwert des alten Autos.

eine Entschädigung für den Nutzungsausfall ist meiner Meinung nach nur dann gerechtfertigt, wenn wirklich etwas angefallen ist. Viele Versuchen das geltend zu machen, obwohl sie gar keinen Mehraufwand hatten. Wenn ich mit dem Kollegen zur Arbeit komme, dann habe ich ja keine Kosten gehabt. Wenn ich mit dem Rad fahre, auch nicht. Nehme ich die Öffis, habe ich Belege, ... dann habe ich auch Kosten gehabt. Eine Neuanschaffung eine Folgefahrzeuge zeugt auch vom tatsächlichen Bedarf. Der Kostenträger (Versicherung) versucht hier nur, Kosten die nicht angefallen sind, nicht zu erstatten. Meiner Meinung nach legitim, denn nüchtern betrachtet zahlen wir alle diese Kosten im Folgejahr durch erhöhte Versicherungsprämien wieder zurück.
Bei einem Haftpflichtschaden soll man als Geschädigter nicht benachteiligt sein, aber man sollte sich auch nicht (zu unrecht) bereichern können.
jm2p

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