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F-Type (in GB) kaufen / Kaufentscheidung -beratung /
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken mir einen F-Type zuzulegen. Stehe allerdings auch komplett am Anfang.
Des Weiteren bin ich auch noch offen, ob es ein Cabrio oder Coupe sein soll.
Was die Motorisierung angeht soll es ein V6 sein.
Bei einem spontanen 1:1 Vergleich (Konfigurator .de <> .co.uk) ergibt sich eine €-Differenz von grob 15.000. Das ist schon mal ordentlich.
Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung mit einer Abwicklung aus GB bzw. "lohnt" sich das? Falls ja, wie ist euer Vorgehen? Falls nein, gibt es Alternativen?
Grundsätzlich interessieren mich auch Allgemeine Informationen. Bspw. welche Rabatte in D. drin sind.
Mein Händler vor Ort hat bspw. im Vorbeigehen ein neues Coupe aus der Ausstellung von 82k für 66k angeboten. Ohne, dass ich auch nur einmal das Wort Verhandlung in den Mund genommen habe...Die Spinnfäden (inkl. Spinne) in den Radkästen lassen mich vermuten, dass das F-Type Klientel auch nicht 5x am Tag vorbeischaut, und er Ladenhüter loswerden will.
Grds. interessieren mich auch Gebrauchte. Auf was sollte man dort achten? Bspw. Laufleistung, wann fangen die "Wehwehchen" an. Wo liegen Kosten für Wartung und Inspektion, etc.
Wäre klasse, wenn ich ein Roundup bekommen könnte!
Danke & Gruß
Tempomat
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31 Antworten
Hi,
wenn ich mich recht erinnere musst Du bei Neuwagen in der EU 10% Einfuhr-Zoll zahlen.
Ab 6.000 km und 3 (oder 6) Monaten gilt er nicht mehr als Neuwagen, dann ist er
in der EU Zollfrei. Noch sind die Briten ja dabei, nach dem Brexit musst Du auf jeden Fall
Zoll zahlen. ;-)
Ein Rechtslenker wird es auch sein, den wirst Du hier nur schlecht wieder los.
Danke für die Info. Ich habe mich vermutlich nicht ganz genau ausgedrückt. Das Auto könnte auch dort bestellt werden. Die Händler vor Ort sollten doch auch links Lenker bestellen können.
Tempomat
LHD - Neu bestimmt, ich meinte nur die Gebrauchten.
Ich hatte mich mal für einen gebrauchten Bentley interessiert, aber RHD hat mich dann
doch davon abgebracht.
Gerade jetzt wo das Pfund in den Keller geht, könnte es interessant sein in GB zu kaufen.
Zitat:
Gerade jetzt wo das Pfund in den Keller geht, könnte es interessant sein in GB zu kaufen.
Das sehe ich auch so, ein Ende des Kursverfalls dürfte da eher nicht in Sicht sein. Im Sinne des EU Binnenmarktes gilt es halt so einiges zu beachten, was die Kosten dann evtl. doch nach oben treiben kann.
Zitat:
@CLK_mr1968 schrieb am 17. Januar 2017 um 17:26:46 Uhr:
wenn ich mich recht erinnere musst Du bei Neuwagen in der EU 10% Einfuhr-Zoll zahlen.
Seit wann muss man innerhalb der EU Zoll bezahlen? Ich denke, da hast Du irgendwas falsch verstanden.
Bei der Einfuhr eines Neufahrzeugs nach D fällt lediglich die 19 % Einfuhrumsatzsteuer an.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Bei der Einfuhr eines Neufahrzeugs nach D fällt lediglich die 19 % Einfuhrumsatzsteuer an.
Wie ist dann die Regelung bei der bereits beim Kauf abgeführten Steuer in GB? Wie bekommt man die wieder? Wäre ja ein Privat Kauf.
Meine Denke: GB-Steuer wieder bekommen und in D Umsatzsteuer auf nettto-Kaufpreis zahlen; oder?
Zitat:
@Tempoma.t schrieb am 17. Januar 2017 um 18:27:47 Uhr:
Zitat:
Bei der Einfuhr eines Neufahrzeugs nach D fällt lediglich die 19 % Einfuhrumsatzsteuer an.
Wie ist dann die Regelung bei der bereits beim Kauf abgeführten Steuer in GB? Wie bekommt man die wieder? Wäre ja ein Privat Kauf.
Meine Denke: GB-Steuer wieder bekommen und in D Umsatzsteuer auf nettto-Kaufpreis zahlen; oder?
Wenn du von Privat kaufst, hat der sicher keine MWSt. drauf... die deutsche Zollbehörde verlangt aber trotzdem die MWSt. das bedeutet ein sattes Plus von 19% auf den VP.
Wenn du bei einem Händler kaufst, sollte der ja MWSt. im Preis inbegriffen haben. Ausser er macht Differenzbesteuerung, dann nicht. Also sollte sollte die MWSt. ausweisbar sein.
Erst dann, kann er diese abziehen. Und nur, wenn er ins Ausland liefert. Ausser du bezahlst sie ihm, beweist anschliessend, dass du die deutsche Mehrwersteuer bezahlt hast und dann kriegst du sie zurück.
Das ist so ein Standardprozedere, was weltweit gilt. Ich kann dir aber nicht sagen, ob England noch andere Hürden/Regeln hat. In Italien zB. darf der Händler dir die MWSt. nicht auszahlen, du musst sie beim Staat zurückfordern gehen (viel Spass )
Der Händler wird nicht einfach so ein LHD bestellen können, denn JLR, wie jeder andere Hersteller auch, ist nicht daran interessiert (und begeistert) über den Händler ein Parallelimport aufzubauen.
Gruss, Mauro
Danke Mauro, wie ich bereits eingangs schrieb, ist das ja alles noch sehr vage. Deine Herleitung klingt plausibel.
Man muss sich halt die Frage stellen ob sich der "Aufwand" lohnt. Das würde ich mir beim Zoll erläutern lassen.
Ggf. kann noch jemand etwas zu meinen anderen Fragen beisteuern ;-)
Gruß
Tempomat
Hallo Tempoma.t
Ja, ist so, klingt aber einfacher als es ist. Bedenke, die MWSt. ist in der Regel die grösste Einnahmequelle eines Staates. Von Staat zu Staat bestehen unterschiedliche Abrechnungs- und Kontrollformen. So oder so ist in der Regel jeder Staat erpicht, die MWSt.-Abrechnungen sehr genau zu überprüfen, resp. die Einnahmen sicherzustellen. Ob das genügt, dem Händler einfach mitzuteilen, dass das Fahrzeug ins Ausland geht, wage ich mal anzuzweifeln.
Wie gesagt, ich weiss nicht, wie es in England ist. Aber wenn jemand lokal kauft und das Produkt lokal ausgeliefert wird, bezahlt er auch lokal die MWSt. Erst wenn das Produkt direkt ins Ausland geliefert wird, darf er ohne MWSt. verrechnen. Oder erst wenn nachgewiesen wurde, dass das Fahrzeug exportiert wurde und im Importland korrekt versteuert wurde, kriegt man das Geld zurück.
Es soll aber Händler geben, die das Prozedere sehr gut kennen und alles selbst in die Hand nehmen. Ich würde einfach an deiner Stelle das Ganze sehr gut überprüfen und nicht einfach auf ein paar Homepages vertrauen. Direkt mit den entsprechenden Händlern oder der Behörde telefonieren, um keine negativen Überraschungen zu erleben.
Gruss, Mauro
Zitat:
@Tempoma.t schrieb am 17. Januar 2017 um 18:27:47 Uhr:
Zitat:
Bei der Einfuhr eines Neufahrzeugs nach D fällt lediglich die 19 % Einfuhrumsatzsteuer an.
Wie ist dann die Regelung bei der bereits beim Kauf abgeführten Steuer in GB? Wie bekommt man die wieder? Wäre ja ein Privat Kauf.
Meine Denke: GB-Steuer wieder bekommen und in D Umsatzsteuer auf nettto-Kaufpreis zahlen; oder?
Leider geistert in den verschiedenen Beiträgen sehr viel Halbwissen herum ... (z. B. ist es nicht richtig, dass bei Kauf eines Gebrauchtwagens von privat innerhalb der EU bei der Einfuhr Umsatzsteuer fällig wäre).
Ich gehe aufgrund Deiner Schilderung davon aus, dass Du von einem Händler in UK einen Neuwagen kaufen möchtest. In diesem Fall kann der Händler Dir eine Nettorechnung ohne UK-MWSt. erstellen, wenn ihm die Ausfuhr des Fahrzeugs nachgewiesen wird (er muss ja seinerseits gegenüber dem UK Finanzamt nachweisen, dass das verkaufte Fahrzeug ausgeführt wurde). Welchen Nachweis er benötigt (z. B. Bescheinigung des Grenzübertritts) kann Dir der verkaufende Händler am besten sagen.
Nach Einfuhr in D musst Du dann innerhalb von 10 Tagen bei Deinem zuständigen FA die Umsatzsteuererklärung einreichen.
Gruß
Der Chaosmanager
Danke Mauro und Chaosmanager für die Infos. Ich sehe es wir ihr.
Da ich mit der Idee sicherlich nicht der Erste bin, muss ich wohl mal intensiver in das Thema einsteigen.
Lösgelöst von der schönen Theorie gibt es bestimmt x-Unwägbarkeiten. Unter Betrachtung einer nicht unerheblichen Ersparnis wäre ich allerdings nicht ebgeneigt das genau zu checken.
Einem Händler in GB sollte es vermutlich egal sein, ob er die Zielerreichung als LHD oder RHD erreicht...
Apropos, wie steht's dann eigentlich mit dem Thema Gewährleistung? Das sollte ja innerhalb der EU bei jedem Händler "einforderbar" sein. Oder unterliegt man hier auch speziellen reglatorischen Gegebenheiten?
Gruß Tempomat
Hallo
Seit einigen Jahren gibt es diesen Thread im A5 Bereich. Eventuell findest Du etwas Aufklärung.
http://www.motor-talk.de/forum/kauf-eines-a5-in-england-t2099618.html
Grüße von Timmi
Hi Timmi, Danke für den Tipp ;-)