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Fällt Krümmer unter Garantie?

Themenstarteram 14. März 2004 um 20:00

Hi, ich glaub mein Krümmer ist gerissen, da mittlerweile komische Geräusche beim Gasgeben aus dem Motorraum kommen! Bekomm ich den ersetzt oder kommt der freundliche dafür nicht auf? Hab noch 1 Monat Garantie!

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18 Antworten
am 14. März 2004 um 20:46

Klarer Fall von Garantie!

am 15. März 2004 um 6:48

Hi,

normalerweise würd ich sagen Garantie. Aber ich hab schon die dollsten Ausreden gehört... am besten hinfahren und Druck machen...

gruss cocker

am 15. März 2004 um 11:01

Keine Garantie!

Bei meinem Vater wars so. Krümmer gehört zu Abgasanlage und das ist ein Verschleissteil. Die Angaben beziehen sich jetzt auf die Gebrauchtwagengarantie von Opel, wenns ein Neuwagen ist weiß ichs net.

Gruß

Themenstarteram 15. März 2004 um 16:33

so ne Gebrauchtwagengarantie hab ich, der Krümmer kann doch nicht als Verschleißteil zählen wie z.b. ein Endschalldämpfer! Normalerweise hällt so ein Krümmer ein Leben lang außer natürlich beim Vectra B.

am 15. März 2004 um 20:31

Der Krümmer ist kein Verschleißteil. Wenn der Opelhändler die Garantie ablehnt, laß Dir das schriftlich geben.

Mit der schriftlichen Bestätigung dann direkt zum Anwalt.

Viel Spass mit Verunsicherern wie "Car Garant" und Co. Die leben schliesslich davon nix zahlen zu müssen.

Bei meiner Klimaanlage war z.B. der Wärmetauscher versichert, der Kompressor versichert, aber der Verbindungsschlauch ist nicht versichert und ich durfte folglich selbst zahlen.

Wenn die einen Krümmer als Teil der Abgasanlage definieren (Kleingedrucktes) und das ist nicht versichert, dann ist das eben so.

Er kann aber versuchen, diesen Defekt beim Händler als Gewährleistungsfall zu deklarieren. In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweislast, daß dieser Defekt noch nicht bei Übergabe vorhanden war, in den letzten 6 Monaten der Kunde. Da ein Krümmer nicht von hier auf jetzt reisst....

Gruss, GaryK

am 16. März 2004 um 6:18

Hi,

meist geben die Händler Kulanz, wenn man ein lückenloses Scheckheft vorweisen kann. Dann zahlt man nur das Material, sprich den Krümmer. Zumindest bei meinem Freundlichen wärs so gewesen, wenn mein Krümmer defekt wäre und ich ein Scheckheft hätte, was ich natürlich nicht hab... ;)

Ansonsten mal, falls vorhanden, mit der Rechtschutzversicherung reden... die können meist weiterhelfen und evtl. den Garantievertrag mal unter die Lupe nehmen... es gibt durchaus Vertrags-Passi, die nichtig sind... nur weiss das kaum einer...

gruss cocker

-v bitte

Wenn es gängige Passagen gibt, die Nichtig sind, dann lohnt sich dafür IMHO ein eigener Thread, ggf. in einem markenoffenen Board.

Ich hab mich halt tierisch geärgert, daß ich eine Versicherung habe, die bei der Klimaanlage Kompressor und Wärmetauscher abdeckt, aber z.B. keine Verbindungsschläuche zahlt. Für mich gehört sowas definitiv dazu.

Ich war ausserdem auch aus den ersten 6 Monaten heraus, sodaß die Händlergewährleistung nur noch mit Beweislastumkehr greift. Beweis mal, daß der Schlauch schon bei Übergabe porös war. Immerhin hat der Händler nach langem gefeilsche 50% getragen.

Fehlt nur noch, daß die Versicherungen den Motor versichern, aber Nockenwellen, Pleuel, Kolben, Kurbelwelle, Spannrollen, Zahnriemen und Ventile ausschliessen.

Gesocks, elendes. Scheiss Banken und Versicherungen, die sollen Ihr Geld besser auf ehrliche Weise verdienen.

Gruss, GaryK

am 16. März 2004 um 16:07

Wozu Rechtschutzversicherung? Die Gerichtskosten sind in Anbetracht des geringen Streitwertes zu vernachlässigen.

am 17. März 2004 um 6:56

Hi,

Rechtschutzversicherung deshalb, weil die kostenlose Rechtsberatung geben, falls man eine hat. Bei den meisten Anwälten zahlt man dafür.

Natürlich lohnt es sich nicht, extra jetzt für diesen Fall eine RV abzuschliessen... is ja klar ;)

@GaryK

Aber zur Not gibts ja noch das Wort "Kulanz". Und da der Händler jetzt 50 % übernimmt, scheint er das Wort ja auch zu kennen ;)

Sei froh... er hätte das eigentlich nicht tun müssen...

Gruss cocker

am 17. März 2004 um 19:12

Während der Garantiezeit wird der entstandene schaden komplett und ohne Kulanz repariert.

... es sei denn, der Schaden ist normaler Verschleiß bzw. auf unsachgemässen Gebrauch zurückzuführen.

Deswegen auch AFAIK die Rechtssprechung:

0..6 Monate nach Kauf: Verkäufer trägt die Beweislast, daß der Wagen OK war und der Fehler durch unsachgemässen Gebrauch entstand. Ergo haftet in der Regel der Händler, es sei denn der Schaden ist Mega-offensichtlich ein Handhabungsfehler. Ausgeschlagene Querlenker bei einer 70/70 Tieferlegung und Offroad-Einsatz wäre sowas ;-)

6..12 Monate nach Kauf: Käufer trägt Beweislast, daß der Fehler nicht auf unsachgemässen Gebrauch oder simplen Verschleiß zurückzuführen ist.

Bei einer Lamba-Sonde fällt es schwer, aber bei einem Klima-Schlauch weise mal nach, daß der einfach porös geworden ist und nicht gerade ein Marder reingebissen hat.

Gruss, GaryK

am 18. März 2004 um 6:25

Hi,

der Krümmer gehört zur Abgasanlage und ist von der Sache her somit ein Verschleissteil.

Aber da Krümmer in der Regel etwas länger halten als nur ein paar Jahre, muss somit ein fertigungsfehler vorliegen - in diesem Fall unkorrektes Ausglühen des Krümmers vom Werk aus - und somit fällt das Teil wieder unter Garantie / Gewährleistung. Soweit beim Neuwagen.

Beim Gebrauchtwagen ist das so eine Sache... das legen sich die Händler unterschiedlich aus... einige sind kulant, andere nicht... da hilft wirklich nur Kulanz. Alles andere artet zum Rechtsstreit aus dessen Ausgang ungewiss ist, weil eben nicht ganz klar ist, ob der Krümmer nun ein Verschleissteil ist oder nicht. Soweit meine Kenntnis..

gruss cocker

am 18. März 2004 um 16:08

Hi,

so ich hab mir mal die Rechnung meines Vaters zeigen lassen, hat komplett 360€ gekostet für den 1,8er. Ob da schon Kulanz abgezogen war oder das der normal Preis dafür ist weiß er nicht mehr und ist auf der Rechnung nicht zu erkennen.

Ich denk mal alle die hier gleich zum Rechtsverdreher rennen werden wohl schlechte Karten haben wenn die Garantie nicht für Verschleissteile gilt. Da der Krümmer ein Verschleissteil ist wird er von der Garantie nicht abgedeckt, da kann auch ein Anwalt nichts dran ändern.

Gruß Red Five

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